Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Brandschutz

RWA-Wartung: Rauch- und Wärmeabzugsanlagen normgerecht warten lassen

Wir warten Ihre RWA-Anlagen jährlich nach DIN 18232 und DIN EN 12101 durch Sachkundige – mit Prüfprotokoll und voller Betreibersicherheit.

Einführung

RWA Wartung: jährliche Funktionsprüfung statt Ausfall im Brandfall

Die RWA Wartung hält Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage über Jahre funktionssicher. Sie ist eine wiederkehrende Dienstleistung – nicht der Kauf oder die Installation einer RWA-Anlage. Wir prüfen Antriebe, Auslöser, Steuerzentrale, Notstromversorgung und alle Klappen oder Fenster auf einwandfreie Funktion. Grundlage sind DIN 18232, DIN EN 12101 und die Prüfverordnungen der Länder. Als Betreiber sind Sie zur Funktionserhaltung verpflichtet. Unsere befähigten Personen dokumentieren jeden Wartungsgang revisionssicher und schaffen so Rechtssicherheit. Anders als der technische Brandschutz-Überblick beschränkt sich diese Seite gezielt auf Wartung und Prüfung bestehender RWA-Anlagen.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Prüfung, Wartung, Dokumentation und Terminplanung Ihrer RWA-Anlage nach DIN 18232.

DIN 18232

Anlage systematisch prüfen

Wir prüfen Antriebe, Ausloeser, Steuerzentrale, Notstromversorgung sowie alle Klappen und Fenster entlang der gesamten Wirkkette. So stellen wir sicher, dass Ihre Anlage im Brandfall zuverlässig oeffnet.

Eigene Technik

Antriebe fachgerecht warten

Wir warten Ihre RWA-Anlage mit eigenen, geschulten Brandschutz-Technikern vor Ort. Schwergaengige oder verschmutzte Antriebe reinigen und justieren wir direkt, damit sie zuverlässig funktionieren.

Nachweis

Wartung lueckenlos dokumentieren

Wir dokumentieren jeden Wartungsgang revisionssicher: gepruefte Bauteile, Messwerte und festgestellte Maengel. Ihr Prüfprotokoll weist die Funktionssicherheit gegenueber Behoerden und Versicherern nach.

Wartungsvertrag

Jaehrlichen Termin sichern

Wir buendeln die jährliche Wartung in einem festen Wartungsvertrag mit planbaren Terminen und Kosten. So halten Sie Ihre jährliche Wartungspflicht nach DIN 18232 ohne eigenen organisatorischen Aufwand ein.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Rauch- und Wärmeabzug · DIN 18232

Eine RWA öffnet im Brandfall nur, wenn die Wartung stimmt

Wir warten Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen einmal im Jahr. Unsere Sachkundigen prüfen Auslösung, Antriebe und Steuerung. Sie erhalten ein Prüfprotokoll, das Ihre Funktionssicherheit belegt.

  • Jährliche Wartung aller RWA-Komponenten nach DIN 18232
  • Funktionstest von Auslösung, Antrieben und Rauchabzugsklappen
  • Sachkundige prüfen Steuerung und Notstromversorgung
  • Prüfprotokoll als Nachweis Ihrer Betreibersicherheit
DIN 18232 · Wartungspflicht: Betreiber müssen ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mindestens einmal jährlich warten lassen. Unsere Sachkundigen prüfen nach DIN 18232. Das Prüfprotokoll weist die Funktionssicherheit gegenüber Behörden und Versicherern nach.
RWA-Wartung anfragen
Prüf- und Wartungsfristen

Wann muss eine RWA-Anlage gewartet und geprüft werden?

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sichern im Brandfall rauchfreie Rettungswege und schützen die Tragstruktur vor Überhitzung. Damit das funktioniert, schreiben Normen und Hersteller wiederkehrende Wartungen vor. Die folgenden Richtwerte gelten als Mindestturnus; verbindlich sind stets Herstellervorgaben und Ihre Betreiberpflicht.

Anlage / Mittel Intervall Rechtsgrundlage Betreiberpflicht
Anlage / Mittel RWA-Anlage (Gesamtsystem)
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN 18232 / DIN EN 12101 + Herstellervorgaben
Betreiberpflicht Funktionserhaltung über die gesamte Nutzungsdauer sicherstellen
Anlage / Mittel Natürliche RWA (NRA): Klappen, Fenster, Lichtkuppeln
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN EN 12101-2 + Herstellervorgaben
Betreiberpflicht Auslöse- und Öffnungsfunktion dokumentiert nachweisen
Anlage / Mittel Maschinelle RWA (MRA): Ventilatoren, Entrauchungsgeräte
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN EN 12101-3 + Herstellervorgaben
Betreiberpflicht Volumenstrom und Laufrichtung der Ventilatoren prüfen lassen
Anlage / Mittel RWA-Steuerzentrale und Auslöseeinrichtungen
Intervall jährlich
Rechtsgrundlage DIN EN 12101-9 / -10 + Herstellervorgaben
Betreiberpflicht Auslösung über Hand- und Rauchmelder regelmäßig testen
Anlage / Mittel Notstrom-/Batterieversorgung der RWA
Intervall jährlich (Kapazität); Sichtkontrolle häufiger
Rechtsgrundlage DIN EN 12101-10 + Herstellervorgaben
Betreiberpflicht Standzeit der Batterien überwachen und rechtzeitig tauschen
Anlage / Mittel Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen
Intervall nach Prüfverordnung des Landes (häufig alle 3 Jahr
Rechtsgrundlage PrüfVO / TPrüfVO / SPrüfV der Länder
Betreiberpflicht Wiederkehrende Prüfpflicht je Bundesland eigenverantwortlich klären
Betreiberpflicht Die wiederkehrende Wartung ist Betreiberpflicht: Versäumte Funktionserhaltung kann im Schadensfall die Haftung auf den Betreiber verlagern. Mehr dazu unter Betreiberverantwortung (PID 153).
Aus der Praxis

RWA-Wartung in Bildern

Antriebe, Auslöser und Zentrale prüfen wir jährlich auf volle Funktion.

RWA-Zentrale und Steuerung
RWA-Zentrale und Steuerung
RWA-Klappe auf dem Dach
RWA-Klappe auf dem Dach
Detail des RWA-Antriebs
Detail des RWA-Antriebs
Wartungsumfang

Was umfasst eine RWA-Wartung Schritt für Schritt?

Eine vollständige RWA-Wartung folgt einem festen Ablauf entlang der Wirkkette der Anlage. Wir prüfen jedes Glied – von den Antrieben bis zur Klappe – und beheben Mängel direkt oder dokumentieren sie für die Instandsetzung.

DIN 18232 / DIN EN 12101 / DIN 31051 (Inspektion, Wartung, Instandsetzung)
  • Antriebe und Stellmotoren prüfen

    Wir kontrollieren elektrische Spindel- und Kettenantriebe sowie pneumatische Auslöser auf Funktion, Endlagen, Befestigung und Verschleiß. Schwergängige oder verschmutzte Antriebe werden gereinigt und nachjustiert.

  • Auslöser und Rauchschalter testen

    Hand- und Rauchschalter sowie angebundene Rauchmelder werden ausgelöst und auf korrekte Signalweiterleitung geprüft. So stellen wir sicher, dass die Anlage im Brandfall zuverlässig öffnet.

  • RWA-Steuerzentrale kontrollieren

    Die zentrale Steuerung wird auf Störungsmeldungen, Verdrahtung, Sicherungen und Parametrierung überprüft. Lüftungstaster und Windsensoren testen wir auf einwandfreies Zusammenspiel mit der Auslösefunktion.

  • Notstrom und Batterien messen

    Die Notstromversorgung muss die Anlage auch bei Netzausfall sicher öffnen. Wir messen Batteriekapazität und Ladezustand und ersetzen Akkus, deren Standzeit abgelaufen ist.

  • Klappen und Fenster funktionstesten

    Zum Abschluss lösen wir alle Rauchabzugsklappen, Fenster und Lichtkuppeln aus und prüfen Öffnungswinkel, Dichtungen und Rücklauf. Erst der vollständige Funktionstest belegt die Wirksamkeit der Anlage.

  • Prüfprotokoll erstellen

    Jeder Wartungsgang wird revisionssicher dokumentiert: geprüfte Bauteile, Messwerte, festgestellte Mängel und durchgeführte Instandsetzungen. Das Protokoll ist Ihr Nachweis gegenüber Behörden und Versicherern.

Kosten & Wartungsvertrag

Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?

Pauschale Festpreise sind bei der RWA-Wartung unseriös, weil jede Anlage anders aufgebaut ist. Der Aufwand hängt von der Anzahl der Geräte, der Antriebsart und der Zugänglichkeit ab. Im Wartungsvertrag bündeln wir die jährliche Wartung planbar und kalkulierbar.

Anzahl der RWA-Geräte und Auslösestellen

Jede Klappe, jedes Fenster und jeder Antrieb wird einzeln geprüft. Mehr Geräte bedeuten mehr Prüfschritte und damit höheren Wartungsaufwand.

Antriebsart und Anlagentechnik

Natürliche RWA mit Klappen, maschinelle Entrauchung mit Ventilatoren oder pneumatische Systeme erfordern unterschiedliche Prüfschritte und Ersatzteile.

Erreichbarkeit der Bauteile

Lichtkuppeln auf hohen Dächern oder Antriebe in Schächten verlangen Hebebühnen oder Höhensicherung. Schwer zugängliche Anlagen erhöhen den Zeitaufwand.

Anlagenalter und Mängelbild

Ältere Anlagen benötigen häufiger Instandsetzung, Ersatzteile oder Batteriewechsel. Der reine Wartungsumfang bleibt gleich, die Instandsetzung kommt hinzu.

Wartungsvertrag und Turnus

Ein fester Wartungsvertrag macht Termine und Kosten planbar und sichert die Einhaltung der jährlichen Prüffrist ohne organisatorischen Aufwand für Sie.

Transparenz-VersprechenAlle Angaben sind Kostenfaktoren zur Orientierung – wir erstellen ein Angebot nach Bestandsaufnahme, keine erfundenen Festpreise.

RWA-Wartung in Zahlen

Norm, Intervall und Prüfumfang im Überblick

18232 DIN 18232 – Norm für Rauch-/Wärmeabzug
jährlich Mindestturnus der RWA-Wartung nach Norm
5 Prüfstationen: Antriebe bis Zentrale
Protokoll Revisionssichere Dokumentation je Termin
Unser Team an der RWA-Anlage RWA-Wartung
Eigene RWA-Fachkräfte

Rauch- und Wärmeabzug, gewartet von eigenen Technikern

Wir prüfen Ihre RWA-Anlagen mit eigenen, geschulten Brandschutz-Technikern. Dabei kontrollieren wir Auslösung, Antriebe und Steuerung nach DIN 18232 und protokollieren jeden Schritt. So bleibt der Rauchabzug im Brandfall zuverlässig funktionsfähig.

  • Jährliche Funktionsprüfung nach DIN 18232 und Herstellervorgaben
  • Auslösung über Rauchmelder und Handtaster vollständig getestet
  • Wartung natürlicher und maschineller RWA nach DIN EN 12101
  • Prüfprotokoll und Wartungsnachweis direkt vor Ort dokumentiert
Prüfnachweis: Sie erhalten nach jeder Wartung ein lückenloses Prüfprotokoll für Ihre Betreiberdokumentation.
RWA-Wartung unverbindlich anfragen
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Ihre Rauch- und Wärmeabzugsanlage zuverlässig im Turnus halten

Wir warten Ihre RWA-Anlagen jährlich nach DIN 18232 und DIN EN 12101 durch befähigte Personen – mit revisionssicherem Prüfprotokoll und im planbaren Wartungsvertrag.

Brandschutz

Häufige Fragen zur RWA-Wartung

Was kostet die Wartung einer RWA-Anlage?

Die Kosten hängen von der Anzahl der Geräte, der Antriebsart und der Erreichbarkeit der Bauteile ab. Pauschale Festpreise gibt es nicht, da jede Anlage anders aufgebaut ist. Wir erstellen nach einer Bestandsaufnahme vor Ort ein passendes Angebot und bündeln die jährliche Wartung auf Wunsch im planbaren Wartungsvertrag.

Wie oft muss eine RWA-Anlage gewartet werden?

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen werden mindestens einmal jährlich gewartet. Grundlage sind die DIN 18232, die DIN EN 12101 und die jeweiligen Herstellervorgaben. Maßgeblich bleibt stets die Wartungsangabe des Herstellers; sie kann je nach Anlagentyp und Beanspruchung auch ein kürzeres Intervall vorsehen und wird dann verbindlich.

Ist die Wartung von RWA-Anlagen Pflicht?

Ja. Als Betreiber sind Sie verpflichtet, die Funktion der RWA-Anlage dauerhaft sicherzustellen. Diese Betreiberpflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen und den Prüfverordnungen der Länder. Eine unterlassene oder lückenhafte Wartung kann im Schadensfall die volle Haftung auf Sie als Betreiber verlagern und den Versicherungsschutz gefährden.

Welche Vorschriften gibt es für die Wartung von RWA-Anlagen?

Maßgeblich sind die DIN 18232 zur Rauch- und Wärmefreihaltung sowie die DIN EN 12101 für Systeme und Bauteile. Hinzu kommen die Landesbauordnungen, die Prüfverordnungen der Länder und die DIN 31051 als Grundlage der Instandhaltung. Die jeweiligen Herstellervorgaben konkretisieren den genauen Umfang und Turnus der Wartung.

Wer darf eine RWA-Anlage warten und prüfen?

Die Wartung führen Sachkundige beziehungsweise befähigte Personen mit anlagenspezifischer Qualifikation durch. Für die wiederkehrende Sachverständigenprüfung sehen die Prüfverordnungen der Länder zusätzlich anerkannte Sachverständige vor. Beide Nachweise dokumentieren wir revisionssicher für Ihre Unterlagen und für die Vorlage bei Behörden und Versicherern.

Was bedeutet Wartung bei einer RWA-Anlage?

Wartung umfasst nach DIN 31051 das Prüfen, Reinigen, Einstellen und Erhalten der Anlagenfunktion. Bei einer RWA-Anlage bedeutet das die Funktionsprüfung von Antrieben, Auslösern, Steuerzentrale, Notstrom und Klappen. Festgestellte Mängel werden im Rahmen der anschließenden Instandsetzung behoben und im Prüfprotokoll festgehalten.

Wie oft muss eine RWA-Anlage geprüft werden?

Neben der jährlichen Wartung verlangen viele Länder eine wiederkehrende Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen, häufig alle drei Jahre. Der genaue Turnus ergibt sich aus der jeweiligen Prüfverordnung Ihres Bundeslandes. Wir helfen Ihnen, die für Ihre Anlage zutreffende Prüffrist zuverlässig zu klären und einzuhalten.

Was umfasst eine RWA-Wartung?

Eine vollständige RWA-Wartung prüft die gesamte Wirkkette der Anlage: Antriebe und Stellmotoren, Hand- und Rauchschalter, die Steuerzentrale, die Notstromversorgung sowie alle Klappen, Fenster und Lichtkuppeln im Funktionstest. Das Ergebnis und alle festgestellten Mängel halten wir in einem revisionssicheren Prüfprotokoll fest.

Funktionssicherheit ist Chefsache
„Eine RWA entscheidet im Brandfall über freie Fluchtwege. Deshalb prüfen wir jede Anlage jährlich so gründlich, dass Sie sich auf jede Klappe und jeden Antrieb verlassen können."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

RWA-Wartung-Anfrage

1 · Ihr Vorhaben
2 · Kurz zur Situation
3 · Ihre Kontaktdaten
Mit dem Absenden stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Angaben gemäß unserer Datenschutzerklärung zu.
Alexandra Dentz
Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen