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Brandschutz

Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023

Theorie und praktisches Löschtraining an einem Halbtag. Wir bilden Ihre Beschäftigten rechtssicher zu Brandschutzhelfern aus.

Einführung

Brandschutzhelfer Ausbildung – Pflicht aus ASR A2.2 erfüllen

Die Brandschutzhelfer Ausbildung qualifiziert Ihre Beschäftigten, Entstehungsbrände im Betrieb sicher zu bekämpfen und im Brandfall richtig zu handeln. Die SFC Brandschutz GmbH schult streng nach DGUV Information 205-023: fünf Theorie-Module und ein praktisches Löschtraining am Feuerlöscher. Sie erfüllen damit die Vorgabe der ASR A2.2, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. Wir führen die Schulung als offenes Seminar in Sinsheim oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb durch. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung als dokumentierten Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung. Die Auffrischung empfehlen wir alle drei bis fünf Jahre.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Bedarfsermittlung, Schulung, Dokumentation und Auffrischung Ihrer Brandschutzhelfer-Ausbildung – rechtssicher nach DGUV Information 205-023.

ASR A2.2

Bedarf nach ASR A2.2 ermitteln

Wir ermitteln, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb nach ASR A2.2 braucht. Die Quote liegt bei mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsgröße.

DGUV 205-023

Theorie und Löschtraining durchführen

Wir schulen Ihre Beschäftigten in fünf Theorie-Modulen nach DGUV Information 205-023. Anschließend löschen sie ein reales Feuer im praktischen Löschtraining – offen in Sinsheim oder inhouse bei Ihnen.

Nachweis

Teilnahme rechtssicher dokumentieren

Wir dokumentieren jede Teilnahme revisionssicher und stellen jedem Beschäftigten eine Teilnahmebescheinigung aus. So haben Sie den Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung gegenüber Aufsicht und Versicherung.

3–5 Jahre

Auffrischung im Blick behalten

Wir empfehlen die Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, wie es die DGUV Information 205-023 vorsieht. Bei neuen Gefährdungen oder Personalwechsel raten wir zu einer früheren Wiederholung, damit Ihr Nachweis aktuell bleibt.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Brandschutzhelfer-Ausbildung

Aus Ihren Mitarbeitern werden handlungssichere Brandschutzhelfer

Wir bilden Ihre Beschäftigten praxisnah zu Brandschutzhelfern aus. Fünf Theorie-Module nach DGUV Information 205-023 vermitteln das Fachwissen, das Praxis-Löschtraining am echten Feuer die Handlungssicherheit. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team inhouse für 75 Euro pro Person.

  • 5 Theorie-Module nach DGUV Information 205-023
  • Praxis-Löschtraining am realen Feuer mit Handfeuerlöschern
  • Inhouse-Schulung direkt an Ihrem Standort
  • Teilnahmebescheinigung für jeden geschulten Brandschutzhelfer
DGUV Information 205-023: Die DGUV Information 205-023 empfiehlt, mindestens 5 Prozent Ihrer Beschäftigten zu Brandschutzhelfern auszubilden. Wir ermitteln Ihren konkreten Bedarf und schulen Ihr Team direkt im Betrieb.
Brandschutzhelfer-Ausbildung anfragen
Seminarinhalt

Fünf Theorie-Module plus praktisches Löschtraining

Die Ausbildung folgt 1:1 dem Curriculum der DGUV Information 205-023. Fünf Theorie-Module vermitteln Grundlagen, Organisation, Löscheinrichtungen und richtiges Verhalten. Im abschließenden Feuerlöschtraining löschen Ihre Teilnehmer ein reales Feuer mit dem Feuerlöscher.

  1. 1. Grundzüge des Brandschutzes

    • Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
    • Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
    • Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
  2. 2. Betriebliche Brandschutzorganisation

    • Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
    • Alarmierungswege und -mittel
    • Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
    • Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
    • Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
  3. 3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

    • Brandklassen A, B, C, D und F
    • Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
    • Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
    • Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
    • Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
  4. 4. Gefahren durch Brände

    • Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
    • Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmeausstrahlungen)
    • Mechanische Gefahren (z. B. durch herumfliegende Teile)
    • Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
  5. 5. Verhalten im Brandfall

    • Alarmierung
    • Bedienung der Feuerlöscheinrichtung ohne Eigengefährdung
    • Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
    • ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
    • Löschen von brennenden Personen
  6. Praxisübung – Feuerlöschtraining

    • Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
    • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
    • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräten und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
    • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
    • Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
    • Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Aus der Praxis

Schulung und Löschtraining im Bild

Theorie und realitätsnahe Löschübung machen Ihre Beschäftigten handlungssicher.

Brandschutzhelfer-Schulung im Betrieb
Brandschutzhelfer-Schulung im Betrieb
Übungsplatz für das Löschtraining
Übungsplatz für das Löschtraining
Auslösung am Feuerlöscher
Auslösung am Feuerlöscher

Auf einen Blick

Kennzahlen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung

5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer
5 Module Theorie nach DGUV Information 205-023
3–5 Jahre Empfohlenes Auffrischungsintervall
Zertifikat Nachweis für jede geschulte Person

Brandschutz

Rechtsrahmen der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Die Pflicht zur Benennung und Ausbildung von Brandschutzhelfern leitet sich aus dem Arbeitsschutzrecht und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ab. Wir schulen exakt nach diesem Rahmen.

ASR (Arbeitsstätten)

ASR A2.2

Die ASR A2.2 verlangt, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung steigt die Quote. Sie konkretisiert damit die Arbeitsstättenverordnung.

Brandschutzhelfer

DGUV Information 205-023

Diese DGUV Information definiert Inhalte und Umfang der Ausbildung: Theorie zu Grundlagen, Organisation und Löscheinrichtungen sowie ein praktisches Löschtraining. Unser Seminar bildet dieses Curriculum vollständig ab.

ArbSchG / ArbStättV

ArbSchG / ArbStättV

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte für die Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen und zu schulen. Die Arbeitsstättenverordnung verankert die Maßnahmen gegen Brände im Betrieb.

DGUV Grundsätze

DGUV Vorschrift 1

Die DGUV Vorschrift 1 verpflichtet zu organisatorischen Maßnahmen der Erste-Hilfe und Brandbekämpfung. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist ein Baustein dieser Präventionspflicht im Betrieb.

Für wen geeignet

Zielgruppen der Brandschutzhelfer-Schulung

Offenes Seminar

Betriebe und Unternehmen

Offenes Seminar in Sinsheim

Sie entsenden einzelne Beschäftigte in unser offenes Halbtagsseminar in Sinsheim. Ideal für kleinere Betriebe, die ihre 5-%-Quote nach ASR A2.2 schrittweise erfüllen und einen dokumentierten Nachweis benötigen.

Inhouse

Inhouse-Schulung vor Ort

Wir kommen zu Ihnen

Bei mehreren Teilnehmern schulen wir direkt in Ihrem Betrieb. So binden wir Ihre betriebsspezifischen Brandgefahren, Feuerlöscheinrichtungen und Fluchtwege in Theorie und Löschtraining ein.

Öffentliche Hand

Öffentliche Hand

Verwaltungen und Einrichtungen

Behörden, Schulen und kommunale Einrichtungen erfüllen mit der Ausbildung ihre Betreiberverantwortung. Wir dokumentieren jede Teilnahme revisionssicher als Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherung.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Schulen Sie Ihre Beschäftigten rechtssicher

Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 aus – als offenes Seminar in Sinsheim oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Inklusive praktischem Löschtraining und Teilnahmebescheinigung.

Brandschutz

Fragen zur Brandschutzhelfer Ausbildung

Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?

Unsere Brandschutzhelfer Ausbildung dauert einen Halbtag, also rund drei Stunden, üblicherweise von 9 bis circa 12 Uhr. In dieser Zeit absolvieren Ihre Teilnehmer fünf Theorie-Module nach DGUV Information 205-023 und das praktische Feuerlöschtraining am Feuerlöscher. Der kompakte Umfang entspricht den Vorgaben der DGUV und passt gut in einen Arbeitsvormittag.

Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?

Die Teilnahme an unserem offenen Seminar in Sinsheim kostet 75 € pro Person zzgl. MwSt. Für Inhouse-Schulungen mit mehreren Teilnehmern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Der Preis umfasst die fünf Theorie-Module, das praktische Löschtraining sowie die Teilnahmebescheinigung als dokumentierten Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden (DGUV)?

Brandschutzhelfer dürfen nur fachkundige Personen mit ausreichender Erfahrung im Brandschutz ausbilden, wie es die DGUV Information 205-023 verlangt. Die SFC Brandschutz GmbH setzt qualifizierte Ausbilder ein und schult streng nach Norm. Theorie und praktisches Löschtraining kommen aus einer Hand, sodass Ihr Nachweis rechtssicher dokumentiert ist.

Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 gültig?

Die DGUV Information 205-023 nennt keine starre Ablauffrist, empfiehlt aber eine regelmäßige Wiederholung der Ausbildung. Üblich ist eine Gültigkeit von drei bis fünf Jahren. Danach sollten Sie die Kenntnisse Ihrer Brandschutzhelfer durch eine Auffrischung erneuern, damit der Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherung aktuell bleibt.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Schulung aufgefrischt werden?

Eine Auffrischung empfehlen wir alle drei bis fünf Jahre, so wie es die DGUV Information 205-023 vorsieht. Bei betrieblichen Änderungen, neuen Gefährdungen oder Personalwechsel sollten Sie die Schulung früher wiederholen. So halten Sie den Nachweis aktuell und Ihre Brandschutzhelfer handlungssicher im Brandfall.

Wie viele Brandschutzhelfer sind im Betrieb vorgeschrieben?

Die ASR A2.2 verlangt, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Zahl nötig sein. Die genaue Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Größe Ihres Betriebes. Wir beraten Sie, wie viele Helfer Ihr Standort konkret benötigt.

Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Das Arbeitsschutzgesetz und die ASR A2.2 verpflichten Arbeitgeber, eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zur Brandbekämpfung zu benennen und auszubilden. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist damit fester Teil Ihrer Betreiberverantwortung im Arbeitsschutz und wird bei Begehungen durch Aufsicht und Versicherung geprüft.

Was lernt man in einer Brandschutzhelfer-Schulung (Theorie und Praxis)?

In der Theorie behandeln wir Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall. In der Praxis löschen Ihre Teilnehmer ein reales Feuer, lernen die Löschtaktik und erfahren die Wirkung sowie die Grenzen der Feuerlöscheinrichtungen.

Übung schafft Handlungssicherheit
„Ein Feuerlöscher an der Wand hilft nur, wenn jemand ihn beherrscht. Deshalb trainieren wir Ihre Brandschutzhelfer am echten Feuer – bis der Griff im Ernstfall wirklich sitzt."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

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