DGUV V3 Prüfung: Fristen, Kosten und was bei Verstößen droht
Die DGUV V3 Prüfung entscheidet über Rechtssicherheit, Versicherungsschutz und Mitarbeitergesundheit in jedem Unternehmen mit elektrischen Anlagen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung dokumentiert jährlich rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle in Deutschland – ein Großteil davon wäre durch fristgerechte Prüfungen vermeidbar gewesen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Pflichten die DGUV Vorschrift 3 für Arbeitgeber vorsieht, welche Prüfintervalle nach DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100 gelten und mit welchen Kosten Sie kalkulieren müssen. Die SFC Group führt bundesweit DGUV V3 Prüfungen durch – mit eigenen Elektrofachkräften an mehreren Standorten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die DGUV V3 Prüfung ist für alle Arbeitgeber mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße.
- Prüfintervalle reichen von 3 Monaten (Baustelle) bis 4 Jahren (ortsfeste Anlagen im Büro) und richten sich nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702.
- Die Prüfung darf ausschließlich durch eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 erfolgen – in der Regel eine qualifizierte Elektrofachkraft.
- Realistische Kosten: 4 bis 12 Euro pro ortsveränderliches Gerät, 15 bis 25 Euro pro Steckdosenkreis, ab 800 Euro für Schaltschränke.
- Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 Euro, Wegfall des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung der Geschäftsführung.
Rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle pro Jahr · bis 10.000 € Bußgeld · 4,8 % Mängelquote in der SFC-Prüfpraxis.
Was ist die DGUV V3 Prüfung? Definition, Hintergrund und rechtlicher Rahmen
Die DGUV Vorschrift 3 ist die zentrale Unfallverhuetungsvorschrift für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Sie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und ersetzt seit 2014 die früher bekannte Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. Inhaltlich blieben die Anforderungen weitgehend gleich. Lediglich die zugrundeliegenden Normen wurden mehrfach aktualisiert.
Kurzdefinition: Die DGUV V3 verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen durch eine befähigte Person regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefährdungen.
Die DGUV verzeichnete in den vergangenen Jahren rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle pro Jahr in Deutschland (Quelle: DGUV Statistik). Regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3 reduzieren das Unfallrisiko nachweislich.
Welche Gesetze und Normen liegen der DGUV V3 zugrunde?
Die DGUV V3 ist kein isoliertes Regelwerk. Sie konkretisiert mehrere übergeordnete Vorgaben:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zu einem sicheren Arbeitsumfeld.
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Konkretisiert Anforderungen an Arbeitsmittel und deren Prüfung. Quelle: gesetze-im-internet.de.
- Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Bildet die Rechtsgrundlage für die Berufsgenossenschaften.
- DIN VDE 0105-100: Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen.
- DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten.
- TRBS 1203: Definiert die Anforderungen an die "befähigte Person".
Was bedeutet "DGUV V3" konkret?
Die Abkürzung steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3". Die Vorschrift gliedert sich in vier Hauptabschnitte: Anwendungsbereich, allgemeine Pflichten des Unternehmers, Prüfungen und Ordnungswidrigkeiten. Besonders Paragraph 5 ist relevant: Er regelt die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.
Wer ist von der DGUV V3 betroffen? Pflichten der Arbeitgeber
Die Antwort ist eindeutig: Jedes Unternehmen mit Beschäftigten und elektrischen Anlagen oder Geräten. Die Vorschrift kennt keine Bagatellgrenze. Auch ein Einzelunternehmen mit einem einzigen Büro und einem Computer fällt unter die Prüfpflicht, sobald ein Mitarbeiter angestellt ist.
Konkret betroffen sind:
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Handwerksbetriebe und Werkstätten
- Büros, Verwaltungen und Behörden
- Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen
- Hotels, Gastronomiebetriebe, Einzelhandel
- Baustellen und temporäre Arbeitsstätten
- Lager, Logistikzentren, Speditionen
- Vermietete Gewerbeimmobilien (Eigentümer ist mitverantwortlich)
Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret?
Die DGUV V3 verlangt vom Arbeitgeber mehr als nur eine einmalige Prüfung. Die Verantwortung umfasst:
- Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schriftliche Bewertung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel inklusive Ableitung der Prüfintervalle.
- Prüfer beauftragen: Auswahl einer befähigten Person nach TRBS 1203 (intern oder extern).
- Fristgerechte Prüfungen sicherstellen: Lückenlose Einhaltung der individuell festgelegten Prüfintervalle.
- Prüfprotokolle aufbewahren: Mindestens bis zur nächsten Prüfung, bei Mängeln länger.
- Mängel beheben: Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich abstellen lassen.
- Prüfplaketten kontrollieren: Sichtbare Prüfplakette an jedem geprüften Gerät.
- Mitarbeiter unterweisen: Hinweise zu sicherem Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.
Wichtig: Die Verantwortung ist nicht delegierbar. Die Geschäftsführung haftet auch dann persönlich, wenn die Durchführung an einen externen Dienstleister vergeben wurde. Eine schriftliche Beauftragung verlagert die Ausführung – nicht die Verantwortung.
Was wird geprüft? Ortsfeste Anlagen versus ortsveränderliche Betriebsmittel
Die DGUV V3 unterscheidet zwei Hauptkategorien. Diese Unterscheidung bestimmt sowohl die Prüfintervalle als auch das Prüfverfahren.
Ortsfeste elektrische Anlagen
Hierzu zählen alle elektrischen Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht ohne Werkzeug bewegt werden können. Beispiele:
- Niederspannungs-Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Schaltschränke
- Fest verlegte Leitungen, Steckdosen, Schalter, Leuchten
- Fest installierte Maschinen, Bandsägen, Pressen, Bohrwerke
- Klima- und Lüftungsanlagen mit elektrischer Steuerung
- Heizungsanlagen, Wärmepumpen, MSR-Technik
- Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmanlagen
- Förderanlagen, Aufzüge (in Verbindung mit BetrSichV)
- Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
- Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
Diese Geräte sind tragbar, mobil oder werden im Betrieb umgesetzt. Sie können während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden:
- Büroelektronik: PCs, Monitore, Drucker, Scanner, Aktenvernichter
- Haushaltsgeräte im Pausenraum: Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher
- Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Sägen, Schleifgeräte
- Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln
- Mobile Heiz- und Kühlgeräte, Ventilatoren
- Prüf- und Messinstrumente, Labortechnik
- Mobile Beleuchtung, Baustrahler
- Ladegeräte, Netzteile, externe Festplatten
Prüffristen nach DGUV V3: Vollständige Tabelle
Die Prüffristen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 (Tabelle 1A und 1B) sowie den begleitenden VDE-Normen. Der Arbeitgeber kann sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung verkürzen – nicht aber willkürlich verlängern.
Die Prüfintervalle ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) und DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel). Quelle: DGUV Vorschrift 3.
| Anlagentyp / Betriebsmittel | Einsatzbereich | Richtwert Prüfintervall | Grundnorm |
|---|---|---|---|
| Ortsfeste Anlagen | Büro, Verwaltung, trockene Räume | 4 Jahre | DIN VDE 0105-100 |
| Ortsfeste Anlagen | Feuchte oder aggressive Umgebung | 1 Jahr | DIN VDE 0105-100 |
| Schutzmaßnahmen FI/RCD | Stationär (Büro, Werkstatt) | 6 Monate | DIN VDE 0100-410 |
| Schutzmaßnahmen FI/RCD | Nichtstationär (Baustelle) | arbeitstäglich | DGUV V3 / DIN VDE 0100-410 |
| Ortsveränderliche Geräte | Büro, Verwaltung, Geschäfte | 24 Monate (Richtwert) | DIN VDE 0701-0702 |
| Ortsveränderliche Geräte | Werkstatt, Fertigung, Gewerbe | 12 Monate | DIN VDE 0701-0702 |
| Ortsveränderliche Geräte | Baustelle, rauher Außenbetrieb | 3 Monate | DIN VDE 0701-0702 |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | Baustelle | 3 Monate | DGUV V3 |
| Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen | Werkstatt, Fertigung | 6 Monate | DGUV V3 |
| Sicherheitsbeleuchtung | Funktionsprüfung | monatlich | DIN EN 1838 / DIN VDE 0108-100 |
| Sicherheitsbeleuchtung | Bemessungsbetriebsdauer | jährlich | DIN EN 1838 / DIN VDE 0108-100 |
Fehlerquotenregelung: Wann dürfen Fristen verlängert werden?
Die DGUV V3 erlaubt eine Verlängerung der Prüfintervalle, wenn sich bei den Prüfungen eine niedrige Fehlerquote zeigt. Konkret: Liegt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Geräten unter zwei Prozent, können die Intervalle auf bis zu 24 Monate (Büro) beziehungsweise 12 Monate (Werkstatt) ausgedehnt werden. Voraussetzung: lückenlose Dokumentation und schriftliche Bewertung durch eine befähigte Person.
Ablauf einer DGUV V3 Prüfung in der Praxis
Eine fachgerechte DGUV V3 Prüfung folgt einem festen Ablauf nach DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) beziehungsweise DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte). Sie umfasst drei Hauptschritte: Sichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung.
Schritt 1: Sichtprüfung
Der Prüfer inspiziert das Gerät oder die Anlage visuell. Er sucht nach offensichtlichen Mängeln, die sofort erkennbar sind. Im Fokus stehen mechanische Beschädigungen, Verfärbungen durch Überhitzung, lose Anschlüsse und unzulässige Reparaturen.
Typische Prüfpunkte bei der Sichtprüfung:
- Beschädigungen am Gehäuse oder an der Anschlussleitung
- Knickstellen, Quetschungen oder Bruchstellen am Kabel
- Überhitzungsspuren an Steckern und Kupplungen
- Fehlende oder unvollständige Kennzeichnungen
- Unzulässige Reparaturen mit Klebeband oder Lueterklemmen
- Verschmutzungen oder Eindringen von Fremdstoffen
- Vollständigkeit der Schutzeinrichtungen
Schritt 2: Messprüfung
Mit kalibrierten Messgeräten (Prüfgeräte nach DIN VDE 0404) erfolgen elektrische Messungen. Die wichtigsten Prüfungen:
- Schutzleiterwiderstand: Misst den Widerstand zwischen Schutzkontakt und berührbarem Metallteil. Grenzwert nach DIN VDE 0701-0702: 0,3 Ohm bei 5 Meter Leitung.
- Isolationswiderstand: Prüft die Isolation zwischen aktiven Teilen und berührbaren Teilen. Mindestwert: 1 Megaohm bei Schutzklasse I.
- Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom: Misst den Strom, der über den Schutzleiter abfließt. Grenzwert: 3,5 Milliampere.
- Ersatz-Ableitstrom: Alternative Messmethode nach DIN VDE 0701-0702.
- FI-Prüfung: Auslösestrom und Auslösezeit der RCD-Schutzeinrichtungen.
Schritt 3: Funktionsprüfung
Der Prüfer kontrolliert, ob das Gerät bestimmungsgemäß arbeitet. Bei einer Bohrmaschine bedeutet das: Anlauf, Drehzahlregelung, Schalter, Bremse. Bei einer Maschine mit Not-Aus: Wirksamkeit der Sicherheitsfunktion. Erst nach erfolgreicher Funktionsprüfung gilt das Betriebsmittel als prüfbestanden.
Schritt 4: Dokumentation und Prüfplakette
Alle Ergebnisse fließen in ein Prüfprotokoll. Pflichtangaben sind: Geräteidentifikation, Messwerte, Prüfdatum, Prüfer, nächster Prüfungstermin, festgestellte Mängel und deren Bewertung. Geprüftes Equipment erhält eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächster fälliger Prüfung.
„In rund 70 Prozent unserer Prüfungen finden wir mindestens einen sicherheitsrelevanten Mangel. Häufigste Befunde: defekte Schutzleiter, abgenutzte Anschlussleitungen und überalterte Mehrfachsteckdosen. Eine fristgerechte Prüfung deckt diese Risiken auf, bevor sie zu einem Unfall führen.“
– Marcus Lehmann, Leitender Prüfingenieur SFC Secure GmbH, SFC Group
Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Die DGUV V3 schreibt vor, dass Prüfungen ausschließlich durch eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 erfolgen dürfen. Eine normale Elektrofachkraft (EFK) ist nicht automatisch eine befähigte Person. Die Anforderungen sind höher.
Eine normale Elektrofachkraft (EFK) ist nicht automatisch eine befähigte Person.
Die drei Säulen der Befähigung
- Berufsausbildung: Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung (Elektroniker, Elektroinstallateur, Mechatroniker), elektrotechnischer Meister oder elektrotechnisches Studium.
- Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr nachgewiesene Berufserfahrung in einem entsprechenden elektrotechnischen Tätigkeitsfeld – Installation, Montage, Prüfung oder Instandhaltung.
- Aktuelle Tätigkeit: Regelmäßige aktuelle Tätigkeit mit kontinuierlicher Weiterbildung. Wer drei Jahre keine elektrische Anlage geprüft hat, gilt nicht mehr als "aktuell".
Interne oder externe Prüfer?
Die DGUV V3 lässt beide Optionen zu. Beide haben Vor- und Nachteile.
| Aspekt | Interne Prüfer | Externe Prüfer |
|---|---|---|
| Kosten pro Gerät | 2–4 Euro (interne Personalkosten) | 4–12 Euro (Marktpreis) |
| Investition Prüfgerät | 3.000–8.000 Euro | keine |
| Schulung der EFK | 800–1.500 Euro/Person | entfällt |
| Rechtssicherheit | EFK haftet persönlich | Dienstleister haftet |
| Wirtschaftlich ab | Mehr als 1.000 Geräte | Bis 1.000 Geräte |
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist ein externer Dienstleister die wirtschaftlichere Lösung. Die SFC Group als externer Prüfdienstleister übernimmt die Verantwortung für Prüfqualität und Dokumentation – mit eigener Haftpflichtversicherung.
Kosten einer DGUV V3 Prüfung: Realistische Preisspannen 2026
Beispiel: 100 ortsveränderliche Geräte ergeben typischerweise 500–700 € netto, zzgl. Anfahrtspauschale (50–150 €).
Die Kosten für eine DGUV V3 Prüfung hängen von Gerätetyp, Anzahl, Standort und Aufwand ab. Pauschale Aussagen sind unserioes. Realistische Marktpreise (Stand 2026) bewegen sich in folgenden Spannen:
Die genannten Preise basieren auf einer Auswertung von über 200 Prüfaufträgen der SFC Secure GmbH im Jahr 2025/2026 sowie auf branchenüblichen Tarifen (Quelle: interne Auswertung, abgeglichen mit BG ETEM Marktrecherche).
Preise nach Gerätekategorie
| Kategorie | Preis pro Einheit | Bemerkung |
|---|---|---|
| Ortsveränderliches Gerät (Standard) | 4–12 Euro | Büroelektronik, Werkzeuge |
| Verlängerungsleitung, Mehrfachsteckdose | 3–8 Euro | je nach Typ |
| Komplexe Maschine | 25–120 Euro | CNC, Pressen, Kompressoren |
| Steckdosenkreis (ortsfest) | 15–25 Euro | je Stromkreis |
| Unterverteilung / Schaltschrank | ab 800 Euro | je nach Größe und Zugang |
| Hauptverteilung Industrie | 1.500–5.000 Euro | abhängig von Anzahl Abgänge |
| Photovoltaikanlage Gewerbe | 600–2.500 Euro | je nach kWp |
| Ladesäule E-Mobility | 120–250 Euro | je Ladepunkt |
Was beeinflusst den Preis?
- Anzahl der Prüfobjekte: Mengenrabatte ab 100 Geräten üblich.
- Erreichbarkeit: Geräte im Lager, hinter Möbeln oder schwer zugänglich erhöhen den Aufwand.
- Region: Ballungsräume sind tendenziell teurer als ländliche Gebiete.
- Ersterhebung versus Wiederholung: Erstinventarisierung kostet einmalig zusätzlich.
- Prüfintervalle: Wartungsverträge mit festen Intervallen sind günstiger.
- Zusatzleistungen: Reparaturen, Plakettenmanagement, digitale Dokumentation.
Beispielrechnung mittelständisches Büro
Ein Büro mit 50 Mitarbeitenden hat typischerweise:
- 50 Notebooks oder PCs mit Netzteilen: 50 x 6 Euro = 300 Euro
- 50 Monitore: 50 x 5 Euro = 250 Euro
- 20 Drucker und Multifunktionsgeräte: 20 x 8 Euro = 160 Euro
- 30 Mehrfachsteckdosen: 30 x 4 Euro = 120 Euro
- 5 Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen: 5 x 8 Euro = 40 Euro
- 3 Aktenvernichter, Beamer: 3 x 10 Euro = 30 Euro
Gesamtaufwand für ortsveränderliche Geräte: rund 900 Euro. Hinzu kommen ortsfeste Anlagen (Unterverteilung, Steckdosenkreise) mit etwa 1.200 Euro. Gesamtbudget alle vier Jahre: rund 2.100 Euro für die ortsfeste Prüfung, alle zwei Jahre 900 Euro für ortsveränderliche Geräte.
Praxisbeispiel: DGUV V3 Prüfung in einem Logistikzentrum
Nutzung: 24/7 Hochregallager
Durchführung: SFC Secure GmbH
Ausgangslage: Der Betreiber hatte über drei Jahre keine systematische Prüfung durchgeführt. Eine angekündigte Berufsgenossenschafts-Prüfung machte schnelles Handeln nötig. Der Bestand war nicht inventarisiert.
Maßnahmen: Wir starteten mit einer Inventarisierung aller elektrischen Betriebsmittel inklusive Barcode-Etikettierung. Anschließend prüfte ein vierköpfiges Team in drei Wochen alle Anlagen und Geräte im laufenden Betrieb. Die digitale Dokumentation wurde direkt in das CAFM-System des Kunden übernommen.
Ergebnis:
- 1.847 Geräte inventarisiert und geprüft, davon 89 mit sicherheitsrelevanten Mängeln (4,8 Prozent Fehlerquote)
- 14 Unterverteilungen geprüft, davon 3 mit unzureichendem Berührungsschutz
- 23 überalterte Mehrfachsteckdosen mit unzulässiger Hintereinanderschaltung ausgetauscht
- Lückenlose Dokumentation rechtzeitig vor BG-Prüfung übergeben
- Kein Befund durch die Berufsgenossenschaft, keine Auflagen
Konsequenzen bei Nichtbeachtung der DGUV V3
Die Nichtdurchführung der DGUV V3 Prüfung ist keine Bagatelle. Sie zieht eine Kette schwerwiegender Folgen nach sich, die von Bußgeldern bis zur strafrechtlichen Verfolgung reichen.
Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Die Berufsgenossenschaften können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß verhängen (Paragraph 209 SGB VII in Verbindung mit der jeweiligen DGUV-Vorschrift). In der Praxis bewegen sich die Bußgelder zwischen 250 und 5.000 Euro, je nach Schwere und Wiederholung.
Bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden haftet die Geschäftsführung persönlich.
Verlust des Versicherungsschutzes
Tritt ein Stromunfall ein und die letzte Prüfung liegt zurück oder fehlt völlig, kann die Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz reduzieren. Auch private Betriebshaftpflicht-Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Leistung. Im Schadenfall droht der Regress: Die Versicherung zahlt zunächst, fordert das Geld dann aber vom Arbeitgeber zurück.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden haftet die Geschäftsführung persönlich. Im schlimmsten Fall – bei einem tödlichen Unfall – ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen fahrlässiger Tötung (Paragraph 222 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (Paragraph 229 StGB). Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Betriebsstilllegung und behördliche Auflagen
In schweren Fällen kann die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft den Betrieb einer elektrischen Anlage untersagen. Die Maschine wird dann versiegelt, bis eine ordnungsgemäße Prüfung nachgewiesen ist. Produktionsausfälle und Lieferengpässe sind die Folge.
Kritisch: Statistisch werden in Deutschland jährlich rund 2.000 Stromunfälle bei der Arbeit gemeldet (Quelle: DGUV). Davon enden im Durchschnitt 25 bis 35 Fälle pro Jahr tödlich. Eine Vielzahl dieser Unfälle ist auf nicht oder mangelhaft geprüfte Anlagen zurückzuführen.
Prüfprotokoll und Dokumentationspflichten
Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt. Das Prüfprotokoll ist der Nachweis – im Schadenfall, bei Audits und gegenüber der Berufsgenossenschaft.
Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt.
Pflichtangaben im Prüfprotokoll
- Eindeutige Identifikation des Prüfobjekts (Hersteller, Typ, Seriennummer, Inventarnummer)
- Prüfdatum und nächster fälliger Prüfungstermin
- Name und Qualifikation der prüfenden Person
- Verwendete Norm (DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100)
- Prüfgerät (Hersteller, Typ, Seriennummer, Kalibrierdatum)
- Messwerte: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom
- Sichtprüfungs-Ergebnis
- Funktionsprüfungs-Ergebnis
- Festgestellte Mängel mit Bewertung (sicherheitskritisch oder nicht)
- Handlungsempfehlung und Behebungsfrist
- Unterschrift der prüfenden Person
Aufbewahrungsfrist
Die Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Bei rechtlich relevanten Vorgängen (Unfall, Schaden, Streitfall) sollten sie zehn Jahre archiviert werden. Eine digitale Archivierung mit revisionssicherem PDF und Prüfsignatur ist Stand der Technik.
Häufige Fehler bei der DGUV V3 Prüfung – und wie Sie sie vermeiden
Aus unserer Prüfpraxis kennen wir die typischen Fallstricke. Diese Fehler kosten Geld, Zeit und im schlimmsten Fall die Rechtssicherheit:
- Keine Gefährdungsbeurteilung: Ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung ist die abgeleitete Prüffrist nicht belastbar.
- Fehlende Inventarisierung: Wer nicht weiß, welche Geräte vorhanden sind, kann sie nicht prüfen lassen.
- Prüfung durch nicht befähigte Personen: "Hauselektriker ohne Prüfqualifikation" reicht nicht.
- Prüfplaketten ohne Protokoll: Die Plakette allein ist kein Nachweis ohne dazugehöriges Protokoll.
- Kein Mängelmanagement: Festgestellte Mängel werden nicht behoben oder dokumentiert.
- Veraltete Prüfgeräte: Prüfgeräte müssen jährlich kalibriert werden – sonst sind die Messwerte unbrauchbar.
- Falscher Prüfumfang: Schutzklasse-II-Geräte werden fälschlich nach Schutzklasse-I geprüft (oder umgekehrt).
- Unvollständige Dokumentation: Fehlende Messwerte oder Unterschrift machen das Protokoll wertlos.
DGUV V3 versus E-Check: Was ist der Unterschied?
Beide Begriffe werden oft verwechselt. Sie haben aber unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Zielgruppen.
| Merkmal | DGUV V3 | E-Check |
|---|---|---|
| Verbindlichkeit | Gesetzliche Pflicht | Freiwillig |
| Zielgruppe | Gewerbliche Betriebe | Privat und Gewerbe |
| Ausgeber | DGUV (Berufsgenossenschaften) | ZVEH (Elektrohandwerk) |
| Grundlage | DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702 | Gleiche Normen, Marke ZVEH |
| Versicherungsrabatt | Indirekt | Oft direkt |
In der Praxis decken sich Prüfumfang und Prüfverfahren weitgehend. Wer eine DGUV V3 Prüfung durchführen lässt, erfüllt automatisch auch die Anforderungen des E-Check – vorausgesetzt, der Prüfer ist E-Check-zertifiziert.
DGUV V3 Prüfung mit der SFC Group: Bundesweit, normgerecht, lückenlos
Sie brauchen einen verlässlichen DGUV V3 Prüfdienstleister?
Die SFC Secure GmbH – Teil der SFC Group – führt DGUV V3 Prüfungen bundesweit durch. Mit eigenen Elektrofachkräften, kalibrierten Prüfgeräten und digitaler Dokumentation. Wir übernehmen Inventarisierung, Prüfung und Plakettenmanagement – alles aus einer Hand.
Unsere Leistungen umfassen:
- Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702
- Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100
- Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1
- Prüfung von Ladeinfrastruktur und Photovoltaikanlagen
- Erstinventarisierung und Bestandsaufnahme
- Wartungsverträge mit fester Terminplanung
- Digitales Prüfberichts-Management
Telefon: 07261 / 407 76 - 60 · E-Mail: info@sfc-group.de
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DGUV V3 Prüfung
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und der früheren BGV A3?
Die DGUV Vorschrift 3 ersetzt seit 2014 die frühere Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. Die inhaltlichen Anforderungen sind weitgehend identisch geblieben. Geändert haben sich vor allem der Name und die Zuständigkeit: Die DGUV als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist nun federführend. Wer noch von BGV A3 spricht, meint in der Regel das Gleiche – verwendet aber den veralteten Begriff.
Wie oft muss ein Notebook im Büro geprüft werden?
Notebooks gelten als ortsveränderliche Betriebsmittel. Im normalen Büroumfeld empfiehlt die DIN VDE 0701-0702 einen Prüfintervall von 24 Monaten. Die SFC Group rechnet mit 4 bis 6 Euro pro Gerät inklusive Netzteil. Bei häufigem Transport (Außendienst, mobile Arbeit) kann der Prüfintervall auf 12 Monate verkürzt werden.
Wer haftet, wenn die Prüfung versäumt wird und ein Unfall passiert?
Die Geschäftsführung haftet persönlich. Sie trägt die Verkehrssicherungspflicht für alle elektrischen Anlagen im Betrieb. Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Eine Delegation an externe Dienstleister verlagert die Ausführung – nicht aber die Verantwortung. Versicherungen können Leistungen verweigern.
Müssen auch Mieträume vom Mieter geprüft werden?
Bei Mieträumen teilen sich Vermieter und Mieter die Verantwortung. Die fest installierte Elektroinstallation (Steckdosen, Leitungen, Verteilung) liegt in der Pflicht des Vermieters. Alle vom Mieter eingebrachten Geräte und Anlagen sowie alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen müssen vom Mieter geprüft werden. Eine klare Regelung im Mietvertrag schafft Rechtssicherheit.
Sind die Prüfintervalle der DGUV V3 starre Vorgaben?
Nein. Die in der DGUV V3 genannten Intervalle sind Richtwerte. Der Arbeitgeber kann sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung verkürzen. Eine Verlängerung ist nur über die Fehlerquotenregelung möglich (unter zwei Prozent Fehler bei Vorprüfungen, lückenlose Dokumentation). Bei feuchter, aggressiver oder mechanisch belastender Umgebung muss verkürzt werden.
Was kostet eine DGUV V3 Prüfung für 100 Geräte?
Bei einem Mix aus Büroelektronik, Mehrfachsteckdosen und Küche im Pausenraum kalkulieren wir mit 5 bis 7 Euro pro Gerät. Für 100 Geräte entstehen also typischerweise Kosten von 500 bis 700 Euro netto. Hinzu kommt eine einmalige Anfahrtspauschale (50 bis 150 Euro) sowie optional die Inventarisierung mit Etikettierung (1 bis 2 Euro pro Gerät). Prüfungen ortsfester Anlagen werden separat berechnet.
Brauche ich für Akku-Geräte (Akkuschrauber, Bohrmaschine) eine DGUV V3 Prüfung?
Ja. Akku-Geräte fallen unter die DGUV V3, sobald sie im gewerblichen Umfeld eingesetzt werden. Geprüft werden das Ladegerät (Schutzklasse, Anschlussleitung) und das Gerät selbst (Sichtprüfung, Funktion, ggf. Berührungsstrom). Auch der Akkupack wird visuell auf Beschädigungen kontrolliert. Prüfintervall: in der Regel 12 Monate bei gewerblicher Nutzung.
Wie läuft die Prüfung im laufenden Betrieb ab?
Die SFC Group führt Prüfungen typischerweise im laufenden Betrieb durch. Pro Gerät rechnen wir mit zwei bis fünf Minuten. In einem 50-Personen-Büro prüfen zwei Prüfer rund 200 Geräte pro Tag. Wir koordinieren die Termine mit der EDV oder dem Facility Management, sodass Arbeitsabläufe minimal gestört werden. Auf Wunsch erfolgt die Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.
Quellen, Normenverweise und weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
- DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
- DIN VDE 0701-0702:2008-06 – Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- DIN VDE 0105-100:2015-10 – Betrieb von elektrischen Anlagen. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- DIN VDE 0100-600:2017-06 – Errichten von Niederspannungsanlagen, Prüfungen. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de
- TRBS 1203 – Technische Regel für Betriebssicherheit: Befähigte Personen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. baua.de
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. gesetze-im-internet.de
- DGUV Information 203-070 – Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel. publikationen.dguv.de
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- Sicherheitsbeleuchtung prüfen: Anforderungen nach DIN EN 1838 – Monatliche und jährliche Prüfpflichten im Überblick.
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- Betreiberverantwortung im Facility Management – Rechtspflichten für Eigentümer und Betreiber.
Haftungshinweis: Dieser Fachartikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Fachberatung. Die Inhalte wurden auf Basis aktueller Normen und Vorschriften (Stand April 2026) sorgfältig recherchiert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir keine Gewähr. Verbindliche Auskünfte erteilen Berufsgenossenschaften, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie qualifizierte Sachverständige. Für eine konkrete Beratung kontaktieren Sie uns unter 07261 / 407 76 - 0 oder über das Kontaktformular.