Schweißgerät prüfen nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4)
Wir prüfen Ihre Lichtbogenschweißeinrichtungen normgerecht und dokumentieren jeden Messwert gerichtssicher. Befähigte Elektrofachkräfte, Prüfung und Mängelbeseitigung aus einer Hand.
Einführung
Schweißgerät prüfen: Sicherheit für Lichtbogenschweißeinrichtungen
Wer Schweißgeräte prüfen lässt, schützt Mitarbeiter vor elektrischem Schlag und erfüllt seine Betreiberverantwortung. Lichtbogenschweißeinrichtungen stehen unter hoher thermischer und mechanischer Beanspruchung. Deshalb gilt für sie die eigene Norm DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4), nicht die Geräteprüfung nach DIN VDE 0701-0702. Wir prüfen Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand zwischen Netz und Schweißstromkreis sowie die Leerlaufspannung U₀. Unsere befähigten Elektrofachkräfte messen mit kalibrierten Prüfgeräten und übergeben Ihnen ein revisionssicheres Protokoll. Erkannte Mängel beseitigen wir auf Wunsch direkt, ohne zweiten Dienstleister.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen die Prüfung Ihrer Lichtbogenschweißeinrichtungen von der Frist bis zur Mängelbeseitigung – normgerecht nach DIN EN 60974-4.
Prüfkonzept
Prüffrist fachgerecht ermitteln
Wir legen die Prüffrist Ihrer Schweißgeräte anhand der Beanspruchung fest – von drei bis zwölf Monaten. So richten wir den Termin an Ihrer Gefährdungsbeurteilung aus, nicht an starren Vorgaben.
Vor Ort
Schweißgerät vor Ort prüfen
Wir messen Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Leerlaufspannung U₀ direkt an Ihrem Standort. Dafür setzen wir eigene, geschulte Prüftechniker und kalibrierte Prüfgeräte nach DIN EN 60974-4 ein.
Nachweis
Revisionssicheren Nachweis liefern
Wir dokumentieren jeden Messwert in einem revisionssicheren Prüfprotokoll nach DIN EN 60974-4. Die datierte Prüfplakette am Gerät weist direkt den nächsten Prüftermin aus.
Reparatur
Mängel direkt beseitigen
Wir beseitigen erkannte Mängel auf Wunsch direkt vor Ort, ohne einen zweiten Dienstleister zu beauftragen. Nach einer Instandsetzung prüfen wir das Gerät vor der Wiederinbetriebnahme erneut.
Schweißgerät prüfen nach DIN EN 60974-4 – Schritt für Schritt
Die Wiederholungsprüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen folgt einem festen Ablauf. Jeder Messwert wird gegen die Grenzwerte der DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) bewertet und protokolliert.
DIN EN 60974-4 / VDE 0544-4-
Sichtprüfung
Wir kontrollieren Gehäuse, Netz- und Schweißleitungen, Steckverbinder, Elektrodenhalter und Massezange auf Beschädigungen. Auch Schutzeinrichtungen, Lüftung und Typschild werden auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft.
Grenzwert Sicht- und Funktionskontrolle
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Schutzleiterwiderstand
Der Durchgang des Schutzleiters vom Netzanschluss zu allen berührbaren leitfähigen Teilen wird gemessen. Ein niedriger Wert sichert das Ableiten von Fehlerströmen im Kurzschlussfall.
Grenzwert Schutzleiter R_PE ≤ 0,3 Ω
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Isolationswiderstand
Wir messen den Isolationswiderstand zwischen Netzstromkreis und Schweißstromkreis sowie zwischen den Stromkreisen und dem Schutzleiter. So erkennen wir Isolationsfehler vor dem Durchschlag.
Grenzwert Isolation Netz↔Schweißkreis/↔PE ≥ 2,5 MΩ
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Leerlaufspannung U₀
Die Leerlaufspannung am Schweißstromkreis wird gemessen und gegen den zulässigen Grenzwert bewertet. Eine zu hohe U₀ erhöht das Risiko eines elektrischen Schlags beim Elektrodenwechsel.
Grenzwert Leerlaufspannung U₀ messen
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Funktionsprüfung & Dokumentation
Abschließend prüfen wir Bedien- und Schutzfunktionen im Betrieb und halten alle Messwerte im Prüfprotokoll fest. Die Prüfplakette weist den nächsten Prüftermin aus.
Grenzwert Protokoll + Plakette
Wie oft müssen Lichtbogenschweißeinrichtungen geprüft werden?
Für Schweißeinrichtungen nennt die DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) Richtwerte. Die genaue Frist ergibt sich aus der Beanspruchung und der Gefährdungsbeurteilung.
Rechtsgrundlage: DIN EN 60974-4 / VDE 0544-4 + DGUV V3
Wie oft muss Ihr Betriebsmittel geprüft werden?
Prüfobjekt und Einsatzumgebung wählen — Sie erhalten sofort den Richtwert nach DGUV V3, die Maximalfrist und den nächsten Prüftermin.
Alle Werte sind Richtwerte. Verbindlich ist die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Was kostet die Prüfung pro Schweißgerät?
Die Kosten hängen von wenigen, klar benennbaren Faktoren ab. Wir arbeiten nach dem Transparenzprinzip und nennen den Preis vor der Beauftragung.
Anzahl der Schweißgeräte
Je mehr Lichtbogenschweißeinrichtungen wir in einem Termin prüfen, desto günstiger wird der Stückpreis durch die Mengenstaffel.
Geräteart und Bauform
Inverter, konventionelle Transformatorgeräte und mehrphasige Anlagen unterscheiden sich im Messaufwand und damit im Zeitbedarf je Gerät.
Anfahrt und Standort
Lage und Erreichbarkeit Ihrer Betriebsstätte beeinflussen die Anfahrt. Bei mehreren Standorten bündeln wir Termine.
Dokumentationsumfang
Standardprotokoll oder erweiterte Dokumentation mit Foto- und Mängelbericht für Ihre revisionssichere Ablage bestimmen den Aufwand mit.
Transparenz-VersprechenDen konkreten Preis pro Gerät stimmen wir vorab ab – keine versteckten Posten, transparente Mengenstaffel.
SFC Prüfservice in Zahlen
Warum Betriebe ihre Schweißgeräte von uns prüfen lassen
Schweißgeräteprüfung
Schweißgeräte prüfen wir mit eigenen, geschulten Prüftechnikern
Unsere Prüftechniker messen Ihre Schweißgeräte nach DIN EN 60974-4 direkt an Ihrem Standort. Wir prüfen Schutzleiter, Isolationswiderstand und Leerlaufspannung mit kalibrierten Messgeräten. Jedes Gerät erhält einen klaren Prüfnachweis mit Messwerten und Prüfplakette.
- Wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 60974-4
- Messung von Schutzleiter, Isolationswiderstand und Leerlaufspannung
- Sicht- und Funktionsprüfung jeder Schweißstromquelle vor Ort
- Prüfprotokoll mit Messwerten und datierter Prüfplakette
Was unsere Kunden sagen
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Lassen Sie uns sprechen
Lassen Sie Ihre Lichtbogenschweißeinrichtungen normgerecht prüfen
Wir prüfen Ihre Schweißgeräte nach DIN EN 60974-4, dokumentieren jeden Messwert gerichtssicher und beseitigen erkannte Mängel direkt – ohne zweiten Dienstleister.
Prüfservice
Schweißgerät prüfen – häufige Fragen
Muss man Schweißgeräte prüfen lassen?
Ja. Lichtbogenschweißeinrichtungen sind elektrische Arbeitsmittel und unterliegen der DGUV Vorschrift 3. Als Arbeitgeber müssen Sie sie regelmäßig durch eine befähigte Person prüfen lassen. Die wiederkehrende Prüfung erfolgt nach DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) und schützt Ihre Mitarbeiter vor elektrischem Schlag.
Wie oft müssen Schweißgeräte geprüft werden?
Die DIN EN 60974-4 nennt für gewerblich genutzte Lichtbogenschweißeinrichtungen Richtwerte von drei bis zwölf Monaten. Im Dauereinsatz sind sechs Monate üblich, auf Baustellen oft drei Monate. Verbindlich ist immer die Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, die Beanspruchung und Umgebung berücksichtigt.
Was regelt die DIN EN 60974-4?
Die DIN EN 60974-4 (VDE 0544-4) ist die Norm für die wiederkehrende Prüfung von Lichtbogenschweißeinrichtungen. Sie legt fest, welche Sichtprüfungen und Messungen durchzuführen sind, dazu Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand zwischen Netz und Schweißstromkreis sowie die Leerlaufspannung U₀, und wie die Ergebnisse zu bewerten sind.
Wer darf ein Schweißgerät prüfen?
Die Prüfung darf nur eine befähigte Person im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung durchführen, in der Regel eine Elektrofachkraft mit Erfahrung an Schweißeinrichtungen. Unsere befähigten Elektrofachkräfte prüfen mit kalibrierten Messgeräten und stellen ein gerichtssicheres Prüfprotokoll aus.
Was kostet die Prüfung pro Schweißgerät?
Der Preis hängt von Gerätezahl, Bauform, Anfahrt und Dokumentationsumfang ab. Über eine Mengenstaffel sinkt der Stückpreis bei mehreren Geräten. Wir arbeiten nach dem Transparenzprinzip und nennen Ihnen den Preis pro Schweißgerät vor der Beauftragung, ohne versteckte Posten.
Was wird bei der Schweißgeräteprüfung gemessen?
Gemessen werden der Schutzleiterwiderstand mit höchstens 0,3 Ohm, der Isolationswiderstand zwischen Netz und Schweißstromkreis sowie zum Schutzleiter mit mindestens 2,5 Megaohm und die Leerlaufspannung U₀ am Schweißstromkreis. Dazu kommen Sicht- und Funktionsprüfung der Bedien- und Schutzeinrichtungen.
Werden Inverter und konventionelle Schweißgeräte gleich geprüft?
Beide werden nach DIN EN 60974-4 geprüft, der Messaufwand unterscheidet sich aber. Inverter-Geräte mit Elektronik erfordern andere Messpunkte als konventionelle Transformatorgeräte. Unsere Elektrofachkräfte passen das Prüfverfahren an die Bauform an und bewerten die Messwerte gegen die Norm.
Wie hängt die Prüfung mit der DGUV V3 zusammen?
Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet zur regelmäßigen Prüfung elektrischer Arbeitsmittel. Für Lichtbogenschweißeinrichtungen konkretisiert die DIN EN 60974-4 das Prüfverfahren. Die Schweißgeräteprüfung ist damit Teil Ihrer DGUV-V3-Prüforganisation und Ihrer Betreiberverantwortung im Betrieb.
