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Prüfservice nach DGUV Elektrotechnik

DGUV V3 Prüfung: Fristen, Kosten und was bei Verstößen droht

01.03.2025 Fachredaktion Elektrotechnik

Die DGUV V3 Prüfung ist für jedes Unternehmen mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln gesetzlich verpflichtend. Wer als Arbeitgeber Prüfintervalle missachtet, riskiert Bußgelder bis 10.000 Euro, den Verlust des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Doch welche Fristen gelten für ortsfeste Anlagen, welche für ortsveränderliche Geräte? Wer darf überhaupt prüfen? Und mit welchen Kosten müssen Sie kalkulieren?

 

Dieser Senior-Fachartikel der SFC Group beantwortet alle relevanten Fragen rund um die DGUV Vorschrift 3. Sie erfahren, welche Gesetze und Normen die Grundlage bilden, welche Pflichten konkret auf Arbeitgeber zukommen und wie eine fachgerechte Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100 abläuft. Eine vollständige Prüffristen-Tabelle, realistische Kosten von 4 bis 12 Euro pro ortsveränderliches Gerät bis hin zu 5.000 Euro für Industrie-Hauptverteilungen sowie ein anonymisiertes Praxisbeispiel aus einem Logistikzentrum mit 1.847 geprüften Geräten geben Ihnen konkrete Orientierung.

 

Acht häufige Fragen aus der Prüfpraxis, ein Vergleich von DGUV V3 und E-Check, die häufigsten Fehler bei der Umsetzung sowie ein vollständiges Quellenverzeichnis mit Verweisen auf DGUV, BAuA und VDE machen den Artikel zur Referenz für Facility Manager, technische Leiter und Geschäftsführer. Die SFC Secure GmbH – Teil der SFC Group – führt DGUV V3 Prüfungen bundesweit mit eigenen Elektrofachkräften an mehreren Standorten durch.

Prüftechniker bei DGUV V3 Prüfung

Die DGUV V3 Prüfung entscheidet über Rechtssicherheit, Versicherungsschutz und Mitarbeitergesundheit in jedem Unternehmen mit elektrischen Anlagen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung dokumentiert jährlich rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle in Deutschland – ein Großteil davon wäre durch fristgerechte Prüfungen vermeidbar gewesen. Wir erklären Ihnen verständlich, welche Pflichten die DGUV Vorschrift 3 für Arbeitgeber vorsieht, welche Prüfintervalle nach DIN VDE 0701-0702 und DIN VDE 0105-100 gelten und mit welchen Kosten Sie kalkulieren müssen. Die SFC Group führt bundesweit DGUV V3 Prüfungen durch – mit eigenen Elektrofachkräften an mehreren Standorten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die DGUV V3 Prüfung ist für alle Arbeitgeber mit elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln verpflichtend – unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Prüfintervalle reichen von 3 Monaten (Baustelle) bis 4 Jahren (ortsfeste Anlagen im Büro) und richten sich nach DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 0701-0702.
  • Die Prüfung darf ausschließlich durch eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 erfolgen – in der Regel eine qualifizierte Elektrofachkraft.
  • Realistische Kosten: 4 bis 12 Euro pro ortsveränderliches Gerät, 15 bis 25 Euro pro Steckdosenkreis, ab 800 Euro für Schaltschränke.
  • Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 10.000 Euro, Wegfall des Versicherungsschutzes und persönliche Haftung der Geschäftsführung.

Rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle pro Jahr · bis 10.000 € Bußgeld · 4,8 % Mängelquote in der SFC-Prüfpraxis.

Was ist die DGUV V3 Prüfung? Definition, Hintergrund und rechtlicher Rahmen

Die DGUV Vorschrift 3 ist die zentrale Unfallverhuetungsvorschrift für den sicheren Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Deutschland. Sie wurde von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) herausgegeben und ersetzt seit 2014 die früher bekannte Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. Inhaltlich blieben die Anforderungen weitgehend gleich. Lediglich die zugrundeliegenden Normen wurden mehrfach aktualisiert.

Kurzdefinition: Die DGUV V3 verpflichtet Arbeitgeber, alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel im Unternehmen durch eine befähigte Person regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Ziel ist der Schutz der Beschäftigten vor elektrischen Gefährdungen.

Die DGUV verzeichnete in den vergangenen Jahren rund 2.000 meldepflichtige Stromunfälle pro Jahr in Deutschland (Quelle: DGUV Statistik). Regelmäßige Prüfungen nach DGUV V3 reduzieren das Unfallrisiko nachweislich.

Welche Gesetze und Normen liegen der DGUV V3 zugrunde?

Die DGUV V3 ist kein isoliertes Regelwerk. Sie konkretisiert mehrere übergeordnete Vorgaben:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtet Arbeitgeber zu einem sicheren Arbeitsumfeld.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Konkretisiert Anforderungen an Arbeitsmittel und deren Prüfung. Quelle: gesetze-im-internet.de.
  • Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Bildet die Rechtsgrundlage für die Berufsgenossenschaften.
  • DIN VDE 0105-100: Norm für den Betrieb elektrischer Anlagen.
  • DIN VDE 0701-0702: Prüfung nach Instandsetzung und Wiederholungsprüfung von elektrischen Geräten.
  • TRBS 1203: Definiert die Anforderungen an die "befähigte Person".

Was bedeutet "DGUV V3" konkret?

Die Abkürzung steht für "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3". Die Vorschrift gliedert sich in vier Hauptabschnitte: Anwendungsbereich, allgemeine Pflichten des Unternehmers, Prüfungen und Ordnungswidrigkeiten. Besonders Paragraph 5 ist relevant: Er regelt die wiederkehrenden Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel.

Wer ist von der DGUV V3 betroffen? Pflichten der Arbeitgeber

Die Antwort ist eindeutig: Jedes Unternehmen mit Beschäftigten und elektrischen Anlagen oder Geräten. Die Vorschrift kennt keine Bagatellgrenze. Auch ein Einzelunternehmen mit einem einzigen Büro und einem Computer fällt unter die Prüfpflicht, sobald ein Mitarbeiter angestellt ist.

Konkret betroffen sind:

  • Industrie- und Produktionsbetriebe
  • Handwerksbetriebe und Werkstätten
  • Büros, Verwaltungen und Behörden
  • Schulen, Kindertagesstätten, Hochschulen
  • Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen
  • Hotels, Gastronomiebetriebe, Einzelhandel
  • Baustellen und temporäre Arbeitsstätten
  • Lager, Logistikzentren, Speditionen
  • Vermietete Gewerbeimmobilien (Eigentümer ist mitverantwortlich)

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber konkret?

Die DGUV V3 verlangt vom Arbeitgeber mehr als nur eine einmalige Prüfung. Die Verantwortung umfasst:

  1. Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schriftliche Bewertung aller elektrischen Anlagen und Betriebsmittel inklusive Ableitung der Prüfintervalle.
  2. Prüfer beauftragen: Auswahl einer befähigten Person nach TRBS 1203 (intern oder extern).
  3. Fristgerechte Prüfungen sicherstellen: Lückenlose Einhaltung der individuell festgelegten Prüfintervalle.
  4. Prüfprotokolle aufbewahren: Mindestens bis zur nächsten Prüfung, bei Mängeln länger.
  5. Mängel beheben: Festgestellte sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich abstellen lassen.
  6. Prüfplaketten kontrollieren: Sichtbare Prüfplakette an jedem geprüften Gerät.
  7. Mitarbeiter unterweisen: Hinweise zu sicherem Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.

Wichtig: Die Verantwortung ist nicht delegierbar. Die Geschäftsführung haftet auch dann persönlich, wenn die Durchführung an einen externen Dienstleister vergeben wurde. Eine schriftliche Beauftragung verlagert die Ausführung – nicht die Verantwortung.

Was wird geprüft? Ortsfeste Anlagen versus ortsveränderliche Betriebsmittel

Die DGUV V3 unterscheidet zwei Hauptkategorien. Diese Unterscheidung bestimmt sowohl die Prüfintervalle als auch das Prüfverfahren.

Ortsfeste elektrische Anlagen

Hierzu zählen alle elektrischen Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind und nicht ohne Werkzeug bewegt werden können. Beispiele:

  • Niederspannungs-Hauptverteilungen, Unterverteilungen, Schaltschränke
  • Fest verlegte Leitungen, Steckdosen, Schalter, Leuchten
  • Fest installierte Maschinen, Bandsägen, Pressen, Bohrwerke
  • Klima- und Lüftungsanlagen mit elektrischer Steuerung
  • Heizungsanlagen, Wärmepumpen, MSR-Technik
  • Brandmelde-, Sicherheitsbeleuchtungs- und Alarmanlagen
  • Förderanlagen, Aufzüge (in Verbindung mit BetrSichV)
  • Photovoltaikanlagen und Stromspeicher
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Diese Geräte sind tragbar, mobil oder werden im Betrieb umgesetzt. Sie können während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Ort zum anderen gebracht werden:

  • Büroelektronik: PCs, Monitore, Drucker, Scanner, Aktenvernichter
  • Haushaltsgeräte im Pausenraum: Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher
  • Handwerkzeuge: Bohrmaschinen, Akkuschrauber, Sägen, Schleifgeräte
  • Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Kabeltrommeln
  • Mobile Heiz- und Kühlgeräte, Ventilatoren
  • Prüf- und Messinstrumente, Labortechnik
  • Mobile Beleuchtung, Baustrahler
  • Ladegeräte, Netzteile, externe Festplatten
Elektrofachkraft prueft ortsveraenderliches Betriebsmittel mit Pruefgeraet im Buero
Eine Elektrofachkraft führt eine Wiederholungsprüfung an einem ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DIN VDE 0701-0702 durch.

Prüffristen nach DGUV V3: Vollständige Tabelle

Die Prüffristen sind keine Empfehlungen, sondern verbindliche Richtwerte aus der DGUV Vorschrift 3 (Tabelle 1A und 1B) sowie den begleitenden VDE-Normen. Der Arbeitgeber kann sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung verkürzen – nicht aber willkürlich verlängern.

Die Prüfintervalle ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 3 in Verbindung mit DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) und DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Betriebsmittel). Quelle: DGUV Vorschrift 3.

Anlagentyp / Betriebsmittel Einsatzbereich Richtwert Prüfintervall Grundnorm
Ortsfeste Anlagen Büro, Verwaltung, trockene Räume 4 Jahre DIN VDE 0105-100
Ortsfeste Anlagen Feuchte oder aggressive Umgebung 1 Jahr DIN VDE 0105-100
Schutzmaßnahmen FI/RCD Stationär (Büro, Werkstatt) 6 Monate DIN VDE 0100-410
Schutzmaßnahmen FI/RCD Nichtstationär (Baustelle) arbeitstäglich DGUV V3 / DIN VDE 0100-410
Ortsveränderliche Geräte Büro, Verwaltung, Geschäfte 24 Monate (Richtwert) DIN VDE 0701-0702
Ortsveränderliche Geräte Werkstatt, Fertigung, Gewerbe 12 Monate DIN VDE 0701-0702
Ortsveränderliche Geräte Baustelle, rauher Außenbetrieb 3 Monate DIN VDE 0701-0702
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen Baustelle 3 Monate DGUV V3
Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen Werkstatt, Fertigung 6 Monate DGUV V3
Sicherheitsbeleuchtung Funktionsprüfung monatlich DIN EN 1838 / DIN VDE 0108-100
Sicherheitsbeleuchtung Bemessungsbetriebsdauer jährlich DIN EN 1838 / DIN VDE 0108-100

Fehlerquotenregelung: Wann dürfen Fristen verlängert werden?

Die DGUV V3 erlaubt eine Verlängerung der Prüfintervalle, wenn sich bei den Prüfungen eine niedrige Fehlerquote zeigt. Konkret: Liegt die Fehlerquote bei ortsveränderlichen Geräten unter zwei Prozent, können die Intervalle auf bis zu 24 Monate (Büro) beziehungsweise 12 Monate (Werkstatt) ausgedehnt werden. Voraussetzung: lückenlose Dokumentation und schriftliche Bewertung durch eine befähigte Person.

Ablauf einer DGUV V3 Prüfung in der Praxis

Eine fachgerechte DGUV V3 Prüfung folgt einem festen Ablauf nach DIN VDE 0105-100 (ortsfeste Anlagen) beziehungsweise DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderliche Geräte). Sie umfasst drei Hauptschritte: Sichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung.

Schritt 1: Sichtprüfung

Der Prüfer inspiziert das Gerät oder die Anlage visuell. Er sucht nach offensichtlichen Mängeln, die sofort erkennbar sind. Im Fokus stehen mechanische Beschädigungen, Verfärbungen durch Überhitzung, lose Anschlüsse und unzulässige Reparaturen.

Typische Prüfpunkte bei der Sichtprüfung:

  • Beschädigungen am Gehäuse oder an der Anschlussleitung
  • Knickstellen, Quetschungen oder Bruchstellen am Kabel
  • Überhitzungsspuren an Steckern und Kupplungen
  • Fehlende oder unvollständige Kennzeichnungen
  • Unzulässige Reparaturen mit Klebeband oder Lueterklemmen
  • Verschmutzungen oder Eindringen von Fremdstoffen
  • Vollständigkeit der Schutzeinrichtungen

Schritt 2: Messprüfung

Mit kalibrierten Messgeräten (Prüfgeräte nach DIN VDE 0404) erfolgen elektrische Messungen. Die wichtigsten Prüfungen:

  • Schutzleiterwiderstand: Misst den Widerstand zwischen Schutzkontakt und berührbarem Metallteil. Grenzwert nach DIN VDE 0701-0702: 0,3 Ohm bei 5 Meter Leitung.
  • Isolationswiderstand: Prüft die Isolation zwischen aktiven Teilen und berührbaren Teilen. Mindestwert: 1 Megaohm bei Schutzklasse I.
  • Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom: Misst den Strom, der über den Schutzleiter abfließt. Grenzwert: 3,5 Milliampere.
  • Ersatz-Ableitstrom: Alternative Messmethode nach DIN VDE 0701-0702.
  • FI-Prüfung: Auslösestrom und Auslösezeit der RCD-Schutzeinrichtungen.

Schritt 3: Funktionsprüfung

Der Prüfer kontrolliert, ob das Gerät bestimmungsgemäß arbeitet. Bei einer Bohrmaschine bedeutet das: Anlauf, Drehzahlregelung, Schalter, Bremse. Bei einer Maschine mit Not-Aus: Wirksamkeit der Sicherheitsfunktion. Erst nach erfolgreicher Funktionsprüfung gilt das Betriebsmittel als prüfbestanden.

Schritt 4: Dokumentation und Prüfplakette

Alle Ergebnisse fließen in ein Prüfprotokoll. Pflichtangaben sind: Geräteidentifikation, Messwerte, Prüfdatum, Prüfer, nächster Prüfungstermin, festgestellte Mängel und deren Bewertung. Geprüftes Equipment erhält eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächster fälliger Prüfung.

„In rund 70 Prozent unserer Prüfungen finden wir mindestens einen sicherheitsrelevanten Mangel. Häufigste Befunde: defekte Schutzleiter, abgenutzte Anschlussleitungen und überalterte Mehrfachsteckdosen. Eine fristgerechte Prüfung deckt diese Risiken auf, bevor sie zu einem Unfall führen.“

– Marcus Lehmann, Leitender Prüfingenieur SFC Secure GmbH, SFC Group

Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?

Die DGUV V3 schreibt vor, dass Prüfungen ausschließlich durch eine "befähigte Person" nach TRBS 1203 erfolgen dürfen. Eine normale Elektrofachkraft (EFK) ist nicht automatisch eine befähigte Person. Die Anforderungen sind höher.

Eine normale Elektrofachkraft (EFK) ist nicht automatisch eine befähigte Person.

Die drei Säulen der Befähigung

  • Berufsausbildung: Abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung (Elektroniker, Elektroinstallateur, Mechatroniker), elektrotechnischer Meister oder elektrotechnisches Studium.
  • Berufserfahrung: Mindestens ein Jahr nachgewiesene Berufserfahrung in einem entsprechenden elektrotechnischen Tätigkeitsfeld – Installation, Montage, Prüfung oder Instandhaltung.
  • Aktuelle Tätigkeit: Regelmäßige aktuelle Tätigkeit mit kontinuierlicher Weiterbildung. Wer drei Jahre keine elektrische Anlage geprüft hat, gilt nicht mehr als "aktuell".

Interne oder externe Prüfer?

Die DGUV V3 lässt beide Optionen zu. Beide haben Vor- und Nachteile.

Aspekt Interne Prüfer Externe Prüfer
Kosten pro Gerät 2–4 Euro (interne Personalkosten) 4–12 Euro (Marktpreis)
Investition Prüfgerät 3.000–8.000 Euro keine
Schulung der EFK 800–1.500 Euro/Person entfällt
Rechtssicherheit EFK haftet persönlich Dienstleister haftet
Wirtschaftlich ab Mehr als 1.000 Geräte Bis 1.000 Geräte

Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist ein externer Dienstleister die wirtschaftlichere Lösung. Die SFC Group als externer Prüfdienstleister übernimmt die Verantwortung für Prüfqualität und Dokumentation – mit eigener Haftpflichtversicherung.

Kosten einer DGUV V3 Prüfung: Realistische Preisspannen 2026

Beispiel: 100 ortsveränderliche Geräte ergeben typischerweise 500–700 € netto, zzgl. Anfahrtspauschale (50–150 €).

Die Kosten für eine DGUV V3 Prüfung hängen von Gerätetyp, Anzahl, Standort und Aufwand ab. Pauschale Aussagen sind unserioes. Realistische Marktpreise (Stand 2026) bewegen sich in folgenden Spannen:

Die genannten Preise basieren auf einer Auswertung von über 200 Prüfaufträgen der SFC Secure GmbH im Jahr 2025/2026 sowie auf branchenüblichen Tarifen (Quelle: interne Auswertung, abgeglichen mit BG ETEM Marktrecherche).

Preise nach Gerätekategorie

Kategorie Preis pro Einheit Bemerkung
Ortsveränderliches Gerät (Standard) 4–12 Euro Büroelektronik, Werkzeuge
Verlängerungsleitung, Mehrfachsteckdose 3–8 Euro je nach Typ
Komplexe Maschine 25–120 Euro CNC, Pressen, Kompressoren
Steckdosenkreis (ortsfest) 15–25 Euro je Stromkreis
Unterverteilung / Schaltschrank ab 800 Euro je nach Größe und Zugang
Hauptverteilung Industrie 1.500–5.000 Euro abhängig von Anzahl Abgänge
Photovoltaikanlage Gewerbe 600–2.500 Euro je nach kWp
Ladesäule E-Mobility 120–250 Euro je Ladepunkt

Was beeinflusst den Preis?

  • Anzahl der Prüfobjekte: Mengenrabatte ab 100 Geräten üblich.
  • Erreichbarkeit: Geräte im Lager, hinter Möbeln oder schwer zugänglich erhöhen den Aufwand.
  • Region: Ballungsräume sind tendenziell teurer als ländliche Gebiete.
  • Ersterhebung versus Wiederholung: Erstinventarisierung kostet einmalig zusätzlich.
  • Prüfintervalle: Wartungsverträge mit festen Intervallen sind günstiger.
  • Zusatzleistungen: Reparaturen, Plakettenmanagement, digitale Dokumentation.

Beispielrechnung mittelständisches Büro

Ein Büro mit 50 Mitarbeitenden hat typischerweise:

  • 50 Notebooks oder PCs mit Netzteilen: 50 x 6 Euro = 300 Euro
  • 50 Monitore: 50 x 5 Euro = 250 Euro
  • 20 Drucker und Multifunktionsgeräte: 20 x 8 Euro = 160 Euro
  • 30 Mehrfachsteckdosen: 30 x 4 Euro = 120 Euro
  • 5 Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen: 5 x 8 Euro = 40 Euro
  • 3 Aktenvernichter, Beamer: 3 x 10 Euro = 30 Euro

Gesamtaufwand für ortsveränderliche Geräte: rund 900 Euro. Hinzu kommen ortsfeste Anlagen (Unterverteilung, Steckdosenkreise) mit etwa 1.200 Euro. Gesamtbudget alle vier Jahre: rund 2.100 Euro für die ortsfeste Prüfung, alle zwei Jahre 900 Euro für ortsveränderliche Geräte.

Praxisbeispiel: DGUV V3 Prüfung in einem Logistikzentrum

Objekt: Logistikzentrum, 12.500 m²
Nutzung: 24/7 Hochregallager
Auftragsumfang: 1.847 ortsveränderliche Geräte + 14 Unterverteilungen
Durchführung: SFC Secure GmbH

Ausgangslage: Der Betreiber hatte über drei Jahre keine systematische Prüfung durchgeführt. Eine angekündigte Berufsgenossenschafts-Prüfung machte schnelles Handeln nötig. Der Bestand war nicht inventarisiert.

Maßnahmen: Wir starteten mit einer Inventarisierung aller elektrischen Betriebsmittel inklusive Barcode-Etikettierung. Anschließend prüfte ein vierköpfiges Team in drei Wochen alle Anlagen und Geräte im laufenden Betrieb. Die digitale Dokumentation wurde direkt in das CAFM-System des Kunden übernommen.

Ergebnis:

  • 1.847 Geräte inventarisiert und geprüft, davon 89 mit sicherheitsrelevanten Mängeln (4,8 Prozent Fehlerquote)
  • 14 Unterverteilungen geprüft, davon 3 mit unzureichendem Berührungsschutz
  • 23 überalterte Mehrfachsteckdosen mit unzulässiger Hintereinanderschaltung ausgetauscht
  • Lückenlose Dokumentation rechtzeitig vor BG-Prüfung übergeben
  • Kein Befund durch die Berufsgenossenschaft, keine Auflagen

Konsequenzen bei Nichtbeachtung der DGUV V3

Die Nichtdurchführung der DGUV V3 Prüfung ist keine Bagatelle. Sie zieht eine Kette schwerwiegender Folgen nach sich, die von Bußgeldern bis zur strafrechtlichen Verfolgung reichen.

Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Die Berufsgenossenschaften können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß verhängen (Paragraph 209 SGB VII in Verbindung mit der jeweiligen DGUV-Vorschrift). In der Praxis bewegen sich die Bußgelder zwischen 250 und 5.000 Euro, je nach Schwere und Wiederholung.

Bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden haftet die Geschäftsführung persönlich.

Verlust des Versicherungsschutzes

Tritt ein Stromunfall ein und die letzte Prüfung liegt zurück oder fehlt völlig, kann die Berufsgenossenschaft den Versicherungsschutz reduzieren. Auch private Betriebshaftpflicht-Versicherungen verweigern in solchen Fällen die Leistung. Im Schadenfall droht der Regress: Die Versicherung zahlt zunächst, fordert das Geld dann aber vom Arbeitgeber zurück.

Persönliche Haftung der Geschäftsführung

Bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden haftet die Geschäftsführung persönlich. Im schlimmsten Fall – bei einem tödlichen Unfall – ermitteln die Staatsanwaltschaften wegen fahrlässiger Tötung (Paragraph 222 StGB) oder fahrlässiger Körperverletzung (Paragraph 229 StGB). Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Betriebsstilllegung und behördliche Auflagen

In schweren Fällen kann die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft den Betrieb einer elektrischen Anlage untersagen. Die Maschine wird dann versiegelt, bis eine ordnungsgemäße Prüfung nachgewiesen ist. Produktionsausfälle und Lieferengpässe sind die Folge.

Kritisch: Statistisch werden in Deutschland jährlich rund 2.000 Stromunfälle bei der Arbeit gemeldet (Quelle: DGUV). Davon enden im Durchschnitt 25 bis 35 Fälle pro Jahr tödlich. Eine Vielzahl dieser Unfälle ist auf nicht oder mangelhaft geprüfte Anlagen zurückzuführen.

Prüfprotokoll und Dokumentationspflichten

Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt. Das Prüfprotokoll ist der Nachweis – im Schadenfall, bei Audits und gegenüber der Berufsgenossenschaft.

Eine durchgeführte Prüfung ohne Dokumentation gilt rechtlich als nicht durchgeführt.

Pflichtangaben im Prüfprotokoll

  • Eindeutige Identifikation des Prüfobjekts (Hersteller, Typ, Seriennummer, Inventarnummer)
  • Prüfdatum und nächster fälliger Prüfungstermin
  • Name und Qualifikation der prüfenden Person
  • Verwendete Norm (DIN VDE 0701-0702, DIN VDE 0105-100)
  • Prüfgerät (Hersteller, Typ, Seriennummer, Kalibrierdatum)
  • Messwerte: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Berührungsstrom
  • Sichtprüfungs-Ergebnis
  • Funktionsprüfungs-Ergebnis
  • Festgestellte Mängel mit Bewertung (sicherheitskritisch oder nicht)
  • Handlungsempfehlung und Behebungsfrist
  • Unterschrift der prüfenden Person

Aufbewahrungsfrist

Die Prüfprotokolle müssen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Bei rechtlich relevanten Vorgängen (Unfall, Schaden, Streitfall) sollten sie zehn Jahre archiviert werden. Eine digitale Archivierung mit revisionssicherem PDF und Prüfsignatur ist Stand der Technik.

Häufige Fehler bei der DGUV V3 Prüfung – und wie Sie sie vermeiden

Aus unserer Prüfpraxis kennen wir die typischen Fallstricke. Diese Fehler kosten Geld, Zeit und im schlimmsten Fall die Rechtssicherheit:

  • Keine Gefährdungsbeurteilung: Ohne schriftliche Gefährdungsbeurteilung ist die abgeleitete Prüffrist nicht belastbar.
  • Fehlende Inventarisierung: Wer nicht weiß, welche Geräte vorhanden sind, kann sie nicht prüfen lassen.
  • Prüfung durch nicht befähigte Personen: "Hauselektriker ohne Prüfqualifikation" reicht nicht.
  • Prüfplaketten ohne Protokoll: Die Plakette allein ist kein Nachweis ohne dazugehöriges Protokoll.
  • Kein Mängelmanagement: Festgestellte Mängel werden nicht behoben oder dokumentiert.
  • Veraltete Prüfgeräte: Prüfgeräte müssen jährlich kalibriert werden – sonst sind die Messwerte unbrauchbar.
  • Falscher Prüfumfang: Schutzklasse-II-Geräte werden fälschlich nach Schutzklasse-I geprüft (oder umgekehrt).
  • Unvollständige Dokumentation: Fehlende Messwerte oder Unterschrift machen das Protokoll wertlos.
Pruefingenieur fuehrt Thermografie-Messung an offenem Schaltschrank durch
Erweiterte DGUV V3 Prüfung mit Thermografie: heiße Stellen im Schaltschrank deuten auf lose Verbindungen oder Überlastung hin.

DGUV V3 versus E-Check: Was ist der Unterschied?

Beide Begriffe werden oft verwechselt. Sie haben aber unterschiedliche rechtliche Grundlagen und Zielgruppen.

Merkmal DGUV V3 E-Check
Verbindlichkeit Gesetzliche Pflicht Freiwillig
Zielgruppe Gewerbliche Betriebe Privat und Gewerbe
Ausgeber DGUV (Berufsgenossenschaften) ZVEH (Elektrohandwerk)
Grundlage DIN VDE 0105-100, DIN VDE 0701-0702 Gleiche Normen, Marke ZVEH
Versicherungsrabatt Indirekt Oft direkt

In der Praxis decken sich Prüfumfang und Prüfverfahren weitgehend. Wer eine DGUV V3 Prüfung durchführen lässt, erfüllt automatisch auch die Anforderungen des E-Check – vorausgesetzt, der Prüfer ist E-Check-zertifiziert.

DGUV V3 Prüfung mit der SFC Group: Bundesweit, normgerecht, lückenlos

Sie brauchen einen verlässlichen DGUV V3 Prüfdienstleister?

Die SFC Secure GmbH – Teil der SFC Group – führt DGUV V3 Prüfungen bundesweit durch. Mit eigenen Elektrofachkräften, kalibrierten Prüfgeräten und digitaler Dokumentation. Wir übernehmen Inventarisierung, Prüfung und Plakettenmanagement – alles aus einer Hand.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702
  • Prüfung ortsfester Anlagen nach DIN VDE 0105-100
  • Maschinenprüfung nach DIN EN 60204-1
  • Prüfung von Ladeinfrastruktur und Photovoltaikanlagen
  • Erstinventarisierung und Bestandsaufnahme
  • Wartungsverträge mit fester Terminplanung
  • Digitales Prüfberichts-Management

Telefon: 07261 / 407 76 - 60 · E-Mail: info@sfc-group.de

Zum Prüfservice der SFC Group →

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur DGUV V3 Prüfung

Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und der früheren BGV A3?

Die DGUV Vorschrift 3 ersetzt seit 2014 die frühere Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV A3. Die inhaltlichen Anforderungen sind weitgehend identisch geblieben. Geändert haben sich vor allem der Name und die Zuständigkeit: Die DGUV als Dachverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ist nun federführend. Wer noch von BGV A3 spricht, meint in der Regel das Gleiche – verwendet aber den veralteten Begriff.

Wie oft muss ein Notebook im Büro geprüft werden?

Notebooks gelten als ortsveränderliche Betriebsmittel. Im normalen Büroumfeld empfiehlt die DIN VDE 0701-0702 einen Prüfintervall von 24 Monaten. Die SFC Group rechnet mit 4 bis 6 Euro pro Gerät inklusive Netzteil. Bei häufigem Transport (Außendienst, mobile Arbeit) kann der Prüfintervall auf 12 Monate verkürzt werden.

Wer haftet, wenn die Prüfung versäumt wird und ein Unfall passiert?

Die Geschäftsführung haftet persönlich. Sie trägt die Verkehrssicherungspflicht für alle elektrischen Anlagen im Betrieb. Bei Personenschaden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Eine Delegation an externe Dienstleister verlagert die Ausführung – nicht aber die Verantwortung. Versicherungen können Leistungen verweigern.

Müssen auch Mieträume vom Mieter geprüft werden?

Bei Mieträumen teilen sich Vermieter und Mieter die Verantwortung. Die fest installierte Elektroinstallation (Steckdosen, Leitungen, Verteilung) liegt in der Pflicht des Vermieters. Alle vom Mieter eingebrachten Geräte und Anlagen sowie alle ortsveränderlichen Betriebsmittel prüfen müssen vom Mieter geprüft werden. Eine klare Regelung im Mietvertrag schafft Rechtssicherheit.

Sind die Prüfintervalle der DGUV V3 starre Vorgaben?

Nein. Die in der DGUV V3 genannten Intervalle sind Richtwerte. Der Arbeitgeber kann sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung verkürzen. Eine Verlängerung ist nur über die Fehlerquotenregelung möglich (unter zwei Prozent Fehler bei Vorprüfungen, lückenlose Dokumentation). Bei feuchter, aggressiver oder mechanisch belastender Umgebung muss verkürzt werden.

Was kostet eine DGUV V3 Prüfung für 100 Geräte?

Bei einem Mix aus Büroelektronik, Mehrfachsteckdosen und Küche im Pausenraum kalkulieren wir mit 5 bis 7 Euro pro Gerät. Für 100 Geräte entstehen also typischerweise Kosten von 500 bis 700 Euro netto. Hinzu kommt eine einmalige Anfahrtspauschale (50 bis 150 Euro) sowie optional die Inventarisierung mit Etikettierung (1 bis 2 Euro pro Gerät). Prüfungen ortsfester Anlagen werden separat berechnet.

Brauche ich für Akku-Geräte (Akkuschrauber, Bohrmaschine) eine DGUV V3 Prüfung?

Ja. Akku-Geräte fallen unter die DGUV V3, sobald sie im gewerblichen Umfeld eingesetzt werden. Geprüft werden das Ladegerät (Schutzklasse, Anschlussleitung) und das Gerät selbst (Sichtprüfung, Funktion, ggf. Berührungsstrom). Auch der Akkupack wird visuell auf Beschädigungen kontrolliert. Prüfintervall: in der Regel 12 Monate bei gewerblicher Nutzung.

Wie läuft die Prüfung im laufenden Betrieb ab?

Die SFC Group führt Prüfungen typischerweise im laufenden Betrieb durch. Pro Gerät rechnen wir mit zwei bis fünf Minuten. In einem 50-Personen-Büro prüfen zwei Prüfer rund 200 Geräte pro Tag. Wir koordinieren die Termine mit der EDV oder dem Facility Management, sodass Arbeitsabläufe minimal gestört werden. Auf Wunsch erfolgt die Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten oder am Wochenende.

Quellen, Normenverweise und weiterführende Informationen

Quellenverzeichnis

  1. DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. publikationen.dguv.de
  2. DIN VDE 0701-0702:2008-06 – Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
  3. DIN VDE 0105-100:2015-10 – Betrieb von elektrischen Anlagen. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
  4. DIN VDE 0100-600:2017-06 – Errichten von Niederspannungsanlagen, Prüfungen. VDE Verlag / Beuth. beuth.de
  5. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de
  6. TRBS 1203 – Technische Regel für Betriebssicherheit: Befähigte Personen. Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. baua.de
  7. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes. gesetze-im-internet.de
  8. DGUV Information 203-070 – Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel. publikationen.dguv.de

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Die Fachredaktion Elektrotechnik der SFC Group bündelt das Wissen zertifizierter Elektrofachkräfte und VEFK-Spezialisten. Unsere Autoren prüfen täglich elektrische Anlagen nach DGUV V3 in Industrie, Handel und Verwaltung. Sie beraten Unternehmen bei der Organisation der Elektrosicherheit und kennen die Praxis aus mehr als 10.000 Prüfaufträgen pro Jahr.

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