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Technisches Risiko- und Mängelmanagement

Brandverhütungsschau: Begleitung und Mängelbehebung in Eigenleistung

Wir erfassen die Befunde Ihrer behördlichen Brandverhütungsschau nicht nur. Wir beheben die festgestellten Brandschutzmängel deutschlandweit selbst – vom Termin bis zum dokumentierten Nachweis ohne Schnittstellenbruch.

Was nach der Schau zählt

Brandverhütungsschau begleiten und festgestellte Mängel sofort schließen

Die Brandverhütungsschau ist die behördlich angeordnete Kontrolle des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes in Sonderbauten. Untere Bauaufsicht oder Feuerwehr prüfen Flucht- und Rettungswege, Brandabschottungen, Brandmelde- und Löschanlagen sowie die Betriebsorganisation. Festgestellte Mängel müssen Sie als Betreiber fristgerecht beheben. Genau hier setzt SFC an: Wir begleiten den Termin und übersetzen das Protokoll in klare Maßnahmen. Die Behebung wickeln wir deutschlandweit in Eigenleistung ab – über alle eigenen Fachbereiche: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Brandschutz, Prüfservice, Bauleistungen und Facility Services. So führen wir jeden Befund bis zum dokumentierten Behördenabschluss.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir begleiten Ihre Brandverhütungsschau vom ersten Befund bis zum dokumentierten Behördenabschluss – ohne Schnittstellenbruch.

Vor Ort

Befund vor Ort erfassen

Wir begleiten Ihre Brandverhütungsschau vor Ort und nehmen das Behördenprotokoll persönlich auf. Dabei sichten wir jeden festgestellten Mangel an Rettungswegen, Brandabschottungen und Brandschutzeinrichtungen genau.

Priorisierung

Mängel priorisieren und bewerten

Wir ordnen jeden Befund nach Priorität, Frist und Haftungsfolge ein und übersetzen das Protokoll in einen klaren, belegbaren Maßnahmenplan statt einer bloßen Auflistung.

Eigenleistung

Mängel in Eigenleistung beheben

Wir beheben die festgestellten Brandschutzmängel deutschlandweit selbst, über alle eigenen Fachbereiche von der Elektrotechnik über den Brandschutz bis zu den Bauleistungen – ohne Subunternehmer-Bruch.

Nachweis

Nachweis zum Behördenabschluss liefern

Wir dokumentieren jede Maßnahme prüfsicher mit Fotos und Vorschriftenbezug und liefern den Nachweis, mit dem Sie die Mängelbeseitigung gegenüber Bauaufsicht oder Feuerwehr abschließen.

Typische Befunde

Brandschutzmängel, die bei der Brandverhütungsschau auffallen

So sieht die Abarbeitung eines Schau-Protokolls bei SFC aus. Wir bewerten jeden dokumentierten Befund nach Priorität und Frist und beheben ihn in Eigenleistung, statt ihn nur aufzulisten.

Mangel / Bereich Priorität Frist Status
Brandschott in Wand-/Deckendurchführung nicht fachgerecht verschlossen Kabel- und Rohrabschottung nach DIN 4102 / EN 13501 wiederherstellen, Verwendbarkeitsnachweis dokumentieren. Hoch kurzfristig In Arbeit
Flucht- und Rettungsweg eingeengt oder durch Lagergut verstellt Rettungsweg freiräumen, Breiten nach Sonderbauverordnung sichern, Kennzeichnung ergänzen. Hoch sofort Behoben
Feststellanlage der Brandschutztür ohne Funktion / Tür dauerhaft verkeilt Feststellanlage instand setzen, Selbstschließung prüfen, Funktionsfähigkeit der Abschlüsse herstellen. Hoch kurzfristig Offen
Sicherheitsbeleuchtung / Rettungswegkennzeichnung defekt Leuchten und Notstromversorgung erneuern, Funktion und Mindestbeleuchtungsstärke nachweisen. Mittel mittelfristig In Arbeit
Brandmeldeanlage: Wartungs- und Prüfnachweis nicht vollständig vorgelegt Instandhaltung nach DIN 14675 / DIN VDE 0833 nachholen, Prüfbuch und Befundbeseitigung lückenlos belegen. Mittel mittelfristig Offen
Feuerlöscher fehlend, überfällig oder ungünstig platziert Bestand nach ASR A2.2 ergänzen, Prüfintervalle herstellen, Standorte sichtbar kennzeichnen. Niedrig mittelfristig Behoben
Rauch- und Wärmeabzug (RWA) auslösegestört oder unvollständig wartungsdokumentiert RWA-Funktion wiederherstellen, Auslösung und Antriebe prüfen, Wartungsnachweis erbringen. Mittel mittelfristig Offen

Jeder Befund durchläuft denselben geschlossenen Ablauf: erfassen, bewerten, beheben, gegenüber der Behörde nachweisen.

Brandverhütungsschauen

Worauf die Brandverhütungsschau beruht

Die Schau ist landesrechtlich geregelt. Bauaufsicht oder Feuerwehr ordnen sie an. SFC ordnet jeden Befund dem passenden Maßstab zu und führt die Behebung werkvertraglich sauber bis zum Nachweis.

LBO Brandschutz

Brandverhütungsschau-Verordnung der Länd

Die Brandverhütungsschau wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, etwa über eigene Verordnungen oder im Zusammenspiel mit der jeweiligen Prüfverordnung. Sie legt Anlass, Umfang und Wiederholung der behördlichen Schau fest. SFC arbeitet überregional nach dem jeweils geltenden Landesrecht.

BHKG NRW § 26

Feuerwehr- und Brandschutzgesetze der Lä

Die Landesbrandschutzgesetze bestimmen, dass untere Bauaufsicht oder Feuerwehr die Schau in baulichen Anlagen mit erhöhtem Risiko durchführen. Sie regeln die Anordnungsbefugnis und die Pflicht des Betreibers, festgestellte Mängel abzustellen. Den anschließenden Schritt übernimmt SFC: die fachgerechte Behebung.

MBO / LBO / VStättVO

Bauordnungsrecht und Sonderbauverordnung

Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufs- und Industriebauten unterliegen besonderen Brandschutzanforderungen. Sie bilden den Prüfmaßstab für bauliche Mängel an Abschottungen, Rettungswegen und Brandabschnitten. SFC behebt diese Mängel normgerecht und dokumentiert die Verwendbarkeit der Bauprodukte.

GEFMA 190 / ArbStättV

Betreiberverantwortung und werkvertragli

Die Verantwortung für den betrieblichen Brandschutz bleibt beim Betreiber. SFC liefert die Erfüllung. Wir wickeln die Mängelbehebung nach VOB/B als Eigenleistung ab, vom Befund über die Maßnahme bis zum normkonformen Nachweis gegenüber der Behörde.

Geschlossener Ablauf

Vom Schau-Befund bis zum Behördenabschluss – ohne Schnittstellenbruch

Reine Prüfer und Sachverständige dürfen aus Neutralitätsgründen nicht beheben. SFC schließt genau diese Lücke. Wir erfassen den Befund, bewerten ihn, beheben ihn in Eigenleistung und weisen ihn nach.

  1. Befund erfassen

    Wir begleiten Ihre Brandverhütungsschau, nehmen das Behördenprotokoll auf und sichten jeden festgestellten Brandschutzmangel an Rettungswegen, Abschottungen und Brandschutzeinrichtungen.

  2. Bewertung und Priorisierung

    Jeden Befund ordnen wir nach Priorität, Frist und Haftungsfolge ein. Aus dem Protokoll wird ein klarer, abarbeitbarer Maßnahmenplan, belegbar statt allgemein.

  3. Behebung in Eigenleistung

    Wir beheben die Brandschutzmängel deutschlandweit selbst. Dafür greifen wir auf neun eigene Fachbereiche zu, von der Elektrotechnik über den Brandschutz bis zu den Bauleistungen. Eigenleistung statt Vermittlung, ohne Subunternehmer-Bruch.

    in Eigenleistung
  4. Nachweis und Behördenabschluss

    Wir dokumentieren jede Maßnahme prüfsicher und liefern den Nachweis, mit dem Sie die Mängelbeseitigung gegenüber Bauaufsicht oder Feuerwehr abschließen.

Der Kreis schließt sich: Aus dem Mangel im Schau-Protokoll wird der dokumentierte Behördenabschluss, ohne Übergabe zwischen Gutachten und ausführendem Gewerk.

Unser Team bei der Begehung Brandverhütungsschau
Eigene Brandschutz-Fachkräfte

Die Brandverhütungsschau begleiten wir mit eigenem Team

Unsere eigenen Brandschutz-Fachkräfte begleiten jede Begehung persönlich. Wir dokumentieren jeden Mangel nachvollziehbar und ordnen ihn der passenden Vorschrift zu. So erfüllen Sie die behördlichen Auflagen ohne Subunternehmer-Kette.

  • Eigene Brandschutz-Fachkräfte begleiten die Begehung vor Ort
  • Jeder Mangel im Bericht mit Foto und Standort
  • Mängel zugeordnet zu Landesbauordnung und Sonderbauverordnung
  • Klare Fristen und Prioritäten für jede Maßnahme
Mängelbericht: Sie erhalten einen prüffähigen Bericht mit Fotos, Vorschriftenbezug und Fristen für die Behörde.
Brandverhütungsschau vorbereiten lassen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
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CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Brandschutzmängel aus der Brandverhütungsschau in Eigenleistung beheben

SFC Group GmbH · Sinsheim

Brandschutzmängel nach der Brandverhütungsschau beheben lassen

Senden Sie uns das Schau-Protokoll. Wir bewerten die Befunde, beheben sie deutschlandweit in Eigenleistung und liefern Ihnen den Nachweis bis zum Behördenabschluss.

Brandverhütungsschauen

Brandverhütungsschau: Ablauf, Pflicht und Mängelbehebung

Was wird bei der Brandverhütungsschau geprüft?

Die Behörde prüft den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. Im Fokus stehen Flucht- und Rettungswege, Brandabschnitte und Abschottungen, Brandschutztüren sowie Brandmelde- und Löschanlagen. Hinzu kommen Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung und die Betriebsorganisation. Konkret werden etwa Sprinklerauslösung, RWA-Antrieb und Brandabschottung kontrolliert. Festgestellte Mängel hält die Behörde im Protokoll fest. SFC sichtet dieses Protokoll, bewertet jeden Befund nach Priorität und behebt die Brandschutzmängel anschließend selbst.

Ist eine Brandverhütungsschau Pflicht?

Ja, für viele Sonderbauten ist die Schau landesrechtlich vorgeschrieben. Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten oder Industriebauten unterliegen nach den Brandschutz- und Feuerwehrgesetzen der Länder einer behördlich angeordneten Brandverhütungsschau. Sie hat überwiegend wiederkehrenden Charakter und wird in festen Intervallen erneut angesetzt. Die genauen Anlässe und Pflichten regeln die jeweiligen Landesvorschriften. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, festgestellte Mängel fristgerecht zu beheben. SFC übernimmt diese Behebung bundesweit nach dem geltenden Landesrecht.

Wie oft muss eine Brandverhütungsschau durchgeführt werden?

Das Intervall ist landesrechtlich geregelt und richtet sich nach Gebäudeart und Gefährdung. Üblich sind wiederkehrende Schauen in mehrjährigen Abständen, bei erhöhtem Risiko auch häufiger. Bei besonderen Anlässen ordnet die Behörde zusätzliche Termine an. Maßgeblich ist die jeweilige Brandschau-Verordnung Ihres Bundeslandes. SFC arbeitet die Befunde jeder Schau ab und sorgt dafür, dass Sie zum nächsten Termin keine offenen Punkte mehr haben.

Wer führt die Brandverhütungsschau durch?

Die Schau führt eine Behörde durch, in der Regel die untere Bauaufsicht oder die Feuerwehr, je nach Landesrecht. Diese Stellen ordnen die Schau an, begehen das Objekt und stellen die Mängel im Protokoll fest. Die Frist zur Behebung ordnet die Bauaufsicht oder Ordnungsbehörde an. Beheben jedoch dürfen die prüfenden Stellen nichts. Genau hier setzt SFC an: Wir begleiten den Termin, übersetzen die behördlichen Feststellungen in einen Maßnahmenplan und beheben die Brandschutzmängel bis zum Nachweis.

Was passiert bei festgestellten Mängeln nach der Brandverhütungsschau?

Die Behörde fordert Sie auf, die festgestellten Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben und den Abschluss nachzuweisen. Bleibt das aus, drohen Auflagen oder im Extremfall Nutzungseinschränkungen. SFC bewertet die Befunde nach Priorität und behebt sie überregional über viele eigene Fachbereiche, von der Elektrotechnik bis zu den Bauleistungen. Den nachweissicheren Nachweis liefern wir gleich mit. So schließen Sie den Vorgang gegenüber Bauaufsicht oder Feuerwehr sauber ab.

Wer ist für die Mängelbeseitigung nach der Brandverhütungsschau verantwortlich?

Verantwortlich ist der Betreiber beziehungsweise Eigentümer der baulichen Anlage. Diese Betreiberverantwortung lässt sich in der Ausführung delegieren, in der Pflicht jedoch nicht abgeben. Sie behalten die Verantwortung, SFC liefert die Erfüllung. Wir beheben die Brandschutzmängel selbst und dokumentieren jede Maßnahme nachvollziehbar. Den genauen Verantwortungsrahmen erläutern wir auf unserer Seite zur Betreiberverantwortung im Facility Management.

Was ist der Unterschied zwischen Brandverhütungsschau und Brandschutzbegehung?

Die Brandverhütungsschau ist eine behördlich angeordnete Kontrolle durch Bauaufsicht oder Feuerwehr mit verbindlichen Folgen. Die Brandschutzbegehung ist dagegen eine freiwillige, interne oder durch einen Brandschutzbeauftragten organisierte Begehung zur Eigenkontrolle. Beide decken Mängel auf, doch nur die Schau löst behördliche Fristen aus. SFC behebt die Mängel aus beiden Verfahren in Eigenleistung und bereitet Sie gezielt auf den nächsten behördlichen Termin vor.

Was kostet eine Brandverhütungsschau?

Die Schau selbst ist eine behördliche Amtshandlung, für die je nach Landesrecht und Aufwand Verwaltungsgebühren anfallen können. Die eigentlichen Kosten entstehen meist aus der Behebung der festgestellten Mängel. SFC bewertet zuerst die Befunde, schätzt den Aufwand transparent ein und behebt die Mängel über alle benötigten Gewerke. Senden Sie uns Ihr Schau-Protokoll, dann erhalten Sie eine konkrete Einschätzung zur Mängelbehebung.

Brandverhütungsschau-Anfrage

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