Baulicher Brandschutz: Wir setzen Brandwände, Brandschutztüren und Decken normsicher um
Wir planen und realisieren raumabschließende und tragende Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse – nachweissicher und behördentauglich.
Einführung
Baulicher Brandschutz als tragende Säule Ihres Brandschutzkonzepts
Baulicher Brandschutz umfasst alle feuerwiderstandsfähigen Bauteile, die ein Gebäude in Brandabschnitte gliedern und Flucht- sowie Rettungswege sichern: Brandwände, Trennwände, Decken und Brandschutztüren. Er ist eine der drei Säulen des Brandschutzes – neben dem technischen (anlagentechnischen) und dem organisatorischen Brandschutz. Sein Ziel: Feuer und Rauch über eine definierte Zeit am Bauteil halten, damit Personen sich retten und die Feuerwehr wirksam eingreifen kann. Die SFC Brandschutz GmbH setzt diese Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse (DIN 4102, DIN EN 13501) und den Anforderungen der MBO §§ 26–30 um – mit befähigten Personen und revisionssicherer Dokumentation. Durchdringungen von Wänden und Decken werden über die Brandabschottung geschlossen.

Brandwände, Türen und Decken, die dem Feuer standhalten
Wir planen und errichten Brandabschnitte mit geprüften Bauteilen. Brandwände, Brandschutztüren und Decken halten Feuer und Rauch zurück. So sichern wir Flucht- und Rettungswege nach den geltenden Regeln.
- Brandwände als raumabschließende Trennung der Brandabschnitte errichten
- Brandschutztüren T30 und T90 fachgerecht einbauen und warten
- Feuerwiderstandsfähige Decken und Wände nach DIN 4102 ausführen
- Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501 nachweisen und dokumentieren
Feuerwiderstandsklassen für Wände, Türen und Decken
Jedes raumabschließende oder tragende Bauteil erhält eine Feuerwiderstandsklasse, die angibt, wie lange es Feuer und Rauch standhält. Maßgeblich sind die deutsche DIN 4102 und die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501. Die folgende Matrix zeigt die zentralen Bauteile des baulichen Brandschutzes. Diese Klassen setzen wir für Ihre Bauteile normsicher um und dokumentieren jeden Nachweis.
Rechtsgrundlage: DIN 4102 / DIN EN 13501 / MBO §§ 26–30
Brennbarkeit der Baustoffe ergänzend: A = nichtbrennbar, B = brennbar (z. B. F 90-A). Welche Klasse konkret gefordert ist, ergibt sich aus Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept.
F90-Wand und Brandwand: Wo der Unterschied liegt
F 90-Wand und Brandwand werden im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt – bauaufsichtlich sind es zwei Bauteile mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Brandwand muss zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten und über das Dach geführt werden.
| Brandwand | F 90-Wand (feuerbeständig) | |
|---|---|---|
| Anforderung / Schutzziel | Abschluss von Gebäuden und Brandabschnitten gegen Brandübertragung | Raumabschluss und Tragfähigkeit innerhalb des Gebäudes |
| Feuerwiderstandsklasse | F 90-A (nichtbrennbar) | F 90 ↔ REI 90 |
| Mechanische Stoßbeanspruchung | Zusätzlich gefordert (Standfestigkeit bei einseitigem Einsturz) | Nicht gefordert |
| Höhe über Dach | Mind. 0,5 m über Dach geführt (bzw. gleichwertige Maßnahme) | Endet an der Geschossdecke / im Bauteil |
| Baustoffklasse | Nichtbrennbar (A) zwingend | F 90-A oder F 90-B möglich, je nach Anforderung |
| Rechtsgrundlage | MBO § 30, DIN 4102 | MBO §§ 26–29, DIN 4102 / DIN EN 13501 |
Baulicher Brandschutz in der Praxis
Ein Eindruck unserer Arbeit an feuerwiderstandsfähigen Bauteilen – von der Begehung über die Ausführung bis zur Dokumentation.
Baulicher Brandschutz
Brandwände und Abschottungen von eigenen Fachkräften montiert
Unsere geschulten Monteure setzen Brandwände, Brandschutztüren und Abschottungen selbst um. Wir arbeiten nach den geprüften F-Klassen und dokumentieren jede Schottung lückenlos. So bleibt der Brandschutz nachweisbar und prüfsicher.
- Eigene Monteure für Brandwände, Türen und Abschottungen
- Bauteile in geprüften F-Klassen F30 bis F90
- Lückenlose Dokumentation jeder Schottung mit Schott-Pass
- Montage streng nach Zulassung und Verwendbarkeitsnachweis (abP)
Was unsere Kunden sagen
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
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Lassen Sie uns sprechen
Bauteile, die im Ernstfall halten
Sie planen einen Neubau, sanieren im Bestand oder müssen bestehende Bauteile nachweisen? Unsere Sachverständigen und befähigten Personen setzen den baulichen Brandschutz normsicher um.
Brandschutz
Fragen, die uns Bauherren zum baulichen Brandschutz stellen
Was ist baulicher Brandschutz?
Baulicher Brandschutz umfasst alle feuerwiderstandsfähigen Bauteile eines Gebäudes – Brandwände, Trennwände, Decken und Brandschutztüren. Sie gliedern das Gebäude in Brandabschnitte und sichern Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, Feuer und Rauch über eine definierte Zeit am Bauteil zu halten, damit Personen flüchten können.
Was beinhaltet baulicher Brandschutz?
Er beinhaltet raumabschließende und tragende Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse: feuerhemmende (F 30) und feuerbeständige (F 90) Wände und Decken, Brandwände (F 90-A) sowie Feuerschutzabschlüsse wie Brandschutztüren (T 30, T 90). Grundlage sind MBO §§ 26–30, DIN 4102 und DIN EN 13501. Das Abschotten von Durchdringungen zählt als eigene Leistung dazu.
Wann ist eine Brandwand erforderlich?
Eine Brandwand ist erforderlich, um Gebäude und Brandabschnitte gegen Brandübertragung abzuschließen – etwa zwischen aneinandergebauten Gebäuden oder zur Begrenzung großer Nutzungseinheiten. Wann genau, regeln MBO § 30 und die Landesbauordnung in Abhängigkeit von Gebäudeklasse, Abstand und Nutzung. Die Pflicht ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept.
Welche Anforderungen muss eine Brandwand erfüllen?
Eine Brandwand muss feuerbeständig und nichtbrennbar sein (F 90-A) und zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten, um bei einseitigem Einsturz standfest zu bleiben. Sie wird in der Regel mindestens 0,5 m über das Dach geführt. Grundlage sind MBO § 30 und DIN 4102.
Was ist der Unterschied zwischen einer F90-Wand und einer Brandwand?
Beide sind feuerbeständig (F 90), doch die Brandwand erfüllt höhere Anforderungen: Sie muss nichtbrennbar (F 90-A) sein, eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten und über das Dach geführt werden. Eine reine F 90-Wand sichert Raumabschluss und Tragfähigkeit im Gebäude, ohne diese Zusatzanforderungen der Brandwand.
Was ist der Unterschied zwischen Brandschutztür T30 und T90?
Die Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an: Eine T 30-Tür hält dem Feuer 30 Minuten stand, eine T 90-Tür 90 Minuten. T 30 (feuerhemmend) wird in feuerhemmenden Wänden eingesetzt, T 90 (feuerbeständig) in feuerbeständigen Wänden, etwa zu Heizräumen. Europäisch entsprechen sie EI₂ 30 und EI₂ 90 nach DIN EN 1634.
Wann ist eine Brandschutztür Pflicht?
Eine Brandschutztür ist Pflicht, wo eine feuerwiderstandsfähige Wand durchbrochen wird und der Raumabschluss erhalten bleiben muss – etwa zu Treppenräumen, Heizräumen oder Tiefgaragen. Die geforderte Klasse (T 30 oder T 90) ergibt sich aus der Wandklasse und dem Brandschutzkonzept nach MBO und Landesbauordnung.
Welche Feuerwiderstandsklasse hat eine Brandwand?
Eine Brandwand hat die Feuerwiderstandsklasse F 90-A: Sie ist feuerbeständig (90 Minuten Feuerwiderstand) und besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen (Klasse A). Zusätzlich muss sie eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten. Europäisch entspricht dies einer REI-M-Einstufung nach DIN EN 13501.
„Baulicher Brandschutz entscheidet sich an jeder Wand und jeder Tür. Deshalb errichten wir Brandabschnitte mit geprüften Bauteilen und dokumentieren jeden Nachweis lückenlos."
