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Elektrotechnik · Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz in der Elektrotechnik: Kabelabschottung vom Fachbetrieb

Wir schotten Kabel- und Leitungsdurchführungen an Wänden und Decken fachgerecht ab – von eigenen Elektrofachkräften, mit prüfsicherer Dokumentation für Industrie, Gewerbe und Verwaltung.

Worum es geht

Kabeldurchführungen sind die Schwachstelle im Brandabschnitt

Jede Wand- und Deckendurchführung von Kabeln und Leitungen durchbricht einen raumabschließenden Bauteil. Ohne fachgerechte Abschottung wandern Feuer und Rauch genau dort in den nächsten Brandabschnitt – der bauliche Brandschutz ist ausgehebelt. Weil bei uns dieselben Elektrofachkräfte die Leitungen verlegen und die Durchführungen abschotten, passt beides zusammen: das richtige Schottsystem zur Trasse, sauber ausgeführt und lückenlos dokumentiert. So bleiben Ihre Brandabschnitte im Ernstfall dicht und der Nachweis gegenüber der Bauaufsicht ist jederzeit erbracht.

Unser Team an der Zentralbatterie Baulicher Brandschutz
Eigene Elektrofachkräfte vor Ort

Verlegen und abschotten aus einer Verantwortung

Wer die Leitungen verlegt, schottet sie auch fachgerecht ab. Das vermeidet Schnittstellen zwischen Gewerken und stellt sicher, dass Trasse und Schottsystem zusammenpassen.

  • Montage und Prüfung durch eigene SFC-Elektrofachkräfte
  • Fluchtwege nach DIN EN 1838 ausgeleuchtet und vermessen
  • Zentralbatterie-Anlagen fachgerecht installiert und in Betrieb genommen
  • Funktionsprüfung dokumentiert im Prüfbuch nach Vorgabe
Nachweis: Jede Abschottung dokumentieren wir mit Übereinstimmungserklärung, Kennzeichnung und Fotos – prüfsicher archiviert.
Abschottung anfragen

Elektrotechnik · Baulicher Brandschutz

Vier Regelwerke, die jede Abschottung bestimmen

Bauliche Brandabschottung ist geregelt – von der Leitungsanlagen-Richtlinie bis zur Klassifizierung des einzelnen Schotts. Wir führen ausschließlich mit zugelassenen Systemen aus und übergeben jede Abschottung mit Übereinstimmungserklärung und Kennzeichnung.

MLAR / Landes-LAR

Leitungsanlagen-Richtlinie

Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie regelt, wie Kabel und Leitungen durch raumabschließende Bauteile geführt werden dürfen. Sie definiert die Abschottungspflicht und die Erleichterungen – wir setzen sie objektbezogen korrekt um.

DIN 4102-9

Klassifizierung Kabelabschottung

Diese Norm klassifiziert Kabelabschottungen nach Feuerwiderstand (S30 bis S120). Sie legt fest, welches System welche Klasse erreicht – Grundlage für die Auswahl des passenden Schotts zu Ihrer Trasse.

DIN EN 1366-3

Europäische Prüfung EI

Die europäische Prüf- und Klassifizierungsnorm bewertet Abschottungen nach Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I), etwa EI90. Wir arbeiten mit Systemen, deren Nachweise diese Klassifizierung belegen.

DIN 4102-12

Funktionserhalt E30–E90

Für sicherheitsrelevante Anlagen muss die Kabelanlage im Brandfall weiter funktionieren. Diese Norm regelt den Funktionserhalt E30 bis E90 – wir führen Trassen und Abschottung mit passender Übereinstimmung aus.

Regional

Kabelabschottung in Sinsheim und der Region

Bauliche Brandabschottung für Industrie, Gewerbe und Verwaltung im Rhein-Neckar-Raum und Kraichgau.

Sinsheim Heidelberg Heilbronn Walldorf Wiesloch Bruchsal Eppingen Bad Rappenau Sankt Leon-Rot Leimen

Elektrotechnik · Baulicher Brandschutz

Was Betreiber und Planer zur Brandschottung wissen sollten

Wer darf eine Kabelabschottung ausführen?

Bauliche Brandabschottungen dürfen nur von sachkundigen Fachbetrieben nach den Vorgaben des jeweiligen Schottsystems ausgeführt werden. Als Elektro-Meisterbetrieb mit eigenen, geschulten Fachkräften stellen wir die fachgerechte Ausführung und die vollständige Dokumentation sicher – ohne Subunternehmerkette.

Wann ist eine Brandschottung Pflicht?

Sobald Kabel oder Leitungen ein raumabschließendes, feuerwiderstandsfähiges Bauteil durchdringen (Brandwand, Geschossdecke), ist die Durchführung nach MLAR abzuschotten. Ausnahmen gelten nur im Rahmen der dort definierten Erleichterungen. Wir prüfen das objektbezogen und weisen die Notwendigkeit nachvollziehbar aus.

Was ist der Unterschied zwischen S90 und EI90?

Beide beschreiben 90 Minuten Feuerwiderstand, nur nach unterschiedlichen Normen: S90 stammt aus der nationalen DIN 4102-9 (S = Schott), EI90 aus der europäischen DIN EN 1366-3 (E = Raumabschluss, I = Wärmedämmung). In der Praxis werden beide Nachweisarten anerkannt – wir dokumentieren die jeweils gültige.

Muss eine Brandschottung gekennzeichnet werden?

Ja. Jede Abschottung erhält ein dauerhaftes Kennzeichnungsschild mit Systemangabe, ausführender Firma, Datum und Prüfzeugnis- bzw. Zulassungsnummer. Fehlt die Kennzeichnung, gilt der Nachweis als nicht erbracht. Wir kennzeichnen jede Schottung und übergeben die Übereinstimmungserklärung.

Dürfen nachträglich weitere Kabel durch ein Schott verlegt werden?

Eine Nachbelegung ist nur zulässig, wenn das verwendete System sie ausdrücklich erlaubt und die Belegungsdichte eingehalten wird. Andernfalls verliert die Abschottung ihre Zulassung. Wir prüfen bestehende Schotts, belegen normgerecht nach und aktualisieren die Dokumentation.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
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★★★★★
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CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
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ISO 9001 & 14001
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GEFMA-Mitglied
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Martin Rath
Ihr AnsprechpartnerMartin RathAbteilungsleiter Elektrotechnikinfo@sfc-group.de07261 40776-10Jetzt anfragen