Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept: rechtssichere Planung vom Sachverständigen
Wir planen Ihr Brandschutzkonzept normgerecht nach DIN 18009-1 – durch Fachplaner, abgestimmt mit Behörde und Prüfsachverständigem.
Einführung
Brandschutzkonzept erstellen – die Planungs-Dachseite für Konzept und Nachweis
Ein Brandschutzkonzept erstellen heißt: alle baulichen, technischen und organisatorischen Schutzziele eines Gebäudes in einem prüffähigen Dokument zusammenführen. Die SFC Brandschutz GmbH übernimmt die vollständige Brandschutzplanung – vom Brandschutznachweis für kleinere Vorhaben bis zum umfassenden Brandschutzkonzept für Sonderbauten. Grundlage sind DIN 18009-1, MBO §11 und die Landesbauordnungen. Unsere Fachplaner und Sachverständigen begleiten Sie von der Begehung über die Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem bis zur Genehmigung und späteren Fortschreibung. So entsteht Genehmigungssicherheit – und ein Konzept, das im Betrieb belastbar bleibt und bei Nutzungsänderungen normgerecht fortgeschrieben wird.

Das Brandschutzkonzept, das Ihre Baugenehmigung trägt
Wir erstellen Ihr Brandschutzkonzept und den dazugehörigen Nachweis. Unsere Sachverständigen planen nach DIN 18009-1 und der jeweiligen Landesbauordnung. So legen Sie der Bauaufsicht ein prüffähiges, genehmigungssicheres Dokument vor.
- Brandschutznachweis als prüffähige Bauvorlage erstellen
- Genehmigungssichere Planung nach Ihrer Landesbauordnung
- Erstellung durch qualifizierte Brandschutz-Sachverständige
- Schutzziele nach DIN 18009-1 nachvollziehbar festlegen
Was in ein Brandschutzkonzept gehört (DIN 18009-1)
DIN 18009-1 strukturiert das Brandschutzkonzept als ganzheitliches Dokument. Diese Bausteine beschreiben die Schutzziele und weisen ihre Erfüllung nach – bauseits, anlagentechnisch und organisatorisch.
DIN 18009-1 (Brandschutzingenieurwesen), MBO §11, Landesbauordnungen-
Objekt- und Nutzungsbeschreibung
Wir erfassen Gebäudeart, Gebäudeklasse, Nutzung, Personenzahl und Brandlasten als Grundlage der Schutzziel-Bewertung.
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Schutzziele und Risikobewertung
Wir definieren die Schutzziele für Leben, Sachwerte und Umwelt und wägen sie gegen die konkrete Brandgefährdung des Objekts ab.
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Baulicher Brandschutz
Wir legen Brandabschnitte, Brandwände, Feuerwiderstandsklassen der Bauteile und Abschottungen als raumabschließende Maßnahmen fest.
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Anlagentechnischer Brandschutz
Wir beschreiben Brandmelde- und Löschanlagen, RWA und Sicherheitsbeleuchtung mit ihren Schutzaufgaben und Schnittstellen.
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Flucht- und Rettungswege
Wir bemessen Länge, Breite und Anzahl der Rettungswege sowie Ausgänge und Anleiterbarkeit und weisen sie nach.
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Organisatorischer Brandschutz
Wir sichern den Schutz im laufenden Betrieb mit Brandschutzordnung, Feuerwehrplänen nach DIN 14095 und betrieblichen Maßnahmen.
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Abwehrender Brandschutz
Wir stimmen Feuerwehrzufahrten, Flächen für die Feuerwehr und Löschwasserversorgung mit der zuständigen Brandschutzdienststelle ab.
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Zusammenfassende Bewertung
Wir verdichten alle Einzelmaßnahmen zu einem schlüssigen, prüffähigen Gesamtnachweis der Schutzziele.
Brandschutzplanung in der Praxis
Von der Objektbegehung bis zum abgestimmten Nachweis dokumentieren wir jeden Schritt.
Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis – was Sie wirklich brauchen
Beide Begriffe werden oft verwechselt. Der Brandschutznachweis ist der bautechnische Nachweis für kleinere Vorhaben; das Brandschutzkonzept das umfassendere Planungsdokument für Sonderbauten. Diese Gegenüberstellung zeigt die entscheidenden Unterschiede.
| Brandschutzkonzept | Brandschutznachweis | |
|---|---|---|
| Zweck | Umfassendes, ganzheitliches Planungsdokument für komplexe Vorhaben | Bautechnischer Nachweis der Brandschutzanforderungen als Bauvorlage |
| Umfang | Schutzziele, Risikobewertung, bauliche/technische/organisatorische Maßnahmen | Tabellarischer/zeichnerischer Nachweis der LBO-Anforderungen je Bauteil |
| Gebäudeklasse / Sonderbau | Sonderbauten und Gebäude mit besonderer Brandgefährdung | Regelbauten kleinerer Gebäudeklassen ohne Sonderbau-Status |
| Normgrundlage | DIN 18009-1, Sonderbauverordnungen, M-IndBauRL | MBO §11 / Landesbauordnung, bautechnischer Nachweis |
| Nachweisberechtigung | Fachplaner / Sachverständiger für Brandschutz | Bauvorlageberechtigte mit Nachweisberechtigung Brandschutz |
| Prüfung | Prüfsachverständiger und Bauaufsichtsbehörde | Bauaufsicht bzw. Prüfung im bauaufsichtlichen Verfahren |
So entsteht Ihr Brandschutzkonzept – Schritt für Schritt
Von der ersten Begehung bis zur Fortschreibung begleiten wir jeden Schritt. Die enge Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem sichert die Genehmigung ab.
DIN 18009-1, MBO §11, HOAI (Leistungsbild Brandschutzplanung)-
Begehung und Bestandsaufnahme
Wir erfassen Gebäude, Nutzung, Gebäudeklasse und Brandlasten vor Ort und sichten vorhandene Planungs- und Bestandsunterlagen.
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Entwurf des Konzepts
Unsere Fachplaner entwickeln Schutzziele und Maßnahmen und fassen sie zu einem prüffähigen Entwurf nach DIN 18009-1 zusammen.
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Abstimmung mit Behörde und Prüfsachverständigem
Wir stimmen den Entwurf mit Bauaufsicht, Brandschutzdienststelle und Prüfsachverständigem ab und arbeiten Auflagen ein.
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Genehmigung
Das geprüfte Konzept wird Bestandteil der Baugenehmigung und damit verbindliche Grundlage für Ausführung und Betrieb.
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Fortschreibung
Bei Nutzungs- oder Umbauänderungen schreiben wir das Konzept fort, damit es dauerhaft genehmigungs- und betriebssicher bleibt.
Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Lassen Sie uns sprechen
Brandschutzkonzept erstellen lassen – genehmigungssicher geplant
Unsere Sachverständigen und Fachplaner erstellen Ihr Brandschutzkonzept normgerecht nach DIN 18009-1 und begleiten Sie bis zur Genehmigung.
Brandschutz
Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis – Ihre Fragen
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Ein Brandschutzkonzept erstellen dürfen qualifizierte Fachplaner und Sachverständige für Brandschutz. Den bautechnischen Brandschutznachweis erstellen bauvorlageberechtigte Personen mit entsprechender Nachweisberechtigung. Die konkreten Anforderungen regeln die Landesbauordnungen. Unsere Fachplaner verfügen über die nötige Qualifikation für beide Leistungen.
Was muss in einem Brandschutzkonzept stehen?
Ein Brandschutzkonzept nach DIN 18009-1 enthält Objekt- und Nutzungsbeschreibung, Schutzziele, Risikobewertung sowie den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz. Dazu kommen Flucht- und Rettungswege sowie eine zusammenfassende Bewertung. Alle Maßnahmen müssen prüffähig und schlüssig nachgewiesen sein.
Wann ist ein Brandschutzkonzept Pflicht?
Ein umfassendes Brandschutzkonzept ist in der Regel bei Sonderbauten und Gebäuden mit besonderer Brandgefährdung erforderlich. Bei kleineren Regelbauten genügt häufig der bautechnische Brandschutznachweis. Maßgeblich sind Gebäudeklasse, Nutzung und die jeweilige Landesbauordnung. Wir prüfen Ihren konkreten Fall vorab.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzkonzept und Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist der bautechnische Nachweis der LBO-Anforderungen für kleinere Vorhaben und Bauvorlage nach MBO §11. Das Brandschutzkonzept ist das umfassendere Planungsdokument für Sonderbauten nach DIN 18009-1. Es bewertet Schutzziele ganzheitlich, statt nur einzelne Anforderungen nachzuweisen.
Für welche Gebäude braucht man ein Brandschutzkonzept?
Ein Brandschutzkonzept braucht man vor allem für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Industriebauten, Schulen, Pflegeeinrichtungen oder große Verkaufsstätten. Auch bei Nutzungsänderungen mit erhöhter Brandgefährdung wird es nötig. Die Sonderbauverordnungen und die Muster-Industriebau-Richtlinie definieren die konkreten Anforderungen.
Ist das Brandschutzkonzept Teil der Baugenehmigung?
Ja. Das geprüfte Brandschutzkonzept beziehungsweise der Brandschutznachweis ist Bauvorlage und wird Bestandteil der Baugenehmigung. Damit sind die festgelegten Maßnahmen verbindliche Grundlage für Ausführung und Betrieb. Ohne genehmigtes Konzept ist bei nachweispflichtigen Vorhaben keine Baugenehmigung möglich.
Wer prüft ein Brandschutzkonzept?
Geprüft wird das Brandschutzkonzept je nach Landesrecht durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz oder durch die Bauaufsichtsbehörde im bauaufsichtlichen Verfahren. Wir stimmen den Entwurf frühzeitig mit den Prüfenden ab. So lassen sich Auflagen einarbeiten, bevor sie die Genehmigung verzögern.
Wann muss ein Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden?
Ein Brandschutzkonzept muss bei baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen oder geänderter Brandgefährdung fortgeschrieben werden. Als Betreiber sind Sie verantwortlich, dass das Konzept den tatsächlichen Zustand abbildet. Wir aktualisieren die Planung, damit sie dauerhaft genehmigungs- und betriebssicher bleibt.
„Ein gutes Brandschutzkonzept entsteht am Anfang, nicht nachträglich. Wir planen jeden Nachweis so, dass die Bauaufsicht ihn ohne Rückfragen genehmigt."
