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Brandschutz

Brandschutz vom Fachbetrieb – vorbeugend, baulich, technisch

Wir ordnen Ihren Brandschutz nach Norm: baulich, technisch, organisatorisch. Ein Fachbetrieb, der prüft, plant und Betreiberpflichten absichert.

Einführung

Brandschutz als Gesamtsystem – die drei Säulen im Überblick

Brandschutz ist mehr als der Feuerlöscher an der Wand. Vorbeugender Brandschutz verhindert, dass Brände entstehen und sich ausbreiten – abwehrender Brandschutz ist Sache der Feuerwehr. Den vorbeugenden Teil tragen drei Säulen: baulicher Brandschutz (Brandwände, Türen, Abschottungen), technischer Brandschutz (Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen) und organisatorischer Brandschutz (Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Helfer). Als SFC Brandschutz GmbH, Teil der SFC Group, führen wir diese Säulen zusammen. Dieser Bereich verteilt Sie in die jeweilige Leistung – von der Planung über die wiederkehrende Prüfung bis zur Dokumentation, mit der Sie Ihre Betreiberverantwortung rechtssicher erfüllen.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Konzept, Ausführung, Dokumentation und wiederkehrende Prüfung Ihres Brandschutzes – normgerecht in jeder Säule.

DIN 18009-1

Brandschutzkonzept normgerecht erstellen

Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept nach DIN 18009-1 als Grundlage für Planung und Genehmigung. Daraus leiten wir die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen für Ihr Gebäude ab.

Vor Ort

Maßnahmen fachgerecht umsetzen

Wir setzen baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz mit eigenem Fachpersonal um. Das reicht von Brandwänden und Abschottungen bis zu Brandmelde- und RWA-Anlagen.

Nachweis

Prüfungen revisionssicher dokumentieren

Wir dokumentieren jede Prüfung und Wartung revisionssicher und liefern die Nachweise für Betreiberpflichten und Prüfbehörden. So erfüllen Sie Ihre Betreiberverantwortung rechtssicher.

Betreiberpflicht

Anlagen wiederkehrend prüfen

Wir überwachen die Prüfintervalle Ihrer Brandschutzanlagen – von Feuerlöschern über die Brandmeldeanlage bis zur RWA-Anlage. So bleibt Ihre Technik dauerhaft funktionsfähig und rechtssicher geprüft.

Leistungen

Unsere Brandschutz-Leistungen

Unsere Leistungen im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz – wählen Sie eine Leistung für Details.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Brandschutz

Im Ernstfall zählt jede Sekunde — und jede Vorbereitung.

Ein Entstehungsbrand wird in Minuten zur Katastrophe. Wir sorgen dafür, dass es gar nicht so weit kommt — mit baulichem, anlagentechnischem und organisatorischem Brandschutz aus einer Hand.

  • Baulicher Brandschutz & Brandabschottung
  • Brandmelde- & Rauch-/Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • Brandschutzkonzepte & Gefährdungsanalysen
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung
Betreiberpflicht: Ein gewartetes Brandschutzsystem ist gesetzlich vorgeschrieben — und im Schadensfall entscheidend für den Versicherungsschutz.
Brandschutz prüfen lassen
Wiederkehrende Prüfung

Prüf- und Wartungsfristen aller Brandschutz-Anlagen auf einen Blick

Brandschutztechnik wirkt nur, wenn sie funktioniert – und das müssen Sie wiederkehrend nachweisen. Diese Übersicht bündelt die wichtigsten Intervalle nach Norm. Verbindlich werden sie durch Herstellervorgaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung. Die Tiefe zu jeder Anlage finden Sie auf der verlinkten Detailseite.

Anlage / Mittel Intervall Rechtsgrundlage Betreiberpflicht
Anlage / Mittel Tragbare Feuerlöscher
Intervall alle 2 Jahre
Rechtsgrundlage DIN 14406-4
Betreiberpflicht Prüfung durch Sachkundige; Druckbehälter-Standzeit und Austausch beachten.
Anlage / Mittel Brandmeldeanlage (BMA)
Intervall vierteljährlich + jährlich
Rechtsgrundlage DIN 14675 / DIN VDE 0833-1
Betreiberpflicht Vierteljährliche Inspektion, jährliche Wartung; Begehungsbuch führen.
Anlage / Mittel Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Intervall jährliche Wartung
Rechtsgrundlage DIN 18232 / DIN EN 12101
Betreiberpflicht Funktion der Auslöser und Antriebe jährlich prüfen; Herstellervorgaben gelten zusätzlich.
Anlage / Mittel Rauchschutz- / Feststellanlagen
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIBt-Zulassung
Betreiberpflicht Jährliche Prüfung durch befähigte Person; Zulassungsbedingungen einhalten.
Betreiberpflicht Die wiederkehrende Prüfung ist Betreiberpflicht. Die Verantwortung liegt beim Betreiber, auch wenn Sie die Durchführung an einen Fachbetrieb übergeben.

Brandschutz

Der Rechtsrahmen: Was Brandschutz im Betrieb verbindlich macht

Brandschutz folgt keinem freiwilligen Standard, sondern einem dichten Geflecht aus Bauordnungs- und Arbeitsschutzrecht. Diese Quellen geben vor, was Sie als Betreiber schulden – und sind die Grundlage jeder Planung und Prüfung, die wir für Sie übernehmen.

MBO & Landesbauordnungen

Bauordnungsrecht

Die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen regeln den baulichen Brandschutz – von Brandwänden über Rettungswege bis zu den Anforderungen an Bauteile. Sie sind der rechtliche Ausgangspunkt für jedes Brandschutzkonzept und jeden Nachweis.

ArbStättV / ASR A2.3

Arbeitsschutzrecht

Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Sie als Arbeitgeber zu Maßnahmen gegen Brände. ASR A2.2 konkretisiert Ausstattung, Feuerlöscher und Brandschutzhelfer – mit der Richtgröße von 5 Prozent der Beschäftigten als Helfer.

DGUV Vorschrift 1

Unfallverhütung

Die DGUV Vorschrift 1 und die Kennzeichnungsregeln verlangen klare Sicherheits- und Brandschutzkennzeichnung, Unterweisung und betriebliche Organisation. Sie verbinden den baulich-technischen Brandschutz mit dem täglichen Betrieb.

DIN 14675 / 14406-4

Anlagentechnik

Für Brandmeldeanlagen, tragbare Feuerlöscher und RWA-Anlagen geben eigene Normen Errichtung, Betrieb und Prüffristen vor. Sie liefern den Maßstab, an dem wir die wiederkehrende Prüfung Ihrer Technik ausrichten.

Die drei Säulen

Baulich, technisch, organisatorisch – wählen Sie Ihren Einstieg

Säule 1 → Details auf der Säulen-Seite

Baulicher Brandschutz

Brandwände, Türen, Abschottungen

Der bauliche Brandschutz hält Feuer und Rauch im Entstehungsbereich: Brandwände, Feuerschutztüren, feuerwiderstandsfähige Decken und Abschottungen von Kabel- und Rohrdurchführungen. Die Anforderungen ergeben sich aus den Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102 und DIN EN 13501.

Säule 2 → Details auf der Säulen-Seite

Technischer Brandschutz

BMA, Löschanlagen, RWA

Der technische Brandschutz meldet, löscht und entraucht: Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Sprinkler- und Löschanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzug nach DIN 18232. Diese Anlagen unterliegen festen Prüfintervallen, die wir für Sie überwachen.

Säule 3 → Details auf der Säulen-Seite

Organisatorischer Brandschutz

Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswege, Helfer

Der organisatorische Brandschutz regelt Verhalten und Verantwortung: Brandschutzordnung nach DIN 14096, Flucht- und Rettungspläne, Unterweisung und die Ausbildung von Brandschutzhelfern. Er verbindet Bauwerk und Technik mit dem täglichen Betrieb.

Brandschutz ist Chefsache
„Brandschutz schützt nicht nur Gebäude, sondern Menschenleben. Deshalb behandeln wir jede Anlage so sorgfältig, als wäre es unser eigenes Haus."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH
Einblicke

Brandschutz in der Praxis – Prüfung, Wartung und Begehung

Ein Eindruck aus unserer Arbeit als Brandschutz-Fachbetrieb: von der wiederkehrenden Prüfung über die Anlagenwartung bis zur Begehung mit dem Betreiber.

Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen
Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen
Feuerlöscher-Wartung durch Sachkundige
Feuerlöscher-Wartung durch Sachkundige
RWA-Wartung an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
RWA-Wartung an Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Brandabschottung von Durchdringungen
Brandabschottung von Durchdringungen
Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung
Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Löschübung
Organisatorischer Brandschutz und Fluchtwege
Organisatorischer Brandschutz und Fluchtwege
3 Etagen im Center
Referenz · Mannheim

Brandschutztechnik im Seilwolff-Center

Im Mannheimer Seilwolff-Center überwacht unser Objektteam die Brandschutztechnik im laufenden Center-Betrieb. Es kontrolliert die Anlagen regelmäßig, nimmt Störungen auf und behebt sie, ohne den Einkaufsbetrieb zu beeinträchtigen. Alle Maßnahmen dokumentiert das Team lückenlos für Betreiberpflichten und Prüfbehörden.

Referenz ansehen
Portfolio & Zertifizierungen

Unser Leistungsspektrum auf einen Blick

Unser Portfolio bündelt das gesamte Leistungsspektrum der SFC Group: Facility Management, Elektrotechnik, Sanitär & Heizung, Klima & Lüftung, Prüfservice, Brandschutz, Bauleistungen und Mängelmanagement – deutschlandweit, mit eigenen Fachkräften.

Portfolio ansehen PDF · 4 Seiten
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innungsbetrieb
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf Brandschutz
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerksbetrieb
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Lassen Sie Ihren Brandschutz vom Fachbetrieb ordnen

Ob Konzept, wiederkehrende Prüfung oder organisatorischer Brandschutz – wir richten Ihre Maßnahmen an Norm und Betreiberpflicht aus und dokumentieren revisionssicher. Sagen Sie uns, wo Sie stehen.

Brandschutz

Brandschutz – die häufigsten Fragen an den Fachbetrieb

Welche drei Arten von Brandschutz gibt es?

Der vorbeugende Brandschutz gliedert sich in drei Säulen: den baulichen Brandschutz mit Brandwänden, Türen und Abschottungen, den technischen Brandschutz mit Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen sowie den organisatorischen Brandschutz mit Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungswegen und der Ausbildung von Helfern. Davon abzugrenzen ist der abwehrende Brandschutz, der die Aufgabe der Feuerwehr beschreibt.

Was gehört zum vorbeugenden Brandschutz?

Zum vorbeugenden Brandschutz zählt alles, was Brände verhindert und ihre Ausbreitung begrenzt, bevor die Feuerwehr eingreift. Das umfasst feuerwiderstandsfähige Bauteile nach DIN 4102 und DIN EN 13501, geprüfte Brandmelde- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug sowie die organisatorischen Regelungen. Er bildet die drei Säulen baulich, technisch und organisatorisch – den abwehrenden Brandschutz übernimmt die Feuerwehr.

Was muss man beim Brandschutz beachten?

Entscheidend ist, dass bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zusammenpassen und nach Norm umgesetzt sind. Sie müssen Anlagen wie Feuerlöscher, Brandmelde- und RWA-Anlagen wiederkehrend prüfen lassen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren. Zudem benötigen Sie eine aktuelle Brandschutzordnung sowie ausgebildete Brandschutzhelfer. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus Bauordnung, Arbeitsstättenverordnung und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Welche gesetzlichen Regelungen zum Brandschutz gibt es?

Den Rahmen setzen die Musterbauordnung und die Landesbauordnungen für den baulichen Brandschutz sowie die Arbeitsstättenverordnung mit ASR A2.2 für den betrieblichen Teil. Hinzu kommen die DGUV-Vorschriften und zahlreiche DIN-Normen, etwa DIN 14675 für Brandmeldeanlagen, DIN 14406-4 für Feuerlöscher und DIN 18232 für RWA-Anlagen. Diese Vorgaben bestimmen Ausstattung, Prüffristen und Nachweise.

Wie oft muss der Brandschutz geprüft werden?

Die Intervalle hängen von der Anlage ab. Tragbare Feuerlöscher prüfen Sachkundige alle zwei Jahre nach DIN 14406-4. Brandmeldeanlagen werden vierteljährlich inspiziert und jährlich gewartet, RWA-Anlagen jährlich nach DIN 18232. Rauchschutz- und Feststellanlagen prüft eine befähigte Person jährlich. Verbindlich werden diese Richtwerte durch Herstellervorgaben und Ihre Gefährdungsbeurteilung als Betreiber.

Wer ist im Betrieb für den Brandschutz verantwortlich?

Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Betreiber, also bei Geschäftsführung oder Arbeitgeber. Diese Betreiberverantwortung lässt sich nicht abgeben, wohl aber die Durchführung an einen Fachbetrieb übertragen. Wer prüft, wartet und dokumentiert, muss sachkundig sein. Wir unterstützen Sie mit Sachverständigen und befähigten Personen und liefern die Nachweise, mit denen Sie Ihre Pflichten rechtssicher erfüllen.

Was kostet ein Sachverständiger für Brandschutz?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand vom Vorhaben abhängt. Maßgeblich sind Gebäudegröße und Nutzung, der Umfang von Konzept oder Prüfung, die Anzahl und Art der Anlagen sowie der Dokumentationsbedarf. Wir ermitteln den Aufwand vor Ort und legen ihn transparent dar, statt mit erfundenen Festpreisen zu werben. So wissen Sie vor der Beauftragung, was Ihre Leistung tatsächlich umfasst.

Welche Betreiberpflichten gibt es im Brandschutz?

Als Betreiber müssen Sie Brandschutzanlagen funktionsfähig halten, wiederkehrend prüfen lassen und die Ergebnisse revisionssicher dokumentieren. Hinzu kommen eine aktuelle Brandschutzordnung, freie Flucht- und Rettungswege, die Unterweisung der Beschäftigten und ausgebildete Brandschutzhelfer. Welche Pflichten im Einzelnen greifen und wie Sie sie sicher delegieren, erläutern wir auf der Seite zur Betreiberverantwortung im Facility Management.

Brandschutz Hub-Anfrage

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3 · Ihre Kontaktdaten
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Alles aus einer Hand

Brandschutz ist Teil unseres Facility Managements

Wir erbringen dieses Gewerk mit eigenem Fachpersonal – als Baustein des ganzheitlichen Gebäudemanagements der SFC Group. Ein Ansprechpartner für alle technischen Gewerke.

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Alexandra Dentz
Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen