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Bauleistungen

Bauen im Bestand: Umbau, Anbau und Aufstockung koordiniert geplant

Wir verändern Ihre Gebäudestruktur im Bestand – Umbau, Anbau, Aufstockung, Nutzungsänderung. Planung, Statik, Genehmigung und Gewerke koordiniert ein Ansprechpartner.

Einführung

Bauen im Bestand: strukturelle Veränderung mit Eingriff in Statik und Tragwerk

Bauen im Bestand bedeutet die bauliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes – Umbau, Anbau, Aufstockung oder Nutzungsänderung mit Eingriff in tragende Struktur und Statik. Jeder Eingriff in das Tragwerk braucht Bestandsaufnahme, Standsicherheitsnachweis und meist eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung. Als koordinierender Generalunternehmer planen wir, steuern die Gewerke und führen die Bauleitung – ein Ansprechpartner für das gesamte Projekt. Geht es dagegen um Energie und Werterhalt ohne Eingriff in die Tragstruktur, etwa Dämmung oder Heizungstausch, finden Sie das auf unserer Seite zur energetischen Sanierung und Modernisierung. Schadstoffe wie Asbest im Bestand klären wir vorab über unsere Asbestsanierung nach TRGS 519.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Als ein Ansprechpartner erfassen wir den Bestand, klären die Genehmigung und führen Ausführung und Dokumentation zusammen.

Vor Ort

Tragwerk erfassen und Statik nachweisen

Wir erfassen Tragwerk, Geometrie und Bausubstanz vor Ort und prüfen den Bestand auf Schadstoffe. Anschließend planen wir jede Maßnahme auf das konkrete Tragwerk und führen den Standsicherheitsnachweis nach Eurocodes, bei Aufstockung besonders genau für Fundamente und tragende Wände.

MBO/LBO

Bauantrag rechtssicher vorbereiten

Wir bereiten die genehmigungsfähigen Unterlagen vor und begleiten den Bauantrag bei der Behörde nach Landesbauordnung und BauGB. Da sich die Grenzen zur Genehmigungspflicht je Bundesland unterscheiden, ordnen wir Ihr Vorhaben im Einzelfall ein und klären vor Planungsbeginn, was verfahrensfrei bleibt.

Ausführung

Umbau mit eigenen Teams ausführen

Wir bauen Ihren Bestand um, während der Betrieb weiterläuft, mit eigenen Maurern, Trockenbauern und Bauleitern aus dem eigenen Haus. Staubdichte Abschottungen und Schleusen trennen Baustelle und Betrieb, während wir Gewerke, Bauleitung und Taktung eng mit Nutzern und Mietern abstimmen.

Nachweis

Jede Bauphase dokumentieren

Wir dokumentieren jede Bauphase mit Fotoprotokoll und Übergabeprotokoll für Ihre Unterlagen. Am Ende der Ausführung steht die schlüsselfertige Übergabe mit Abnahme und Gewährleistung für Ihr Bestandsprojekt, sodass Nutzung, Sicherheit und Sauberkeit während des gesamten Umbaus gewährleistet bleiben.

Leistungen im Bestand

Umbau, Anbau, Aufstockung und Nutzungsänderung

Vier bauliche Veränderungen prägen das Bauen im Bestand. Allen gemeinsam ist der Eingriff in die vorhandene Substanz. Wir planen jede Maßnahme auf das konkrete Tragwerk und koordinieren alle beteiligten Gewerke.

Umbau und Grundrissänderung

Beim Umbau verändern wir die innere Struktur – neue Grundrisse, versetzte oder entfernte Wände, geänderte Geschossnutzung. Sobald tragende Wände betroffen sind, planen wir den Lastabtrag neu und weisen die Standsicherheit nach. So bleibt das Gebäude trotz neuem Grundriss tragsicher.

Umbau und Grundrissänderung

Anbau und Gebäudeerweiterung

Ein Anbau erweitert die Grundfläche um zusätzlichen Wohn- oder Nutzraum. Wir binden den neuen Baukörper konstruktiv an das Bestandsgebäude an, lösen Anschlüsse von Wand, Dach und Gründung und klären die Genehmigung nach Landesbauordnung. Statik und Abdichtung der Fuge planen wir mit besonderer Sorgfalt.

Anbau und Gebäudeerweiterung

Aufstockung und Nutzungsänderung

Die Aufstockung schafft Raum nach oben und belastet die bestehende Tragstruktur zusätzlich – hier prüfen wir Fundamente und tragende Wände nach den Eurocodes besonders genau. Bei der Nutzungsänderung, etwa Büro zu Wohnen, ändern sich Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze und Statik, oft mit Genehmigungspflicht.

Aufstockung und Nutzungsänderung
So gehen wir vor

Von der Bestandsaufnahme bis zur schlüsselfertigen Übergabe

Bauen im Bestand verlangt einen geordneten Ablauf, weil jede Maßnahme auf vorhandene Substanz trifft. Wir koordinieren alle Schritte und Gewerke aus einer Hand – von der ersten Aufnahme bis zur Übergabe.

HOAI (Planung & Bauleitung), DIN EN 1990/1991 (Standsicherheit), MBO/LBO (Genehmigung)
  1. 1. Bestandsaufnahme und Substanzcheck

    1. Bestandsaufnahme und Substanzcheck

    Wir erfassen Tragwerk, Geometrie und Bausubstanz vor Ort und prüfen den Bestand auf Schadstoffe. So kennen wir die tragenden Reserven und Risiken, bevor geplant wird.

  2. 2. Planung und Statik

    2. Planung und Statik

    Wir planen die Maßnahme und führen den Standsicherheitsnachweis nach den Eurocodes – besonders bei Aufstockung und Eingriffen in tragende Wände. Tragwerk und Gewerkeplanung greifen ineinander.

  3. 3. Genehmigung und Bauantrag

    3. Genehmigung und Bauantrag

    Wir bereiten die genehmigungsfähigen Unterlagen vor und begleiten den Bauantrag bei der Behörde nach Landesbauordnung und BauGB. Bestandsschutz und Innenbereich nach §34 BauGB fließen in die Beurteilung ein.

  4. 4. Ausführung und Übergabe

    4. Ausführung und Übergabe

    Wir steuern die Gewerke, führen die Bauleitung und kontrollieren Termine, Kosten und Qualität. Am Ende steht die schlüsselfertige Übergabe mit Abnahme und Gewährleistung.

Genehmigung

Genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei?

Ob eine Maßnahme im Bestand eine Baugenehmigung braucht, regelt die jeweilige Landesbauordnung. Die Grenzen unterscheiden sich je Bundesland. Wir prüfen Ihr Vorhaben im Einzelfall und ordnen es vor Planungsbeginn ein.

Genehmigungspflichtig Eher verfahrensfrei
Eingriff in die tragende Struktur Wand entfernen, Aufstockung, statisch relevanter Umbau – Standsicherheitsnachweis erforderlich. Nichttragende Trennwand versetzen ohne Statikbezug
Anbau und Gebäudeerweiterung Erweiterung der Grundfläche, neuer Baukörper – in der Regel genehmigungspflichtig. Kleine Vorbauten/Anlagen je nach LBO unterhalb der Verfahrensfreigrenze
Nutzungsänderung Geänderte Nutzung mit neuen Anforderungen (z. B. Büro zu Wohnen) – genehmigungspflichtig. Nutzungsänderung ohne neue bauordnungsrechtliche Anforderungen
Beurteilungsgrundlage MBO/LBO, BauGB §34, Standsicherheit nach DIN EN 1990/1991 Verfahrensfreie Vorhaben nach Liste der jeweiligen LBO

Bauleistungen

Rechtssicher Bauen im Bestand

Veränderungen im Bestand bewegen sich zwischen Bauordnungs-, Planungs- und Tragwerksrecht. Wir arbeiten entlang dieser Regelwerke und dokumentieren die Nachweise.

MBO / Landesbauordnungen

Genehmigung nach Bauordnung

Die Landesbauordnung legt fest, ob Umbau, Anbau, Aufstockung oder Nutzungsänderung genehmigungspflichtig sind. Wir ordnen Ihr Vorhaben ein und bereiten genehmigungsfähige Unterlagen für den Bauantrag vor.

BauGB §34

Bestandsschutz und Innenbereich

Im unbeplanten Innenbereich richtet sich die Zulässigkeit nach §34 BauGB – das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen. Bestandsschutz sichert die genehmigte Substanz, endet aber bei wesentlichen Eingriffen.

DIN EN 1990/1991

Standsicherheit und Tragwerk

Jeder Eingriff in tragende Bauteile braucht einen Standsicherheitsnachweis nach den Eurocodes. Besonders bei Aufstockungen prüfen wir Lastannahmen, Fundamente und tragende Wände, bevor zusätzliche Lasten eingeleitet werden.

HOAI · VOB/B

Planung und Bauleitung

Planungs- und Bauleitungsleistungen erbringen wir nach HOAI, die Bauverträge regeln wir über die VOB/B. So sichern wir Leistungsumfang, Termine, Vergütung und Gewährleistung im Generalunternehmer-Modell ab.

Unser Bauteam im Bestand Bauen im Bestand
Eigene Fachkräfte im Bestand

Umbau im laufenden Betrieb mit eigenen Bauteams

Wir bauen Ihren Bestand um, während der Betrieb weiterläuft. Unsere eigenen Bauteams koordinieren jeden Schritt und schützen Ihre Flächen mit staubdichten Abschottungen. So bleiben Nutzung, Sicherheit und Sauberkeit jederzeit gewährleistet.

  • Eigene Maurer, Trockenbauer und Bauleiter aus dem eigenen Haus
  • Staubdichte Abschottungen und Schleusen trennen Baustelle vom Betrieb
  • Enge Taktung mit Nutzern, Mietern und laufenden Prozessen abgestimmt
  • Saubere Übergaben mit Dokumentation jeder Bauphase
Dokumentation: Wir dokumentieren jede Bauphase mit Fotoprotokoll und Übergabeprotokoll für Ihre Unterlagen.
Umbau im Betrieb anfragen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
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PPamela KuceljGoogle-Bewertung
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Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Umbau, Anbau oder Aufstockung geplant?

Wir prüfen Tragwerk, Genehmigung und Schadstoffe und planen Ihr Bestandsprojekt von der Aufnahme bis zur schlüsselfertigen Übergabe – als ein Ansprechpartner.

Bauleistungen

Bauen im Bestand: Genehmigung, Statik und Kosten

Was versteht man unter Bauen im Bestand?

Bauen im Bestand bezeichnet bauliche Veränderungen an einem bestehenden Gebäude mit Eingriff in die Struktur – Umbau, Anbau, Aufstockung oder Nutzungsänderung. Anders als die reine Sanierung verändert es die Tragstruktur und Geometrie. Solche Eingriffe lösen meist eine Genehmigungspflicht aus und verlangen einen Standsicherheitsnachweis für das veränderte Tragwerk.

Welche Vorteile bietet das Bauen im Bestand gegenüber Neubau?

Bauen im Bestand nutzt vorhandene Substanz, Erschließung und meist Baurecht im Innenbereich. Das kann Zeit und Ressourcen sparen und erhält gewachsene Standorte. Sie erweitern oder ändern gezielt, statt komplett neu zu bauen – häufig bei laufendem Betrieb der übrigen Flächen.

Was sind die besonderen Herausforderungen beim Bauen im Bestand?

Die größte Herausforderung ist die unbekannte vorhandene Substanz: Tragreserven, Statik, Schadstoffe und Anschlüsse müssen vorab erfasst werden. Hinzu kommen Genehmigung, Bestandsschutz und die Koordination der Gewerke im laufenden Betrieb. Diese Schnittstellen bündeln wir als Generalunternehmer, sodass Sie nur einen Ansprechpartner haben.

Ist ein Anbau an ein bestehendes Gebäude genehmigungspflichtig?

In der Regel ja: Ein Anbau erweitert die Grundfläche und greift in die Bausubstanz ein, deshalb ist er nach den meisten Landesbauordnungen genehmigungspflichtig. Die genaue Grenze hängt vom Bundesland und der Maßnahme ab. Wir prüfen Ihr Vorhaben und bereiten den Bauantrag vor.

Wie groß darf ein Anbau ohne Baugenehmigung sein?

Das regelt jede Landesbauordnung über die verfahrensfreien Vorhaben unterschiedlich – feste bundesweite Quadratmeter-Grenzen gibt es nicht. Kleine Vorbauten können verfahrensfrei sein, ein bewohnbarer Anbau in der Regel nicht. Wir ordnen Ihren konkreten Anbau nach der für Sie geltenden LBO ein.

Was kostet ein Anbau an ein bestehendes Gebäude?

Die Kosten hängen von Größe, Ausbaustandard, Gründung, statischer Anbindung und Haustechnik ab. Pauschale Festpreise sind im Bestand unseriös, weil jede Substanz anders ist. Wir erstellen ein verbindliches Angebot nach Objektbegehung und Bestandsaufnahme, sobald Tragwerk, Anschlüsse und Umfang des Vorhabens bewertet sind.

Wann lohnt sich eine Aufstockung statt eines Neubaus?

Eine Aufstockung lohnt sich, wenn das Grundstück knapp ist und die bestehende Tragstruktur zusätzliche Lasten aufnehmen kann. Sie schafft Raum, ohne neue Fläche zu versiegeln, und nutzt die vorhandene Erschließung. Voraussetzung ist ein Standsicherheitsnachweis nach den Eurocodes, den wir mit der Bestandsaufnahme klären.

Wann ist eine Nutzungsänderung genehmigungspflichtig?

Eine Nutzungsänderung ist genehmigungspflichtig, sobald die neue Nutzung andere bauordnungsrechtliche Anforderungen auslöst – etwa an Brandschutz, Stellplätze, Statik oder Schallschutz. Der Wechsel von Büro zu Wohnen ist ein typisches Beispiel. Wir prüfen die geänderten Anforderungen und begleiten den Bauantrag bei der Behörde.

Bauen im Bestand-Anfrage

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Thomas Walter
Ihr AnsprechpartnerThomas WalterAbteilungsleiter Bauleistungeninfo@sfc-group.de07261 40776-10Jetzt anfragen