Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV Information 205-023
Theorie und praktisches Löschtraining an einem Halbtag. Wir bilden Ihre Beschäftigten rechtssicher zu Brandschutzhelfern aus.
Einführung
Brandschutzhelfer Ausbildung – Pflicht aus ASR A2.2 erfüllen
Die Brandschutzhelfer Ausbildung qualifiziert Ihre Beschäftigten, Entstehungsbrände im Betrieb sicher zu bekämpfen und im Brandfall richtig zu handeln. Die SFC Brandschutz GmbH schult streng nach DGUV Information 205-023: fünf Theorie-Module und ein praktisches Löschtraining am Feuerlöscher. Sie erfüllen damit die Vorgabe der ASR A2.2, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer zu benennen. Wir führen die Schulung als offenes Seminar in Sinsheim oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb durch. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung als dokumentierten Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung. Die Auffrischung empfehlen wir alle drei bis fünf Jahre.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen Bedarfsermittlung, Schulung, Dokumentation und Auffrischung Ihrer Brandschutzhelfer-Ausbildung – rechtssicher nach DGUV Information 205-023.
ASR A2.2
Bedarf nach ASR A2.2 ermitteln
Wir ermitteln, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb nach ASR A2.2 braucht. Die Quote liegt bei mindestens 5 Prozent der Beschäftigten, abhängig von Gefährdungsbeurteilung und Betriebsgröße.
DGUV 205-023
Theorie und Löschtraining durchführen
Wir schulen Ihre Beschäftigten in fünf Theorie-Modulen nach DGUV Information 205-023. Anschließend löschen sie ein reales Feuer im praktischen Löschtraining – offen in Sinsheim oder inhouse bei Ihnen.
Nachweis
Teilnahme rechtssicher dokumentieren
Wir dokumentieren jede Teilnahme revisionssicher und stellen jedem Beschäftigten eine Teilnahmebescheinigung aus. So haben Sie den Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung gegenüber Aufsicht und Versicherung.
3–5 Jahre
Auffrischung im Blick behalten
Wir empfehlen die Auffrischung alle drei bis fünf Jahre, wie es die DGUV Information 205-023 vorsieht. Bei neuen Gefährdungen oder Personalwechsel raten wir zu einer früheren Wiederholung, damit Ihr Nachweis aktuell bleibt.

Aus Ihren Mitarbeitern werden handlungssichere Brandschutzhelfer
Wir bilden Ihre Beschäftigten praxisnah zu Brandschutzhelfern aus. Fünf Theorie-Module nach DGUV Information 205-023 vermitteln das Fachwissen, das Praxis-Löschtraining am echten Feuer die Handlungssicherheit. Auf Wunsch schulen wir Ihr Team inhouse für 75 Euro pro Person.
- 5 Theorie-Module nach DGUV Information 205-023
- Praxis-Löschtraining am realen Feuer mit Handfeuerlöschern
- Inhouse-Schulung direkt an Ihrem Standort
- Teilnahmebescheinigung für jeden geschulten Brandschutzhelfer
Fünf Theorie-Module plus praktisches Löschtraining
Die Ausbildung folgt 1:1 dem Curriculum der DGUV Information 205-023. Fünf Theorie-Module vermitteln Grundlagen, Organisation, Löscheinrichtungen und richtiges Verhalten. Im abschließenden Feuerlöschtraining löschen Ihre Teilnehmer ein reales Feuer mit dem Feuerlöscher.
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1. Grundzüge des Brandschutzes
- Grundlagen der Verbrennung und der Vorgänge beim Löschen
- Häufige Brandursachen/Brandbeispiele, wie z. B. Tätigkeiten mit feuergefährlichen und brennbaren Stoffen
- Betriebsspezifische Brandgefahren/Zündquellen bezogen auch auf spezielle Produktionsabläufe
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2. Betriebliche Brandschutzorganisation
- Brandschutzordnung des Betriebes nach DIN 14096 „Brandschutzordnung – Regeln für das Erstellen und das Aushängen“
- Alarmierungswege und -mittel
- Betriebsspezifische Brandschutzeinrichtungen
- Sicherstellung des eigenen Fluchtweges
- Sicherheitskennzeichnung nach ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
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3. Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Brandklassen A, B, C, D und F
- Wirkungsweise und Eignung von Löschmitteln
- Geeignete Feuerlöscheinrichtungen
- Aufbau und Funktion der im Betrieb vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen
- Einsatzbereiche und Einsatzregeln von Feuerlöscheinrichtungen und Wandhydranten
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4. Gefahren durch Brände
- Gefährdungen durch Rauch und Atemgifte (z. B. durch Kohlenmonoxid)
- Thermische Gefährdungen (z. B. Wärmeausstrahlungen)
- Mechanische Gefahren (z. B. durch herumfliegende Teile)
- Besondere betriebliche Risiken (z. B. Metallbrände, Fettbrände oder hohe Brandlasten)
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5. Verhalten im Brandfall
- Alarmierung
- Bedienung der Feuerlöscheinrichtung ohne Eigengefährdung
- Sicherstellung der selbständigen Flucht der Beschäftigten
- ggf. besondere Aufgaben nach Brandschutzordnung Teil C (z. B. Ansprechpartner für die Feuerwehr)
- Löschen von brennenden Personen
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Praxisübung – Feuerlöschtraining
- Handhabung und Funktion, Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
- Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
- Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräten und -anlagen mit entsprechenden Aufbausätzen
- Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren
- Betriebsspezifische Besonderheiten (z. B. elektrische Anlagen, Metallbrände, Fettbrände)
- Einweisen (vertraut machen) in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich
Schulung und Löschtraining im Bild
Theorie und realitätsnahe Löschübung machen Ihre Beschäftigten handlungssicher.
Auf einen Blick
Kennzahlen zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Für wen geeignet
Zielgruppen der Brandschutzhelfer-Schulung
Betriebe und Unternehmen
Offenes Seminar in Sinsheim
Sie entsenden einzelne Beschäftigte in unser offenes Halbtagsseminar in Sinsheim. Ideal für kleinere Betriebe, die ihre 5-%-Quote nach ASR A2.2 schrittweise erfüllen und einen dokumentierten Nachweis benötigen.
Inhouse-Schulung vor Ort
Wir kommen zu Ihnen
Bei mehreren Teilnehmern schulen wir direkt in Ihrem Betrieb. So binden wir Ihre betriebsspezifischen Brandgefahren, Feuerlöscheinrichtungen und Fluchtwege in Theorie und Löschtraining ein.
Öffentliche Hand
Verwaltungen und Einrichtungen
Behörden, Schulen und kommunale Einrichtungen erfüllen mit der Ausbildung ihre Betreiberverantwortung. Wir dokumentieren jede Teilnahme revisionssicher als Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherung.
Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Lassen Sie uns sprechen
Schulen Sie Ihre Beschäftigten rechtssicher
Wir bilden Ihre Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 aus – als offenes Seminar in Sinsheim oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Betrieb. Inklusive praktischem Löschtraining und Teilnahmebescheinigung.
Brandschutz
Fragen zur Brandschutzhelfer Ausbildung
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Unsere Brandschutzhelfer Ausbildung dauert einen Halbtag, also rund drei Stunden, üblicherweise von 9 bis circa 12 Uhr. In dieser Zeit absolvieren Ihre Teilnehmer fünf Theorie-Module nach DGUV Information 205-023 und das praktische Feuerlöschtraining am Feuerlöscher. Der kompakte Umfang entspricht den Vorgaben der DGUV und passt gut in einen Arbeitsvormittag.
Was kostet eine Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Die Teilnahme an unserem offenen Seminar in Sinsheim kostet 75 € pro Person zzgl. MwSt. Für Inhouse-Schulungen mit mehreren Teilnehmern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Der Preis umfasst die fünf Theorie-Module, das praktische Löschtraining sowie die Teilnahmebescheinigung als dokumentierten Nachweis für Ihre Betreiberverantwortung.
Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden (DGUV)?
Brandschutzhelfer dürfen nur fachkundige Personen mit ausreichender Erfahrung im Brandschutz ausbilden, wie es die DGUV Information 205-023 verlangt. Die SFC Brandschutz GmbH setzt qualifizierte Ausbilder ein und schult streng nach Norm. Theorie und praktisches Löschtraining kommen aus einer Hand, sodass Ihr Nachweis rechtssicher dokumentiert ist.
Wie lange ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung nach DGUV 205-023 gültig?
Die DGUV Information 205-023 nennt keine starre Ablauffrist, empfiehlt aber eine regelmäßige Wiederholung der Ausbildung. Üblich ist eine Gültigkeit von drei bis fünf Jahren. Danach sollten Sie die Kenntnisse Ihrer Brandschutzhelfer durch eine Auffrischung erneuern, damit der Nachweis gegenüber Aufsicht und Versicherung aktuell bleibt.
Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Schulung aufgefrischt werden?
Eine Auffrischung empfehlen wir alle drei bis fünf Jahre, so wie es die DGUV Information 205-023 vorsieht. Bei betrieblichen Änderungen, neuen Gefährdungen oder Personalwechsel sollten Sie die Schulung früher wiederholen. So halten Sie den Nachweis aktuell und Ihre Brandschutzhelfer handlungssicher im Brandfall.
Wie viele Brandschutzhelfer sind im Betrieb vorgeschrieben?
Die ASR A2.2 verlangt, mindestens 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden. Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine höhere Zahl nötig sein. Die genaue Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung und der Größe Ihres Betriebes. Wir beraten Sie, wie viele Helfer Ihr Standort konkret benötigt.
Ist die Brandschutzhelfer-Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben?
Ja. Das Arbeitsschutzgesetz und die ASR A2.2 verpflichten Arbeitgeber, eine ausreichende Zahl von Beschäftigten zur Brandbekämpfung zu benennen und auszubilden. Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist damit fester Teil Ihrer Betreiberverantwortung im Arbeitsschutz und wird bei Begehungen durch Aufsicht und Versicherung geprüft.
Was lernt man in einer Brandschutzhelfer-Schulung (Theorie und Praxis)?
In der Theorie behandeln wir Grundzüge des Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall. In der Praxis löschen Ihre Teilnehmer ein reales Feuer, lernen die Löschtaktik und erfahren die Wirkung sowie die Grenzen der Feuerlöscheinrichtungen.
„Ein Feuerlöscher an der Wand hilft nur, wenn jemand ihn beherrscht. Deshalb trainieren wir Ihre Brandschutzhelfer am echten Feuer – bis der Griff im Ernstfall wirklich sitzt."
