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Brandschutz Prüfservice nach DGUV

Feuerlöscher-Wartung: Alle 2 Jahre Pflicht – so vermeiden Sie Bußgelder

04.03.2025 Fachredaktion Brandschutz

Die Feuerlöscher-Wartung ist für jedes Unternehmen mit Arbeitsstätten gesetzlich verpflichtend. Wer den 2-Jahres-Rhythmus nach DIN 14406-4 versäumt, riskiert Bußgelder bis 25.000 Euro, Wegfall des Versicherungsschutzes im Brandfall und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Doch welche Intervalle gelten genau? Wer darf überhaupt warten? Und mit welchen Kosten müssen Sie kalkulieren?

 

Dieser Senior-Fachartikel der SFC Group beantwortet alle relevanten Fragen rund um die Feuerlöscher-Wartung. Sie erfahren, welche Gesetze und Normen die Grundlage bilden (ArbStättV, ASR A2.2, BetrSichV, DIN 14406-4, DGUV 205-001), welche sechs Pflichten konkret auf Arbeitgeber zukommen und wie eine fachgerechte Wartung abläuft. Eine vollständige Wartungsintervall-Tabelle, realistische Kosten von 25 bis 50 Euro für die 2-Jahres-Wartung bis hin zu 180 Euro für die innere Prüfung sowie ein anonymisiertes Praxisbeispiel aus einem Logistikzentrum mit 142 gewarteten Löschern geben Ihnen konkrete Orientierung.

 

Neun häufige Fragen aus der Wartungspraxis, die wichtigsten Löscher-Typen mit Einsatzbereichen, die Konsequenzen bei nicht-gewarteten Geräten sowie ein vollständiges Quellenverzeichnis mit Verweisen auf Beuth, BAuA, DGUV und vfdb machen den Artikel zur Referenz für Facility Manager, technische Leiter und Geschäftsführer. Die SFC Brandschutz GmbH – Teil der SFC Group – führt Feuerlöscher-Wartungen bundesweit mit eigenen Sachkundigen nach DIN 14406-4 an mehreren Standorten durch.

Feuerlöscher Wartung und Prüfung

Die Feuerlöscher Wartung ist keine Empfehlung – sie ist gesetzliche Pflicht für jeden Arbeitgeber in Deutschland. Wer den 2-Jahres-Rhythmus nach DIN 14406-4 versäumt, riskiert nicht nur Bußgelder bis 25.000 Euro, sondern auch den vollständigen Wegfall des Versicherungsschutzes im Brandfall. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung dokumentiert jährlich rund 200.000 Brandereignisse in deutschen Betrieben – ein erheblicher Teil davon wäre durch fristgerecht gewartete Löscher beherrschbar gewesen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Pflichten die DGUV-Information 205-001 und die ASR A2.2 für Arbeitgeber vorsehen, welche Wartungsintervalle gelten und mit welchen Kosten Sie kalkulieren müssen. Die SFC Group führt deutschlandweit Feuerlöscher-Wartungen nach DIN 14406-4 durch – mit eigenen Sachkundigen an mehreren Standorten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Feuerlöscher-Wartung ist alle 2 Jahre nach DIN 14406-4 verpflichtend – für jeden Betrieb mit Feuerlöscheinrichtungen, unabhängig von Größe oder Branche.
  • Zusätzlich gelten alle 5 Jahre eine innere Prüfung und alle 10 Jahre eine Druckprüfung (Festigkeitsprüfung) nach Betriebssicherheitsverordnung.
  • Die Wartung darf ausschließlich durch eine Sachkundige Person nach DIN 14406-4 erfolgen – in der Regel ein zertifizierter Brandschutz-Fachbetrieb.
  • Realistische Kosten: 25 bis 50 Euro pro Gerät für die 2-Jahres-Wartung, 70 bis 120 Euro für die innere Prüfung, 60 bis 110 Euro für die Druckprobe.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 25.000 Euro, Wegfall des Versicherungsschutzes nach Brand, persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Bis 25.000 € Bußgeld · Wartung alle 2 Jahre nach DIN 14406-4 · mind. 5 % der Belegschaft als Brandschutzhelfer.

Wartungspflicht: Welche Gesetze und Normen gelten?

Die Pflicht zur regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern ist in Deutschland mehrfach abgesichert. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln der DGUV. Kein Arbeitgeber kann sich auf Unkenntnis berufen.

Die Wartungspflicht für Feuerlöscher ergibt sich aus Paragraph 4 ArbSchG, Paragraph 3a ArbStättV, ASR A2.2 sowie DGUV Information 205-001. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Die rechtliche Kette im Überblick

Rechtsquelle Anforderung Geltungsbereich
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) Generelle Schutzpflicht des Arbeitgebers Alle Beschäftigten
ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) Bereitstellung wirksamer Brandbekämpfungsmittel Alle Arbeitsstätten
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Anzahl, Wartung, Prüfung Arbeitsstätten und Betriebe
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) Druckgeräte-Prüfung (innere Prüfung 5 Jahre, Druckprobe 10 Jahre) Drucklöscher über 1 Bar Liter
DGUV Information 205-001 Brandschutzhelfer, Wartungsorganisation Alle Betriebe mit Beschäftigten
DIN 14406-4 Wartung tragbarer Feuerlöscher (2-Jahres-Rhythmus) Alle tragbaren Feuerlöscher
DIN EN 3-7 Anforderungen an tragbare Feuerlöscher (Konstruktion) Hersteller und Inverkehrbringer

Was schreibt die ASR A2.2 konkret vor?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 ist der zentrale Maßstab für Brandschutz im Betrieb. Sie konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV und definiert: Anzahl der Feuerlöscher pro Fläche, Verteilung im Gebäude, Kennzeichnung, Prüfintervalle und Wartungsanforderungen. Wichtig: Die ASR A2.2 unterscheidet zwei Brandgefährdungsklassen: die normale und die erhöhte Brandgefährdung, nach denen sich die nötige Löschmittelmenge berechnet.

Was sagt die DGUV Information 205-001?

Die DGUV Information 205-001 regelt die Organisation des innerbetrieblichen Brandschutzes. Sie verpflichtet den Arbeitgeber, Brandschutzhelfer auszubilden, die Funktion der Löscheinrichtungen sicherzustellen und die regelmäßige Wartung zu organisieren. Die Wartung selbst muss durch Sachkundige nach DIN 14406-4 erfolgen.

Wichtig: Die Verantwortung für die Wartung ist nicht delegierbar. Die Geschäftsführung haftet auch dann persönlich, wenn die Durchführung an einen externen Dienstleister vergeben wurde. Eine schriftliche Beauftragung verlagert die Ausführung – nicht die Verantwortung.

Pflichten des Arbeitgebers im Detail

Die ArbStättV und die ASR A2.2 verlangen vom Arbeitgeber mehr als nur die einmalige Anschaffung von Feuerlöschern. Die laufende Verantwortung umfasst sechs Kernpflichten:

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schriftliche Bewertung der Brandgefährdung (normal oder erhöht) inklusive Ableitung der nötigen Löschmitteleinheiten.
  2. Ausreichende Anzahl bereitstellen: Berechnung nach ASR A2.2 Tabelle 2 unter Berücksichtigung der Grundfläche und der Brandgefährdung.
  3. Wartung organisieren: Beauftragung eines Sachkundigen nach DIN 14406-4 spätestens alle 24 Monate.
  4. Prüfungen sicherstellen: Innere Prüfung alle 5 Jahre, Druckprobe alle 10 Jahre nach BetrSichV.
  5. Sichtbar kennzeichnen: Hinweisschilder nach ASR A1.3, max. 20 Meter Laufweg zum nächsten Löscher.
  6. Brandschutzhelfer ausbilden: Mindestens 5 Prozent der Belegschaft, in besonderen Fällen mehr (DGUV 205-023).

Wer ist betroffen?

Die Antwort ist eindeutig: Jedes Unternehmen mit Beschäftigten und Arbeitsstätten. Die Vorschriften kennen keine Bagatellgrenze. Auch ein Einzelunternehmen mit einem einzigen Büro und einem Mitarbeiter fällt unter die Wartungspflicht. Konkret betroffen sind:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Handwerksbetriebe und Werkstätten
  • Büros, Verwaltungen und Behörden
  • Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen
  • Hotels, Gastronomiebetriebe, Einzelhandel
  • Lager, Logistikzentren, Speditionen
  • Vermietete Gewerbeimmobilien (Eigentümer mitverantwortlich)
  • Wohneigentuemergemeinschaften (in gemeinschaftlichen Bereichen)

Wartungsintervalle: Wann ist welche Prüfung fällig?

Feuerlöscher unterliegen einem gestaffelten Prüfsystem. Je nach Alter und Art sind unterschiedliche Inspektionen erforderlich. Die zentrale Wartung erfolgt alle 2 Jahre – aber das ist nur ein Teil des Gesamtsystems.

Zeitpunkt Prüfart Rechtsgrundlage Durchführer
Monatlich Sichtkontrolle (Position, Plombe, Sichtbarkeit) ASR A2.2 Brandschutzhelfer/Betreiber
Alle 2 Jahre Wartung nach DIN 14406-4 (Vollwartung) ArbStättV, ASR A2.2, DIN 14406-4 Sachkundiger nach DIN 14406-4
Nach 5 Jahren Innere Prüfung (Behälter geöffnet) BetrSichV Sachkundiger / befähigte Person
Nach 10 Jahren Druckprüfung (Festigkeitsprüfung) BetrSichV Befähigte Person, ZUeS bei Hochdruck
Nach 20 Jahren In der Regel Austausch wirtschaftlich Empfehlung Hersteller / vfdb Fachbetrieb
Nach Einsatz Funktionsprüfung und Neufüllung DIN 14406-4 Sachkundiger Fachbetrieb

Beispiel-Lebenslauf eines 6-kg-Pulverlöschers

Damit Sie das Zusammenspiel der Intervalle verstehen, hier der typische Lebenszyklus:

  • Jahr 0: Herstellung, Befüllung, Inbetriebnahme
  • Jahr 2: Erste Wartung nach DIN 14406-4
  • Jahr 4: Zweite Wartung nach DIN 14406-4
  • Jahr 5: Innere Prüfung (Behälter geöffnet, Innenkontrolle, Reinigung)
  • Jahr 6: Wartung nach DIN 14406-4
  • Jahr 8: Wartung nach DIN 14406-4
  • Jahr 10: Druckprüfung + Wartung im selben Jahr
  • Jahr 12, 14: Wartung im 2-Jahres-Rhythmus
  • Jahr 15: Zweite innere Prüfung
  • Jahr 20: Wirtschaftlich meist Austausch sinnvoller als weitere Druckprobe
Sachkundiger Brandschutztechniker fuehrt Wartung an Feuerloescher nach DIN 14406-4 durch
Eine Sachkundige Person nach DIN 14406-4 führt die 2-Jahres-Wartung an einem Pulverlöscher durch – mit Sicht-, Druck- und Funktionsprüfung sowie neuer Wartungsplakette.

Was wird bei der 2-Jahres-Wartung geprüft?

Die Wartung nach DIN 14406-4 ist eine umfassende Inspektion zur Sicherstellung der vollen Betriebsbereitschaft. Sie umfasst sechs definierte Prüfschritte. Jeder Schritt muss dokumentiert werden – ohne Protokoll gilt die Wartung rechtlich als nicht erfolgt.

Schritt 1: Sichtprüfung des Löschers

Der Sachkundige inspiziert das Gerät visuell auf alle erkennbaren Mängel. Er folgt einem festen Prüfkatalog der DIN 14406-4:

  • Aeusserer Zustand: Korrosion, Beulen, Dellen, Lackschäden
  • Schutzlackierung: Intaktheit der Oberflächenbeschichtung gegen Korrosion
  • Ventil und Auslösemechanismus: Beweglichkeit, Verschleiß, Oxidation
  • Schlauch und Sprühdüse: Risse, Verhärtung, Knickstellen
  • Beschriftung und Typenschild: Lesbarkeit der Bedienanleitung und Sicherheitshinweise
  • Plombe und Sicherung: Vollständigkeit, kein Anzeichen unbefugter Benutzung
  • Behälter auf Verformungen: besonders an Kanten, Boden und Schweißnähten
  • Prüfplakette: Lesbarkeit der letzten Wartung

Schritt 2: Gewichtskontrolle

Der Löscher wird gewogen und mit dem Sollgewicht verglichen. Eine Abweichung deutet auf Löschmittelverlust oder Verflüchtigung des Treibgases hin. Besonders kritisch:

  • CO&sub2;-Löscher: Gewichtsverlust über 10 Prozent führt zur Ausschussfeststellung
  • Pulverlöscher: Pulver kann durch Feuchtigkeit verklumpen, Treibgas entweichen
  • Schaumlöscher: Konzentrat kann verdunsten, Löscher dadurch wirkungslos werden
  • Wasserlöscher: Verdunstung bei undichten Verschlüssen

Schritt 3: Druckprüfung am Manometer

Der Prüfdruck im Inneren wird über das Manometer kontrolliert. Bei dauerdruckbeaufschlagten Löschern muss der Zeiger im grünen Bereich stehen. Bei Aufladelöschern wird der Treibgaspatronendruck separat gemessen. Ein zu niedriger Druck bedeutet, dass der Löscher im Ernstfall versagt – er muss neu befüllt oder ausgetauscht werden.

Schritt 4: Funktionsprüfung

Der Sachkundige prüft sämtliche beweglichen Teile auf einwandfreie Funktion:

  • Schlagknopf oder Hebel auf leichte Bedienbarkeit
  • Ventile auf zuverlässiges Öffnen und Schließen
  • Sicherungsstift auf Beweglichkeit ohne Kraftaufwand
  • Sprühdüse auf freie Durchgängigkeit
  • Bei Pulverlöschern: Lockerung des Pulvers durch Schütteln

Schritt 5: Prüfung des Löschmittels

Je nach Löscher-Typ wird das Löschmittel selbst kontrolliert. Bei Pulverlöschern erfolgt eine Stichprobe auf Fließfähigkeit. Bei Schaumlöschern wird die Konzentratqualität geprüft. Bei Wasserlöschern wird auf Verkeimung und Frostschutz geachtet. Verdorbenes Löschmittel muss ausgetauscht werden.

Schritt 6: Wartungsplakette und Dokumentation

Nach bestandener Prüfung wird die alte Plakette entfernt und eine neue Wartungsplakette aufgebracht. Sie zeigt:

  • Datum der Wartung (Monat und Jahr)
  • Nächste fällige Wartung (Monat und Jahr)
  • Name und Firmenstempel des Sachkundigen
  • Prüfnummer (zur Rückverfolgbarkeit)

Zusätzlich erhält der Betreiber ein schriftliches Wartungsprotokoll mit allen Prüfergebnissen, Messwerten und gegebenenfalls Mängellisten. Dieses Protokoll ist der Nachweis im Schadenfall.

Gut zu wissen: Wenn die Wartung Mängel zeigt, die der Sachkundige vor Ort nicht beheben kann, geht der Löscher zur Werkstatt. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber einen Ersatzlöscher bereitstellen. Seriose Wartungsdienstleister stellen Leihlöscher kostenfrei zur Verfügung.

Innere Prüfung alle 5 Jahre nach BetrSichV

Nach Paragraph 16 der Betriebssicherheitsverordnung muss mindestens alle 5 Jahre eine innere Prüfung stattfinden. Sie ist deutlich aufwendiger als die 2-Jahres-Wartung – weil dabei der Behälter geöffnet wird.

Umfang der inneren Prüfung

  • Druckentlastung: Der Löscher wird vollständig druckfrei gemacht
  • Behälteröffnung: Ventil oder Verschluss wird abgebaut
  • Innenkontrolle: Sichtprüfung auf Korrosion, Riefen, Beschädigungen
  • Reinigung bei Bedarf: Ablagerungen und Verkrustungen werden entfernt
  • Ventilkontrolle: Dichtungen und Ventilteile werden geprüft, ggf. ersetzt
  • Steigrohr-Kontrolle: Innenseite des Steigrohrs auf Korrosion und Durchgängigkeit
  • Dichtheitsprobe: Nach Zusammenbau wird die Dichtheit überprüft
  • Wiederbefüllung: Mit geprüfte Löschmittelqualität

Die innere Prüfung gilt nur als bestanden, wenn alle Punkte ohne sicherheitsrelevanten Befund abgeschlossen wurden. Bei kritischen Befunden (starke Innenkorrosion, Materialermüdung) wird der Löscher ausgemustert.

Druckprüfung alle 10 Jahre nach BetrSichV

Die Druckprüfung – auch Festigkeitsprüfung genannt – ist die gründlichste Kontrolle im Lebenszyklus eines Feuerlöschers. Sie ist nach BetrSichV alle 10 Jahre verpflichtend und stellt sicher, dass der Druckbehälter den vorgeschriebenen Prüfdruck weiterhin sicher aushält.

Ablauf der Druckprüfung

  1. Vollständige Entleerung: Behälter wird komplett geleert und gereinigt
  2. Mechanische Prüfung: Sichtkontrolle auf Risse, Verformungen, Korrosion
  3. Wasserdruckprobe: Behälter wird mit Wasser gefüllt und mit dem 1,5-fachen Betriebsdruck belastet
  4. Verformungsmessung: Bleibende Verformungen über Toleranzwert führen zum Ausschluss
  5. Dichtheitsprüfung: Druckhalten über definierten Zeitraum
  6. Trocknung: Vollständige Entwässerung des Behälters
  7. Neubefüllung: Mit Originallöschmittel und Treibgas
  8. Plombierung: Neue Plombe und Prüfnachweis

Wer führt die Druckprüfung durch?

Die Zuständigkeit hängt vom Druckinhaltsprodukt ab (Druck mal Volumen):

  • Bei Druckinhaltsprodukt unter 1.000 (Bar Liter): Befähigte Person nach TRBS 1203, in der Regel der Wartungsbetrieb
  • Bei Druckinhaltsprodukt 1.000 und mehr: Zugelassene Überwachungsstelle (ZUeS) wie TÜV oder DEKRA

Die meisten tragbaren Feuerlöscher liegen unter der ZUeS-Grenze. Industriellen Großlöschern oder Fahrbarlöschern können darübersein. Der Sachkundige prüft das im Vorfeld.

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) empfiehlt, ab 20 Jahren Lebensalter eines Feuerlöschers eine wirtschaftliche Bewertung vorzunehmen. Bei nahezu allen Geräten ist ein Austausch dann günstiger als die fortgesetzte Wartung.

Selbstwartung versus Fachfirma: Was dürfen Betreiber selbst tun?

Die häufigste Irrtumsquelle in der Praxis: Wer denkt, er könne seine Feuerlöscher selbst warten, weil er einen Hauselektriker oder Hausmeister hat, irrt. Die DIN 14406-4 ist eindeutig – nur Sachkundige dürfen warten.

Was darf der Betreiber selbst?

Der Arbeitgeber oder die von ihm beauftragten Brandschutzhelfer dürfen folgende Sicht- und Funktionskontrollen durchführen:

Eine selbst aufgeklebte Plakette ist Urkundenfälschung.

  • Monatliche Sichtprüfung: Ist der Löscher am vorgesehenen Ort?
  • Ist die Plombe unbeschädigt?
  • Ist die Wartungsplakette noch gültig?
  • Ist der Löscher gut sichtbar und leicht zugänglich?
  • Sind Beschriftung und Hinweisschild lesbar?
  • Gibt es offensichtliche aeussere Beschädigungen?

Was muss zwingend ein Sachkundiger machen?

  • Die 2-Jahres-Wartung nach DIN 14406-4 mit allen sechs Schritten
  • Die innere Prüfung alle 5 Jahre
  • Die Druckprüfung alle 10 Jahre
  • Die Neubefüllung nach Einsatz
  • Den Austausch defekter Bauteile
  • Die Vergabe der Wartungsplakette
  • Die Erstellung des Wartungsprotokolls

Wer als Betreiber versucht, selbst zu warten, riskiert nicht nur den Versicherungsschutz – er begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Wartungsplakette darf nur ein zertifizierter Sachkundiger aufbringen. Eine selbst aufgeklebte Plakette ist Urkundenfälschung.

Wer ist Sachkundiger nach DIN 14406-4?

Die DIN 14406-4 definiert klare Anforderungen an die Person, die Feuerlöscher warten darf. Eine "befähigte Person" oder "geschulte Person" reicht nicht – es muss ein Sachkundiger mit nachweisbarer Qualifikation sein.

Drei Voraussetzungen der Sachkunde

  • Berufsausbildung: Abgeschlossene technische oder handwerkliche Berufsausbildung mit Bezug zu Brandschutz oder Drucktechnik
  • Spezialschulung: Mindestens 40 Stunden theoretische und praktische Ausbildung nach DIN 14406-4 bei einem anerkannten Schulungsträger oder Hersteller
  • Wiederkehrende Auffrischung: Auffrischungsschulung mindestens alle 3 Jahre, dokumentiert über Sachkundezertifikat

Anerkannte Wartungsbetriebe

In Deutschland gibt es vier Hauptkategorien anerkannter Wartungsdienstleister:

  • Brandschutz-Fachbetriebe: Spezialisiert auf Löscher- und Brandschutzanlagen-Wartung. Mitglieder im Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf).
  • Herstellerbetriebe: Bieten Werkskundendienst, oft mit Originalersatzteilen.
  • Innungsfachbetriebe: Zertifizierte Handwerksbetriebe mit Sachkundezertifikat.
  • Prüfdienstleister: TÜV, DEKRA, ZUeS-Stellen, oft mit zusätzlichen Befugnissen für Druckproben.

Tipp: Fordern Sie vom Wartungsdienstleister eine Kopie des Sachkundezertifikats und der Berufshaftpflichtversicherung an. Beides sollte in Ihrem Brandschutz-Ordner abgelegt werden – als Nachweis bei Audits oder Versicherungsfragen.

„In rund 30 Prozent unserer Wartungseinsätze finden wir mindestens einen sicherheitsrelevanten Mangel. Häufigste Befunde: undichte Ventile, verklumptes Pulver, abgelaufene Löschmittel und unzulässige Standorte. Eine fristgerechte Wartung deckt diese Risiken auf, bevor im Brandfall der Löscher versagt.“

– Alexandra Dentz, Geschäftsführerin SFC Brandschutz GmbH, SFC Group

Kosten der Feuerlöscher-Wartung: Realistische Preisspannen 2026

Beispiel: 20 Feuerlöscher × 25–50 € = 500–1.000 € netto für die 2-Jahres-Wartung nach DIN 14406-4.

Die Kosten hängen von Löschertyp, Größe und Wartungsart ab. Pauschale Aussagen sind unserioes – die folgenden Spannen entsprechen marktüblichen Preisen 2026.

Die genannten Preise basieren auf einer Auswertung von über 5.000 Wartungsaufträgen der SFC Brandschutz GmbH im Jahr 2025/2026 sowie auf branchenüblichen Tarifen aus Mitgliedsbetrieben des bvbf. Quelle: interne Auswertung, abgeglichen mit Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe.

Preisspannen pro Wartungsart und Löschergröße

Wartungsart Löscher bis 6 kg Löscher 6-12 kg Löscher über 12 kg Intervall
2-Jahres-Wartung (DIN 14406-4) 25-40 Euro 35-50 Euro 50-80 Euro alle 2 Jahre
Innere Prüfung (BetrSichV) 50-80 Euro 70-120 Euro 100-180 Euro alle 5 Jahre
Druckprüfung (BetrSichV) 40-70 Euro 60-100 Euro 80-150 Euro alle 10 Jahre
Nachfüllung Löschmittel 30-50 Euro 40-70 Euro 60-110 Euro bei Bedarf
Neuanschaffung Löscher 50-100 Euro 80-160 Euro 150-350 Euro alle 15-25 Jahre
Anfahrtspauschale 50-80 Euro 50-80 Euro 50-80 Euro je Einsatz

Was beeinflusst den Preis?

  • Anzahl der Löscher: Mengenrabatte ab 20 Geräten üblich, ab 100 deutlich.
  • Erreichbarkeit: Löscher in Lager, Schalterschrank oder schwer zugänglich erhöhen den Aufwand.
  • Region: Ballungsräume etwas teurer als ländliche Regionen.
  • Wartungsvertrag: Mit festem Intervall günstiger als Einzelauftrag.
  • Löschertyp: CO&sub2;-Löscher und Fettbrandlöscher (K) tendenziell aufwendiger.
  • Zustand: Reparaturen, Mängelbehebung und Neufüllung kommen zusätzlich.

Beispielrechnung mittelständisches Büro

Ein Büro mit 50 Mitarbeitenden auf 600 Quadratmeter (normale Brandgefährdung) benötigt nach ASR A2.2 Tabelle 2 etwa 24 Löschmitteleinheiten. Das entspricht typischerweise:

  • 4 Pulverlöscher 6 kg (a 12 LE) verteilt auf den drei Etagen
  • 2 CO&sub2;-Löscher 5 kg für Serverraum und Büroküche
  • 1 Fettbrandlöscher 6 Liter für Pausenküche

Jährliche Wartungskosten (Durchschnitt):

  • 2-Jahres-Wartung: 7 Löscher x 45 Euro = 315 Euro alle 2 Jahre, also 158 Euro/Jahr
  • Innere Prüfung: 7 Löscher x 90 Euro = 630 Euro alle 5 Jahre, also 126 Euro/Jahr
  • Druckprüfung: 7 Löscher x 80 Euro = 560 Euro alle 10 Jahre, also 56 Euro/Jahr
  • Anfahrtspauschale (1x pro Jahr Wartungsbesuch): 65 Euro/Jahr
  • Neuanschaffungen (Durchschnitt): 7 x 130 Euro / 20 Jahre = 46 Euro/Jahr

Gesamtbudget Brandschutz Löscher: rund 450 Euro pro Jahr. Hinzu kommen einmalige Kosten für Brandschutzhelfer-Ausbildung (130-200 Euro pro Person, alle 5 Jahre) und ggf. Wandhalterungen mit Hinweisschildern.

Wartung in einem Logistikzentrum

Praxisbeispiel: Feuerlöscher-Wartung in einem Logistikzentrum

Objekt: Logistikzentrum, 18.500 m²
Nutzung: 24/7 Hochregallager, mittlere Brandgefährdung
Auftragsumfang: 142 tragbare Löscher + 6 Fahrbarlöscher 50 kg
Durchführung: SFC Brandschutz GmbH

Ausgangslage: Der Betreiber hatte über drei Jahre keine systematische Wartung durchgeführt. Eine angekündigte Prüfung durch die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) machte schnelles Handeln nötig. Der Bestand war nicht inventarisiert – einzelne Löscher waren nicht mehr auffindbar.

Maßnahmen: Wir starteten mit einer kompletten Inventarisierung inklusive Barcode-Etikettierung. Ein dreiköpfiges Sachkundigen-Team wartete in zwei Wochen alle Geräte im laufenden Betrieb. Die digitale Dokumentation wurde direkt in das CAFM-System des Kunden übernommen. Mangelhafte Löscher wurden vor Ort getauscht (Leihlöscher), die Standortkennzeichnung nach ASR A1.3 überarbeitet.

Ergebnis:

  • 142 tragbare Löscher inventarisiert und gewartet, davon 18 mit sicherheitsrelevanten Mängeln (12,7 Prozent Fehlerquote)
  • 6 Fahrbarlöscher mit innerer Prüfung versehen, 2 davon ausgemustert wegen Behälterkorrosion
  • 23 Standorte mit unzureichender Kennzeichnung neu beschildert (Hinweisschilder nach ASR A1.3)
  • Wartungsintervall für Hallenlöscher auf 12 Monate verkürzt wegen erhöhter Verschmutzung
  • Lückenlose Dokumentation rechtzeitig vor BG-Prüfung übergeben
  • Kein Befund durch die Berufsgenossenschaft, keine Auflagen, kein Bußgeld

Konsequenzen bei nicht-gewarteten Geräten

Die Nichtdurchführung der Feuerlöscher-Wartung ist keine Bagatelle. Sie zieht eine Kette schwerwiegender Folgen nach sich, die von Bußgeldern bis zur strafrechtlichen Verfolgung reichen. Die Konsequenzen treffen nicht das Unternehmen abstrakt, sondern die Geschäftsführung persönlich.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Die Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro pro Verstoß verhängen (Paragraph 25 ArbSchG, Paragraph 22 ArbStättV). In der Praxis bewegen sich die Bußgelder zwischen 250 und 10.000 Euro, je nach Schwere und Wiederholung. Bei systematischen Verstößen kann auch Strafanzeige folgen.

Die Konsequenzen treffen nicht das Unternehmen abstrakt, sondern die Geschäftsführung persönlich.

Verlust des Versicherungsschutzes

Tritt ein Brand ein und die letzte Wartung liegt zurück, können Versicherungen den Versicherungsschutz reduzieren oder verweigern. Konkret betrifft das:

  • Gebäudeversicherung: Anteilige oder vollständige Leistungsverweigerung
  • Inhaltsversicherung: Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: Komplette Verweigerung möglich
  • Berufsgenossenschafts-Leistungen: Regress beim Arbeitgeber
  • Haftpflichtversicherung: Verweigerung bei Personenschaden

Im Schadenfall droht der Regress: Die Versicherung zahlt zunächst den Geschädigten, fordert das Geld dann aber vom Arbeitgeber zurück. Bei einem Brandschaden mit 500.000 Euro Sachschaden bedeutet das den finanziellen Ruin vieler Mittelständler.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Bei einem Brand mit Personenschaden haftet die Geschäftsführung persönlich. Im schlimmsten Fall – bei einem tödlichen Brand – ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen fahrlässiger Tötung (Paragraph 222 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (Paragraph 229 StGB). Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Auch Berufsverbote sind möglich.

Betriebsstilllegung

In schweren Fällen kann die Aufsichtsbehörde den Betrieb untersagen. Dies geschieht etwa, wenn nach einem Brand festgestellt wird, dass die vorhandenen Löscher seit Jahren nicht gewartet waren. Produktionsausfälle, Lieferengpässe und Reputationsschaden sind die Folge.

Kritisch: Statistisch werden in Deutschland jährlich rund 200.000 Brandereignisse dokumentiert (Quelle: vfdb). Davon enden im Durchschnitt 350-400 Fälle pro Jahr tödlich. Eine Vielzahl der Sachschäden wäre durch fristgerecht gewartete Löscher beherrschbar gewesen – bevor die Feuerwehr eintrifft.

Dokumentation und Wartungsplakette

Eine durchgeführte Wartung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt. Das Wartungsprotokoll ist der Nachweis – im Schadenfall, bei Audits und gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Eine durchgeführte Wartung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt.

Pflichtangaben im Wartungsprotokoll

  • Eindeutige Identifikation des Löschers (Hersteller, Typ, Baujahr, Seriennummer, Inventarnummer)
  • Wartungsdatum und nächster fälliger Wartungstermin
  • Name und Sachkundezertifikat-Nummer der prüfenden Person
  • Verwendete Norm (DIN 14406-4)
  • Prüfverfahren und verwendete Prüfgeräte
  • Ergebnis der Sicht-, Druck-, Funktions- und Löschmittelprüfung
  • Festgestellte Mängel mit Bewertung (sicherheitskritisch oder nicht)
  • Maßnahmen und Behebungsfristen
  • Unterschrift oder digitale Signatur der prüfenden Person
  • Standort und Zugänglichkeit (oft mit Foto)

Aufbewahrungsfrist

Die Wartungsprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Wartung aufbewahrt werden. Bei rechtlich relevanten Vorgängen (Brand, Schaden, Streitfall) sollten sie zehn Jahre archiviert werden. Eine digitale Archivierung mit revisionssicherem PDF und Zeitstempel ist Stand der Technik. Moderne CAFM-Systeme erlauben automatisierte Erinnerungen an fällige Wartungen.

Wartungsplakette nach DIN 14406-4

Die Plakette wird direkt auf den Löscher geklebt, üblicherweise gut sichtbar auf dem Behälter. Sie zeigt das Wartungsdatum (oft als Lochung im Monatsstreifen) und das nächste Wartungsdatum. Zusätzlich enthält sie den Namen oder das Logo des Wartungsbetriebs sowie eine fortlaufende Prüfnummer. So kann jeder Prüfer auf einen Blick erkennen, ob der Löscher wartungsgerecht ist.

Brandschutz mit der SFC Group: eigene Fachkräfte für Ihre Sicherheit

Die SFC Brandschutz GmbH – Teil der SFC Group – ist spezialisiert auf alle Aspekte des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes. Mit Sachkundigen nach DIN 14406-4 an mehreren Standorten warten wir Feuerlöscher in Industrie, Handel, Verwaltung, Schulen und Gesundheitswesen.

Was wir für Sie übernehmen

  • Wartung tragbarer Feuerlöscher nach DIN 14406-4
  • Innere Prüfung alle 5 Jahre nach BetrSichV
  • Druckprüfung alle 10 Jahre, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ZUeS
  • Wartung Fahrbarlöscher bis 50 kg/100 Liter
  • Inventarisierung und digitale Dokumentation mit Barcode oder QR-Code
  • Standortbeurteilung nach ASR A2.2 mit LE-Berechnung
  • Wandhalterungen, Beschilderung, Hinweisschilder nach ASR A1.3
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 (mit Heißtrainer)
  • Wartungsverträge mit fester Terminplanung und automatischer Erinnerung
  • 24-Stunden-Notfallservice bei Löschereinsätzen

Warum SFC Brandschutz?

Wir gehören zur SFC Group – einem der führenden Facility-Management-Dienstleister Deutschlands mit eigenen Fachkräften an mehreren Standorten. Neben Feuerlöscher-Wartung übernehmen wir auf Wunsch das gesamte Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes: von der Brandabschottung über RWA-Wartung bis zur Brandmeldeanlage. Alles aus einer Hand – ein Ansprechpartner, eine Rechnung, eine Verantwortung.

Feuerloescher mit Wandhalterung und Hinweisschild nach ASR A1.3 in Buerogebaeude
Korrekt platzierter Pulverlöscher mit Wandhalterung und Hinweisschild nach ASR A1.3: max. 20 Meter Laufweg, in 0,8-1,2 Meter Höhe, gut sichtbar und frei zugänglich.

Wartung mit der SFC Group: Bundesweit, normgerecht, lückenlos

Sie brauchen einen verlässlichen Brandschutz-Wartungsdienstleister?

Die SFC Brandschutz GmbH führt Feuerlöscher-Wartungen bundesweit nach DIN 14406-4 durch. Mit eigenen Sachkundigen, kalibrierten Prüfgeräten und digitaler Dokumentation. Wir übernehmen Inventarisierung, Wartung, Prüfungen und das gesamte Plakettenmanagement – alles aus einer Hand.

Unsere Leistungen umfassen:

  • 2-Jahres-Wartung tragbarer Löscher nach DIN 14406-4
  • Innere Prüfung alle 5 Jahre nach BetrSichV
  • Druckprüfung alle 10 Jahre (auch über ZUeS)
  • Berechnung der Löschmitteleinheiten nach ASR A2.2
  • Wandhalterungen, Beschilderung, Hinweisschilder
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung mit Heißtrainer
  • Wartungsverträge mit Erinnerungsservice
  • Digitales Prüfberichts-Management
  • 24-Stunden-Notfallservice

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Feuerlöscher-Wartung

Wie oft müssen Feuerlöscher gewartet werden?

Tragbare Feuerlöscher müssen alle zwei Jahre nach DIN 14406-4 gewartet werden. Zusätzlich erfolgt nach fünf Jahren eine innere Prüfung mit Behälteröffnung. Nach zehn Jahren kommt die Druckprüfung (Festigkeitsprüfung) hinzu. Daneben empfehlen wir eine monatliche Sichtkontrolle durch den Brandschutzhelfer oder Hausmeister. Diese kontrolliert Standort, Plombe, Sichtbarkeit und offensichtliche Schäden – ohne den Löscher zu öffnen.

Wer darf Feuerlöscher warten?

Nur eine Sachkundige Person nach DIN 14406-4 darf Feuerlöscher warten. Die Qualifikation umfasst eine technische Berufsausbildung, eine Spezialschulung von mindestens 40 Stunden und eine Auffrischung mindestens alle drei Jahre. In der Praxis sind das Brandschutz-Fachbetriebe, Innungsfachbetriebe oder Mitarbeiter von TÜV/DEKRA. Der Hauselektriker oder Hausmeister darf NICHT warten – auch wenn er Erfahrung hat. Eine selbst aufgeklebte Wartungsplakette ist Urkundenfälschung.

Was kostet die Wartung pro Gerät?

Die 2-Jahres-Wartung kostet je nach Löschergröße zwischen 25 und 50 Euro pro Gerät. Die innere Prüfung alle fünf Jahre liegt bei 70 bis 120 Euro. Die Druckprüfung alle zehn Jahre kostet 60 bis 110 Euro. Hinzu kommen Anfahrtspauschalen (50-80 Euro) und ggf. Nachfüllungen oder Reparaturen. Für einen typischen Mittelstandsbetrieb mit zehn Löschern sollten Sie etwa 450 Euro pro Jahr einplanen. Wartungsverträge mit festen Intervallen reduzieren die Kosten.

Was passiert, wenn die Wartung versäumt wird?

Es drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro nach ArbSchG und ArbStättV. Im Brandfall verweigern Versicherungen den Versicherungsschutz oder kürzen erheblich. Bei Personenschäden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung gegen die Geschäftsführung. Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Eine Delegation an externe Dienstleister verlagert nur die Ausführung – nicht die Verantwortung.

Wie viele Feuerlöscher brauche ich im Betrieb?

Die Anzahl wird nach ASR A2.2 in Löschmitteleinheiten (LE) berechnet. Bei normaler Brandgefährdung benötigen Sie zum Beispiel: 6 LE für bis 50 m², 12 LE für bis 200 m², 24 LE für bis 600 m² und 4 LE pro weitere 100 m². Ein 6-kg-Pulverlöscher entspricht 12 LE. Für 600 Quadratmeter Büro benötigen Sie also rein rechnerisch zwei 6-kg-Pulverlöscher. In der Praxis kommen meist mehrere kleinere Löscher zum Einsatz, weil der maximale Laufweg zum nächsten Löscher 20 Meter nicht überschreiten darf.

Welcher Löschertyp passt für welchen Bereich?

Die Auswahl hängt von der Brandklasse ab. Pulverlöscher (ABC): universell einsetzbar, ideal für Lager und Werkstatt. CO&sub2;-Löscher: rückstandsfrei, perfekt für Serverraum, Elektrik und Büroumgebung. Schaumlöscher: rückstandsarm, gut für Büro und Verkaufsräume. Wasserlöscher: umweltfreundlich, für Brandklasse A. Fettbrandlöscher (K): Pflicht in jeder gewerblichen Küche – Fettbrand darf NICHT mit Wasser gelöscht werden. Wir beraten Sie zur konkreten Auswahl auf Basis Ihrer Brandgefährdungsbeurteilung.

Gibt es Pflichten für Vermieter und Mieter?

Bei vermieteten Gewerbeimmobilien teilen sich Vermieter und Mieter die Verantwortung. Der Vermieter ist verantwortlich für fest installierte Brandschutzeinrichtungen (Wandhydranten, Brandmeldeanlagen, Sprinkler) sowie für die in den Gemeinschaftsbereichen installierten Löscher. Der Mieter verantwortet die Löscher in seinen Mieträumen, sofern er Arbeitgeber ist. Eine klare Regelung im Mietvertrag schafft Rechtssicherheit. In Wohnungseigentümergemeinschaften regelt die Hausordnung oft die Verantwortung der Gemeinschaft für Treppenhaus-Löscher.

Kann ich die Wartung auf länger als zwei Jahre verschieben?

Nein. Der 2-Jahres-Rhythmus ist verbindlich nach DIN 14406-4 und ASR A2.2. Eine Verlängerung ist rechtlich nicht möglich, eine Verkürzung dagegen schon. Bei besonderen Umgebungsbedingungen (Werkstatt, Außenbereich, Feuchtigkeit, aggressive Atmosphäre) sollten Sie einen 12-Monats-Rhythmus prüfen. Die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers ist die Grundlage für eine mögliche Verkürzung. Ein Sachkundiger berat Sie zu sinnvollen Intervallen.

Wie lange ist die typische Lebensdauer eines Feuerlöschers?

Die wirtschaftliche Lebensdauer liegt bei 15 bis 25 Jahren, abhängig vom Typ. Pulverlöscher und Wasserlöscher erreichen 15 bis 20 Jahre, CO&sub2;-Löscher 10 bis 15 Jahre, Schaumlöscher 12 bis 18 Jahre. Spätestens nach 20 Jahren empfehlen wir den Austausch – die Wartungs- und Prüfkosten erreichen dann oft 40 bis 60 Prozent des Neuanschaffungspreises. Ein neuer Löscher bietet höhere Betriebssicherheit und neuere Löschmittel-Generationen. Die Entsorgung muss über zertifizierte Fachbetriebe erfolgen (5-15 Euro pro Löscher).

Quellen, Normenverweise und weiterführende Informationen

Quellenverzeichnis

  1. DIN 14406-4:2023-10 – Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung. Beuth Verlag. beuth.de
  2. DIN EN 3-7:2007-10 – Tragbare Feuerlöscher: Eigenschaften, Leistungsanforderungen und Prüfverfahren. Beuth Verlag. beuth.de
  3. ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ – Technische Regel für Arbeitsstätten. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). baua.de
  4. ArbStättV (Arbeitsstättenverordnung) – Verordnung über Arbeitsstätten. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de
  5. BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. gesetze-im-internet.de
  6. DGUV Information 205-001 – Betrieblicher Brandschutz in der Praxis. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
  7. DGUV Information 205-023 – Brandschutzhelfer: Aufgaben und Ausbildung. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
  8. vfdb-Richtlinien zum Brandschutz – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. vfdb.de
  9. ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. gesetze-im-internet.de
  10. Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) – Verzeichnis zertifizierter Wartungsbetriebe. bvbf-brandschutz.de

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