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Brandschutz

Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept: rechtssichere Planung vom Sachverständigen

Wir planen Ihr Brandschutzkonzept normgerecht nach DIN 18009-1 – durch Fachplaner, abgestimmt mit Behörde und Prüfsachverständigem.

Einführung

Brandschutzkonzept erstellen – die Planungs-Dachseite für Konzept und Nachweis

Ein Brandschutzkonzept erstellen heißt: alle baulichen, technischen und organisatorischen Schutzziele eines Gebäudes in einem prüffähigen Dokument zusammenführen. Die SFC Brandschutz GmbH übernimmt die vollständige Brandschutzplanung – vom Brandschutznachweis für kleinere Vorhaben bis zum umfassenden Brandschutzkonzept für Sonderbauten. Grundlage sind DIN 18009-1, MBO §11 und die Landesbauordnungen. Unsere Fachplaner und Sachverständigen begleiten Sie von der Begehung über die Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem bis zur Genehmigung und späteren Fortschreibung. So entsteht Genehmigungssicherheit – und ein Konzept, das im Betrieb belastbar bleibt und bei Nutzungsänderungen normgerecht fortgeschrieben wird.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Brandschutzkonzept & Nachweis

Das Brandschutzkonzept, das Ihre Baugenehmigung trägt

Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept und den dazugehörigen Nachweis. Unsere Sachverständigen planen nach DIN 18009-1 und der jeweiligen Landesbauordnung. So legen Sie der Bauaufsicht ein prüffähiges, genehmigungssicheres Dokument vor.

  • Brandschutznachweis als prüffähige Bauvorlage erstellen
  • Genehmigungssichere Planung nach Ihrer Landesbauordnung
  • Erstellung durch qualifizierte Brandschutz-Sachverständige
  • Schutzziele nach DIN 18009-1 nachvollziehbar festlegen
Norm & Genehmigung: Die DIN 18009-1 regelt die Grundlagen für Brandschutzkonzepte. Die Landesbauordnung schreibt für viele Bauvorhaben einen Brandschutznachweis vor. Wir erstellen beides aufeinander abgestimmt.
Brandschutzkonzept erstellen lassen
Pflichtbestandteile

Was in ein Brandschutzkonzept gehört (DIN 18009-1)

DIN 18009-1 strukturiert das Brandschutzkonzept als ganzheitliches Dokument. Diese Bausteine beschreiben die Schutzziele und weisen ihre Erfüllung nach – bauseits, anlagentechnisch und organisatorisch.

DIN 18009-1 (Brandschutzingenieurwesen), MBO §11, Landesbauordnungen
  • Objekt- und Nutzungsbeschreibung

    Wir erfassen Gebäudeart, Gebäudeklasse, Nutzung, Personenzahl und Brandlasten als Grundlage der Schutzziel-Bewertung.

  • Schutzziele und Risikobewertung

    Wir definieren die Schutzziele für Leben, Sachwerte und Umwelt und wägen sie gegen die konkrete Brandgefährdung des Objekts ab.

  • Baulicher Brandschutz

    Wir legen Brandabschnitte, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen der Bauteile und Abschottungen als raumabschließende Maßnahmen fest.

  • Anlagentechnischer Brandschutz

    Wir beschreiben Brandmelde- und Löschanlagen, RWA und Sicherheitsbeleuchtung mit ihren Schutzaufgaben und Schnittstellen.

  • Flucht- und Rettungswege

    Wir bemessen Länge, Breite und Anzahl der Rettungswege sowie Ausgänge und Anleiterbarkeit und weisen sie nach.

  • Organisatorischer Brandschutz

    Wir sichern den Schutz im laufenden Betrieb mit Brandschutzordnung, Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und betrieblichen Maßnahmen.

  • Abwehrender Brandschutz

    Wir stimmen Feuerwehrzufahrten, Flächen für die Feuerwehr und Löschwasserversorgung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.

  • Zusammenfassende Bewertung

    Wir verdichten alle Einzelmaßnahmen zu einem schlüssigen, prüffähigen Gesamtnachweis der Schutzziele.

Aus der Praxis

Brandschutzplanung in der Praxis

Von der Objektbegehung bis zum abgestimmten Nachweis dokumentieren wir jeden Schritt.

Brandschutzkonzept-Begehung vor Ort
Brandschutzkonzept-Begehung vor Ort
Brandschutzpläne und Nachweise
Brandschutzpläne und Nachweise
Detailplanung der Schutzziele
Detailplanung der Schutzziele
Abgrenzung

Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis – was Sie wirklich brauchen

Beide Begriffe werden oft verwechselt. Der Brandschutznachweis ist der bautechnische Nachweis für kleinere Vorhaben; das Brandschutzkonzept das umfassendere Planungsdokument für Sonderbauten. Diese Gegenüberstellung zeigt die entscheidenden Unterschiede.

Brandschutzkonzept Brandschutznachweis
Zweck Umfassendes, ganzheitliches Planungsdokument für komplexe Vorhaben Bautechnischer Nachweis der Brandschutzanforderungen als Bauvorlage
Umfang Schutzziele, Risikobewertung, bauliche/technische/organisatorische Maßnahmen Tabellarischer/zeichnerischer Nachweis der LBO-Anforderungen je Bauteil
Gebäudeklasse / Sonderbau Sonderbauten und Gebäude mit besonderer Brandgefährdung Regelbauten kleinerer Gebäudeklassen ohne Sonderbau-Status
Normgrundlage DIN 18009-1, Sonderbauverordnungen, M-IndBauRL MBO §11 / Landesbauordnung, bautechnischer Nachweis
Nachweisberechtigung Fachplaner / Sachverständiger für Brandschutz Bauvorlageberechtigte mit Nachweisberechtigung Brandschutz
Prüfung Prüfsachverständiger und Bauaufsichtsbehörde Bauaufsicht bzw. Prüfung im bauaufsichtlichen Verfahren
Ablauf

So entsteht Ihr Brandschutzkonzept – Schritt für Schritt

Von der ersten Begehung bis zur Fortschreibung begleiten wir jeden Schritt. Die enge Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem sichert die Genehmigung ab.

DIN 18009-1, MBO §11, HOAI (Leistungsbild Brandschutzplanung)
  • Begehung und Bestandsaufnahme

    Wir erfassen Gebäude, Nutzung, Gebäudeklasse und Brandlasten vor Ort und sichten vorhandene Planungs- und Bestandsunterlagen.

  • Entwurf des Konzepts

    Unsere Fachplaner entwickeln Schutzziele und Maßnahmen und fassen sie zu einem prüffähigen Entwurf nach DIN 18009-1 zusammen.

  • Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem

    Wir stimmen den Entwurf mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigem ab und arbeiten Auflagen ein.

  • Genehmigung

    Das geprüfte Konzept wird Bestandteil der Baugenehmigung und damit verbindliche Grundlage für Ausführung und Betrieb.

  • Fortschreibung

    Bei Nutzungs- oder Umbauänderungen schreiben wir das Konzept fort, damit es dauerhaft genehmigungs- und betriebssicher bleibt.

Brandschutz

Rechtsrahmen der Brandschutzplanung

Das Brandschutzkonzept steht auf einem klaren rechtlichen Fundament. Diese Normen bestimmen Inhalt, Nachweispflicht und Honorar der Planung.

DIN 18009-1

Grundsätze des Konzepts

DIN 18009-1 legt die Grundsätze des Brandschutzingenieurwesens fest und strukturiert das Brandschutzkonzept entlang definierter Schutzziele und ihrer Nachweise.

MBO §11 / LBO

Nachweispflicht

MBO §11 und die Landesbauordnungen verankern den Brandschutznachweis als bautechnischen Nachweis und regeln, für welche Vorhaben er Bauvorlage ist.

Sonderbau-VO / IndBauR

Sonderbauten

Sonderbauverordnungen und die Muster-Industriebau-Richtlinie definieren erhöhte Anforderungen, für die ein umfassendes Brandschutzkonzept erforderlich wird.

HOAI

Honorar und Leistungsbild

Die HOAI ordnet die Brandschutzplanung als Beratungsleistung ein und schafft mit ihrem Leistungsbild eine transparente Grundlage für den Honoraraufwand.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
★★★★★
Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
PPamela KuceljGoogle-Bewertung
★★★★★
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CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Brandschutzkonzept erstellen lassen – genehmigungssicher geplant

Unsere Sachverständigen und Fachplaner erstellen Ihr Brandschutzkonzept normgerecht nach DIN 18009-1 und begleiten Sie bis zur Genehmigung.

Brandschutz

Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis – Ihre Fragen

Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?

Ein Brandschutzkonzept erstellen dürfen qualifizierte Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz. Den bautechnischen Brandschutznachweis erstellen bauvorlageberechtigte Personen mit entsprechender Nachweisberechtigung. Die konkreten Anforderungen regeln die Landesbauordnungen. Unsere Fachplaner verfügen über die nötige Qualifikation für beide Leistungen.

Was muss in einem Brandschutzkonzept stehen?

Ein Brandschutzkonzept nach DIN 18009-1 enthält Objekt- und Nutzungsbeschreibung, Schutzziele, Risikobewertung sowie den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Dazu kommen Flucht- und Rettungswege sowie eine zusammenfassende Bewertung. Alle Maßnahmen müssen prüffähig und schlüssig nachgewiesen sein.

Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?

Ein umfassendes Brandschutzkonzept ist in der Regel bei Sonderbauten und Gebäuden mit besonderer Brandgefährdung erforderlich. Bei kleineren Regelbauten genügt häufig der bautechnische Brandschutznachweis. Maßgeblich sind Gebäudeklasse, Nutzung und die jeweilige Landesbauordnung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall vorab.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?

Der Brandschutznachweis ist der bautechnische Nachweis der LBO-Anforderungen für kleinere Vorhaben und Bauvorlage nach MBO §11. Das Brandschutzkonzept ist das umfassendere Planungsdokument für Sonderbauten nach DIN 18009-1. Es bewertet Schutzziele ganzheitlich, statt nur einzelne Anforderungen nachzuweisen.

Für welche Gebäude braucht man ein Brandschutzkonzept?

Ein Brandschutzkonzept braucht man vor allem für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Industriebauten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder große Verkaufsstätten. Auch bei Nutzungsänderungen mit erhöhter Brandgefährdung wird es nötig. Die Sonderbauverordnungen und die Muster-Industriebau-Richtlinie definieren die konkreten Anforderungen.

Ist das Brandschutzkonzept Teil der Baugenehmigung?

Ja. Das geprüfte Brandschutzkonzept beziehungsweise der Brandschutznachweis ist Bauvorlage und wird Bestandteil der Baugenehmigung. Damit sind die festgelegten Maßnahmen verbindliche Grundlage für Ausführung und Betrieb. Ohne genehmigtes Konzept ist bei nachweispflichtigen Vorhaben keine Baugenehmigung möglich.

Wer prüft ein Brandschutzkonzept?

Geprüft wird das Brandschutzkonzept je nach Landesrecht durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz oder durch die Bauaufsichtsbehörde im bauaufsichtlichen Verfahren. Wir stimmen den Entwurf frühzeitig mit den Prüfenden ab. So lassen sich Auflagen einarbeiten, bevor sie die Genehmigung verzögern.

Wann muss ein Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden?

Ein Brandschutzkonzept muss bei baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder geänderter Brandgefährdung fortgeschrieben werden. Als Betreiber sind Sie verantwortlich, dass das Konzept den tatsächlichen Zustand abbildet. Wir aktualisieren die Planung, damit sie dauerhaft genehmigungs- und betriebssicher bleibt.

Genehmigungssicher von Anfang an
„Ein gutes Brandschutzkonzept entsteht am Anfang, nicht nachträglich. Wir planen jeden Nachweis so, dass die Bauaufsicht ihn ohne Rückfragen genehmigt."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

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