Asbestsanierung nach TRGS 519 – sicher und sachkundig koordiniert
Wir planen, koordinieren und überwachen Ihre Asbestsanierung als Generalunternehmer – mit sachkundigem Personal, Vollschutz und belegpflichtiger Entsorgung.
Einführung
Asbestsanierung: Schadstoffe sicher entfernen – nach TRGS 519
Asbest wurde bis zum Verbot 1993 in Dächern, Bodenbelägen, Putzen und Spachtelmassen verbaut. Bei Beschädigung oder Bearbeitung setzt das Material gesundheitsgefährdende Fasern frei. Eine fachgerechte Asbestsanierung darf deshalb nur sachkundiges Personal nach TRGS 519 durchführen. Als planender und koordinierender Generalunternehmer steuern wir den gesamten Ablauf für Sie – von der Erkundung über die Sanierungsanzeige und die Sanierung im Vollschutz-Schwarzbereich bis zur Freigabemessung und der nachweispflichtigen Entsorgung. So bündeln wir alle Gewerke und Schnittstellen bei einem Ansprechpartner und sichern Termine, Kosten und Gewährleistung.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen Ihre Asbestsanierung von der Erkundung bis zur nachweispflichtigen Entsorgung – koordiniert, dokumentiert und im Vollschutz.
Planung
Material erkunden und anzeigen
Wir erfassen die verdächtigen Materialien vor Ort, lassen Proben analysieren und zeigen die Sanierung fristgerecht bei der zuständigen Behörde an. Arbeitsplan und Schutzkonzept liegen vor Arbeitsbeginn vor.
Vor Ort
Sanierung im Vollschutz durchführen
Wir schotten den Arbeitsbereich als Schwarzbereich staubdicht ab und halten ihn unter Unterdruck. Unser sachkundiges Personal arbeitet im Vollschutz mit Atemschutz und nutzt für Zu- und Ausgang eine mehrkammrige Personenschleuse.
VDI 3492
Freigabe messen und dokumentieren
Wir prüfen nach der Feinreinigung per Freigabemessung die Faserkonzentration der Raumluft und geben den Bereich erst bei eingehaltenem Grenzwert frei. Die Entsorgung als gefährlicher Abfall dokumentieren wir lückenlos.
Koordination
Alle Gewerke koordinieren
Wir steuern als Generalunternehmer alle Gewerke und Schnittstellen über einen Ansprechpartner und sichern Ihnen Termine, Kosten und Gewährleistung nach VOB/B.
Asbestsanierung nach TRGS 519 – der Ablauf in fünf Phasen
Jede Asbestsanierung folgt einem geregelten Ablauf nach TRGS 519. Wir koordinieren die einzelnen Phasen, überwachen die Schutzmaßnahmen und dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar – von der ersten Erkundung bis zur belegten Entsorgung.
Ablauf nach TRGS 519 (Sachkunde Anlage 3/4) und GefStoffV-
1. Erkundung & Probenahme
Wir erfassen die verdächtigen Materialien und lassen Proben analysieren. So ist klar, wo Asbest verbaut ist und welcher Sanierungsaufwand entsteht.
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2. Sanierungsanzeige
Vor Arbeitsbeginn zeigen wir die Sanierung fristgerecht bei der zuständigen Behörde an. Arbeitsplan und Schutzkonzept sind Teil der nachweispflichtigen Vorbereitung.
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3. Schwarzbereich & Vollschutz
Der Arbeitsbereich wird als Schwarzbereich staubdicht abgeschottet und unter Unterdruck gehalten. Sachkundiges Personal arbeitet im Vollschutz und entfernt das Material emissionsarm.
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4. Freigabemessung
Nach Feinreinigung prüft eine Freigabemessung nach VDI 3492 die Faserkonzentration der Raumluft. Erst bei eingehaltenem Grenzwert wird der Bereich freigegeben.
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5. Nachweispflichtige Entsorgung
Das Asbestmaterial wird als gefährlicher Abfall (AVV 17 06) verpackt und auf einer zugelassenen Deponie entsorgt. Sie erhalten die Entsorgungsnachweise lückenlos dokumentiert.
Vollschutz, Schwarzbereich und Filtertechnik
Der Schutz von Menschen und Umgebung steht über allem. Unser Schutzkonzept folgt durchgängig den Vorgaben der TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung – technisch überwacht und personell durch sachkundige Kräfte abgesichert.
Vollschutz & Personenschleuse
Im Schwarzbereich arbeitet ausschließlich sachkundiges Personal im Vollschutz mit Atemschutz und Einwegschutzanzug. Der Zu- und Ausgang erfolgt über eine mehrkammrige Personenschleuse mit Dusche. So bleiben Fasern im abgeschotteten Bereich und gelangen nicht in saubere Zonen.
Unterdruckhaltung & HEPA-Filter
Unterdruckhaltegeräte erzeugen im Schwarzbereich einen permanenten Unterdruck, sodass keine Faserluft nach außen entweicht. Die Abluft wird über HEPA-Filter (H13/H14) gereinigt. Die Geräte laufen über die gesamte Sanierung und werden überwacht und protokolliert.
Was kostet eine Asbestsanierung?
Die Kosten einer Asbestsanierung hängen stark vom Material, vom Umfang und von der Dringlichkeit ab. Pauschale Festpreise sind unseriös. Wir nennen Ihnen die Einflussfaktoren transparent und erstellen ein verbindliches Angebot nach der Objektbegehung.
Material und Bindung
Fest gebundene Materialien wie Eternit-Dächer oder Asbestzement-Wellplatten erfordern andere Verfahren als schwach gebundene wie Floor-Flex-Bodenbeläge oder Spachtelmassen.
Umfang und Fläche
Maßgeblich sind die zu sanierende Fläche, die Materialmenge und die Zugänglichkeit. Größere Schwarzbereiche und schwierige Einbausituationen erhöhen Aufwand und Kosten.
Dringlichkeitsstufe
Eine geplante Sanierung im Zuge eines Umbaus lässt sich anders kalkulieren als eine kurzfristig nötige Sanierung bei beschädigtem, freisetzendem Material mit erhöhter Dringlichkeit.
Entsorgung und Nachweis
Verpackung als gefährlicher Abfall, Transport und Deponiegebühren nach AVV 17 06 sowie die belegpflichtige Dokumentation fließen in die Kalkulation ein.
Transparenz-VersprechenTransparente Faktoren statt Pauschalpreis: Ein verbindliches Festangebot erstellen wir nach der Objektbegehung und der Materialanalyse – keine erfundenen Quadratmeterpreise.
Was unsere Kunden sagen
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Lassen Sie uns sprechen
Asbest sicher und nachweisbar sanieren lassen
Lassen Sie Verdacht auf Asbest nicht zum Risiko werden. Wir koordinieren Erkundung, Sanierung im Vollschutz und nachweispflichtige Entsorgung für Sie – bei einem Ansprechpartner.
Bauleistungen
Häufige Fragen zur Asbestsanierung
Was kostet eine Asbestsanierung?
Die Kosten hängen vom Material, der Fläche, der Zugänglichkeit und der Dringlichkeit ab. Ein fest gebundenes Eternit-Dach lässt sich anders kalkulieren als schwach gebundener Floor-Flex-Boden. Pauschalpreise sind unseriös. Wir erstellen nach der Objektbegehung und Materialanalyse ein verbindliches Angebot.
Wer darf eine Asbestsanierung durchführen?
Asbestsanierungen dürfen nur Fachbetriebe mit sachkundigem Personal nach TRGS 519 ausführen. Leitende und aufsichtführende Personen brauchen die anerkannte Sachkunde nach Anlage 3 oder 4. Wir koordinieren die Sanierung als Generalunternehmer und setzen ausschließlich entsprechend qualifizierte Kräfte ein.
Welche Vorschriften gibt es für die Asbestsanierung?
Maßgeblich sind die TRGS 519 (Sachkunde, Arbeitsverfahren), die Gefahrstoffverordnung und die DGUV Information 201-012 für emissionsarme Verfahren. Hinzu kommen die Sanierungsanzeige bei der Behörde, die Freigabemessung nach VDI 3492 und die Entsorgung als gefährlicher Abfall nach AVV 17 06.
Wie läuft eine Asbestsanierung ab?
Der Ablauf folgt fünf Phasen: Erkundung und Probenahme, Sanierungsanzeige, Sanierung im abgeschotteten Schwarzbereich unter Vollschutz, Freigabemessung nach Feinreinigung und schließlich die nachweispflichtige Entsorgung. Wir steuern und überwachen alle Phasen und dokumentieren jeden Schritt.
Wie lange dauert eine Asbestsanierung?
Die Dauer richtet sich nach Material, Fläche und Aufwand für Abschottung und Schutztechnik. Kleine Bereiche sind in wenigen Tagen saniert, größere Objekte mit umfangreicher Schwarzbereich-Einrichtung benötigen länger. Nach der Begehung nennen wir Ihnen einen belastbaren Terminplan.
Wann ist eine Asbestsanierung notwendig bzw. Pflicht?
Eine Sanierung wird notwendig, wenn asbesthaltiges Material beschädigt ist und Fasern freisetzt oder wenn bei Umbau, Abriss und Instandhaltung in die Substanz eingegriffen wird. Solche Arbeiten dürfen nur unter den Schutzmaßnahmen der TRGS 519 erfolgen und sind anzeigepflichtig.
Was ist eine Freigabemessung nach einer Asbestsanierung?
Die Freigabemessung nach VDI 3492 prüft nach der Feinreinigung die Asbestfaser-Konzentration der Raumluft. Erst wenn der vorgegebene Grenzwert sicher eingehalten ist, wird der Bereich freigegeben und darf wieder genutzt werden. Das Messergebnis ist Teil der lückenlosen Dokumentation.
Wer trägt die Kosten für eine Asbestsanierung?
Grundsätzlich trägt der Eigentümer die Kosten der Asbestsanierung. Je nach Konstellation kommen Förderungen oder eine steuerliche Berücksichtigung in Betracht. Wir prüfen das nicht rechtsverbindlich, weisen aber auf relevante Punkte hin und kalkulieren transparent nach der Objektbegehung.
