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Brandschutz

Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und RWA aus einer Hand

Detektion, Alarmierung, Löschung und Entrauchung – normkonform geplant, errichtet und wiederkehrend geprüft durch Sachverständige.

Einführung

Was technischer Brandschutz umfasst – die anlagentechnische Säule

Technischer Brandschutz ist die anlagentechnische Säule des Brandschutzes. Während der bauliche Brandschutz Bauteile ertüchtigt und der organisatorische Brandschutz Abläufe regelt, sorgt der anlagentechnische Brandschutz für aktive Anlagen: Brandmeldeanlagen detektieren und alarmieren, Löschanlagen bekämpfen den Brand, Rauch- und Wärmeabzug hält die Fluchtwege frei. Die SFC Brandschutz GmbH bündelt Planung, Errichtung und wiederkehrende Prüfung dieser Anlagen nach DIN 14675, DIN VDE 0833-2 und den VdS-Richtlinien. Diese Seite gibt Ihnen den Überblick und verteilt auf die Detailseiten zur Feuerlöscher- und RWA-Wartung.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir planen, errichten und warten Ihre Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen nach Norm und dokumentieren jeden Prüfschritt nachvollziehbar.

Planung

Anlagentechnik bedarfsgerecht planen

Wir ermitteln den Bedarf vor Ort und planen Ihre Brandmeldeanlage nach DIN 14675. Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzug stimmen wir passend auf Ihr Gebäude ab.

Errichtung

Anlagen normgerecht errichten

Wir errichten Ihre Brandmeldeanlage fachgerecht und installieren die passende Löschanlage für Ihr Gebäude. Rauch- und Wärmeabzugsanlagen richten wir ein, damit Fluchtwege frei bleiben.

Wartung

Wartung durch eigene Techniker

Wir warten Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und prüfen Sprinkler- sowie RWA-Anlagen mit eigenen, geschulten Brandschutz-Technikern. Instandhaltung und Mängelbeseitigung übernehmen wir ohne Umweg über Subunternehmer.

Nachweis

Prüfnachweis nachvollziehbar dokumentieren

Nach jeder Wartung dokumentieren wir jeden Schritt nachvollziehbar und stellen Ihnen ein vollständiges Prüfprotokoll nach DIN 14675 aus. So bleibt Ihre Betreiberverantwortung revisionssicher nachgewiesen.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
BMA · Löschanlagen · RWA

Brandmeldeanlagen nach DIN 14675, Löschanlagen und RWA – geplant, errichtet und gewartet

Wir planen Ihre Brandmeldeanlage, errichten sie fachgerecht und halten sie betriebsbereit. Löschanlagen und Rauch- und Wärmeabzug stimmen wir auf Ihr Gebäude ab. So erkennt die Technik ein Feuer früh und leitet Menschen sicher ins Freie.

  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 planen und errichten
  • Löschanlagen für Ihr Gebäude auslegen und installieren
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) einrichten
  • Wiederkehrende Wartung und Prüfung der Anlagen
DIN 14675 – Wartung der BMA: Die DIN 14675 regelt Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen. Als Betreiber müssen Sie Ihre BMA regelmäßig instand halten und prüfen lassen. Wir übernehmen die wiederkehrende Wartung und dokumentieren jeden Schritt nachvollziehbar.
Technischen Brandschutz anfragen
Prüf- & Wartungsfristen

Prüf- und Wartungsintervalle der Anlagentechnik

Sicherheitstechnische Anlagen müssen wiederkehrend durch Sachverständige und befähigte Personen geprüft werden. Die folgenden Richtwerte ergeben sich aus Norm und Herstellervorgaben; verbindlich ist zusätzlich Ihre Betreiberpflicht aus der Gefährdungsbeurteilung.

Anlage / Mittel Intervall Rechtsgrundlage Betreiberpflicht
Anlage / Mittel Brandmeldeanlage (BMA) – Inspektion
Intervall vierteljährlich
Rechtsgrundlage DIN 14675 / DIN VDE 0833-1
Betreiberpflicht Betreiber stellt die regelmäßige Inspektion durch eine Fachfirma sicher.
Anlage / Mittel Brandmeldeanlage (BMA) – Wartung
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN 14675 / DIN VDE 0833-1
Betreiberpflicht Wiederkehrende Wartung und revisionssichere Dokumentation sind nachzuweisen.
Anlage / Mittel Sprinkler-/Löschanlage
Intervall jährlich + periodisch
Rechtsgrundlage VdS / Hersteller
Betreiberpflicht Betreiber veranlasst jährliche Wartung sowie periodische VdS-Prüfungen.
Anlage / Mittel Rauch- und Wärmeabzug (RWA)
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN 18232 / DIN EN 12101
Betreiberpflicht Funktionsfähigkeit der Entrauchung ist jährlich nachzuweisen – Details zur RWA-Wartung auf PID 82.
Anlage / Mittel Rauchschutz-/Feststellanlage
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIBt-Zulassung
Betreiberpflicht Betreiber dokumentiert die jährliche Funktionsprüfung.
Betreiberpflicht Maßgeblich sind stets die Herstellervorgaben und Ihre Betreiberverantwortung – die Werte sind Richtwerte für den ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb.
Aus der Praxis

Anlagentechnik im Einsatz

Brandmeldeanlagen, Löschanlagen und RWA halten wir nach Norm betriebsbereit.

Sprinkler- und Löschanlagentechnik
Sprinkler- und Löschanlagentechnik
Brandmeldezentrale im Betrieb
Brandmeldezentrale im Betrieb
Rauchmelder und Branddetektion
Rauchmelder und Branddetektion

Anlagentechnik im Überblick

Anlagentechnischer Brandschutz: drei Anlagentypen

DIN 14675

Brandmeldeanlage (BMA)

Detektion & Alarmierung

Die BMA erkennt einen Brand früh über Melder, alarmiert Personen und kann die Feuerwehr aufschalten. Aufbau und Betrieb richten sich nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2, die Bauteile nach DIN EN 54.

VdS / DIN EN 12845

Löschanlagen

Sprinkler · Gas · Wassernebel

Ortsfeste Löschanlagen bekämpfen den Brand automatisch im Entstehen. Je nach Risiko kommen Sprinkleranlagen (DIN EN 12845), Gaslöschanlagen (DIN EN 15004) oder Wassernebelsysteme zum Einsatz – nach VdS-Richtlinien.

DIN 18232

Rauch- und Wärmeabzug (RWA)

Entrauchung der Fluchtwege

RWA-Anlagen halten Flucht- und Rettungswege rauchfrei und unterstützen die Feuerwehr. Den vollständigen Wartungsumfang nach DIN 18232 finden Sie auf der Detailseite RWA-Wartung (PID 82).

Brandschutz

Normkonformität und Betreiberverantwortung

Technischer Brandschutz ist normativ geregelt – von Planung über Errichtung bis zur wiederkehrenden Prüfung. Wir arbeiten mit Sachverständigen und befähigten Personen und dokumentieren revisionssicher.

DIN 14675 / DIN EN 54

Brandmeldeanlagen

DIN 14675 regelt Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen über den gesamten Lebenszyklus, DIN EN 54 die Anforderungen an Melder und Komponenten. Beide bilden die Grundlage für planungs-, errichtungs- und prüffähige BMA.

DIN VDE 0833-2

Gefahrenmeldung

DIN VDE 0833-2 normiert Planung, Errichtung und Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen für Brand. Sie definiert Anforderungen an Aufschaltung, Instandhaltung und die wiederkehrende Inspektion durch Fachpersonal.

VdS-Richtlinien

Löschanlagen & Sachschutz

VdS-Richtlinien wie VdS 2095 (BMA) und VdS CEA 4001 (Sprinkler) konkretisieren Sachschutz und Anlagengüte. Versicherer und Behörden fordern sie häufig als Nachweis für planmäßige Errichtung und Prüfung.

Unser Team an der Brandmeldezentrale Technischer Brandschutz
Eigene Anlagentechniker

Brandmeldeanlage, Sprinkler und RWA — gewartet von eigenen Technikern

Wir prüfen und warten Ihre sicherheitstechnischen Anlagen mit eigenen, geschulten Brandschutz-Technikern. Brandmeldeanlage, Sprinkler und RWA bleiben so dauerhaft funktionssicher. Jede Funktionsprüfung dokumentieren wir nach DIN 14675 nachvollziehbar.

  • Wartung von Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 durch eigene Techniker
  • Funktionsprüfung von Sprinkler- und Löschanlagen nach VdS CEA 4001
  • RWA-Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN EN 12101
  • Instandhaltung und Mängelbeseitigung ohne Umweg über Subunternehmer
Prüfnachweis: Nach jeder Wartung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll nach DIN 14675.
Anlagenwartung unverbindlich anfragen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Technischen Brandschutz normsicher umsetzen

Wir planen, errichten und prüfen Ihre Brandmelde-, Lösch- und RWA-Anlagen nach Norm – mit Sachverständigen und revisionssicherer Dokumentation.

Brandschutz

Häufige Fragen zum technischen Brandschutz

Was gehört alles zum technischen Brandschutz?

Zum technischen Brandschutz zählen alle aktiven, anlagentechnischen Einrichtungen: Brandmeldeanlagen zur Detektion und Alarmierung, ortsfeste Löschanlagen wie Sprinkler-, Gas- oder Wassernebelsysteme sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. Sie ergänzen den baulichen und organisatorischen Brandschutz und müssen wiederkehrend geprüft werden.

Was ist der Unterschied zwischen baulichem und anlagentechnischem Brandschutz?

Baulicher Brandschutz wirkt passiv über Bauteile wie Brandwände, Brandschutztüren und Abschottungen mit definiertem Feuerwiderstand. Anlagentechnischer Brandschutz wirkt aktiv über Anlagen wie BMA, Löschanlagen und RWA, die einen Brand erkennen, bekämpfen oder die Entrauchung sicherstellen. Beide Säulen greifen im Brandschutzkonzept ineinander.

Wann ist eine Brandmeldeanlage Pflicht?

Eine Brandmeldeanlage ist Pflicht, wenn die Landesbauordnung, eine Sonderbauverordnung oder das Brandschutzkonzept sie fordern – typisch bei Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hochhäusern oder Beherbergungsbetrieben. Maßgeblich sind Gebäudeart, Nutzung und Risiko. Den konkreten Umfang legt das Brandschutzkonzept nach Abstimmung mit der Behörde fest.

Was gehört alles zu einer Brandmeldeanlage?

Eine Brandmeldeanlage umfasst die Brandmelderzentrale, automatische und nichtautomatische Melder, Alarmierungseinrichtungen sowie die Übertragung zur Feuerwehr. Aufbau und Betrieb regelt DIN 14675, die Komponenten DIN EN 54. Der genaue Umfang ergibt sich aus Schutzziel, Meldergruppen und gewünschter Aufschaltung.

Wie oft muss eine Brandmeldeanlage nach DIN 14675 geprüft werden?

Eine Brandmeldeanlage wird vierteljährlich inspiziert und einmal jährlich gewartet, jeweils nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-1. Hinzu kommen wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige nach Landesrecht. Verbindlich sind Herstellervorgaben und Ihre Betreiberpflicht; alle Maßnahmen sind revisionssicher zu dokumentieren.

Wer darf eine Brandmeldeanlage planen, errichten und prüfen?

Planung, Errichtung und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen müssen nach DIN 14675 durch qualifizierte Fachfirmen mit befähigtem Personal erfolgen. Die wiederkehrende Prüfung übernehmen Sachverständige und befähigte Personen. So bleibt die Anlage normkonform und Ihre Betreiberverantwortung nachweisbar erfüllt.

Welche Löschanlagen gibt es und wann braucht man sie?

Üblich sind Sprinkleranlagen für Flächenschutz, Gaslöschanlagen für elektronische oder wertvolle Bereiche und Wassernebelsysteme für sensible Nutzungen. Welche Anlage erforderlich ist, hängt von Brandlast, Nutzung und Schutzziel ab. Das Brandschutzkonzept und die VdS-Richtlinien geben hierfür den Rahmen vor.

Was kostet eine Brandmeldeanlage?

Pauschalpreise sind nicht seriös, da die Kosten von der Gebäudegröße, der Zahl der Meldergruppen, der Melderart und der Aufschaltung zur Feuerwehr abhängen. Auch Planungsaufwand und wiederkehrende Wartung fließen ein. Wir ermitteln den Bedarf vor Ort und erstellen ein nachvollziehbares Angebot.

Technik, auf die Sie sich verlassen
„Eine Brandmeldeanlage muss im Ernstfall sofort funktionieren, ohne zweite Chance. Deshalb planen und warten wir Ihre BMA nach DIN 14675 – und behandeln Löschanlagen und RWA mit der gleichen Sorgfalt."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

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Alexandra Dentz
Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen