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SFC Betreiberverantwortung

Betreiberverantwortung erfüllen – ohne sie abzugeben

Als Betreiber haften Sie für jeden technischen Mangel im Gebäude. Wir übernehmen Prüfpflichten, Dokumentation und die nachweisbare Delegationskette, damit Ihre Verantwortung rechtssicher bleibt.

Prüfpflichten, Dokumentation und Delegationskette aus einer Hand

Betreiberpflichten für Gebäude rechtssicher erfüllen

Als Betreiber haften Sie persönlich für jeden technischen Mangel in Ihrem Gebäude. Die GEFMA-Richtlinie 190 bündelt über 2.000 Einzelvorschriften, die Sie sicher, gesetzeskonform und nachweisbar erfüllen müssen. Sie können Aufgaben delegieren, doch die Letztverantwortung bleibt bei Ihnen, solange Auswahl, Anweisung und Kontrolle dokumentiert sind. Genau diese drei Schritte strukturieren wir und führen den Nachweis. Wir erfassen jede prüfpflichtige Anlage, planen jede Frist und dokumentieren jede Prüfung revisionssicher in PlanRadar. So bleibt Ihre Verantwortung an jedem Standort lückenlos belegt und Ihr Haftungsrisiko sinkt spürbar.

Pflichten-Matrix

Welche Anlage Sie wann prüfen lassen müssen

Ein Auszug aus über 2.000 Pflichten gemäß GEFMA 190. Jede Anlagengruppe folgt einer eigenen Rechtsgrundlage und einer eigenen Frist. Die vollständige Matrix erstellen wir objektindividuell und überwachen jeden Termin zentral.

BetrSichV §§ 15/16

Aufzugsanlagen

Eine zugelassene Überwachungsstelle prüft jede Aufzugsanlage. Die Hauptprüfung erfolgt spätestens alle zwei Jahre, die Zwischenprüfung längstens nach einem Jahr. Wir koordinieren die ZUeS-Termine und sichern den Nachweis.

DGUV V3, DIN VDE 0105

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Wir prüfen wiederkehrend je nach Nutzung: ortsveränderliche Betriebsmittel alle 6 bis 24 Monate, ortsfeste Anlagen bis vier Jahre. Die Intervalle leiten wir aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab und dokumentieren jeden Befund.

DIN 14406-4 / BetrSichV

Brandschutzeinrichtungen

Feuerlöscher prüfen Sachkundige in der Regel alle zwei Jahre, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Brandmeldeanlagen jährlich. Unsere SFC Brandschutz GmbH übernimmt Prüfung, Wartung und Dokumentation aus eigener Hand.

VDI 6022, TrinkwV § 31

Raumluft- und Trinkwassertechnik

Raumlufttechnische Anlagen erhalten je nach Kategorie alle zwei bis drei Jahre eine Hygieneinspektion nach VDI 6022. Trinkwasser-Großanlagen prüfen wir wiederkehrend auf Legionellen, in der Regel jährlich nach TrinkwV.

Leistungsumfang

Was Ihre Betreiberverantwortung umfasst

Vom Zählerschrank bis zur Steckdose: Wir bringen gewachsene Anlagen auf Norm-Stand und bereiten sie für morgen vor.

  • Pflichtenkataster aus über 2.000 Vorschriften

    Pflichtenkataster aus über 2.000 Vorschriften

    Wir erfassen jede prüfpflichtige Anlage Ihres Objekts und ordnen ihr Rechtsgrundlage, Prüffrist und Verantwortlichen zu. So entsteht Ihr objektindividuelles Pflichtenkataster aus den GEFMA-190-Vorschriften, das den realen Bestand abbildet und keine Lücke offenlässt.

  • Prüf- und Wartungsplan steuern

    Prüf- und Wartungsplan steuern

    Wir planen jede Prüfung fristgerecht, beauftragen die zuständige Fachgesellschaft und überwachen alle Termine zentral. Sie erhalten rechtzeitig Erinnerungen und sehen jeden offenen Punkt, bevor eine Frist abläuft und ein Mangel zum Haftungsfall wird.

  • Revisionssicher dokumentieren

    Revisionssicher dokumentieren

    Jede Prüfung, jeder Mangel und jede Behebung landet als Ticket in PlanRadar, mit Foto, Zeitstempel und Statusverlauf. Diese lückenlose Dokumentation ist Ihr Nachweis gegenüber Behörden, Versicherern und im Schadensfall vor Gericht.

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen

    Gefährdungsbeurteilung erstellen

    Wir bewerten Ihre Anlagen und Arbeitsbereiche nach BetrSichV und ArbStaettV, leiten Schutzmaßnahmen ab und legen Prüfintervalle fest. Die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung ist die rechtliche Grundlage jeder wiederkehrenden Prüfung und Ihrer Aufsichtspflicht.

  • Mängel beheben mit eigenen Gewerken

    Mängel beheben mit eigenen Gewerken

    Stellt eine Prüfung einen Mangel fest, beheben unsere eigenen Fachgesellschaften ihn und schließen den Vorgang dokumentiert ab. Wir verfolgen jeden Befund bis zur Freigabe, damit aus einer Feststellung kein offenes Risiko in Ihrer Verantwortung bleibt.

  • Audit und Compliance-Bericht

    Audit und Compliance-Bericht

    Wir gleichen Ihren Anlagenbestand gegen die GEFMA-190-Pflichten ab und zeigen jede offene Lücke. Sie erhalten einen prüfbaren Compliance-Bericht mit Status je Anlage, Fristenübersicht und Handlungsempfehlung für Eigentümer und Geschäftsführung.

In Zahlen

Der Umfang Ihrer Betreiberverantwortung

2.000+ Betreiberpflichten im Kataster
viele Gewerke mit eigenen Sachkundigen geprüft
4 Niederlassungen für Vor-Ort-Prüfung
100 % audit-bereite Dokumentation

Eigentümer, Verwalter und Geschäftsführung haften gleichermassen

Wer die Betreiberverantwortung trägt

Eigentümer und Investoren

Als Eigentümer haften Sie für jeden technischen Mangel, auch wenn Sie die Verwaltung übertragen haben. Wir erstellen Ihr Pflichtenkataster, halten alle Fristen ein und liefern den revisionssicheren Nachweis. So sichern Sie den Wert Ihrer Immobilie und reduzieren Ihr persönliches Haftungsrisiko.

Hausverwaltungen und Asset-Manager

Sie verwalten fremdes Eigentum und tragen die operative Betreiberpflicht mit. Wir bündeln alle Prüfungen bei einem Ansprechpartner, überwachen Fristen zentral und liefern Ihnen das Reporting für Ihre Eigentümer. So steuern Sie auch große Portfolios sicher und transparent.

Geschäftsführung und Betreiber

Als Geschäftsführer haften Sie bei grober Fahrlässigkeit persönlich, im Schadensfall auch strafrechtlich. Wir strukturieren Auswahl, Anweisung und Kontrolle und dokumentieren jede Prüfung gerichtsfest. So weisen Sie Ihre Aufsichtspflicht jederzeit nach und entlasten sich im Ernstfall.

Öffentliche Hand und Bildungsträger

Schulen, Kitas und Verwaltungsgebäude unterliegen besonders dichten Prüfpflichten, von der RLT-Hygiene bis zur Trinkwasserkontrolle. Wir prüfen vor Ort, dokumentieren für die Aufsichtsbehörde und halten jede Frist ein. So erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht gegenüber Nutzern und Eltern.

FAQ

Häufige Fragen zur Betreiberverantwortung

Die wichtigsten rechtlichen und praktischen Fragen rund um Pflichten, Delegation und Haftung, fachlich beantwortet.

Was ist Betreiberverantwortung?

Betreiberverantwortung ist die gesetzliche Pflicht des Gebäudebetreibers, alle technischen Anlagen sicher und vorschriftskonform zu betreiben. Sie folgt aus der Verkehrssicherungspflicht nach den Paragrafen 823 und 831 BGB sowie der Aufsichtspflicht. Laut GEFMA 190 umfasst sie über 2.000 Einzelvorschriften aus Gesetzen, Verordnungen und technischen Regeln. Wer dagegen verstoesst und einen Schaden verursacht, haftet zivilrechtlich, bei grober Fahrlässigkeit auch strafrechtlich.

Kann ich die Betreiberverantwortung delegieren?

Ja, Sie können einzelne Pflichten an einen Dienstleister übertragen, doch die Letztverantwortung bleibt bei Ihnen. Rechtssicher wird die Delegation nur, wenn Sie drei Schritte dokumentieren: sorgfältige Auswahl, klare Anweisung und wirksame Kontrolle. Fehlt ein Schritt, haften Sie weiterhin persönlich. Wir strukturieren und dokumentieren diese Kette für Sie und weisen unsere Eignung durch ISO-Zertifizierung, GEFMA-Mitgliedschaft und Innungsfachbetriebe nach.

Wer haftet bei einem technischen Mangel?

Grundsätzlich haftet der Betreiber, in der Regel Eigentümer, Verwalter oder Geschäftsführer. Bei dokumentierter Delegation kann die Haftung anteilig auf den Dienstleister übergehen, sofern Auswahl, Anweisung und Kontrolle nachweisbar sind. Ohne diesen Nachweis bleibt das volle Risiko bei Ihnen, im Schadensfall bis zur persönlichen Haftung. Genau deshalb dokumentieren wir jede Prüfung revisionssicher mit Foto, Zeitstempel und Statusverlauf in PlanRadar.

Wie oft müssen Anlagen geprüft werden?

Die Fristen unterscheiden sich je Anlage und Nutzung. Aufzüge prüft eine ZUeS spätestens alle zwei Jahre, elektrische Betriebsmittel je nach Gefährdungsbeurteilung in der Regel jährlich nach DGUV Vorschrift 3, raumlufttechnische Anlagen alle zwei bis drei Jahre nach VDI 6022. Trinkwasser-Großanlagen prüfen wir wiederkehrend auf Legionellen. Wir erstellen Ihr objektindividuelles Pflichtenkataster mit allen Fristen und überwachen jeden Termin zentral.

Welche Dokumentation brauche ich als Betreiber?

Sie benötigen einen lückenlosen Nachweis jeder Prüfung, jedes Mangels und jeder Behebung. Im Schadensfall verlangen Behörden, Versicherer und Gerichte genau diese Dokumentation, um Ihre Aufsichtspflicht zu beurteilen. Wir führen sie revisionssicher in PlanRadar mit Foto, Zeitstempel und Statusverlauf je Ticket. So weisen Sie Ihre Sorgfalt jederzeit nach, schließen jeden Vorgang nachvollziehbar ab und entlasten sich im Ernstfall spürbar.

Betreiberpflichten im Überblick

Die Betreiberpflichten-Checkliste

Wer ein Gebäude betreibt, haftet für dessen sicheren Zustand – persönlich und straf­rechtlich. Diese Checkliste zeigt die wichtigsten wiederkehrenden Pflichten mit ihren Prüf­intervallen. SFC übernimmt sie für Sie, dokumentiert lückenlos und erinnert rechtzeitig an jede Frist.

Viele Gewerke · tippen zum Aufklappen
Elektrische Anlagen & Betriebsmittel3 Pflichten
  • Ortsveränderliche Geräte – Prüfung nach DGUV V3 / VDE 0701-0702, i. d. R. alle 6–24 Monate je nach Einsatzbereich.
  • Ortsfeste Anlagen – Prüfung nach VDE 0105-100, üblicherweise alle 4 Jahre, in Büros/Verwaltung teils länger.
  • Sicherheits- & Notbeleuchtung – Funktionsprüfung monatlich, Kapazitätsprüfung jährlich (DIN EN 50172).
Brandschutz5 Pflichten
  • Feuerlöscher – Prüfung alle 2 Jahre (DIN 14406-4).
  • Brandmeldeanlagen – Inspektion/Wartung vierteljährlich bis jährlich (DIN 14675).
  • RWA & Entrauchung – jährliche Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen.
  • Brandschutztüren & Feststellanlagen – jährliche Prüfung der Funktion.
  • Flucht- & Rettungswege – dauerhaft frei, Kennzeichnung und Pläne aktuell (ASR A2.3).
Trinkwasserhygiene3 Pflichten
  • Legionellenprüfung – bei Großanlagen alle 3 Jahre (TrinkwV), gewerblich teils jährlich.
  • Gefährdungsanalyse bei Grenzwert­überschreitung verpflichtend.
  • Spülpläne für selten genutzte Stränge dokumentieren.
Klima, Lüftung & Kälte3 Pflichten
  • RLT-Hygieneinspektion – nach VDI 6022, je nach Anlage alle 2–3 Jahre.
  • Verdunstungskühlanlagen / Kühltürme – Betrieb nach VDI 2047 und 42. BImSchV (Anzeige- und Prüfpflicht).
  • Kälteanlagen mit F-Gasen – wiederkehrende Dichtheitsprüfung nach F-Gase-Verordnung.
Aufzüge & kraftbetätigte Tore2 Pflichten
  • Aufzugsanlagen – Haupt- und Zwischenprüfung durch eine ZÜS, i. d. R. im Wechsel alle 12 Monate (BetrSichV).
  • Kraftbetätigte Tore & Türen – jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (ASR A1.7).
Heizung & technische Anlagen3 Pflichten
  • Heizungs- & Großkesselanlagen – Wartung nach Herstellervorgabe, Emissions­messung durch den Schornsteinfeger.
  • Druckbehälter & Ausdehnungsgefäße – wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV.
  • Blitzschutzanlagen – Prüfung je nach Schutzklasse alle 1–4 Jahre.
Dokumentation & Organisation4 Pflichten
  • Gefährdungsbeurteilung erstellt und aktuell gehalten.
  • Prüf- & Wartungsnachweise revisionssicher archiviert.
  • Pflichtenübertragung schriftlich geregelt – die Verantwortung lässt sich delegieren, nicht abgeben.
  • Fristenmanagement mit Erinnerung an jede wiederkehrende Prüfung.
Sie wollen wissen, ob Ihr Objekt alle Pflichten erfüllt?Wir prüfen Ihre Betreiberpflichten, schließen Lücken und übernehmen die laufende Nachweisführung – gewerkeübergreifend, mit eigenem Personal.
Pflichten von SFC prüfen lassen
Portfolio & Zertifizierungen

Unser Leistungsspektrum auf einen Blick

Unser Portfolio bündelt das gesamte Leistungsspektrum der SFC Group: Facility Management, Elektrotechnik, Sanitär & Heizung, Klima & Lüftung, Prüfservice, Brandschutz, Bauleistungen und Mängelmanagement – deutschlandweit, mit eigenen Fachkräften.

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Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innungsbetrieb
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf Brandschutz
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerksbetrieb
Kundenstimmen

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4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Manuel Retz
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