Türen und Tore prüfen: UVV-Pflicht, Fristen und häufigste Mängel
Die UVV-Prüfung von Türen und Toren ist eine der am häufigsten unterschätzten Betreiberpflichten in Gewerbe- und Industrieimmobilien. Allein kraftbetätigte Tore verursachen in Deutschland nach Auswertung der Berufsgenossenschaften jährlich rund 6.000 bis 8.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle – viele davon mit Quetschverletzungen oder Knochenbrüchen. Die rechtliche Grundlage bilden DGUV Vorschrift 1, ASR A1.7, Betriebssicherheitsverordnung sowie die DIN-Normen EN 12453 und EN 14637. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Türen und Tore prüffähig sind, wie der Prüfablauf konkret aussieht, welche Kosten realistisch sind und wo der Unterschied zur Wartung liegt. Die SFC Group führt UVV-Prüfungen bundesweit durch – mit eigenen Sachkundigen an mehreren Standorten.
Das Wichtigste in Kürze
- Kraftbetätigte Türen und Tore sind nach BetrSichS Paragraph 14 mindestens jährlich durch eine befähigte Person nach TRBS 1203 zu prüfen.
- Pflicht-Regelwerke: DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 208-022, ASR A1.7, BetrSichV, DIN EN 12453 (Tore) und DIN EN 14637 (Brandschutztüren).
- Brandschutztüren mit Feststellanlagen sind zusätzlich nach DIBt-Zulassung zu prüfen – in der Regel jährlich.
- Realistische Marktpreise 2026: 95 bis 140 Euro pro Drehflügeltür, 140 bis 220 Euro pro Sektionaltor, 180 bis 280 Euro pro Schnelllauftor.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 30.000 Euro, Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Bis 30.000 € Bußgeld · Prüfung mind. jährlich nach BetrSichV · ab >50 Lastzyklen/Tag halbjährlich.
Rechtliche Grundlagen: DGUV, ASR und BetrSichV im Zusammenspiel
Die UVV-Prüfung von Türen und Toren stützt sich nicht auf eine einzelne Vorschrift, sondern auf ein Geflecht aus Unfallverhuetungsvorschriften, Arbeitsstättenrecht und technischen Normen. Wer als Betreiber rechtssicher handeln will, muss die Verzahnung dieser Regelwerke kennen.
Nach Paragraph 14 BetrSichV sind kraftbetätigte Türen und Tore Arbeitsmittel und unterliegen damit einer Prüfpflicht durch eine befähigte Person. Die Konkretisierung erfolgt über DGUV Information 208-022 sowie ASR A1.7. Quelle: gesetze-im-internet.de.
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet jeden Unternehmer, alle Maßnahmen der Unfallverhütung zu treffen. Dazu gehören Erstprüfungen nach Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen sowie außerordentliche Prüfungen nach Änderungen oder Schäden. Türen und Tore sind explizit als prüfpflichtige Arbeitsmittel benannt.
DGUV Information 208-022 – Türen und Tore
Das DGUV Merkblatt 208-022 ist die zentrale Handlungshilfe für Betreiber. Es beschreibt detailliert die sicherheitstechnischen Anforderungen an kraftbetätigte Tore, definiert Schließkräfte und Quetschstellen und gibt Hinweise zur Sachkundigenprüfung. Die aktuelle Fassung wurde im September 2017 überarbeitet und gilt bis heute.
ASR A1.7 – Türen und Tore in Arbeitsstätten
Die Arbeitsstättenregel A1.7 der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konkretisiert die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Sie regelt Sicherheitsabstände, Notentriegelungen, Beleuchtung und Sichtfenster. Besonders relevant: ASR A1.7 fordert eine regelmäßige Prüfung des sicheren Zustands – ohne festes Intervall, in der Praxis aber mindestens jährlich.
Betriebssicherheitsverordnung – rechtliche Klammer
Die BetrSichV ist das übergeordnete Bundesrecht. Paragraph 14 verpflichtet zu wiederkehrenden Prüfungen, Paragraph 16 regelt die Anforderungen an die befähigte Person. Verstöße gegen die BetrSichV sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet werden.
DIN EN 12453 und DIN EN 14637 – technische Normen
Die DIN EN 12453 regelt die Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore. Sie definiert maximal zulässige Schließkräfte, Sicherheitsabstände und Mindestanforderungen an Sicherheitssensoren. Die DIN EN 14637 spezifiziert elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Brandschutztüren – ein zentraler Bereich, in dem sich Brandschutz und UVV überlappen.
Wichtig: Die Verantwortung ist nicht delegierbar. Auch wenn Sie einen externen Prüfdienstleister beauftragen, bleibt die Geschäftsführung in der Pflicht, die Durchführung zu organisieren und die Ergebnisse zu kontrollieren. Eine schriftliche Prüfbeauftragung verlagert die Ausführung – nicht die Verantwortung.
Welche Türen und Tore sind prüffähig?
Nicht jede Tür und nicht jedes Tor unterliegt der UVV-Prüfung. Maßgeblich ist die Frage: Geht von dem System eine erhöhte Gefährdung aus? In der Praxis sind drei Hauptkategorien zu unterscheiden.
Kraftbetätigte Türen und Tore (Hauptgruppe)
Alle Türen und Tore mit elektrischem, hydraulischem oder pneumatischem Antrieb sind grundsätzlich prüfpflichtig. Die Prüfintervalle richten sich nach Nutzungsintensität und Risiko.
Brandschutztüren mit elektromagnetischen Feststellanlagen sind doppelt prüfpflichtig: einmal nach UVV als kraftbetätigtes Bauteil, einmal nach DIBt-Zulassung als Brandschutzeinrichtung.
- Automatische Schiebetüren in Eingangsbereichen (Büro, Handel, Hotel)
- Karusselltüren und Drehflügeltüren mit Antrieb
- Sektionaltore und Industrierolltore
- Schnelllauftore in Lagern, Tiefgaragen und Produktion
- Hubtore, Falttore und Schiebetore im Außenbereich
- Andockanlagen, Dockleveler und Verladebrücken
- Kraftbetätigte Garagentore in gewerblicher Nutzung
- Toranlagen in Tiefgaragen und Parkhäusern
Brandschutztüren und Rauchschutztüren
Türen mit Feuerwiderstandsklasse (T30, T60, T90) und Rauchschutztüren (RS) unterliegen besonderen Anforderungen. Brandschutztüren mit elektromagnetischen Feststellanlagen sind doppelt prüfpflichtig: einmal nach UVV als kraftbetätigtes Bauteil, einmal nach DIBt-Zulassung als Brandschutzeinrichtung.
- T30/T60/T90-Brandschutztüren mit Türschließer
- Rauchschutztüren (RS) in Treppenräumen und Fluchtwegen
- Brandschutzschiebetore in Industriehallen
- Feststellanlagen mit Rauchmelder-Steuerung (nach DIN EN 14637)
- Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen (gehören zur Brandschutzprüfung)
Fluchtwegtüren und Notausgänge
Türen in Fluchtwegen müssen nach ASR A2.3 jederzeit ohne Hilfsmittel von innen zu öffnen sein. Sie unterliegen ebenfalls einer Prüfpflicht, insbesondere wenn elektronische Verschlüsse, Panikbeschläge oder Fluchtwegterminals verbaut sind.
- Fluchttüren mit Panikbeschlag nach DIN EN 1125
- Fluchttüren mit Panikschloss nach DIN EN 179
- Fluchtwegterminals mit Zeitsteuerung
- Notausgangstüren mit elektromagnetischer Verriegelung
Was ist nicht prüfpflichtig?
- Manuelle, leichte Innentüren ohne Antrieb
- Einfache Schiebeläden ohne sicherheitsrelevante Funktion
- Reine Sichtschutzelemente ohne mechanische Bewegungsenergie
- Gartenzauntore im Privatbereich (Ausnahmen bei Gewerbenutzung)
Prüfintervalle: Vollständige Tabelle nach Anlagentyp
Die Prüfintervalle ergeben sich aus dem Zusammenspiel von BetrSichV (mindestens jährlich), DGUV Information 208-022 und Herstellerangaben. Bei intensiver Nutzung oder erhöhten Risiken sind kürzere Intervalle vorzusehen.
Die DGUV Information 208-022 empfiehlt für kraftbetätigte Tore eine Sachkundigenprüfung mindestens einmal jährlich. Bei mehr als 50 Lastzyklen pro Tag oder rauher Umgebung ist eine halbjährliche Prüfung anzusetzen. Quelle: DGUV Publikationen.
| Anlagentyp | Nutzungsintensität | Prüfintervall | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Automatische Schiebetür | Büro, Hotel, Praxis (normal) | 12 Monate | BetrSichV / DGUV 208-022 |
| Automatische Schiebetür | Krankenhaus, Handel, Flughafen | 6 Monate | DGUV 208-022 |
| Karusselltür | Öffentlicher Eingang | 12 Monate | DIN EN 12453 |
| Sektionaltor | Lager, Werkstatt (normal) | 12 Monate | BetrSichV / DGUV 208-022 |
| Schnelllauftor | Mehr als 50 Zyklen pro Tag | 6 Monate | DGUV 208-022 |
| Industrierolltor | Außenbereich, Logistik | 12 Monate | DIN EN 12453 |
| Brandschutztür T30/T60/T90 | mit Feststellanlage | 12 Monate | DIN EN 14637 / DIBt |
| Rauchschutztür (RS) | Treppenraum, Fluchtweg | 12 Monate | DIN EN 14637 |
| Andockanlage / Dockleveler | Logistik, Spedition | 12 Monate | BetrSichV |
| Fluchttür mit Panikbeschlag | DIN EN 1125 / DIN EN 179 | 12 Monate | ASR A2.3 |
Wann ist eine außerordentliche Prüfung fällig?
Neben dem Regelintervall verlangen DGUV V1 und BetrSichV eine außerplanmäßige Prüfung in folgenden Fällen:
- Nach jeder Reparatur oder Änderung sicherheitsrelevanter Bauteile
- Nach einem Unfall oder Beinahe-Unfall an der Anlage
- Nach Einbau einer neuen Steuerung oder neuer Sicherheitssensoren
- Nach längerer Stilllegung (mehr als sechs Monate)
- Bei sichtbarer Beschädigung durch Anfahrschäden, Witterung oder Brand
Ablauf einer UVV-Prüfung in der Praxis
Eine fachgerechte UVV-Prüfung folgt einem klar strukturierten Ablauf in fünf Phasen. Pro Anlage rechnet die SFC Group mit 30 bis 90 Minuten reiner Prüftätigkeit.
Phase 1: Sichtprüfung und Bestandsaufnahme
Der Sachkundige inspiziert die Anlage zunächst rein visuell. Er sucht nach mechanischen Schäden, Korrosion, fehlenden Kennzeichnungen und unsachgemäßen Reparaturen. Im Fokus stehen sicherheitsrelevante Bauteile wie Schließkanten, Führungsschienen, Dichtungen und Sichtfenster.
- Allgemeiner Zustand des Torblatts und der Beschläge
- Beschädigungen an Führungsschienen oder Laufrollen
- Vollständigkeit der Sicherheitseinrichtungen
- Korrekte Kennzeichnung (Hersteller, Typenschild, Bedienanleitung)
- Letztes Prüfprotokoll und Wartungsnachweise
Phase 2: Funktionsprüfung der Sicherheitseinrichtungen
Im zweiten Schritt prüft der Sachkundige alle aktiven Sicherheitsbauteile. Lichtschranken werden mit definierten Testkörpern unterbrochen, Sicherheitsleisten manuell betätigt, der Not-Aus-Schalter löst. Jede Sicherheitseinrichtung muss innerhalb der vom Hersteller spezifizierten Reaktionszeit ansprechen.
- Lichtschranken und Präsenzsensoren (Reaktionszeit unter 0,5 Sekunden)
- Sicherheitsleisten und Kontaktleisten an Schließkanten
- Not-Aus-Taster auf Funktion und Erreichbarkeit
- Notentriegelung im Stromausfall
- Drahtbruchsicherung bei Sektional- und Industrierolltoren
- Sicherheitsabschaltung bei Hindernisstop-Erkennung
Phase 3: Messung der Schließkräfte
Das Kernstück jeder UVV-Prüfung an Toren ist die Messung der Schließ- und Druckkräfte mit einem geeichten Kraftmessgerät. DIN EN 12453 definiert klare Grenzwerte: Die dynamische Schließkraft an Hauptschließkanten darf 400 Newton nicht überschreiten, die statische Kraft am Ende der Bewegung maximal 150 Newton.
| Messpunkt | Maximale Kraft (Spitze) | Maximale Kraft (statisch) | Zeit unter 25 N |
|---|---|---|---|
| Hauptschließkante (oben) | 400 N | 150 N | max. 5 Sekunden |
| Hauptschließkante (unten, Boden) | 400 N | 150 N | max. 5 Sekunden |
| Nebenschließkante | 400 N | 25 N | unbegrenzt |
| Mitnehmer / Quetschstelle | 400 N | 25 N | unbegrenzt |
Phase 4: Prüfung der mechanischen Bauteile
Im vierten Schritt werden Verschleißteile, Aufhängungen und Antriebskomponenten kontrolliert. Federn, Drahtseile, Ketten und Wellen unterliegen besonderem Augenmerk – ein Federbruch bei einem Sektionaltor kann zu schweren Unfällen führen.
- Torsionsfedern und Zugfedern auf Risse und Verformungen
- Drahtseile auf Aufdoppelungen, Knicke und Korrosion
- Laufrollen, Lager und Führungsschienen
- Schraubverbindungen und Befestigungen
- Antriebsmotor (Geräusche, Vibrationen, Stromaufnahme)
- Getriebe und Bremse
Phase 5: Dokumentation und Prüfplakette
Alle Befunde fließen in ein Prüfprotokoll. Pflichtangaben sind Anlagen-ID, Hersteller, Prüfdatum, Prüfer, gemessene Werte, festgestellte Mängel mit Bewertung sowie der nächste Prüfungstermin. Bei bestandener Prüfung erhält die Anlage eine Prüfplakette mit Datum.
„In rund 60 Prozent unserer ersten UVV-Prüfungen finden wir mindestens einen sicherheitsrelevanten Mangel. Häufigste Befunde sind überhöhte Schließkräfte, defekte Lichtschranken und stark abgenutzte Drahtseile. Eine fristgerechte Prüfung deckt diese Risiken auf, bevor jemand verletzt wird – und schützt die Geschäftsführung vor persönlicher Haftung.“
– Stefan Mertens, Sachkundiger für Tore und Türen, SFC Group
Wer darf prüfen? Befähigte Personen nach TRBS 1203
UVV-Prüfungen an Türen und Toren dürfen ausschließlich durch eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 erfolgen – in der Praxis spricht man auch vom "Sachkundigen für kraftbetätigte Tore". Eine reine Mechaniker- oder Elektrikerausbildung reicht nicht.
Die drei Säulen der Befähigung
- Berufsausbildung: Abgeschlossene Ausbildung in einem einschlägigen Beruf wie Mechatroniker, Metallbauer, Schlosser, Elektroniker oder Elektroinstallateur.
- Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr nachgewiesene praktische Erfahrung mit kraftbetätigten Türen und Toren oder vergleichbaren Anlagen.
- Spezialschulung: Anerkannte Sachkundigenausbildung nach DGUV Information 208-022 mit regelmäßiger Auffrischung (alle drei bis vier Jahre).
Anerkannte Schulungsanbieter
- TUEV-Akademien (TUEV SUED, TUEV NORD, TUEV Rheinland)
- DEKRA Akademie
- Berufsgenossenschaften (insbesondere BG ETEM und BG BAU)
- Hersteller-Schulungen (Hörmann, Crawford, Efaflex, Novoferm)
- IHK-zertifizierte Lehrgänge
- Innungs- und Verbandsschulungen
Eigene Mitarbeiter oder externer Dienstleister?
Beide Wege sind möglich. Für die meisten Betreiber ist ein externer Dienstleister wirtschaftlicher und rechtssicherer.
| Aspekt | Eigene Sachkundige | Externe Prüfer |
|---|---|---|
| Schulungskosten | 1.200–2.500 Euro pro Person | entfällt |
| Prüfgeräte | 2.000–5.000 Euro Investition | keine |
| Haftung | beim Arbeitgeber | beim Dienstleister (mit Versicherung) |
| Wirtschaftlich ab | mehr als 80 Tore am Standort | bis 80 Tore |
| Aktualität | Auffrischung alle 3 Jahre nötig | automatisch durch Dienstleister |
Kosten der UVV-Prüfung: Realistische Preise 2026
Die Kosten variieren nach Anlagentyp, Standort und Auftragsumfang. Pauschale Aussagen sind unserioes. Realistische Marktpreise (Stand 2026) bewegen sich in folgenden Spannen:
Die hier genannten Preise basieren auf einer Auswertung von über 1.500 Prüfaufträgen der SFC Group im Jahr 2025/2026, abgeglichen mit branchenüblichen Tarifen und Angeboten von TUEV-Dienstleistern.
| Anlagentyp | Preis pro Prüfung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Drehflügeltür (kraftbetätigt) | 95–140 Euro | Büro, Hotel, Praxis |
| Automatische Schiebetür | 110–160 Euro | Eingangsbereich |
| Karusselltür | 180–260 Euro | Hotel, Bürogebäude |
| Sektionaltor | 140–220 Euro | Lager, Werkstatt, Garage |
| Industrierolltor | 160–240 Euro | je nach Größe |
| Schnelllauftor | 180–280 Euro | halbjährliche Prüfung typisch |
| Brandschutztür mit Feststellanlage | 85–120 Euro | DIN EN 14637 |
| Dockleveler / Andockanlage | 160–240 Euro | Logistik, Spedition |
| Fluchttür mit Panikbeschlag | 65–95 Euro | DIN EN 1125 / DIN EN 179 |
Was beeinflusst den Preis?
- Anzahl der Anlagen pro Standort: Mengenrabatte ab 10 Toren üblich, ab 50 Toren deutliche Reduktion.
- Erreichbarkeit: Tore in Hochregallagern oder schwer zugänglichen Bereichen erhöhen den Aufwand.
- Anfahrtspauschale: 50 bis 150 Euro je nach Region, entfällt bei Wartungsverträgen.
- Zustand der Anlage: Stark verschlissene Anlagen erfordern längere Prüfzeiten.
- Dokumentationsumfang: Digitale Protokolle mit Fotos kosten typischerweise 10 bis 20 Euro extra pro Anlage.
- Region: Ballungsräume tendenziell teurer als ländliche Gebiete.
Beispielrechnung mittelständisches Logistikzentrum
Ein typisches Logistikzentrum mit 5.000 Quadratmeter hat folgenden Prüfumfang:
- 2 automatische Schiebetüren am Eingang: 2 x 130 Euro = 260 Euro
- 8 Sektionaltore an den Verladerampen: 8 x 180 Euro = 1.440 Euro
- 4 Schnelllauftore zwischen Lagerbereichen (halbjährlich): 4 x 220 Euro x 2 = 1.760 Euro
- 4 Andockanlagen / Dockleveler: 4 x 200 Euro = 800 Euro
- 12 Brandschutztüren mit Feststellanlage: 12 x 100 Euro = 1.200 Euro
- 6 Fluchttüren mit Panikbeschlag: 6 x 80 Euro = 480 Euro
Gesamtbudget pro Jahr: rund 5.940 Euro (ohne Anfahrt, ohne Mängelbehebung). Bei einem Wartungsvertrag mit fester Terminplanung reduzieren sich die Kosten typischerweise um 10 bis 15 Prozent.
Praxisbeispiel: UVV-Prüfung in einem Verteilzentrum
Nutzung: Lebensmittel-Logistik, 24/7
Durchführung: SFC Group
Ausgangslage: Der Betreiber übernahm das Objekt nach einem Mieterwechsel. Prüfnachweise waren unvollständig, an mehreren Schnelllauftoren waren die Lichtschranken durch Anfahrschäden defekt. Die Berufsgenossenschaft hatte eine Prüfung angekündigt.
Maßnahmen: Ein dreiköpfiges SFC-Team prüfte innerhalb von fünf Werktagen alle 47 Tore und 22 Brandschutztüren im laufenden Betrieb. Wir kombinierten die UVV-Prüfung mit einer Bestandsaufnahme nach DIN EN 12453 und dokumentierten alle Befunde im SFC CAFM-Portal mit Fotos und Messwerten.
Ergebnis:
- 47 Tore geprüft, davon 18 mit sicherheitsrelevanten Mängeln (38 Prozent) – überwiegend überhöhte Schließkräfte und defekte Sensoren
- 22 Brandschutztüren geprüft, davon 7 mit nicht-funktionsfähigen Feststellanlagen
- Sofortmaßnahmen: 4 Schnelllauftore wurden kurzzeitig stillgelegt, bis die Lichtschranken ersetzt waren
- Lückenlose digitale Dokumentation rechtzeitig vor BG-Prüfung übergeben
- Kein Befund durch die Berufsgenossenschaft, keine Auflagen
- Folgeauftrag: Wartungsvertrag mit halbjährlicher Prüfung der Schnelllauftore
Häufige Mängel und Unfallrisiken
Kritisch: Defekte Türen und Tore verursachen jährlich rund 6.000 bis 8.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland. Überwiegend handelt es sich um Quetsch- und Stoßverletzungen, in seltenen Fällen kommt es zu schweren Personenschäden durch herabfallende Sektionaltorblätter oder gerissene Federn.
| Mangel | Ursache | Risiko | Behebung |
|---|---|---|---|
| Überhöhte Schließkraft | Verschleiß, falsche Einstellung | Quetschverletzungen | Kraftbegrenzer neu kalibrieren |
| Defekte Lichtschranke | Anfahrschaden, Verschmutzung | Tor schließt auf Person | Sensor reinigen oder ersetzen |
| Verschlissene Drahtseile (Sektionaltor) | Lebensdauer, Korrosion | Absturz des Torblattes | Sofortiger Austausch beider Seile |
| Defekter Federbruchsicherung | Mechanischer Verschleiß | Absturz bei Federbruch | Sicherung tauschen, Federn prüfen |
| Fehlende Notentriegelung | Demontage, Beschädigung | Fluchtweg blockiert | Notentriegelung wiederherstellen |
| Defekter Not-Aus | Elektronikfehler, Vandalismus | Keine Notabschaltung | Schalter sofort ersetzen |
| Brandschutztür fällt nicht zu | Defekter Türschließer | Brandausbreitung | Türschließer tauschen |
| Feststellanlage hält nicht fest | Verschleiß Magnetkontakt | Tür dauerhaft offen, Brandgefahr | Magnetkontakt erneuern |
| Fehlende oder veraltete Prüfplakette | Versäumte Prüfung | Bußgeld, Haftungsrisiko | Sofortige Prüfung beauftragen |
| Überalterter Antriebsmotor | Lebensdauer, Überlastung | Ausfall, Brandgefahr | Motor erneuern |
Prüfprotokoll und Dokumentationspflichten
Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt. Das Prüfprotokoll ist der zentrale Nachweis – im Schadenfall, bei BG-Audits und bei Eigentümerwechsel.
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
- Eindeutige Identifikation der Anlage (Hersteller, Typ, Standort, Inventarnummer)
- Prüfdatum und nächster fälliger Prüfungstermin
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Verwendete Regelwerke (DGUV 208-022, DIN EN 12453, ASR A1.7, BetrSichV)
- Prüfgeräte inklusive Hersteller, Typ und Kalibrierdatum
- Messwerte: Schließkräfte, Reaktionszeiten, Stromaufnahme
- Sichtprüfungs-Ergebnis
- Funktionsprüfungs-Ergebnis aller Sicherheitseinrichtungen
- Festgestellte Mängel mit Bewertung (sicherheitskritisch oder unkritisch)
- Handlungsempfehlung und Behebungsfrist
- Unterschrift der prüfenden Person und ggf. des Betreibers
Aufbewahrungsfrist
Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Bei rechtlich relevanten Vorgängen (Unfall, Schaden, Streitfall) sollten sie zehn Jahre archiviert werden. Eine digitale Archivierung mit revisionssicherem PDF und Prüfsignatur ist heute Stand der Technik – und im Schadensfall der einfachste Nachweis.
Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt.
Wartung versus Prüfung – warum beides nötig ist
Wartung und Prüfung werden in der Praxis häufig verwechselt. Beide Tätigkeiten ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht.
| Aspekt | Wartung | UVV-Prüfung |
|---|---|---|
| Ziel | Erhaltung der Funktion, Lebensdauer | Nachweis der Sicherheit |
| Rechtliche Pflicht | Empfohlen, Hersteller-Vorgabe | Gesetzlich (BetrSichV, DGUV V1) |
| Häufigkeit | Alle 6–12 Wochen, je nach Nutzung | Mindestens jährlich |
| Maßnahmen | Schmieren, Reinigen, Nachjustieren, Verschleißteile | Messung, Funktionsprüfung, Dokumentation |
| Durchführender | Servicetechniker | Befähigte Person nach TRBS 1203 |
| Dokumentation | Wartungsbericht, Stundenzettel | Prüfprotokoll, Prüfplakette |
| Kosten pro Anlage | 60–180 Euro je Wartung | 95–280 Euro je Prüfung |
Empfehlung der SFC Group: Kombinieren Sie regelmäßige Wartung (alle 6 bis 8 Wochen) mit der jährlichen UVV-Prüfung. Wartungsverträge amortisieren sich durch reduzierte Störfälle, geringere Ausfallzeiten und einfachere Prüfungen, weil viele Mängel schon vorab behoben sind.
Konsequenzen bei Versäumnissen
Wer die UVV-Prüfung versäumt, geht ein erhebliches Risiko ein – rechtlich, finanziell und im Hinblick auf die Mitarbeitergesundheit.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Verstöße gegen die BetrSichV können mit Bußgeldern bis 30.000 Euro pro Fall geahndet werden. In der Praxis bewegen sich die Bußgelder typischerweise zwischen 500 und 7.500 Euro, je nach Schwere und Wiederholung. Berufsgenossenschaften können zusätzlich Sanktionen verhängen.
Bei Personenschäden an einer mangelhaften Tür oder einem Tor haftet die Geschäftsführung persönlich.
Verlust des Versicherungsschutzes
Bei einem Unfall an einer ungeprüften oder nachweislich mangelhaften Anlage kann die Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz reduzieren oder Regress nehmen. Auch Betriebshaftpflicht-Versicherungen verweigern in solchen Fällen Leistungen oder kürzen sie deutlich.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Bei Personenschäden an einer mangelhaften Tür oder einem Tor haftet die Geschäftsführung persönlich. Ermittelt wird wegen fahrlässiger Körperverletzung (Paragraph 229 StGB) oder, im schlimmsten Fall, fahrlässiger Tötung (Paragraph 222 StGB). Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Betriebsuntersagung durch Behörden
In schweren Fällen kann die zuständige Aufsichtsbehörde den Betrieb einer Anlage untersagen. Die Tür oder das Tor wird stillgelegt, bis eine ordnungsgemäße Prüfung nachgewiesen ist. Bei Hauptzugängen oder kritischen Logistikrouten kann das den gesamten Standort lahmlegen.
UVV-Prüfung mit der SFC Group: Bundesweit, normgerecht, lückenlos
Sie brauchen einen verlässlichen Prüfdienstleister für Türen und Tore?
Die SFC Group führt UVV-Prüfungen bundesweit durch – mit eigenen Sachkundigen nach TRBS 1203, geeichten Prüfgeräten und digitaler Dokumentation. Wir übernehmen Bestandsaufnahme, Prüfung, Mängelmanagement und Plakettenverwaltung. Alles aus einer Hand, ohne Schnittstellenverlust.
Unsere Leistungen umfassen:
- UVV-Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore nach DGUV 208-022
- Schließkraftmessung nach DIN EN 12453
- Prüfung von Brandschutztüren und Feststellanlagen nach DIN EN 14637
- Prüfung von Fluchttüren nach DIN EN 1125 und DIN EN 179
- Wartungsverträge mit fester Terminplanung
- Mängelbehebung durch eigene Servicetechniker
- Digitales Prüfberichts-Management mit CAFM-Integration
Telefon: 07261 / 407 76 - 0 · E-Mail: info@sfc-group.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur UVV-Prüfung von Türen und Toren
Muss ich wirklich jede automatische Tür prüfen lassen?
Ja, alle kraftbetätigten Türen und Tore in gewerblichen Bereichen unterliegen der Prüfpflicht nach BetrSichV. Das gilt auch für kleine Büros oder Praxen mit nur einer einzelnen automatischen Schiebetür. Manuelle Türen ohne Antrieb sind ausgenommen, sofern sie keine sicherheitsrelevanten Komponenten enthalten. Im Zweifel sollten Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen.
Was kostet eine UVV-Prüfung für ein einzelnes Sektionaltor?
Die Marktpreise 2026 liegen bei 140 bis 220 Euro pro Sektionaltor. Hinzu kommt eine einmalige Anfahrtspauschale (50 bis 150 Euro), die bei größeren Aufträgen entfällt. Die Spanne ergibt sich aus Toranzahl pro Standort, Erreichbarkeit und Dokumentationsumfang. Bei mehr als zehn Toren pro Standort sind Mengenrabatte üblich.
Wer haftet, wenn an einem nicht geprüften Tor ein Unfall passiert?
Die Geschäftsführung haftet persönlich. Sie trägt die Verkehrssicherungspflicht für alle Anlagen im Betrieb. Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung. Eine Delegation an einen externen Dienstleister verlagert die Ausführung – nicht die Verantwortung. Versicherungen können Leistungen verweigern, wenn die Prüfpflicht nachweislich nicht erfüllt wurde.
Reicht der Hauselektriker oder muss es ein Sachkundiger sein?
Es muss eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 sein. Eine reine Elektriker- oder Mechaniker-Ausbildung reicht nicht aus. Der Prüfer braucht eine spezifische Sachkundigenausbildung nach DGUV 208-022, mindestens ein Jahr praktische Erfahrung mit kraftbetätigten Toren und regelmäßige Auffrischung. Ein gewöhnlicher Hauselektriker ohne diese Qualifikation darf die Prüfung nicht durchführen.
Wann ist ein Tor sofort stillzulegen?
Eine sofortige Stilllegung ist erforderlich bei: defektem Not-Aus-Schalter, ausgefallener Lichtschranke ohne Ersatzeinrichtung, überhöhten Schließkräften über 750 Newton, gerissenen Drahtseilen am Sektionaltor, defekter Federbruchsicherung oder offenkundigen Anfahrschäden. Bis zur Reparatur darf das Tor nicht weiter genutzt werden – auch nicht im Notfallbetrieb. Das Haftungsrisiko ist zu hoch.
Brauche ich zusätzlich zur UVV-Prüfung einen Wartungsvertrag?
Ein Wartungsvertrag ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Wartung und Prüfung sind unterschiedliche Leistungen: Die Wartung hält die Anlage in Schuss (Schmieren, Reinigen, Verschleißteile), die Prüfung weist Sicherheit nach (Messen, Funktion, Dokumentation). Wer regelmäßig wartet, hat weniger Störfälle, geringere Ausfallzeiten und bessere Prüfergebnisse. Die SFC Group bietet beides aus einer Hand.
Wie lange dauert eine UVV-Prüfung pro Tor?
Pro Anlage rechnen wir mit 30 bis 90 Minuten reiner Prüftätigkeit. Eine einfache Drehflügeltür ist in rund 30 Minuten geprüft, ein Sektionaltor benötigt 45 bis 60 Minuten, ein Schnelllauftor mit allen Sicherheitseinrichtungen kann bis zu 90 Minuten beanspruchen. Bei größeren Standorten plant die SFC Group die Prüfungen so, dass der laufende Betrieb minimal beeinträchtigt wird.
Wie viele Anlagen prüfen Sie pro Tag?
Ein zweiköpfiges SFC-Prüfteam schafft typischerweise 12 bis 18 Anlagen pro Tag, abhängig von Toranzahl, Erreichbarkeit und Anlagentyp. Bei einfachen Drehflügeltüren in einem Bürogebäude können es bis zu 25 Anlagen sein, bei komplexen Schnelllauftoren in der Logistik 8 bis 12. Auf Wunsch prüfen wir auch außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.
Quellen, Normenverweise und weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
- DGUV Information 208-022 „Türen und Tore“. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
- ASR A1.7 – Türen und Tore. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). baua.de
- ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). baua.de
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de
- DIN EN 12453 – Tore: Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- DIN EN 14637 – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Brandschutz- und Rauchschutztüren. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- TRBS 1203 – Technische Regel für Betriebssicherheit: Befähigte Personen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. baua.de
- DIN EN 1125 – Schlösser und Baubeschläge: Paniktüren mit horizontaler Betätigungsstange. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- DIN EN 179 – Schlösser und Baubeschläge: Notausgangsverschlüsse mit Drückern. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
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- RWA-Wartung: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – Prüfintervalle nach DIN 18232.
- Betreiberverantwortung im Facility Management – Rechtspflichten für Eigentümer und Betreiber.
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