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Technisches Risiko- und Mängelmanagement

Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen – mit Mängelbehebung

Wir organisieren die Sachverständigenprüfung sicherheitstechnischer Anlagen nach PrüfVO und Landesbauordnung durch unabhängige Prüfstellen. Festgestellte Mängel beheben wir deutschlandweit selbst, mit eigenen Fachkräften. Reine Sachverständige erfassen nur einen Befund – wir führen ihn weiter bis zum dokumentierten Nachweis.

Prüfen und beheben aus einer Hand

Sachverständigenprüfung, die nicht beim Befund endet

Die Sachverständigenprüfung stellt fest, ob Lüftung, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung und elektrische Anlagen den Vorgaben der Landesbauordnung und Prüfverordnung entsprechen. Reine Sachverständige, TÜV und DEKRA dokumentieren den Befund neutral. Aus Neutralitätsgründen dürfen sie ihn nicht selbst beheben – diese Trennung bleibt bei jeder Prüfung bestehen, die wir für Sie organisieren. Genau hier setzt SFC an. Wir übernehmen den Befund, priorisieren ihn nach PrüfVO und LBO und beheben die Mängel mit eigenen Fachkräften. Dafür stehen viele Fachbereiche bereit: Elektrotechnik, Sanitär, Heizung, Klima, Lüftung, Brandschutz, Prüfservice, Bauleistungen und Facility Services. So entsteht ein durchgehender Ablauf vom Befund über die Behebung bis zum prüfsicheren Nachweis – deutschlandweit und ohne Schnittstellenverlust zwischen Gutachten und Gewerk.

Leistungsumfang

Das übernehmen wir für Sie

Wir begleiten Ihre Sachverständigenprüfung vom Befund über die Behebung bis zum dokumentierten Nachweis und behalten die nächste Frist im Blick.

PrüfVO / LBO

Befund erfassen und bewerten

Wir prüfen Ihre sicherheitstechnischen Anlagen, vergleichen Soll und Ist nach PrüfVO und Landesbauordnung und dokumentieren jeden Mangel nachvollziehbar. Jeder Befund erhält Priorität, Frist und Rechtsfolge.

Eigenleistung

Mängel in Eigenleistung beheben

Wir beheben die festgestellten Mängel selbst, über viele Fachbereiche von Elektrotechnik über Lüftung bis Brandschutz. Wir setzen auf Eigenleistung statt Vermittlung, ohne Bruch zwischen Subunternehmern.

Nachweis

Wirksamkeit gerichtssicher nachweisen

Wir dokumentieren die wiederhergestellte Wirksamkeit gerichtssicher und liefern den Nachweis bis zum Behördenabschluss. So schließt sich der Kreis vom Befund bis zum Nachweis.

Prüffristen

Prüffristen im Blick behalten

Wir überwachen Ihre Prüffristen und veranlassen Wiederholungsprüfungen rechtzeitig. Jede Prüfung schließt mit einem datierten Gutachten und einer Übersicht der nächsten Prüffristen ab.

Typische Prüf-Befunde

Was die Sachverständigenprüfung häufig aufdeckt

Diese Befunde treten bei der Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen regelmäßig auf. Wir bewerten jeden Mangel nach Priorität und Frist. Statt ihn nur zu dokumentieren, führen wir ihn direkt in die Behebung.

Mangel / Bereich Priorität Frist Status
RWA-Anlage löst außerhalb der zulässigen Auslösezeit aus Rauch- und Wärmeabzug sicherheitsrelevant – Nachjustierung und Funktionsprüfung durch SFC. Hoch unverzüglich In Arbeit
Sicherheitsbeleuchtung ohne ausreichende Bemessungsbetriebsdauer Akku- und Batterieanlage erneuern, Nachweis der Mindestbetriebsdauer nach Prüfung. Hoch kurzfristig Offen
Lüftungsanlage: Brandschutzklappe schließt nicht vollständig Funktionsstörung der RLT-Anlage – Instandsetzung und erneute Auslöseprüfung. Hoch kurzfristig In Arbeit
Sprinkler- und Löschanlage mit Druckabfall in der Steigleitung Dichtheit und Wasserversorgung wiederherstellen, Wirksamkeit nachweisen. Mittel innerhalb der gesetzten Frist Offen
Elektrische Anlage: RCD-Auslösung außerhalb der Toleranz Schutzeinrichtung tauschen, Messprotokoll nach Norm dokumentieren. Mittel innerhalb der gesetzten Frist In Arbeit
Brandmeldeanlage: Melder mit fehlender Funktionsmeldung Melder ersetzt, Aufschaltung geprüft, Abnahme dokumentiert. Mittel innerhalb der gesetzten Frist Behoben
Feststellanlage für Brandschutztüren ohne gültigen Verwendbarkeitsnachweis Nachrüstung und Eintragung in die Dokumentation veranlasst. Niedrig mittelfristig Offen

Jeder offene Befund wird zur priorisierten Maßnahme und durchläuft den geschlossenen Kreislauf bis zum dokumentierten Nachweis.

Sachverständigenprüfungen

Prüfgrundlagen für sicherheitstechnische Anlagen

Die Sachverständigenprüfung folgt den Landesbauordnungen und Prüfverordnungen der Länder. Wir kennen die Norm-Lage je Anlagentyp. Jeden Befund überführen wir in eine normgerechte Behebung mit gerichtssicherer Dokumentation.

LBO / MBO / PrüfVO

Bauordnungsrechtliche Prüfpflicht

Landesbauordnung und Prüfverordnung legen fest, welche sicherheitstechnischen Anlagen wiederkehrend und anlassbezogen durch Prüfsachverständige geprüft werden. Wir ordnen Ihre Anlagen der zutreffenden Prüfpflicht zu. Soll und Ist bewerten wir je Bundesland.

Prüfsachverständigen-VO

Prüfsachverständige nach Landesrecht

Die anerkannte Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen erfolgt durch staatlich anerkannte Prüfsachverständige nach Landesrecht. Wir verstehen deren Befundlogik. Die festgestellten Mängel setzen wir im Anschluss mit eigenen Fachkräften um.

Lüftung / Löschanlagen

Sicherheitstechnische Anlagen im Fokus

Geprüft werden Lüftungs- und RLT-Anlagen, Sprinkler- und Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzug, Sicherheitsbeleuchtung sowie sicherheitsrelevante elektrische Anlagen. Diese Anlagen deckt SFC mit den eigenen Gewerken Elektrotechnik, Klima, Lüftung und Brandschutz selbst ab.

BetrSichV / DGUV V3

Norm-Bezug der Anlagentechnik

Betriebssicherheitsverordnung, DGUV Vorschrift 3, VdS-Richtlinien und DIN 14675 für Brandmeldeanlagen bilden den technischen Maßstab. Wir bewerten Befunde norm-genau und liefern den Nachweis der wiederhergestellten Wirksamkeit.

Closed Loop aus einer Hand

Vom Befund bis zum Nachweis – ohne Schnittstellenverlust

SFC erfasst technische Mängel und Risiken nicht nur. Wir beheben sie deutschlandweit mit eigenen Fachkräften. Befund, Bewertung, Behebung über viele Fachbereiche und Nachweis bis zum Behördenabschluss bilden einen Kreislauf, den reine Sachverständige nicht schließen dürfen.

  1. Befund erfassen

    Wir prüfen die sicherheitstechnischen Anlagen, vergleichen Soll und Ist nach PrüfVO und LBO und dokumentieren jeden Mangel nachvollziehbar.

  2. Bewertung und Priorisierung

    Jeder Befund erhält Priorität, Frist und Rechtsfolge. So wird aus dem Prüfbericht eine klare, normbezogene Handlungsreihenfolge.

  3. Behebung in Eigenleistung

    SFC behebt die Mängel selbst, über neun Fachbereiche von Elektro über RLT bis Brandschutz. Eigenleistung statt Vermittlung, ohne Bruch zwischen Subunternehmern.

    in Eigenleistung
  4. Nachweis und Behördenabschluss

    Wir dokumentieren die wiederhergestellte Wirksamkeit gerichtssicher und liefern den Nachweis bis zum Behördenabschluss.

Was der Sachverständige feststellt, behebt SFC mit eigenen Fachkräften und weist es prüfsicher nach – aus einer Hand.

Der entscheidende Unterschied

Sachverständiger bleibt neutral – SFC behebt

Reine Sachverständige, TÜV und DEKRA stellen Mängel fest und bescheinigen sie neutral. Aus Neutralitätsgründen dürfen sie die Mängel nicht selbst beheben – diese Trennung ist im Prüfwesen so vorgesehen. SFC organisiert die Sachverständigenprüfung für Sie, übernimmt den unabhängig erstellten Befund und behebt die Mängel anschließend mit eigenen Fachkräften über viele Fachbereiche. Wir sind der ausführende Anbieter, der den Bruch zwischen Gutachten und Gewerk schließt. Die neutrale Prüfung bleibt dabei unabhängig, die Umsetzung liegt komplett bei SFC – von der Priorisierung bis zum dokumentierten Nachweis.

SFC Group Standard
Mangel feststellen und dokumentieren Ja – organisiert über unabhängige Prüfstellen, Befund normbezogen nach PrüfVO und LBO dokumentiert Ja – Prüfbericht und Bescheinigung
Mangel beheben Ja – mit eigenen Fachkräften über neun Fachbereiche, nach unabhängiger Prüfung Nein – das Neutralitätsgebot verbietet die Behebung
Gewerke aus einer Hand Ja – Elektro, Sanitär/Heizung, Klima/Lüftung, Brandschutz, Bau Nein – Verweis an Dritte zur Ausführung
Nachweis bis zum Behördenabschluss Ja – gerichtssichere Dokumentation der Behebung Nein – der Auftrag endet mit dem Befund
Eigenleistung statt Vermittlung Ja – eigene Fachbereiche, kein Subunternehmer-Bruch Nein – keine Ausführung im eigenen Haus
Reichweite Deutschlandweit, ein Ansprechpartner Prüfung regional, Behebung nicht abgedeckt

Sachverständigenprüfungen

Sachverständigenprüfung: Antworten für Betreiber

Was macht ein Prüfsachverständiger?

Ein Prüfsachverständiger prüft sicherheitstechnische Anlagen wie Lüftung, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Brandmeldeanlagen auf ihre Wirksamkeit. Grundlage sind die Landesbauordnung und die Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Er vergleicht Soll und Ist, dokumentiert Mängel und bescheinigt die Prüfung neutral und unabhängig. Die Behebung gehört aus Neutralitätsgründen nicht zu seinen Aufgaben. SFC organisiert diese Prüfung für Sie und übernimmt anschließend genau die Lücke, die der Sachverständige aus Neutralitätsgründen nicht schließen darf: Wir beheben die festgestellten Mängel in Eigenleistung.

Was ist der Unterschied zwischen Prüfingenieur und Prüfsachverständiger?

Beide Rollen sind landesrechtlich geregelt, unterscheiden sich aber im Prüfgegenstand. Der Prüfingenieur prüft im bauaufsichtlichen Verfahren häufig die Standsicherheit und den baulichen Brandschutz. Der Prüfsachverständige prüft die technischen und sicherheitstechnischen Anlagen, etwa Lüftung, Löschanlagen oder Sicherheitsbeleuchtung. Die genaue Abgrenzung legen die Landesbauordnung und die Prüfverordnung fest. SFC begleitet die anlagenbezogene Prüfung und behebt die Befunde anschließend selbst.

Was ist ein staatlich anerkannter Prüfsachverständiger?

Ein staatlich anerkannter Prüfsachverständiger ist nach der Prüfsachverständigenverordnung des jeweiligen Landes anerkannt und darf bestimmte sicherheitstechnische Anlagen mit baurechtlicher Wirkung prüfen. Die Anerkennung setzt fachliche Qualifikation und Unabhängigkeit voraus. Seine Prüfung ersetzt in vielen Ländern die bauaufsichtliche Kontrolle. SFC arbeitet auf Basis solcher Prüfungen und führt die festgestellten Mängel normgerecht in die Behebung – mit gerichtssicherer Dokumentation.

Wer ist ein Prüfsachverständiger im Baurecht?

Im Baurecht ist der Prüfsachverständige eine nach Landesrecht anerkannte Person, die sicherheitstechnische Anlagen prüft, deren Funktion baurechtlich gefordert ist. Dazu zählen je nach Bundesland Lüftungs-, Lösch- und Rauchabzugsanlagen sowie die Sicherheitsbeleuchtung. Die Rechtsgrundlage bilden Landesbauordnung und Prüfverordnung. Seine Prüfberichte sind für die Bauaufsicht verbindlich. SFC überführt die darin genannten Mängel in eine fristgerechte Behebung über viele Fachbereiche.

Was kostet ein Prüfsachverständiger?

Die Kosten richten sich nach Anlagentyp, Umfang und Prüfaufwand. Berechnet wird meist nach Zeit oder Anlagenumfang. Eine pauschale Aussage ist seriös nicht möglich, da die Prüfverordnungen der Länder und der Anlagenbestand stark variieren. Entscheidend ist der Folgewert: Wer Prüfung und Behebung trennt, zahlt zweimal Anfahrt und Koordination. SFC bündelt beides und vermeidet den Schnittstellenverlust zwischen Gutachten und Gewerk.

Wer ist Prüfsachverständiger für Brandschutz?

Der Prüfsachverständige für Brandschutz prüft sicherheitstechnische Anlagen des Brandschutzes, etwa Brandmeldeanlagen, Löschanlagen oder Rauch- und Wärmeabzug. Seine Anerkennung erfolgt nach Landesrecht und der Prüfsachverständigenverordnung. Er bewertet, ob die Anlagen wirksam und normkonform sind, etwa nach DIN 14675 oder den VdS-Richtlinien. SFC behebt die festgestellten Mängel im eigenen Brandschutz-Gewerk. Die bauliche und ausführende Brandschutzleistung finden Sie im Brandschutz-Hub.

Was ist der Unterschied zur wiederkehrenden DGUV-V3-Prüfung?

Die DGUV-Vorschrift-3-Prüfung ist die wiederkehrende Pflichtprüfung ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Sie läuft in festen Intervallen als Routine und ist im Prüfservice angesiedelt. Die Sachverständigenprüfung ist dagegen anlassbezogen und baurechtlich geprägt und betrifft sicherheitstechnische Anlagen nach Landesbauordnung. Beide ergänzen sich. Wiederkehrende Pflichtprüfungen finden Sie in unserem Prüfservice, die anlassbezogene Sachverständigenprüfung deckt diese Seite ab.

Was passiert nach der Sachverständigenprüfung mit den Mängeln?

Nach der Prüfung liegt ein Befund mit festgestellten Mängeln und meist gesetzten Fristen vor. Reine Sachverständige enden hier, die Behebung müssen Betreiber selbst organisieren. SFC bewertet die Befunde nach Priorität und Frist und behebt sie mit eigenen Fachkräften über viele Fachbereiche. Anschließend dokumentieren wir die wiederhergestellte Wirksamkeit prüfsicher bis zum Behördenabschluss. So schließt sich der Kreis vom Befund bis zum Nachweis.

Unser Sachverständiger vor Ort Sachverständigenprüfung
Eigene Sachverständige im Haus

Wiederkehrende Prüfungen und Gutachten durch eigene Sachverständige

Unsere Sachverständigen prüfen Ihre Anlagen direkt vor Ort. Wir bewerten den Zustand, dokumentieren Mängel und erstellen ein nachvollziehbares Gutachten. So erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten ohne externe Beauftragung.

  • Eigene Sachverständige prüfen direkt in Ihrem Objekt
  • Prüffristen überwacht, Wiederholungsprüfungen rechtzeitig veranlasst
  • Gutachten mit Fotos, Befund und klaren Maßnahmen
  • Betreiberpflichten lückenlos dokumentiert und nachgewiesen
Prüfnachweis: Jede Prüfung schließt mit einem datierten Gutachten und einer Übersicht der nächsten Prüffristen ab.
Prüftermin mit Sachverständigem vereinbaren
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
Haben uns eine Klimaanlage im Büro einbauen lassen – supernetter Kontakt und Top Service! Kann ich absolut weiterempfehlen!
CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
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bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
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