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Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung nach DIN 14096

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C, Flucht- und Rettungspläne und Unterweisungen rechtssicher nach Norm.

Einführung

Brandschutzordnung als Kern des organisatorischen Brandschutzes

Die Brandschutzordnung regelt nach DIN 14096, wie sich alle Personen, Beschäftigten und Verantwortlichen zur Brandverhütung und im Brandfall verhalten. Sie ist die organisatorische Säule des betrieblichen Brandschutzes und ergänzt baulichen und technischen Brandschutz um klare Abläufe. Wir analysieren Ihr Gebäude, dokumentieren Flucht- und Rettungswege und führen die Brandschutzordnung in den Teilen A, B und C zusammen. Dazu gehören grafische Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 sowie die regelmäßige Unterweisung Ihrer Beschäftigten. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten aus ArbStättV und DGUV nachweisbar und gerichtssicher.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Ihre Brandschutzordnung von der Begehung bis zur wiederkehrenden Prüfung – vollständig und rechtssicher nach DIN 14096.

Begehung

Bedarf vor Ort ermitteln

Wir begehen Ihr Gebäude, dokumentieren Flucht- und Rettungswege und leiten daraus den notwendigen Umfang Ihrer Brandschutzordnung ab. So erhalten Sie eine transparente Aufwandseinschätzung statt pauschaler Festpreise.

DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A-C erstellen

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096. Dazu gestalten wir Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, gut sichtbar platziert.

Unterweisung

Beschäftigte jährlich unterweisen

Wir bereiten die jährliche Brandschutzunterweisung Ihrer Beschäftigten vor und dokumentieren sie revisionssicher, damit sie im Alltag verstanden und gelebt wird, nicht nur abgeheftet.

Alle 2 Jahre

Prüfung und Fortschreibung übernehmen

Wir prüfen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelmäßig und erinnern Sie aktiv an den nächsten Termin. Auf Wunsch übernehmen wir auch den externen Brandschutzbeauftragten.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Organisatorischer Brandschutz

Klare Regeln statt Improvisation – Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096. Wir gestalten Flucht- und Rettungspläne, dazu unterweisen wir Ihre Beschäftigten. So bleibt Ihr Brandschutz nachweisbar und rechtssicher dokumentiert.

  • Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 erstellt und gepflegt
  • Flucht- und Rettungspläne übersichtlich, aktuell und gut sichtbar platziert
  • Unterweisung Ihrer Beschäftigten im richtigen Verhalten im Brandfall
  • Organisation der Verantwortlichkeiten und Abläufe klar dokumentiert
Brandschutzordnung: DIN 14096: Die Brandschutzordnung gliedert sich nach DIN 14096 in Teil A, B und C. Teil A hängt sichtbar aus, Teil B gilt für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben, Teil C für Personen mit Brandschutzaufgaben. Wir prüfen und aktualisieren sie regelmäßig.
Organisatorischen Brandschutz anfragen
Bausteine

Bausteine des organisatorischen Brandschutzes

Eine vollständige Brandschutzordnung besteht aus drei aufeinander aufbauenden Teilen nach DIN 14096, ergänzt um Flucht- und Rettungspläne und die regelmäßige Unterweisung Ihrer Beschäftigten.

DIN 14096 · DIN ISO 23601 · ASR A2.3 · DGUV Information 205-001
  • Brandschutzordnung Teil A

    Aushang nach DIN 14096 für alle Personen im Gebäude. Er fasst auf einer Seite die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall sowie das Verhalten bei Alarm zusammen.

  • Brandschutzordnung Teil B

    Verhaltensregeln für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben. Teil B vertieft Brandverhütung, Melde- und Alarmierungswege sowie das Verhalten im Brandfall im konkreten Betrieb.

  • Brandschutzordnung Teil C

    Regelung für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Teil C beschreibt Aufgaben, Befugnisse und Abläufe etwa für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

  • Flucht- und Rettungsplan

    Grafische Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 und ASR A2.3. Sie zeigen Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen und Standorte von Feuerlöschern an stark frequentierten Stellen.

  • Unterweisung der Beschäftigten

    Wir bereiten die jährliche Brandschutzunterweisung vor und dokumentieren sie revisionssicher. So wird die Brandschutzordnung im Alltag verstanden und gelebt, nicht nur abgeheftet.

  • Externer Brandschutzbeauftragter

    Auf Wunsch übernehmen wir die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 und entlasten Sie bei Organisation, Dokumentation und Fortschreibung.

Aus der Praxis

Flucht- und Rettungswege im Bild

Klare Kennzeichnung und aktuelle Pläne sind Kern des organisatorischen Brandschutzes.

Flucht- und Rettungsplan
Flucht- und Rettungsplan
Gekennzeichneter Notausgang
Gekennzeichneter Notausgang
Rettungszeichen nach ASR A1.3
Rettungszeichen nach ASR A1.3

Brandschutz

Rechtsrahmen der Brandschutzordnung

Der organisatorische Brandschutz leitet sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den DGUV-Vorschriften ab. Diese Normen begründen Pflicht, Inhalt und Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung.

DIN 14096

Brandschutzordnung Teil A/B/C

DIN 14096 definiert Aufbau, Adressaten und Inhalte der drei Teile. Teil A regelt den Aushang, Teil B die Beschäftigten ohne besondere Aufgaben, Teil C die Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben.

ASR A2.3 / DIN ISO 23601

Flucht- und Rettungswege

ASR A2.3 verlangt Flucht- und Rettungspläne, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung des Gebäudes dies erfordern. DIN ISO 23601 regelt deren grafische Gestaltung und Symbolik einheitlich.

DGUV Information 205-001

Betrieblicher Brandschutz

Die DGUV Information 205-001 beschreibt die Organisation des betrieblichen Brandschutzes im Unternehmen. Sie verbindet Brandschutzordnung, Unterweisung und Verantwortlichkeiten zu einem System und stützt damit die Pflichten aus ArbStättV und Gefährdungsbeurteilung.

Adressaten

Für wen gilt welcher Teil der Brandschutzordnung?

Aushang

Teil A

Alle Personen im Gebäude

Teil A richtet sich an jeden, der das Gebäude betritt: Beschäftigte, Besucher und Fremdfirmen. Er hängt gut sichtbar in Fluren, an Eingängen und neben Aufzügen aus und nennt die zentralen Verhaltensregeln im Brandfall.

Beschäftigte

Teil B

Beschäftigte des Betriebs

Teil B gilt für alle Beschäftigten ohne besondere Brandschutzaufgaben. Er wird ausgehändigt oder digital bereitgestellt und vertieft Brandverhütung, Meldewege und das Verhalten bei Räumung im konkreten Betrieb.

Verantwortliche

Teil C

Personen mit besonderen Aufgaben

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 bildet PID 84 ab.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
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CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Brandschutzordnung rechtssicher erstellen lassen

Wir bringen Ihre Brandschutzordnung Teil A, B und C auf den aktuellen Stand der DIN 14096 und übernehmen auf Wunsch die Funktion des externen Brandschutzbeauftragten.

Brandschutz

Brandschutzordnung und organisatorischer Brandschutz

Was muss in einer Brandschutzordnung stehen?

Eine Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt das Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall. Teil A nennt als Aushang die Verhaltensregeln und den Notruf, Teil B vertieft Meldewege und Räumung für die Beschäftigten. Teil C beschreibt die Aufgaben von Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. Ergänzend gehören Flucht- und Rettungspläne sowie die Unterweisung dazu.

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Eine eigenständige bundesweite Pflicht nennt das Gesetz nicht direkt. Aus ArbStättV, ASR A2.3 und der Gefährdungsbeurteilung ergibt sich die Pflicht zur Brandschutzordnung jedoch regelmäßig. Baurechtliche Auflagen, Forderungen des Versicherers oder das Brandschutzkonzept machen sie in der Praxis meist verbindlich. Wir prüfen Ihre konkrete Situation und leiten den notwendigen Umfang daraus ab.

Was sind die Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096?

DIN 14096 gliedert die Brandschutzordnung in drei Teile mit eigenen Adressaten. Teil A ist der einseitige Aushang für alle Personen im Gebäude, Teil B richtet sich an die Beschäftigten ohne besondere Aufgaben. Teil C wendet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Jeder Teil baut inhaltlich auf dem vorherigen auf.

Wann ist eine Brandschutzordnung Teil B erforderlich?

Teil B ist erforderlich, sobald Beschäftigte oder regelmäßig anwesende Personen über die Inhalte des Aushangs hinaus eingewiesen werden müssen. Das gilt in nahezu allen gewerblichen Betrieben, Verwaltungen und Einrichtungen mit eigenem Personal und festen Arbeitsabläufen. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung sowie baurechtliche und versicherungsseitige Vorgaben für Ihr Gebäude.

Wer erstellt die Brandschutzordnung Teil C?

Teil C erstellt fachkundiges Personal, häufig der Brandschutzbeauftragte in Abstimmung mit dem Betreiber. Wir übernehmen die Erstellung als externe Sachkundige, definieren Aufgaben und Befugnisse und stimmen sie mit Ihren Brandschutzhelfern und Verantwortlichen ab. Auf Wunsch stellen wir auch den externen Brandschutzbeauftragten und pflegen Teil C dauerhaft fort.

Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft werden?

Die Brandschutzordnung ist nach DIN 14096 mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen. Zusätzlich muss sie sofort fortgeschrieben werden, wenn sich bauliche, technische oder organisatorische Bedingungen ändern, etwa durch Umbau, Nutzungsänderung oder neue Verantwortliche. Wir dokumentieren jede Überprüfung revisionssicher und erinnern Sie aktiv an den nächsten Termin.

Was kostet das Erstellen einer Brandschutzordnung?

Die Kosten hängen von Gebäudegröße, Nutzung, Anzahl der Flucht- und Rettungspläne und dem nötigen Detaillierungsgrad ab. Auch der Zustand vorhandener Unterlagen spielt eine Rolle. Wir nennen Ihnen nach einer Begehung eine transparente Aufwandseinschätzung statt pauschaler Festpreise und grenzen den Leistungsumfang vorab klar ab.

Was gehört zum organisatorischen Brandschutz?

Zum organisatorischen Brandschutz zählen die Brandschutzordnung Teil A, B und C, Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601, die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten und die Benennung von Verantwortlichen wie Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfern. Er stellt sicher, dass baulicher und technischer Brandschutz im Alltag organisiert gelebt und dokumentiert werden.

Brandschutz ist Chefsache
„Die beste Brandschutztechnik nützt wenig, wenn niemand weiß, wie er sich verhält. Eine klare Brandschutzordnung gibt Ihren Mitarbeitenden im Ernstfall Sicherheit – und Ihnen als Betreiber die nötige Rechtssicherheit."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

Organisatorischer Brandschutz-Anfrage

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Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen