Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung nach DIN 14096
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C, Flucht- und Rettungspläne und Unterweisungen rechtssicher nach Norm.
Einführung
Brandschutzordnung als Kern des organisatorischen Brandschutzes
Die Brandschutzordnung regelt nach DIN 14096, wie sich alle Personen, Beschäftigten und Verantwortlichen zur Brandverhütung und im Brandfall verhalten. Sie ist die organisatorische Säule des betrieblichen Brandschutzes und ergänzt baulichen und technischen Brandschutz um klare Abläufe. Wir analysieren Ihr Gebäude, dokumentieren Flucht- und Rettungswege und führen die Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C zusammen. Dazu gehören grafische Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 sowie die regelmäßige Unterweisung Ihrer Beschäftigten. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten aus ArbStättV und DGUV nachweisbar und gerichtssicher.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen Ihre Brandschutzordnung von der Begehung bis zur wiederkehrenden Prüfung – vollständig und rechtssicher nach DIN 14096.
Begehung
Bedarf vor Ort ermitteln
Wir begehen Ihr Gebäude, dokumentieren Flucht- und Rettungswege und leiten daraus den notwendigen Umfang Ihrer Brandschutzordnung ab. So erhalten Sie eine transparente Aufwandseinschätzung statt pauschaler Festpreise.
DIN 14096
Brandschutzordnung Teil A-C erstellen
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096. Dazu gestalten wir Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, gut sichtbar platziert.
Unterweisung
Beschäftigte jährlich unterweisen
Wir bereiten die jährliche Brandschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten vor und dokumentieren sie revisionssicher, damit sie im Alltag verstanden und gelebt wird, nicht nur abgeheftet.
Alle 2 Jahre
Prüfung und Fortschreibung übernehmen
Wir prüfen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelmäßig und erinnern Sie aktiv an den nächsten Termin. Auf Wunsch übernehmen wir auch den externen Brandschutzbeauftragten.

Klare Regeln statt Improvisation – Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096. Wir gestalten Flucht- und Rettungspläne, dazu unterweisen wir Ihre Beschäftigten. So bleibt Ihr Brandschutz nachweisbar und rechtssicher dokumentiert.
- Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 erstellt und gepflegt
- Flucht- und Rettungspläne übersichtlich, aktuell und gut sichtbar platziert
- Unterweisung Ihrer Beschäftigten im richtigen Verhalten im Brandfall
- Organisation der Verantwortlichkeiten und Abläufe klar dokumentiert
Bausteine des organisatorischen Brandschutzes
Eine vollständige Brandschutzordnung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Teilen nach DIN 14096, ergänzt um Flucht- und Rettungspläne und die regelmäßige Unterweisung Ihrer Beschäftigten.
DIN 14096 · DIN ISO 23601 · ASR A2.3 · DGUV Information 205-001-
Brandschutzordnung Teil A
Aushang nach DIN 14096 für alle Personen im Gebäude. Er fasst auf einer Seite die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall sowie das Verhalten bei Alarm zusammen.
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Brandschutzordnung Teil B
Verhaltensregeln für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben. Teil B vertieft Brandverhütung, Melde- und Alarmierungswege sowie das Verhalten im Brandfall im konkreten Betrieb.
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Brandschutzordnung Teil C
Regelung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Teil C beschreibt Aufgaben, Befugnisse und Abläufe etwa für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.
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Flucht- und Rettungsplan
Grafische Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3. Sie zeigen Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und Standorte von Feuerlöschern an stark frequentierten Stellen.
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Unterweisung der Beschäftigten
Wir bereiten die jährliche Brandschutzunterweisung vor und dokumentieren sie revisionssicher. So wird die Brandschutzordnung im Alltag verstanden und gelebt, nicht nur abgeheftet.
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Externer Brandschutzbeauftragter
Auf Wunsch übernehmen wir die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 und entlasten Sie bei Organisation, Dokumentation und Fortschreibung.
Flucht- und Rettungswege im Bild
Klare Kennzeichnung und aktuelle Pläne sind Kern des organisatorischen Brandschutzes.
Adressaten
Für wen gilt welcher Teil der Brandschutzordnung?
Teil A
Alle Personen im Gebäude
Teil A richtet sich an jeden, der das Gebäude betritt: Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen. Er hängt gut sichtbar in Fluren, an Eingängen und neben Aufzügen aus und nennt die zentralen Verhaltensregeln im Brandfall.
Teil B
Beschäftigte des Betriebs
Teil B gilt für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Er wird ausgehändigt oder digital bereitgestellt und vertieft Brandverhütung, Meldewege und das Verhalten bei Räumung im konkreten Betrieb.
Teil C
Personen mit besonderen Aufgaben
Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 bildet PID 84 ab.
Was unsere Kunden sagen
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Lassen Sie uns sprechen
Brandschutzordnung rechtssicher erstellen lassen
Wir bringen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C auf den aktuellen Stand der DIN 14096 und übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten.
Brandschutz
Brandschutzordnung und organisatorischer Brandschutz
Was muss in einer Brandschutzordnung stehen?
Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt das Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall. Teil A nennt als Aushang die Verhaltensregeln und den Notruf, Teil B vertieft Meldewege und Räumung für die Beschäftigten. Teil C beschreibt die Aufgaben von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Ergänzend gehören Flucht- und Rettungspläne sowie die Unterweisung dazu.
Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Eine eigenständige bundesweite Pflicht nennt das Gesetz nicht direkt. Aus ArbStättV, ASR A2.3 und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Pflicht zur Brandschutzordnung jedoch regelmäßig. Baurechtliche Auflagen, Forderungen des Versicherers oder das Brandschutzkonzept machen sie in der Praxis meist verbindlich. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und leiten den notwendigen Umfang daraus ab.
Was sind die Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096?
DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile mit eigenen Adressaten. Teil A ist der einseitige Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an die Beschäftigten ohne besondere Aufgaben. Teil C wendet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Jeder Teil baut inhaltlich auf dem vorherigen auf.
Wann ist eine Brandschutzordnung Teil B erforderlich?
Teil B ist erforderlich, sobald Beschäftigte oder regelmäßig anwesende Personen über die Inhalte des Aushangs hinaus eingewiesen werden müssen. Das gilt in nahezu allen gewerblichen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen mit eigenem Personal und festen Arbeitsabläufen. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung sowie baurechtliche und versicherungsseitige Vorgaben für Ihr Gebäude.
Wer erstellt die Brandschutzordnung Teil C?
Teil C erstellt fachkundiges Personal, häufig der Brandschutzbeauftragte in Abstimmung mit dem Betreiber. Wir übernehmen die Erstellung als externe Sachkundige, definieren Aufgaben und Befugnisse und stimmen sie mit Ihren Brandschutzhelfern und Verantwortlichen ab. Auf Wunsch stellen wir auch den externen Brandschutzbeauftragten und pflegen Teil C dauerhaft fort.
Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?
Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Zusätzlich muss sie sofort fortgeschrieben werden, wenn sich bauliche, technische oder organisatorische Bedingungen ändern, etwa durch Umbau, Nutzungsänderung oder neue Verantwortliche. Wir dokumentieren jede Überprüfung revisionssicher und erinnern Sie aktiv an den nächsten Termin.
Was kostet das Erstellen einer Brandschutzordnung?
Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzung, Anzahl der Flucht- und Rettungspläne und dem nötigen Detaillierungsgrad ab. Auch der Zustand vorhandener Unterlagen spielt eine Rolle. Wir nennen Ihnen nach einer Begehung eine transparente Aufwandseinschätzung statt pauschaler Festpreise und grenzen den Leistungsumfang vorab klar ab.
Was gehört zum organisatorischen Brandschutz?
Zum organisatorischen Brandschutz zählen die Brandschutzordnung Teil A, B und C, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Benennung von Verantwortlichen wie Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern. Er stellt sicher, dass baulicher und technischer Brandschutz im Alltag organisiert gelebt und dokumentiert werden.
„Die beste Brandschutztechnik nützt wenig, wenn niemand weiß, wie er sich verhält. Eine klare Brandschutzordnung gibt Ihren Mitarbeitenden im Ernstfall Sicherheit – und Ihnen als Betreiber die nötige Rechtssicherheit."
