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Facility Services | UVV-Torprüfung

UVV-Prüfung von Türen und Toren: jährliche Pflicht sicher erfüllen

Kraftbetätigte Türen und Tore brauchen die jährliche Prüfung durch eine befähigte Person. Wir prüfen nach DGUV 208-022, ASR A1.7 und BetrSichV und dokumentieren das Ergebnis prüfsicher für Ihre Betreiberverantwortung.

Betreiberpflicht nach DGUV

UVV-Prüfung Tore: Sicherheit, die der Gesetzgeber verlangt

Die UVV-Prüfung von Toren ist keine Kür, sondern Betreiberpflicht. Kraftbetätigte Türen und Tore gelten als Arbeitsmittel und müssen nach DGUV Information 208-022 sowie BetrSichV regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir kontrollieren sicherheitsrelevante Bauteile wie Federbruchsicherung, Kraftbegrenzung an Schließkanten und Notentriegelung, vergleichen Soll und Ist gemäß DIN EN 12453 und halten den Befund nachvollziehbar fest. So erfüllen Gewerbe- und Industriebetriebe ihre Verkehrssicherungspflicht und behalten den gerichtssicheren Nachweis im Schadensfall in der Hand.

Prüfpunkte

Was wir bei der UVV-Torprüfung kontrollieren

Jeder Prüfpunkt folgt dem Prüfprogramm nach DGUV 208-022 und den sicherheitstechnischen Anforderungen der DIN EN 12453 und DIN EN 12604. Wir bewerten jedes Bauteil nach Soll und Ist und dokumentieren das Ergebnis.

  1. Federbruch- und Absturzsicherung

    Federbruch- und Absturzsicherung

    Wir prüfen Federn, Seile und die Absturzsicherung auf Funktion und Verschleiß. Bei kraftbetätigten Toren sichert die Federbruchsicherung das Torblatt gegen unkontrolliertes Absturzen, wenn eine Feder bricht. Sichtkontrolle, Funktionstest und Verschleißbewertung gehören zum Pflichtumfang.

    DGUV 208-022
  2. Kraftbegrenzung an Schließkanten

    Kraftbegrenzung an Schließkanten

    An Haupt- und Nebenschließkanten entstehen Quetsch- und Scherstellen. Wir bewerten die Kraftbegrenzung gemäß DIN EN 12453, damit das Tor bei Kontakt rechtzeitig stoppt oder reversiert. So wird die Gefahr für Personen an den Schließkanten zuverlässig begrenzt.

    DIN EN 12453
  3. Notentriegelung und Befehlsgeräte

    Notentriegelung und Befehlsgeräte

    Die Notentriegelung muss das Tor bei Stromausfall sicher von Hand bedienbar machen. Wir testen Entriegelung, Befehlsgeräte und Schalter auf einwandfreie Funktion sowie eindeutige Kennzeichnung, damit das Tor im Ernstfall ohne Risiko geöffnet werden kann.

    DGUV 208-022
  4. Ablauf- und Befehlssteuerung

    Ablauf- und Befehlssteuerung

    Steuerung, Endlagen und Sicherheitsabschaltung müssen das Tor zuverlässig in den sicheren Zustand führen. Wir prüfen die Ablaufsteuerung, die Stopp- und Reversierfunktion sowie die korrekte Reaktion der Steuerung auf Befehle und Störsignale.

    DIN EN 13241
  5. Einzugschutz und Sicherheitseinrichtungen

    Einzugschutz und Sicherheitseinrichtungen

    Lichtschranken, Kontaktleisten und der Einzugschutz schützen Personen vor Einklemmen und Einzug. Wir kontrollieren die Schutzeinrichtungen auf Ansprechverhalten und Wirksamkeit und stellen sicher, dass die Nutzungssicherheit nach DIN EN 12453 gegeben ist.

    DIN EN 12453

Welche Prüfpunkte im Detail zutreffen, hängt von Torbauart und Antriebsart ab. Den Prüfumfang stimmen wir vorab mit Ihnen ab.

Betreiberpflicht

Jährliche Prüfpflicht: diese Anlagen prüfen wir für Sie

Kraftbetätigte Türen und Tore sind Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV. Die Prüfung durch eine befähigte Person ist Betreiberpflicht und schützt Beschäftigte wie Dritte. Die folgenden Anlagen gehören typischerweise in den jährlichen Prüfumfang. Diese Risiken bewerten wir für jede Anlage einzeln und dokumentieren das Ergebnis nachvollziehbar.

Kraftbetätigte Industrie- und Sektionaltore

DGUV 208-022, DIN EN 13241 Jährlich durch befähigte Person (nach Norm und Gefährdungsbeurteilung)

Bei Versäumnis Bei einem Unfall an einem ungeprüften Tor haftet der Betreiber persönlich, der Versicherungsschutz kann entfallen.

Betreiber / Arbeitgeber, Prüfung durch befähigte Person

Roll- und Schnelllauftore

DGUV 208-022, DIN EN 12453 Jährlich, bei intensiver Nutzung nach Gefährdungsbeurteilung häufiger

Bei Versäumnis Ohne dokumentierte Prüfung verletzt der Betreiber seine Verkehrssicherungspflicht und trägt das Haftungsrisiko.

Betreiber, Prüfung durch befähigte Person

Kraftbetätigte Schiebe- und Drehtore

DGUV 208-022, DIN EN 12604 Jährlich durch befähigte Person

Bei Versäumnis Fehlt der Prüfnachweis, droht im Schadensfall der Vorwurf der Organisationspflichtverletzung.

Betreiber / Facility-Verantwortlicher

Kraftbetätigte Türen und Brandschutztore

ASR A1.7, DGUV 208-022 Jährlich, bei Sicherheitsfunktion nach Herstellervorgabe

Bei Versäumnis Eine nicht geprüfte Sicherheitsfunktion gefährdet Flucht- und Rettungswege und die Haftung des Betreibers.

Betreiber, befähigte Person

Die Prüfintervalle ergeben sich aus Norm und Gefährdungsbeurteilung. Bei hoher Beanspruchung oder öffentlichem Verkehr kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein.

Torbauarten

Prüfschwerpunkte je Torbauart: das prüfen wir bei Sektional-, Roll- und Schiebetor

Jede Torbauart hat eigene sicherheitskritische Bauteile. Wir passen den Prüfumfang an die Bauart an, statt ein Standardprotokoll abzuhaken. Die Übersicht zeigt die typischen Prüfschwerpunkte.

SFC Group Standard
Sicherheitskritisches Bauteil Federpaket und Seile mit Federbruchsicherung Welle, Federn und Absturzsicherung des Behangs
Hauptgefahr für Personen Quetschen an der unteren Schließkante Absturz des Behangs bei Federbruch
Prüfschwerpunkt Kraftbegrenzung Reversierung an Haupt- und Nebenschließkante Stopp- und Reversierfunktion des Behangs
Notbetrieb Notentriegelung und Handkette Notkurbel oder Notentriegelung
Maßgebende Norm DGUV 208-022, DIN EN 13241 DGUV 208-022, DIN EN 12453

UVV Türen & Tore

Geprüft von der befähigten Person nach DGUV 208-022

Die UVV-Torprüfung darf nur eine befähigte Person durchführen, die Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe Tätigkeit nachweist. Wir arbeiten strikt nach dem geltenden Normenrahmen und dokumentieren jeden Befund prüfsicher.

BetrSichV, DGUV 208-022

Befähigte Person

Die Prüfung kraftbetätigter Tore ist einer befähigten Person vorbehalten. Sie verfügt über die fachliche Qualifikation, kennt die einschlägigen Normen und beurteilt den sicheren Zustand des Tores eigenverantwortlich.

DGUV Information 208-022

Prüfprogramm Türen und Tore

Die DGUV Information 208-022 gibt das Prüfprogramm für kraftbetätigte Türen und Tore vor: Sicherheitseinrichtungen, Federbruchsicherung, Notentriegelung und Steuerung. Wir arbeiten diesen Umfang systematisch ab.

DIN EN 12453

Nutzungssicherheit

Die DIN EN 12453 regelt die Nutzungssicherheit, die DIN EN 12604 die mechanischen Aspekte kraftbetätigter Tore. An ihnen messen wir Kraftbegrenzung, Schutzeinrichtungen und Mechanik im Soll-Ist-Vergleich.

BetrSichV, ASR A1.7

Prüfnachweis und Dokumentation

Sie erhalten ein nachvollziehbares Prüfprotokoll mit Befund und Prüfplakette am Tor. Dieser Nachweis belegt im Schadens- oder Prüfungsfall, dass Sie Ihre Betreiberpflicht erfüllt haben.

UVV Türen & Tore

UVV-Prüfung Tore: Antworten für Betreiber

Was ist eine UVV-Prüfung für Tore?

Die UVV-Prüfung ist die wiederkehrende Sicherheitsprüfung kraftbetätigter Türen und Tore durch eine befähigte Person. Grundlage sind die DGUV Information 208-022 und die BetrSichV, die das Tor als Arbeitsmittel einstufen. Geprüft werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Federbruchsicherung, Kraftbegrenzung an den Schließkanten, Notentriegelung und Steuerung. Ziel ist es, Personen vor Quetschen, Scheren und Absturz des Torblatts zu schützen und den sicheren Zustand des Tores nachzuweisen. Wir übernehmen diese Prüfung für Sie und dokumentieren das Ergebnis in einem normgerechten Prüfprotokoll.

Wie oft muss eine Torprüfung erfolgen?

Kraftbetätigte Tore sind in der Regel jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Das genaue Intervall ergibt sich aus der DGUV Information 208-022, der Herstellervorgabe und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers. Bei intensiver Nutzung oder hoher Beanspruchung kann ein kürzeres Intervall erforderlich sein. Unabhängig davon ist nach jeder Instandsetzung oder Änderung an sicherheitsrelevanten Bauteilen eine erneute Prüfung sinnvoll, bevor das Tor wieder freigegeben wird.

Wer darf kraftbetätigte Tore prüfen?

Kraftbetätigte Tore darf ausschließlich eine befähigte Person prüfen. Diese Anforderung ergibt sich aus der BetrSichV und der DGUV Information 208-022. Eine befähigte Person verfügt über die fachliche Ausbildung, kennt die einschlägigen Normen wie DIN EN 12453 und beurteilt den sicheren Zustand des Tores eigenverantwortlich. Wir setzen entsprechend qualifizierte Prüferinnen und Prüfer ein und dokumentieren die Prüfung nachvollziehbar für Ihre Unterlagen.

Was sind kraftbetätigte Türen und Tore?

Kraftbetätigte Türen und Tore werden ganz oder teilweise durch einen Antrieb bewegt, etwa elektrisch, hydraulisch oder pneumatisch. Dazu zählen Industrie-Sektionaltore, Rolltore, Schnelllauftore sowie kraftbetätigte Schiebe- und Drehtore. Weil sich Personen im Bewegungsbereich aufhalten, entstehen Quetsch- und Scherstellen an den Schließkanten. Genau deshalb gelten kraftbetätigte Tore als prüfpflichtige Arbeitsmittel nach BetrSichV und unterliegen dem Prüfprogramm der DGUV Information 208-022. Für alle diese Torarten übernehmen wir die jährliche UVV-Prüfung für Sie.

Was wird bei der UVV-Torprüfung geprüft?

Wir prüfen alle sicherheitsrelevanten Funktionen des Tores. Dazu gehören Federbruch- und Absturzsicherung, die Kraftbegrenzung an Haupt- und Nebenschließkanten nach DIN EN 12453, Notentriegelung, Befehls- und Ablaufsteuerung sowie Einzugschutz und Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Kontaktleisten. Ergänzend bewerten wir die Mechanik, Führung und Befestigung nach DIN EN 12604. Jeden Punkt vergleichen wir mit dem Soll-Zustand und halten Befund und Maßnahmen im Prüfprotokoll fest.

Was kostet eine Torprüfung?

Die Kosten der Torprüfung hängen von Anzahl, Bauart und Antrieb der Tore sowie vom Prüfumfang ab. Ein einzelnes Sektionaltor wird anders kalkuliert als ein ganzer Torpark mit Roll- und Schiebetoren. Wir erstellen Ihnen ein transparentes Angebot, das den notwendigen Prüfumfang nach DGUV 208-022 abbildet, und bündeln auf Wunsch mehrere Tore in einem Prüfdurchgang. Eine genaue Kalkulation erhalten Sie nach Abstimmung von Standort und Anlagenbestand.

Was bedeutet die Prüfplakette am Tor?

Die Prüfplakette dokumentiert sichtbar, dass das Tor geprüft wurde und der nächste Prüftermin ansteht. Zusammen mit dem schriftlichen Prüfprotokoll bildet sie den Nachweis, dass Sie Ihre Betreiberpflicht erfüllt haben. Im Schadensfall oder bei einer Kontrolle durch Aufsichtsbehörden oder Versicherer belegt diese Dokumentation den ordnungsgemäßen Zustand. Wir bringen die Plakette nach erfolgreicher Prüfung am Tor an und übergeben Ihnen das Protokoll für Ihre Anlagenakte.

Was droht ohne UVV-Torprüfung?

Ohne dokumentierte Prüfung verletzt der Betreiber seine Verkehrssicherungs- und Betreiberpflicht. Kommt es an einem ungeprüften Tor zu einem Unfall, drohen persönliche Haftung, der Vorwurf der Organisationspflichtverletzung und der Verlust des Versicherungsschutzes. Auch Aufsichtsbehörden können ein nicht geprüftes Tor beanstanden. Die jährliche UVV-Prüfung ist daher kein Verwaltungsaufwand, sondern der wirksame Schutz von Beschäftigten und der rechtssichere Nachweis für den Betreiber. Wir übernehmen die jährliche UVV-Prüfung für Sie und liefern genau diesen Nachweis normgerecht dokumentiert.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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★★★★★
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