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Brandschutz

Feuerlöscher Wartung und Prüfung nach DIN 14406-4

Wir prüfen Ihre tragbaren Feuerlöscher alle zwei Jahre durch Sachkundige – normkonform, dokumentiert, gerichtssicher.

Einführung

Feuerlöscher Wartung: Pflicht für jeden gewerblichen Betreiber

Die Feuerlöscher Wartung ist die wiederkehrende Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher nach DIN 14406-4. Als Betreiber müssen Sie jeden Löscher mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person prüfen lassen – unabhängig davon, ob er je benutzt wurde. Diese Service-Seite behandelt ausschließlich die wiederkehrende Wartung und Prüfung tragbarer Feuerlöscher sowie zugehöriger Wandhydranten. Den Überblick über die gesamte Anlagentechnik finden Sie auf der Seite Technischer Brandschutz. Wir grenzen klar ab: Hier geht es um Prüffristen, Wartungsablauf, Instandsetzung und die Prüfplakette als Nachweis Ihrer Betreiberpflicht.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Von der Sichtprüfung bis zur Fristenüberwachung übernehmen wir jeden Schritt Ihrer Feuerlöscher-Wartung normkonform und dokumentiert.

Vor Ort

Bestand vor Ort prüfen

Wir kontrollieren jeden Feuerlöscher an seinem Standort: Kennzeichnung, Plombe, Manometer und Gehäuse prüfen wir auf Korrosion und Beschädigung. So erkennen wir früh, wo Handlungsbedarf besteht.

DIN 14406-4

Löscher fachgerecht warten

Wir prüfen Auslösemechanik, Ventil, Steigrohr und Löschmittel und übernehmen bei Bedarf die innere Untersuchung. Verschleißteile ersetzen wir, Löschmittel füllen wir nach – bei abgelaufener Standzeit empfehlen wir den Austausch.

Nachweis

Prüfung nachweisbar dokumentieren

Wir versehen jeden geprüften Löscher mit einer Prüfplakette samt Datum und stellen Ihnen ein revisionssicheres Prüfprotokoll aus. Damit weisen Sie Ihre Betreiberpflicht jederzeit gerichtssicher nach.

Fristenüberwachung

Fristen für Sie überwachen

Wir überwachen die Standzeit Ihrer Löscher und bündeln auf Wunsch Wandhydranten und Fristenüberwachung in einem Wartungsvertrag. So ersetzen Sie überalterte Geräte rechtzeitig, bevor die Frist abläuft.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Feuerlöscher-Prüfung nach DIN 14406-4

Ein Feuerlöscher hilft nur, wenn er geprüft ist

Wir warten Ihre Feuerlöscher alle zwei Jahre nach DIN 14406-4. Unsere Sachkundigen prüfen Funktion, Druck und Löschmittel direkt bei Ihnen vor Ort. Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette und einen revisionssicheren Nachweis.

  • Wartung alle zwei Jahre nach DIN 14406-4
  • Prüfung durch Sachkundige direkt vor Ort
  • Prüfplakette mit nächstem Fälligkeitsdatum
  • Revisionssichere Dokumentation jeder Prüfung
Prüffrist nach DIN 14406-4: Feuerlöscher müssen Sie spätestens alle zwei Jahre durch Sachkundige prüfen lassen. Die Prüfplakette dokumentiert das Datum der letzten Wartung und den nächsten Termin.
Feuerlöscher-Wartung anfragen
Prüffristen & Betreiberpflicht

Prüfintervalle für Feuerlöscher und Wandhydranten

Tragbare Feuerlöscher sind alle zwei Jahre zu warten, druckbeaufschlagte Bauteile unterliegen zusätzlich der Standzeit. Die folgende Übersicht zeigt die maßgeblichen Intervalle und die jeweilige Betreiberpflicht.

Anlage / Mittel Intervall Rechtsgrundlage Betreiberpflicht
Anlage / Mittel Tragbare Feuerlöscher (Wartung)
Intervall alle 2 Jahre
Rechtsgrundlage DIN 14406-4
Betreiberpflicht Betreiberpflicht: wiederkehrende Prüfung durch Sachkundige veranlassen und dokumentieren.
Anlage / Mittel Feuerlöscher – innere Untersuchung / Instandsetzung
Intervall nach Herstellerangabe (je nach Löschmittel)
Rechtsgrundlage DIN 14406-4
Betreiberpflicht Betreiberpflicht: Instandsetzung nur durch Sachkundige; Austausch bei abgelaufener Standzeit.
Anlage / Mittel Druckbehälter / Standzeit des Löschers
Intervall Austausch nach Druckbehälter-Standzeit
Rechtsgrundlage DIN 14406-4 / Herstellervorgabe
Betreiberpflicht Betreiberpflicht: Standzeit überwachen, überalterte Löscher rechtzeitig ersetzen.
Anlage / Mittel Wandhydranten / nichtselbsttätige Löschanlagen
Intervall jährliche Wartung
Rechtsgrundlage DIN 14462 / Herstellervorgabe
Betreiberpflicht Betreiberpflicht: jährliche Funktions- und Dichtheitsprüfung sicherstellen.
Anlage / Mittel Bereitstellung & Eignung der Löscher
Intervall laufend, bei Nutzungsänderung neu bewerten
Rechtsgrundlage ASR A2.2
Betreiberpflicht Betreiberpflicht: ausreichende Anzahl und passende Brandklasse je Arbeitsstätte gewährleisten.
Betreiberpflicht Verbindlich sind stets die Herstellervorgaben sowie Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die genannten Intervalle sind die normativen Mindestfristen für gewerbliche Betreiber.
Aus der Praxis

Feuerlöscher-Prüfung in der Praxis

Jeder Löscher wird durch Sachkundige geprüft und mit Prüfplakette dokumentiert.

Funktionsprüfung am Manometer
Funktionsprüfung am Manometer
Geprüfter Feuerlöscher-Bestand
Geprüfter Feuerlöscher-Bestand
Detail der Sachkundigen-Prüfung
Detail der Sachkundigen-Prüfung
Ablauf der Wartung

So läuft die Feuerlöscher-Prüfung Schritt für Schritt

Jede Wartung folgt einem festen Ablauf nach DIN 14406-4. Vom Sichtbefund bis zur Prüfplakette dokumentieren wir jeden Schritt revisionssicher.

DIN 14406-4
  • Sichtprüfung

    Wir kontrollieren Standort, Kennzeichnung, Plombe, Manometer und das Gehäuse auf Korrosion oder Beschädigung.

  • Funktionsprüfung

    Auslösemechanik, Ventil, Steigrohr und Löschmittel werden geprüft; bei Bedarf erfolgt die innere Untersuchung.

  • Instandsetzung oder Austausch

    Verschleißteile werden ersetzt, das Löschmittel nachgefüllt; bei abgelaufener Standzeit empfehlen wir den Austausch.

  • Prüfplakette und Prüfsiegel

    Jeder geprüfte Löscher erhält die Prüfplakette mit Datum; Sie erhalten ein revisionssicheres Prüfprotokoll als Nachweis.

Kostentransparenz

Was bestimmt die Kosten der Feuerlöscher-Wartung?

Pauschalpreise wären unseriös, weil jeder Bestand anders ist. Diese Faktoren bestimmen den Aufwand Ihrer Wartung – wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot.

Anzahl der Feuerlöscher

Je mehr Löscher pro Standort, desto günstiger der einzelne Prüfvorgang – der Anfahrtsanteil verteilt sich.

Löschertyp (Pulver, Schaum, CO2)

Pulver-, Schaum- und CO2-Löscher unterscheiden sich im Prüfaufwand und im Material bei der Instandsetzung.

Anfahrt und Standort

Vor-Ort-Prüfung mehrerer Objekte oder eine zentrale Sammelprüfung beeinflussen die Anfahrtskosten.

Standzeit und Instandsetzung

Fällige innere Untersuchung, Nachfüllung oder ein Austausch nach Druckbehälter-Standzeit erhöhen den Aufwand.

Zusatzleistungen

Wandhydranten, Brandschutzkennzeichnung oder ein Wartungsvertrag mit Fristenüberwachung lassen sich bündeln.

Transparenz-VersprechenWir nennen keine Festpreise auf der Seite. Den verbindlichen Preis ermitteln wir nach Sichtung Ihres Bestands – transparent und ohne versteckte Posten.

Brandschutz

Rechtsrahmen der Feuerlöscher-Wartung

Die wiederkehrende Prüfung Ihrer Feuerlöscher ergibt sich aus mehreren ineinandergreifenden Regelwerken. Wir arbeiten ausschließlich nach diesen Vorgaben.

DIN 14406-4

Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher

Diese Norm regelt die wiederkehrende Wartung tragbarer Feuerlöscher im Zwei-Jahres-Intervall durch Sachkundige sowie die innere Untersuchung und Instandsetzung nach Löschmitteltyp.

ASR A2.2

Maßnahmen gegen Brände

Die Technische Regel für Arbeitsstätten verpflichtet Betreiber, geeignete Feuerlöscher in ausreichender Zahl bereitzustellen und betriebsbereit instand zu halten.

BetrSichV

Prüfung von Arbeitsmitteln

Die Betriebssicherheitsverordnung fordert die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch befähigte Personen – die Feuerlöscher-Wartung ist Teil dieser Betreiberpflicht.

DGUV Information

Prüfung durch Sachkundige

Die DGUV konkretisiert, dass nur sachkundige bzw. befähigte Personen Feuerlöscher prüfen dürfen – ein zentraler Trust-Anker für Ihre Rechtssicherheit.

Unser Sachkundiger bei der Löscherwartung Feuerlöscher-Wartung
Eigenleistung statt Subunternehmer

Ihre Feuerlöscher prüfen unsere eigenen Sachkundigen

Wir warten Ihre Feuerlöscher mit eigenen, nach DIN 14406-4 geschulten Sachkundigen. Alle zwei Jahre prüfen, warten und plakettieren wir jeden einzelnen Löscher. So bleibt Ihr Bestand jederzeit einsatzbereit und revisionssicher dokumentiert.

  • Wartung tragbarer Feuerlöscher nach DIN 14406-4
  • Geschulte Sachkundige aus unserem eigenen Brandschutz-Team
  • Prüfplakette mit Monat und Jahr der Nächstprüfung
  • Lückenlose Dokumentation aller geprüften Löscher je Standort
Prüfnachweis: Nach jeder Wartung erhalten Sie ein Prüfprotokoll und die Plakette weist die Nächstprüfung am Löscher aus.
Wartungstermin für Feuerlöscher anfragen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Prüffristen im Blick behalten – wir übernehmen das für Sie

Lassen Sie Ihre Feuerlöscher von Sachkundigen nach DIN 14406-4 prüfen. Wir überwachen Ihre Fristen und dokumentieren jeden Vorgang revisionssicher.

Brandschutz

Häufige Fragen zur Feuerlöscher Wartung

Wie oft muss man einen Feuerlöscher prüfen lassen?

Tragbare Feuerlöscher sind nach DIN 14406-4 mindestens alle zwei Jahre durch eine sachkundige Person zu warten. Maßgeblich bleiben die Herstellervorgaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung. Bei erhöhter Beanspruchung kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.

Wer darf einen Feuerlöscher prüfen?

Die Prüfung darf nur eine sachkundige bzw. befähigte Person nach DIN 14406-4 durchführen. Diese verfügt über die nötige Ausbildung, Erfahrung und Ausrüstung. Eine Selbstprüfung durch den Betreiber genügt der Norm nicht und ist nicht rechtssicher.

Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers?

Wir nennen keine Festpreise, da der Aufwand vom Bestand abhängt. Den Preis bestimmen Anzahl der Löscher, der Typ (Pulver, Schaum, CO2), die Anfahrt sowie eine fällige Instandsetzung oder ein Austausch nach Standzeit. Sie erhalten ein transparentes Angebot.

Ist die Feuerlöscher-Wartung Pflicht im Gewerbe?

Ja. ASR A2.2 und die BetrSichV verpflichten gewerbliche Betreiber, Feuerlöscher bereitzustellen und betriebsbereit instand zu halten. Die wiederkehrende Prüfung nach DIN 14406-4 ist Teil dieser Betreiberpflicht und gerichtsrelevant im Schadenfall.

Wer ist für die Wartung der Feuerlöscher verantwortlich?

Die Verantwortung liegt beim Betreiber der Arbeitsstätte. Er muss die wiederkehrende Prüfung veranlassen, Fristen überwachen und die Nachweise vorhalten. Diese Betreiberpflicht lässt sich beauftragen, aber nicht vollständig abwälzen – die Aufsicht bleibt beim Betreiber.

Wie lange ist ein Feuerlöscher nach der Prüfung gültig?

Nach einer Wartung nach DIN 14406-4 gilt der Feuerlöscher in der Regel für zwei Jahre als geprüft. Die Prüfplakette dokumentiert das Prüfdatum und die nächste Fälligkeit. Unabhängig davon ist die Druckbehälter-Standzeit zu beachten, nach der ein Austausch nötig wird.

Wann sind Feuerlöscher wiederkehrend zu prüfen?

Die wiederkehrende Prüfung erfolgt spätestens alle zwei Jahre, beginnend ab der Erstinbetriebnahme. Zusätzlich ist nach jeder Benutzung, jedem Druckverlust oder erkennbarem Mangel sofort zu prüfen. Wir überwachen Ihre Fristen und melden anstehende Termine rechtzeitig.

Was passiert bei der inneren Untersuchung des Feuerlöschers?

Bei der inneren Untersuchung wird der Löscher geöffnet, das Löschmittel und der Behälter werden auf Zustand geprüft und Verschleißteile ersetzt. Das Intervall richtet sich nach Löschmitteltyp und Herstellervorgabe. Ist die Druckbehälter-Standzeit erreicht, empfehlen wir den Austausch.

Wartung entscheidet im Ernstfall
„Ein ungeprüfter Feuerlöscher ist im Brandfall wertlos. Deshalb prüfen unsere Sachkundigen jedes Gerät persönlich und halten jede Wartung lückenlos fest. So verlassen sich unsere Kunden auf einsatzbereite Löscher."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

Feuerlöscher Wartung-Anfrage

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Alexandra Dentz
Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen