Prüffristen DGUV V3 – Tabelle für Geräte und Anlagen
Wir ermitteln die Prüffrist für Ihre Betriebsmittel und Anlagen – in zwei klaren Tabellen plus Prüfkonzept nach TRBS 1201, erstellt von befähigten Elektrofachkräften.
Einführung
Prüffristen DGUV V3 nach Geräte- und Anlagenart
Die Prüffristen DGUV V3 unterscheiden zwei Welten: ortsveränderliche Betriebsmittel wie Verlängerungen, Werkzeuge oder Bürogeräte und ortsfest installierte Anlagen wie Verteilungen, Leitungen und Sicherungen. Für beide gelten andere Richtwerte und andere Normen. Wir führen die Fristen in zwei getrennten Tabellen, denn ein Akkubohrer auf der Baustelle braucht eine engere Prüfung als eine ortsfeste Unterverteilung. Wichtig: Jeder Richtwert ist nur ein Ausgangspunkt. Verbindlich ist immer die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs. Wer die Prüffristen festlegt und wie ein tragfähiges Prüfkonzept nach TRBS 1201 entsteht, erklären wir auf dieser Seite Schritt für Schritt – damit Ihre Betreiberverantwortung nachweisbar erfüllt ist.
Das übernehmen wir für Sie:
TRBS 1201
Prüfkonzept aufsetzen
Prüfumfang, Fristen und Zuständigkeiten legen wir gemeinsam mit Ihnen fest und dokumentieren sie schriftlich im Prüfkonzept.
TRBS 1203
Messung durch eigene Fachkräfte
Unsere eigenen, befähigten Prüftechniker führen Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung persönlich bei Ihnen vor Ort durch.
Fälligkeit
Automatische Erinnerung
Vor jedem Fälligkeitstermin erinnern wir Sie automatisch aus Ihrem individuellen Prüfkonzept, damit keine Frist unbemerkt verstreicht.
Vor Ort
Mängel direkt beseitigen
Festgestellte Mängel beheben wir auf Wunsch im selben Termin und dokumentieren die Instandsetzung im Prüfprotokoll.
Prüffristen ortsveränderlicher Betriebsmittel
Ortsveränderliche Geräte werden bewegt, gestöpselt und beansprucht. Je rauer die Umgebung, desto kürzer die Frist. Grundlage der Wiederholungsprüfung ist DIN VDE 0701-0702.
Rechtsgrundlage: DGUV V3 Tab. 1B · DIN VDE 0701-0702
Wie oft muss Ihr Betriebsmittel geprüft werden?
Prüfobjekt und Einsatzumgebung wählen — Sie erhalten sofort den Richtwert nach DGUV V3, die Maximalfrist und den nächsten Prüftermin.
Bei einer Fehlerquote von höchstens 2 Prozent dürfen die Intervalle verlängert werden. Alle Werte sind Richtwerte; verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung.
DGUV V3 — Prüffristen-Checkliste & Betreiberpflichten
Alle Prüffristen-Richtwerte, eine Selbstprüfung Ihrer Betreiberpflichten und die Rechtsgrundlagen auf einen Blick — fachlich geprüft vom Fachbereich Prüfservice.
- Prüffristen-Tabelle nach DGUV V3
- Betreiberpflichten zum Abhaken
- Rechtsgrundlagen & Konsequenzen
Prüffristen ortsfester Anlagen und Betriebsmittel
Ortsfest installierte Anlagen bleiben am Ort und werden im laufenden Betrieb geprüft. Maßgeblich für die Wiederholungsprüfung ist DIN VDE 0105-100; die Erstprüfung folgt DIN VDE 0100-600.
Rechtsgrundlage: DGUV V3 · DIN VDE 0105-100
Wie oft muss Ihr Betriebsmittel geprüft werden?
Prüfobjekt und Einsatzumgebung wählen — Sie erhalten sofort den Richtwert nach DGUV V3, die Maximalfrist und den nächsten Prüftermin.
Auf Baustellen werden Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen arbeitstäglich betätigt. Alle Werte sind Richtwerte; verbindlich bleibt die Gefährdungsbeurteilung.
Prüfkonzept nach TRBS 1201 – das legen wir für Sie fest
Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201) verlangt ein nachvollziehbares Prüfkonzept. Es definiert vor der ersten Prüfung, was, wie oft und durch wen geprüft wird – und macht Ihre Betreiberverantwortung nachweisbar.
- Prüfumfang Festlegung, welche Geräte und Anlagen geprüft werden – nach Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung.
- Prüffristen Ableitung der Intervalle aus Gefährdungsbeurteilung, Umgebung und Fehlerquote der Vorprüfungen.
- Befähigte Person Benennung der qualifizierten Elektrofachkraft, die Prüfung und Bewertung durchführt.
- Dokumentation Revisionssicheres Prüfprotokoll mit Messwerten, Befund und Datum der nächsten Prüfung.
- Prüfplaketten-Konzept Eindeutige Kennzeichnung jedes Prüfobjekts mit Plakette und Termin der Folgeprüfung.
Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Lassen Sie uns sprechen
Wir bauen Ihr Prüfkonzept und halten die Fristen ein
Lassen Sie Prüfumfang, Intervalle und Dokumentation einmal sauber aufsetzen. Dann läuft Ihre DGUV-V3-Prüfung planbar – und Ihre Betreiberverantwortung ist jederzeit belegbar.
Prüfservice
Prüffristen DGUV V3 – häufige Fragen
Welche Prüffristen gelten nach DGUV V3?
Die Prüffristen hängen von Geräteart und Einsatzumgebung ab. Ortsveränderliche Betriebsmittel im Büro gelten laut DGUV V3 Tabelle 1B als Richtwert mit 24 Monaten, in der Werkstatt mit 12 Monaten, auf der Baustelle mit 3 Monaten. Elektrische Schutz- und Hilfsmittel prüfen wir alle 6 Monate. Ortsfeste Anlagen werden alle 4 Jahre geprüft, in Baustellenbereichen bereits jährlich. Verbindlich bleibt stets die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs – wir übertragen die Richtwerte in ein individuelles Prüfkonzept und erinnern Sie automatisch vor jedem Fälligkeitstermin.
Was ist die maximale Prüffrist laut Tabelle?
Der längste Richtwert betrifft ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel mit 4 Jahren nach DIN VDE 0105-100 – etwa eine Verteilung im trockenen Büroflur. Bei ortsveränderlichen Geräten liegt der weiteste Wert bei 24 Monaten für Büro und Verwaltung, während Baustellengeräte schon nach 3 Monaten fällig werden. Diese Werte sind Obergrenzen für günstige Bedingungen, keine pauschale Vorgabe für jeden Standort. Die tatsächliche Frist legen wir gemeinsam mit Ihnen anhand der Gefährdungsbeurteilung fest und dokumentieren die Begründung im Prüfkonzept.
Kann ich die Prüffristen über die Fehlerquote verlängern?
Ja. Liegt die Fehlerquote bei der Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel über mehrere Prüftermine hinweg bei höchstens 2 Prozent, dürfen Sie die Intervalle laut DGUV V3 Tabelle 1B verlängern – aus 12 Monaten in der Werkstatt können so beispielsweise 24 Monate werden. Die niedrige Fehlerquote belegt, dass Ihre Geräte zuverlässig sicher sind und seltener ausfallen. Die Verlängerung gehört begründet und mit den zugrunde liegenden Prüfergebnissen dokumentiert ins Prüfkonzept, damit sie im Prüfnachweis für Behörden und Versicherer nachvollziehbar bleibt.
Was regelt das Prüfkonzept nach TRBS 1201?
Das Prüfkonzept nach TRBS 1201 legt vor der ersten Prüfung fest, was geprüft wird, in welchen Fristen, durch welche befähigte Person und wie dokumentiert wird. Es bündelt Prüfumfang, Intervalle und Plakettenlogik in einem Dokument, statt Fristen für jedes Gerät einzeln zu verwalten. So macht es Ihre Prüforganisation nachvollziehbar und ist die Grundlage für eine gerichtsfeste Betreiberverantwortung. Wir erstellen das Konzept einmalig, pflegen es bei Geräteänderungen nach und stellen es Ihnen als PDF zur Verfügung.
Wer legt die Prüffristen im Betrieb fest?
Die Prüffristen legt der Unternehmer als Betreiber fest, auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV. Die fachliche Bewertung übernimmt eine befähigte Person, meist eine qualifizierte Elektrofachkraft mit Prüfmittelnachweis. Die DGUV-V3-Richtwerte dienen dabei als Ausgangspunkt, ersetzen aber die individuelle Festlegung für Ihren Standort nicht – eine Werkstatt mit rauer Umgebung braucht andere Fristen als ein Bürogebäude. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung, schlagen passende Intervalle vor und halten die Entscheidung nachvollziehbar im Prüfkonzept fest.
Was ist der Unterschied zwischen ortsfest und ortsveränderlich?
Ortsveränderliche Betriebsmittel werden bewegt und gesteckt, etwa Werkzeuge, Kabeltrommeln oder Bürogeräte; das Prüfverfahren folgt DIN VDE 0701-0702, die Fristen selbst legt DGUV V3 Tabelle 1B mit Werten zwischen 3 und 24 Monaten fest. Ortsfeste Anlagen bleiben fest installiert, etwa Verteilungen und Leitungen; sie folgen DIN VDE 0105-100 mit einer Regelfrist von 4 Jahren. Daraus ergeben sich unterschiedliche Prüffristen, Prüfverfahren und eigene Tabellen, die wir auf dieser Seite getrennt führen. So sehen Sie auf einen Blick, welche Norm für welches Gerät in Ihrem Betrieb gilt.
Welche Konsequenzen hat eine Fristüberschreitung?
Bei überschrittenen Prüffristen verletzt der Betreiber seine Pflichten aus DGUV V3 und BetrSichV. Im Schadensfall drohen Regress, Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes – etwa wenn ein ungeprüfter Bürodrucker nach abgelaufener 24-Monats-Frist einen Brand verursacht. Zudem haftet die Geschäftsführung persönlich, unabhängig von der Betriebsgröße. Ein gepflegtes Prüfkonzept mit klaren Fristen, automatischen Erinnerungen und lückenloser Dokumentation schützt vor genau diesen Risiken und schafft im Ernstfall den Nachweis ordnungsgemäßer Organisation.
Ist die Gefährdungsbeurteilung verbindlich für die Fristen?
Ja. Die Betriebssicherheitsverordnung macht die Gefährdungsbeurteilung verbindlich, die DGUV-V3-Richtwerte aus Tabelle 1B sind nur Orientierung. Erst die Gefährdungsbeurteilung legt fest, ob ein Gerät häufiger oder seltener geprüft wird, etwa weil es in feuchter oder staubiger Umgebung stärker beansprucht wird. Sie ist damit die rechtlich maßgebliche Grundlage jeder Prüffrist in Ihrem Betrieb und gehört dokumentiert ins Prüfkonzept. Fehlt die Beurteilung, gelten die Richtwerte nicht automatisch als ausreichend begründet. Diese Bewertung übernehmen wir für Sie und dokumentieren sie im Prüfkonzept.
Was droht ohne gültige Prüfung?
Die DGUV Vorschrift 3 ist Pflicht. Wer sie missachtet, riskiert mehr als einen Mangel — bis hin zur persönlichen Haftung der Geschäftsführung.
Bußgeld bis 10.000 €
Fehlende oder unzureichende Prüfungen sind eine Ordnungswidrigkeit und werden als Bußgeld geahndet.
§ 209 SGB VIINutzungsverbot
Mängelbehaftete Betriebsmittel dürfen nicht weiterbetrieben werden — bis zur fachgerechten Instandsetzung.
§ 4 BetrSichV · DGUV V3Persönliche Haftung
Kommt es zu einem Personenschaden, haftet die Geschäftsführung persönlich — bis hin zu strafrechtlichen Folgen.
§ 831 BGB · StGBVersicherungsverlust
Versicherer zahlen im Schadensfall häufig nur bei eingehaltenen Prüffristen und vorliegendem Prüfprotokoll.
Obliegenheit nach VVGMit SFC erfüllen Sie Ihre Prüfpflichten lückenlos — eigene befähigte Prüftechniker nach TRBS 1203, deutschlandweit, revisionssicher dokumentiert.
