Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen – mit Mängelbehebung
Wir organisieren die Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen nach PrüfVO und Landesbauordnung durch unabhängige Prüfstellen. Festgestellte Mängel beheben wir deutschlandweit selbst, mit eigenen Fachkräften. Reine Sachverständige erfassen nur einen Befund – wir führen ihn weiter bis zum dokumentierten Nachweis.
Prüfen und beheben aus einer Hand
Sachverständigenprüfung, die nicht beim Befund endet
Die Sachverständigenprüfung stellt fest, ob Lüftung, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und elektrische Anlagen den Vorgaben der Landesbauordnung und Prüfverordnung entsprechen. Reine Sachverständige, TÜV und DEKRA dokumentieren den Befund neutral. Aus Neutralitätsgründen dürfen sie ihn nicht selbst beheben – diese Trennung bleibt bei jeder Prüfung bestehen, die wir für Sie organisieren. Genau hier setzt SFC an. Wir übernehmen den Befund, priorisieren ihn nach PrüfVO und LBO und beheben die Mängel mit eigenen Fachkräften. Dafür stehen viele Fachbereiche bereit: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Brandschutz, Prüfservice, Bauleistungen und Facility Services. So entsteht ein durchgehender Ablauf vom Befund über die Behebung bis zum prüfsicheren Nachweis – deutschlandweit und ohne Schnittstellenverlust zwischen Gutachten und Gewerk.
Leistungsumfang
Das übernehmen wir für Sie
Wir begleiten Ihre Sachverständigenprüfung vom Befund über die Behebung bis zum dokumentierten Nachweis und behalten die nächste Frist im Blick.
PrüfVO / LBO
Befund erfassen und bewerten
Wir prüfen Ihre sicherheitstechnischen Anlagen, vergleichen Soll und Ist nach PrüfVO und Landesbauordnung und dokumentieren jeden Mangel nachvollziehbar. Jeder Befund erhält Priorität, Frist und Rechtsfolge.
Eigenleistung
Mängel in Eigenleistung beheben
Wir beheben die festgestellten Mängel selbst, über viele Fachbereiche von Elektrotechnik über Lüftung bis Brandschutz. Wir setzen auf Eigenleistung statt Vermittlung, ohne Bruch zwischen Subunternehmern.
Nachweis
Wirksamkeit gerichtssicher nachweisen
Wir dokumentieren die wiederhergestellte Wirksamkeit gerichtssicher und liefern den Nachweis bis zum Behördenabschluss. So schließt sich der Kreis vom Befund bis zum Nachweis.
Prüffristen
Prüffristen im Blick behalten
Wir überwachen Ihre Prüffristen und veranlassen Wiederholungsprüfungen rechtzeitig. Jede Prüfung schließt mit einem datierten Gutachten und einer Übersicht der nächsten Prüffristen ab.
Was die Sachverständigenprüfung häufig aufdeckt
Diese Befunde treten bei der Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen regelmäßig auf. Wir bewerten jeden Mangel nach Priorität und Frist. Statt ihn nur zu dokumentieren, führen wir ihn direkt in die Behebung.
Jeder offene Befund wird zur priorisierten Maßnahme und durchläuft den geschlossenen Kreislauf bis zum dokumentierten Nachweis.
Vom Befund bis zum Nachweis – ohne Schnittstellenverlust
SFC erfasst technische Mängel und Risiken nicht nur. Wir beheben sie deutschlandweit mit eigenen Fachkräften. Befund, Bewertung, Behebung über viele Fachbereiche und Nachweis bis zum Behördenabschluss bilden einen Kreislauf, den reine Sachverständige nicht schließen dürfen.
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Befund erfassen
Wir prüfen die sicherheitstechnischen Anlagen, vergleichen Soll und Ist nach PrüfVO und LBO und dokumentieren jeden Mangel nachvollziehbar.
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Bewertung und Priorisierung
Jeder Befund erhält Priorität, Frist und Rechtsfolge. So wird aus dem Prüfbericht eine klare, normbezogene Handlungsreihenfolge.
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Behebung in Eigenleistung
SFC behebt die Mängel selbst, über neun Fachbereiche von Elektro über RLT bis Brandschutz. Eigenleistung statt Vermittlung, ohne Bruch zwischen Subunternehmern.
in Eigenleistung -
Nachweis und Behördenabschluss
Wir dokumentieren die wiederhergestellte Wirksamkeit gerichtssicher und liefern den Nachweis bis zum Behördenabschluss.
Was der Sachverständige feststellt, behebt SFC mit eigenen Fachkräften und weist es prüfsicher nach – aus einer Hand.
Sachverständiger bleibt neutral – SFC behebt
Reine Sachverständige, TÜV und DEKRA stellen Mängel fest und bescheinigen sie neutral. Aus Neutralitätsgründen dürfen sie die Mängel nicht selbst beheben – diese Trennung ist im Prüfwesen so vorgesehen. SFC organisiert die Sachverständigenprüfung für Sie, übernimmt den unabhängig erstellten Befund und behebt die Mängel anschließend mit eigenen Fachkräften über viele Fachbereiche. Wir sind der ausführende Anbieter, der den Bruch zwischen Gutachten und Gewerk schließt. Die neutrale Prüfung bleibt dabei unabhängig, die Umsetzung liegt komplett bei SFC – von der Priorisierung bis zum dokumentierten Nachweis.
| SFC Group | Standard | |
|---|---|---|
| Mangel feststellen und dokumentieren | Ja – organisiert über unabhängige Prüfstellen, Befund normbezogen nach PrüfVO und LBO dokumentiert | Ja – Prüfbericht und Bescheinigung |
| Mangel beheben | Ja – mit eigenen Fachkräften über neun Fachbereiche, nach unabhängiger Prüfung | Nein – das Neutralitätsgebot verbietet die Behebung |
| Gewerke aus einer Hand | Ja – Elektro, Sanitär/Heizung, Klima/Lüftung, Brandschutz, Bau | Nein – Verweis an Dritte zur Ausführung |
| Nachweis bis zum Behördenabschluss | Ja – gerichtssichere Dokumentation der Behebung | Nein – der Auftrag endet mit dem Befund |
| Eigenleistung statt Vermittlung | Ja – eigene Fachbereiche, kein Subunternehmer-Bruch | Nein – keine Ausführung im eigenen Haus |
| Reichweite | Deutschlandweit, ein Ansprechpartner | Prüfung regional, Behebung nicht abgedeckt |
Sachverständigenprüfungen
Sachverständigenprüfung: Antworten für Betreiber
Was macht ein Prüfsachverständiger?
Ein Prüfsachverständiger prüft sicherheitstechnische Anlagen wie Lüftung, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen auf ihre Wirksamkeit. Grundlage sind die Landesbauordnung und die Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Er vergleicht Soll und Ist, dokumentiert Mängel und bescheinigt die Prüfung neutral und unabhängig. Die Behebung gehört aus Neutralitätsgründen nicht zu seinen Aufgaben. SFC organisiert diese Prüfung für Sie und übernimmt anschließend genau die Lücke, die der Sachverständige aus Neutralitätsgründen nicht schließen darf: Wir beheben die festgestellten Mängel in Eigenleistung.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfingenieur und Prüfsachverständiger?
Beide Rollen sind landesrechtlich geregelt, unterscheiden sich aber im Prüfgegenstand. Der Prüfingenieur prüft im bauaufsichtlichen Verfahren häufig die Standsicherheit und den baulichen Brandschutz. Der Prüfsachverständige prüft die technischen und sicherheitstechnischen Anlagen, etwa Lüftung, Löschanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung. Die genaue Abgrenzung legen die Landesbauordnung und die Prüfverordnung fest. SFC begleitet die anlagenbezogene Prüfung und behebt die Befunde anschließend selbst.
Was ist ein staatlich anerkannter Prüfsachverständiger?
Ein staatlich anerkannter Prüfsachverständiger ist nach der Prüfsachverständigenverordnung des jeweiligen Landes anerkannt und darf bestimmte sicherheitstechnische Anlagen mit baurechtlicher Wirkung prüfen. Die Anerkennung setzt fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit voraus. Seine Prüfung ersetzt in vielen Ländern die bauaufsichtliche Kontrolle. SFC arbeitet auf Basis solcher Prüfungen und führt die festgestellten Mängel normgerecht in die Behebung – mit gerichtssicherer Dokumentation.
Wer ist ein Prüfsachverständiger im Baurecht?
Im Baurecht ist der Prüfsachverständige eine nach Landesrecht anerkannte Person, die sicherheitstechnische Anlagen prüft, deren Funktion baurechtlich gefordert ist. Dazu zählen je nach Bundesland Lüftungs-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen sowie die Sicherheitsbeleuchtung. Die Rechtsgrundlage bilden Landesbauordnung und Prüfverordnung. Seine Prüfberichte sind für die Bauaufsicht verbindlich. SFC überführt die darin genannten Mängel in eine fristgerechte Behebung über viele Fachbereiche.
Was kostet ein Prüfsachverständiger?
Die Kosten richten sich nach Anlagentyp, Umfang und Prüfaufwand. Berechnet wird meist nach Zeit oder Anlagenumfang. Eine pauschale Aussage ist seriös nicht möglich, da die Prüfverordnungen der Länder und der Anlagenbestand stark variieren. Entscheidend ist der Folgewert: Wer Prüfung und Behebung trennt, zahlt zweimal Anfahrt und Koordination. SFC bündelt beides und vermeidet den Schnittstellenverlust zwischen Gutachten und Gewerk.
Wer ist Prüfsachverständiger für Brandschutz?
Der Prüfsachverständige für Brandschutz prüft sicherheitstechnische Anlagen des Brandschutzes, etwa Brandmeldeanlagen, Löschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzug. Seine Anerkennung erfolgt nach Landesrecht und der Prüfsachverständigenverordnung. Er bewertet, ob die Anlagen wirksam und normkonform sind, etwa nach DIN 14675 oder den VdS-Richtlinien. SFC behebt die festgestellten Mängel im eigenen Brandschutz-Gewerk. Die bauliche und ausführende Brandschutzleistung finden Sie im Brandschutz-Hub.
Was ist der Unterschied zur wiederkehrenden DGUV-V3-Prüfung?
Die DGUV-Vorschrift-3-Prüfung ist die wiederkehrende Pflichtprüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Sie läuft in festen Intervallen als Routine und ist im Prüfservice angesiedelt. Die Sachverständigenprüfung ist dagegen anlassbezogen und baurechtlich geprägt und betrifft sicherheitstechnische Anlagen nach Landesbauordnung. Beide ergänzen sich. Wiederkehrende Pflichtprüfungen finden Sie in unserem Prüfservice, die anlassbezogene Sachverständigenprüfung deckt diese Seite ab.
Was passiert nach der Sachverständigenprüfung mit den Mängeln?
Nach der Prüfung liegt ein Befund mit festgestellten Mängeln und meist gesetzten Fristen vor. Reine Sachverständige enden hier, die Behebung müssen Betreiber selbst organisieren. SFC bewertet die Befunde nach Priorität und Frist und behebt sie mit eigenen Fachkräften über viele Fachbereiche. Anschließend dokumentieren wir die wiederhergestellte Wirksamkeit prüfsicher bis zum Behördenabschluss. So schließt sich der Kreis vom Befund bis zum Nachweis.
Sachverständigenprüfung
Wiederkehrende Prüfungen und Gutachten durch eigene Sachverständige
Unsere Sachverständigen prüfen Ihre Anlagen direkt vor Ort. Wir bewerten den Zustand, dokumentieren Mängel und erstellen ein nachvollziehbares Gutachten. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten ohne externe Beauftragung.
- Eigene Sachverständige prüfen direkt in Ihrem Objekt
- Prüffristen überwacht, Wiederholungsprüfungen rechtzeitig veranlasst
- Gutachten mit Fotos, Befund und klaren Maßnahmen
- Betreiberpflichten lückenlos dokumentiert und nachgewiesen
Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!





