Brandschutz vom Fachbetrieb – vorbeugend, baulich, technisch
Wir ordnen Ihren Brandschutz nach Norm: baulich, technisch, organisatorisch. Ein Fachbetrieb, der prüft, plant und Betreiberpflichten absichert.
Einführung
Brandschutz als Gesamtsystem – die drei Säulen im Überblick
Brandschutz ist mehr als der Feuerlöscher an der Wand. Vorbeugender Brandschutz verhindert, dass Brände entstehen und sich ausbreiten – abwehrender Brandschutz ist Sache der Feuerwehr. Den vorbeugenden Teil tragen drei Säulen: baulicher Brandschutz (Brandwände, Türen, Abschottungen), technischer Brandschutz (Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen) und organisatorischer Brandschutz (Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Helfer). Als SFC Brandschutz GmbH, Teil der SFC Group, führen wir diese Säulen zusammen. Dieser Bereich verteilt Sie in die jeweilige Leistung – von der Planung über die wiederkehrende Prüfung bis zur Dokumentation, mit der Sie Ihre Betreiberverantwortung rechtssicher erfüllen.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen Konzept, Ausführung, Dokumentation und wiederkehrende Prüfung Ihres Brandschutzes – normgerecht in jeder Säule.
DIN 18009-1
Brandschutzkonzept normgerecht erstellen
Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept nach DIN 18009-1 als Grundlage für Planung und Genehmigung. Daraus leiten wir die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für Ihr Gebäude ab.
Vor Ort
Maßnahmen fachgerecht umsetzen
Wir setzen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz mit eigenem Fachpersonal um. Das reicht von Brandwänden und Abschottungen bis zu Brandmelde- und RWA-Anlagen.
Nachweis
Prüfungen revisionssicher dokumentieren
Wir dokumentieren jede Prüfung und Wartung revisionssicher und liefern die Nachweise für Betreiberpflichten und Prüfbehörden. So erfüllen Sie Ihre Betreiberverantwortung rechtssicher.
Betreiberpflicht
Anlagen wiederkehrend prüfen
Wir überwachen die Prüfintervalle Ihrer Brandschutzanlagen – von Feuerlöschern über die Brandmeldeanlage bis zur RWA-Anlage. So bleibt Ihre Technik dauerhaft funktionsfähig und rechtssicher geprüft.
Unsere Brandschutz-Leistungen
Unsere Leistungen im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz – wählen Sie eine Leistung für Details.

Im Ernstfall zählt jede Sekunde — und jede Vorbereitung.
Ein Entstehungsbrand wird in Minuten zur Katastrophe. Wir sorgen dafür, dass es gar nicht so weit kommt — mit baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz aus einer Hand.
- Baulicher Brandschutz & Brandabschottung
- Brandmelde- & Rauch-/Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Brandschutzkonzepte & Gefährdungsanalysen
- Brandschutzhelfer-Ausbildung
Prüf- und Wartungsfristen aller Brandschutz-Anlagen auf einen Blick
Brandschutztechnik wirkt nur, wenn sie funktioniert – und das müssen Sie wiederkehrend nachweisen. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Intervalle nach Norm. Verbindlich werden sie durch Herstellervorgaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Tiefe zu jeder Anlage finden Sie auf der verlinkten Detailseite.
Rechtsgrundlage: DIN 14406-4 · DIN 14675 · DIN 18232 · DIBt-Zulassung
Die drei Säulen
Baulich, technisch, organisatorisch – wählen Sie Ihren Einstieg
Baulicher Brandschutz
Brandwände, Türen, Abschottungen
Der bauliche Brandschutz hält Feuer und Rauch im Entstehungsbereich: Brandwände, Feuerschutztüren, feuerwiderstandsfähige Decken und Abschottungen von Kabel- und Rohrdurchführungen. Die Anforderungen ergeben sich aus den Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 und DIN EN 13501.
Technischer Brandschutz
BMA, Löschanlagen, RWA
Der technische Brandschutz meldet, löscht und entraucht: Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Sprinkler- und Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzug nach DIN 18232. Diese Anlagen unterliegen festen Prüfintervallen, die wir für Sie überwachen.
Organisatorischer Brandschutz
Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Helfer
Der organisatorische Brandschutz regelt Verhalten und Verantwortung: Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisung und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Er verbindet Bauwerk und Technik mit dem täglichen Betrieb.
„Brandschutz schützt nicht nur Gebäude, sondern Menschenleben. Deshalb behandeln wir jede Anlage so sorgfältig, als wäre es unser eigenes Haus."
Brandschutz in der Praxis – Prüfung, Wartung und Begehung
Ein Eindruck aus unserer Arbeit als Brandschutz-Fachbetrieb: von der wiederkehrenden Prüfung über die Anlagenwartung bis zur Begehung mit dem Betreiber.
Brandschutztechnik im Seilwolff-Center
Im Mannheimer Seilwolff-Center überwacht unser Objektteam die Brandschutztechnik im laufenden Center-Betrieb. Es kontrolliert die Anlagen regelmäßig, nimmt Störungen auf und behebt sie, ohne den Einkaufsbetrieb zu beeinträchtigen. Alle Maßnahmen dokumentiert das Team lückenlos für Betreiberpflichten und Prüfbehörden.
Referenz ansehenUnser Leistungsspektrum auf einen Blick
Unser Portfolio bündelt das gesamte Leistungsspektrum der SFC Group: Facility Management, Elektrotechnik, Sanitär & Heizung, Klima & Lüftung, Prüfservice, Brandschutz, Bauleistungen und Mängelmanagement – deutschlandweit, mit eigenen Fachkräften.
Portfolio ansehen PDF · 4 Seiten





Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
Lassen Sie uns sprechen
Lassen Sie Ihren Brandschutz vom Fachbetrieb ordnen
Ob Konzept, wiederkehrende Prüfung oder organisatorischer Brandschutz – wir richten Ihre Maßnahmen an Norm und Betreiberpflicht aus und dokumentieren revisionssicher. Sagen Sie uns, wo Sie stehen.
Brandschutz
Brandschutz – die häufigsten Fragen an den Fachbetrieb
Welche drei Arten von Brandschutz gibt es?
Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei Säulen: den baulichen Brandschutz mit Brandwänden, Türen und Abschottungen, den technischen Brandschutz mit Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen sowie den organisatorischen Brandschutz mit Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegen und der Ausbildung von Helfern. Davon abzugrenzen ist der abwehrende Brandschutz, der die Aufgabe der Feuerwehr beschreibt.
Was gehört zum vorbeugenden Brandschutz?
Zum vorbeugenden Brandschutz zählt alles, was Brände verhindert und ihre Ausbreitung begrenzt, bevor die Feuerwehr eingreift. Das umfasst feuerwiderstandsfähige Bauteile nach DIN 4102 und DIN EN 13501, geprüfte Brandmelde- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug sowie die organisatorischen Regelungen. Er bildet die drei Säulen baulich, technisch und organisatorisch – den abwehrenden Brandschutz übernimmt die Feuerwehr.
Was muss man beim Brandschutz beachten?
Entscheidend ist, dass bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zusammenpassen und nach Norm umgesetzt sind. Sie müssen Anlagen wie Feuerlöscher, Brandmelde- und RWA-Anlagen wiederkehrend prüfen lassen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren. Zudem benötigen Sie eine aktuelle Brandschutzordnung sowie ausgebildete Brandschutzhelfer. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
Welche gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz gibt es?
Den Rahmen setzen die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen für den baulichen Brandschutz sowie die Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.2 für den betrieblichen Teil. Hinzu kommen die DGUV-Vorschriften und zahlreiche DIN-Normen, etwa DIN 14675 für Brandmeldeanlagen, DIN 14406-4 für Feuerlöscher und DIN 18232 für RWA-Anlagen. Diese Vorgaben bestimmen Ausstattung, Prüffristen und Nachweise.
Wie oft muss der Brandschutz geprüft werden?
Die Intervalle hängen von der Anlage ab. Tragbare Feuerlöscher prüfen Sachkundige alle zwei Jahre nach DIN 14406-4. Brandmeldeanlagen werden vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet, RWA-Anlagen jährlich nach DIN 18232. Rauchschutz- und Feststellanlagen prüft eine befähigte Person jährlich. Verbindlich werden diese Richtwerte durch Herstellervorgaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung als Betreiber.
Wer ist im Betrieb für den Brandschutz verantwortlich?
Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Betreiber, also bei Geschäftsführung oder Arbeitgeber. Diese Betreiberverantwortung lässt sich nicht abgeben, wohl aber die Durchführung an einen Fachbetrieb übertragen. Wer prüft, wartet und dokumentiert, muss sachkundig sein. Wir unterstützen Sie mit Sachverständigen und befähigten Personen und liefern die Nachweise, mit denen Sie Ihre Pflichten rechtssicher erfüllen.
Was kostet ein Sachverständiger für Brandschutz?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Vorhaben abhängt. Maßgeblich sind Gebäudegröße und Nutzung, der Umfang von Konzept oder Prüfung, die Anzahl und Art der Anlagen sowie der Dokumentationsbedarf. Wir ermitteln den Aufwand vor Ort und legen ihn transparent dar, statt mit erfundenen Festpreisen zu werben. So wissen Sie vor der Beauftragung, was Ihre Leistung tatsächlich umfasst.
Welche Betreiberpflichten gibt es im Brandschutz?
Als Betreiber müssen Sie Brandschutzanlagen funktionsfähig halten, wiederkehrend prüfen lassen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren. Hinzu kommen eine aktuelle Brandschutzordnung, freie Flucht- und Rettungswege, die Unterweisung der Beschäftigten und ausgebildete Brandschutzhelfer. Welche Pflichten im Einzelnen greifen und wie Sie sie sicher delegieren, erläutern wir auf der Seite zur Betreiberverantwortung im Facility Management.
Alles aus einer Hand
Brandschutz ist Teil unseres Facility Managements
Wir erbringen dieses Gewerk mit eigenem Fachpersonal – als Baustein des ganzheitlichen Gebäudemanagements der SFC Group. Ein Ansprechpartner für alle technischen Gewerke.
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