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Technisches Risiko- und Mängelmanagement

Betreiberverantwortung und technische Risikoanalyse für Gebäude

Wir erkennen Ihre Betreiberpflichten und bewerten technische Risiken nach GEFMA 190 und BetrSichV. Erkannte Mängel beheben wir deutschlandweit selbst. Sie behalten die Verantwortung, wir liefern die Erfüllung.

Pflicht erkennen, Risiko bewerten, Mangel beheben

Betreiberverantwortung wird erst durch Behebung erfüllt

Betreiberverantwortung bedeutet, technische Risiken im Gebäude zu kennen, zu bewerten und nachweislich zu beheben. Reine Prüfer und Software zeigen Ihnen nur den Befund. SFC geht den entscheidenden Schritt weiter. Wir analysieren Ihre Betreiberpflichten nach GEFMA 190, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1. Anschließend priorisieren wir jedes Risiko nach Frist und Haftung und beheben die Mängel in Eigenleistung über viele eigene Fachbereiche. So schließen wir den Bruch zwischen Gutachten und Gewerk, und Sie erfüllen Ihre Verkehrssicherungspflicht deutschlandweit prüfsicher dokumentiert.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Betreiberverantwortung vom ersten Befund bis zum dokumentierten Abschluss – ohne Bruch zwischen Gutachten und Gewerk.

Befund

Pflichten erfassen und bewerten

Wir erfassen Ihre Betreiberpflichten nach GEFMA 190, BetrSichV und DGUV Vorschrift 1 anhand von Prüfberichten, Begehungen und Wartungsdaten. Jeden Befund bewerten wir anschließend nach Priorität, Frist und Haftung.

Eigenleistung

Mängel in Eigenleistung beheben

Wir beheben erkannte Mängel deutschlandweit über viele eigene Fachbereiche: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Brandschutz, Prüfservice, Bauleistungen und Facility Services. So schließen wir den Bruch zwischen Gutachten und Gewerk.

Nachweis

Nachweis gerichtssicher dokumentieren

Wir dokumentieren jede Maßnahme prüfsicher und liefern den gerichtssicheren Nachweis bis zum Abschluss gegenüber der Behörde. So erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht deutschlandweit prüfsicher dokumentiert.

Risiko-Ampel

Fristen und Status verfolgen

Wir verfolgen Frist und Status jedes Mangels bis zur Behebung, vom akuten bis zum planbaren Risiko. Kein Risiko bleibt unbearbeitet auf einer Liste stehen.

Risiko-Ampel

Technische Risiken sichtbar gemacht und priorisiert

Eine Risikoanalyse übersetzt jeden Befund in eine klare Handlungspriorität. Was ist sofort sicherheitskritisch, was haftungsrelevant, was planbar? Diese Beispiel-Matrix zeigt typische Befunde aus der Betreiberverantwortung, jeweils mit Priorität, Frist und Bearbeitungsstatus.

Mangel / Bereich Priorität Frist Status
RCD-Auslösewert außerhalb der Toleranz (DGUV V3) Personenschutz nicht gewährleistet, akute Haftung des Betreibers nach BGB § 823. Sofort über den Fachbereich Elektrotechnik instandgesetzt. Hoch sofort Behoben
Brandschott im Technikschacht nicht fachgerecht verschlossen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, Brandüberschlag über Geschosse möglich. Schottung wird fachgerecht wiederhergestellt. Hoch 14 Tage In Arbeit
Wartungsnachweis raumlufttechnische Anlage fehlt (BetrSichV) Prüf- und Dokumentationspflicht nicht erfüllt, Bußgeldrisiko bei Behördenprüfung. Mittel 30 Tage Offen
Sicherheitsbeleuchtung mit unzureichender Nennbetriebsdauer Fluchtwegsicherheit eingeschränkt, Nachrüstung über den Fachbereich Elektrotechnik. Mittel 30 Tage In Arbeit
Gefährdungsbeurteilung für Aufzugsanlage nicht aktualisiert Formale Pflicht nach BetrSichV, kein akutes Sicherheitsrisiko, planbar. Niedrig 90 Tage Offen
Stolperstelle Außenanlage, loser Belag im Eingangsbereich Verkehrssicherungspflicht erfüllt, Behebung in Eigenleistung dokumentiert. Mittel 14 Tage Behoben

Jeder bewertete Befund erhält Frist und Status auf dem Weg in die Behebung. Kein Risiko bleibt unbearbeitet auf einer Liste stehen.

Betreiberpflichten & Risiko

Worauf Ihre Betreiberverantwortung rechtlich fußt

Betreiberpflichten ergeben sich nicht aus einem einzelnen Gesetz. Sie entstehen aus einem Geflecht von Richtlinien, Verordnungen und Haftungsregeln. Wir kennen diesen Rahmen und übersetzen ihn in konkrete Maßnahmen für Ihr Gebäude.

GEFMA 190

Betreiberverantwortung im Facility Manag

Die Richtlinie GEFMA 190 strukturiert die Betreiberverantwortung und ordnet Pflichten den Verantwortlichen zu. Wir nutzen sie als Landkarte. Damit trennen wir Ihre delegierbaren und nicht delegierbaren Pflichten sauber und erfüllen sie lückenlos.

BetrSichV

Prüfpflichten technischer Anlagen

Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Sie, Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen zu beurteilen und prüfen zu lassen. Wir bewerten Ihre Anlagen und decken Prüflücken auf. Die nötige Instandsetzung setzen wir anschließend selbst um.

DGUV Vorschrift 1 / V3

Sichere elektrische Anlagen und Betriebs

DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zur Grundsorge für sichere Arbeitsbedingungen, DGUV V3 konkretisiert die Prüfung elektrischer Anlagen. Festgestellte Mängel beheben wir über den Fachbereich Elektrotechnik direkt selbst, statt sie nur zu dokumentieren.

BGB §§ 823 / 831

Verkehrssicherungspflicht und Eigentümer

Als Betreiber haften Sie für Gefahren, die von Ihrem Gebäude ausgehen. Wir machen diese Verkehrssicherungspflicht beherrschbar. Wir bewerten die Risiken, beheben sie und dokumentieren den Nachweis gerichtssicher.

Erfassen und beheben

Bewertung und Behebung aus einer Hand

viele eigene Fachbereiche zur Mängelbehebung
DE verfügbar ohne regionale Grenzen
100% vom Befund bis zum Behördenabschluss
4 Befund, Bewertung, Behebung, Abschluss
Closed Loop

Von der Pflicht zur erfüllten Verantwortung

Betreiberverantwortung wird erst dann erfüllt, wenn aus dem erkannten Risiko ein behobener und nachgewiesener Zustand wird. SFC begleitet alle vier Stufen ohne Schnittstellenverlust. Die Bewertung mündet direkt in die Behebung in Eigenleistung.

  1. Befund: Pflichten und Risiken erfassen

    Wir erfassen Ihre Betreiberpflichten und den technischen Ist-Zustand Ihrer Anlagen. Grundlage sind Prüfberichte, Begehungen und Wartungsdaten.

  2. Bewertung: Risiken priorisieren

    Jeden Befund bewerten wir nach Priorität, Frist und Haftung. So entsteht eine klare Reihenfolge statt einer unsortierten Mängelliste.

  3. Behebung in Eigenleistung

    Erkannte Mängel beheben wir selbst über neun eigene Fachbereiche: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Brandschutz, Prüfservice, Bauleistungen und Facility Services. Eigenleistung statt Vermittlung.

    in Eigenleistung
  4. Nachweis und Behördenabschluss

    Wir dokumentieren jede Maßnahme prüfsicher und liefern den gerichtssicheren Nachweis, bis zum Abschluss gegenüber der Behörde.

Mit dem dokumentierten Nachweis schließt sich der Kreis. Ihre Betreiberverantwortung ist dann prüfsicher erfüllt, statt nur beschrieben.

Betreiberpflichten & Risiko

Betreiberverantwortung und Risikoanalyse: Antworten

Was fällt unter die Betreiberverantwortung?

Unter die Betreiberverantwortung fallen alle Pflichten, die sich aus dem Betreiben eines Gebäudes und seiner technischen Anlagen ergeben. Dazu zählen die Verkehrssicherungspflicht, die regelmäßige Prüfung und Wartung nach BetrSichV und DGUV-Vorschriften, die Gefährdungsbeurteilung sowie die Dokumentation. Die GEFMA 190 ordnet diese Pflichten systematisch. SFC erkennt Ihre Pflichten und bewertet die Risiken. Erkannte Mängel beheben wir anschließend in Eigenleistung.

Kann man die Betreiberverantwortung delegieren?

Sie können einzelne Betreiberpflichten an Fachfirmen oder Dienstleister übertragen. Die rechtliche Gesamtverantwortung bleibt jedoch beim Betreiber oder Eigentümer. Delegiert werden die Durchführung und Dokumentation, nicht die Haftung. Wichtig sind eine klare schriftliche Pflichtenübertragung und eine wirksame Auswahl- und Kontrollpflicht. SFC übernimmt die Erfüllung. Wir bewerten, beheben und dokumentieren, und Sie behalten die Verantwortung mit einem belastbaren Nachweis.

Wer trägt die Betreiberverantwortung?

Die Betreiberverantwortung trägt, wer ein Gebäude oder eine technische Anlage tatsächlich betreibt und über deren Nutzung bestimmt. In der Regel sind das Eigentümer, Betreiber, Verwalter oder Asset-Manager. Bei mehreren Beteiligten muss die Zuständigkeit eindeutig geregelt sein, sonst greift die Haftung auf den Eigentümer durch. Wir helfen Ihnen, die Pflichten klar zuzuordnen und die Risiken zu bewerten. Die nötigen Maßnahmen setzen wir deutschlandweit in Eigenleistung um.

Was bedeutet GEFMA 190?

GEFMA 190 ist die Richtlinie des deutschen Facility-Management-Verbands zur Betreiberverantwortung. Sie strukturiert die Pflichten rund um den sicheren Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen und ordnet sie den Verantwortlichen zu. Damit schafft sie eine nachvollziehbare Grundlage, um Pflichten zu erkennen, zu delegieren und zu überwachen. SFC nutzt GEFMA 190 als Landkarte für die Risikoanalyse und führt erkannte Defizite direkt in die Behebung.

Welche Betreiberpflichten gibt es für Gebäude?

Zu den Betreiberpflichten gehören die Verkehrssicherungspflicht, die Prüf- und Wartungspflichten technischer Anlagen nach BetrSichV, die elektrotechnische Sicherheit nach DGUV Vorschrift 1 und V3, der vorbeugende Brandschutz, die Gefährdungsbeurteilung sowie eine lückenlose Dokumentation. Welche Pflichten konkret greifen, hängt von Nutzung und Anlagentechnik ab. Wir erfassen diese Pflichten für Ihr Gebäude und priorisieren die Risiken. Erkannte Mängel beheben wir über viele eigene Fachbereiche.

Was ist eine technische Risikoanalyse für Gebäude?

Eine technische Risikoanalyse erfasst die Anlagen und Bauteile eines Gebäudes und bewertet jeden Befund nach Priorität, Frist und Haftungsfolge. Sie übersetzt unsortierte Mängellisten in eine klare Handlungsreihenfolge: Was ist sicherheitskritisch, was haftungsrelevant, was planbar. Anders als reine Gutachten endet die Analyse bei SFC nicht beim Befund. Wir führen jeden bewerteten Mangel direkt in die Behebung in Eigenleistung und dokumentieren das Ergebnis normkonform.

Worin liegt der Unterschied zwischen einem Prüfer und SFC?

Reine Prüfer, Sachverständige und Software erfassen und dokumentieren technische Risiken. Beheben dürfen oder können sie sie nicht. Sachverständige sind aus Neutralitätsgründen an der Ausführung gehindert, Software ist nur ein Werkzeug. SFC schließt genau diesen Bruch. Wir bewerten die Risiken und beheben die Mängel anschließend in Eigenleistung über viele eigene Fachbereiche. Befund, Bewertung, Behebung und Nachweis kommen aus einer Hand, ohne Schnittstellenverlust zwischen Gutachten und Gewerk.

Welche Verantwortung hat der Eigentümer für die Betreiberpflichten?

Der Eigentümer trägt die letztverantwortliche Haftung für Gefahren, die von seinem Gebäude ausgehen. Das ergibt sich aus der Verkehrssicherungspflicht nach BGB §§ 823 und 831. Selbst wenn Pflichten an Verwalter oder Dienstleister delegiert sind, bleibt die Auswahl- und Überwachungspflicht beim Eigentümer. Wir machen diese Verantwortung beherrschbar. Wir bewerten die Risiken, beheben sie fristgerecht und dokumentieren den Nachweis gerichtssicher, damit Sie Ihre Pflichten belegen können.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
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