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Brandschutz

Baulicher Brandschutz: Wir setzen Brandwände, Brandschutztüren und Decken normsicher um

Wir planen und realisieren raumabschließende und tragende Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse – nachweissicher und behördentauglich.

Einführung

Baulicher Brandschutz als tragende Säule Ihres Brandschutzkonzepts

Baulicher Brandschutz umfasst alle feuerwiderstandsfähigen Bauteile, die ein Gebäude in Brandabschnitte gliedern und Flucht- sowie Rettungswege sichern: Brandwände, Trennwände, Decken und Brandschutztüren. Er ist eine der drei Säulen des Brandschutzes – neben dem technischen (anlagentechnischen) und dem organisatorischen Brandschutz. Sein Ziel: Feuer und Rauch über eine definierte Zeit am Bauteil halten, damit Personen sich retten und die Feuerwehr wirksam eingreifen kann. Die SFC Brandschutz GmbH setzt diese Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse (DIN 4102, DIN EN 13501) und den Anforderungen der MBO §§ 26–30 um – mit befähigten Personen und revisionssicherer Dokumentation. Durchdringungen von Wänden und Decken werden über die Brandabschottung geschlossen.

Dramatischer Brand an einer Gebäudestruktur
Das übernehmen wir für Sie

Brandwände, Türen und Decken, die dem Feuer standhalten

Wir planen und errichten Brandabschnitte mit geprüften Bauteilen. Brandwände, Brandschutztüren und Decken halten Feuer und Rauch zurück. So sichern wir Flucht- und Rettungswege nach den geltenden Regeln.

  • Brandwände als raumabschließende Trennung der Brandabschnitte errichten
  • Brandschutztüren T30 und T90 fachgerecht einbauen und warten
  • Feuerwiderstandsfähige Decken und Wände nach DIN 4102 ausführen
  • Feuerwiderstandsklassen nach DIN EN 13501 nachweisen und dokumentieren
Normbezug MBO: Die Musterbauordnung fordert für tragende Wände und Brandwände definierte Feuerwiderstandsdauern. Wir weisen diese nach DIN 4102 und DIN EN 13501 nach und dokumentieren jedes Bauteil revisionssicher.
Baulichen Brandschutz anfragen
Feuerwiderstand der Bauteile

Feuerwiderstandsklassen für Wände, Türen und Decken

Jedes raumabschließende oder tragende Bauteil erhält eine Feuerwiderstandsklasse, die angibt, wie lange es Feuer und Rauch standhält. Maßgeblich sind die deutsche DIN 4102 und die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501. Die folgende Matrix zeigt die zentralen Bauteile des baulichen Brandschutzes. Diese Klassen setzen wir für Ihre Bauteile normsicher um und dokumentieren jeden Nachweis.

Bauteil / Schott Feuerwiderstandsklasse Norm Anwendung
Bauteil / Schott Tragende und raumabschließende Wand (feuerhemmend)
Feuerwiderstandsklasse F 30 ↔ REI 30
Norm DIN 4102 / DIN EN 13501
Anwendung Wände mit geringeren Anforderungen, z. B. in Gebäuden niedriger Gebäudeklasse.
Bauteil / Schott Tragende und raumabschließende Wand (feuerbeständig)
Feuerwiderstandsklasse F 90 ↔ REI 90
Norm DIN 4102 / DIN EN 13501
Anwendung Trennung von Nutzungseinheiten und Brandabschnitten innerhalb des Gebäudes.
Bauteil / Schott Brandwand
Feuerwiderstandsklasse F 90-A + mechanische Stoßbeanspruchung
Norm DIN 4102 / MBO § 30
Anwendung Abschluss von Gebäuden und Brandabschnitten, nichtbrennbar, mind. 0,5 m über Dach.
Bauteil / Schott Brandschutztür / Feuerschutzabschluss (feuerhemmend)
Feuerwiderstandsklasse T 30 ↔ EI₂ 30
Norm DIN EN 1634 / DIN 4102
Anwendung Abschluss in feuerhemmenden Wänden, z. B. zu Treppenräumen oder Fluren.
Bauteil / Schott Brandschutztür / Feuerschutzabschluss (feuerbeständig)
Feuerwiderstandsklasse T 90 ↔ EI₂ 90
Norm DIN EN 1634 / DIN 4102
Anwendung Abschluss in feuerbeständigen Wänden, z. B. zu Heizräumen oder Tiefgaragen.
Bauteil / Schott Feuerwiderstandsfähige Decke
Feuerwiderstandsklasse F 90 ↔ REI 90
Norm DIN 4102 / DIN EN 13501
Anwendung Geschossdecken zur Trennung von Brandabschnitten über die Gebäudehöhe.

Brennbarkeit der Baustoffe ergänzend: A = nichtbrennbar, B = brennbar (z. B. F 90-A). Welche Klasse konkret gefordert ist, ergibt sich aus Gebäudeklasse und Brandschutzkonzept.

Abgrenzung der Bauteile

F90-Wand und Brandwand: Wo der Unterschied liegt

F 90-Wand und Brandwand werden im Sprachgebrauch oft gleichgesetzt – bauaufsichtlich sind es zwei Bauteile mit unterschiedlichen Anforderungen. Die Brandwand muss zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten und über das Dach geführt werden.

Brandwand F 90-Wand (feuerbeständig)
Anforderung / Schutzziel Abschluss von Gebäuden und Brandabschnitten gegen Brandübertragung Raumabschluss und Tragfähigkeit innerhalb des Gebäudes
Feuerwiderstandsklasse F 90-A (nichtbrennbar) F 90 ↔ REI 90
Mechanische Stoßbeanspruchung Zusätzlich gefordert (Standfestigkeit bei einseitigem Einsturz) Nicht gefordert
Höhe über Dach Mind. 0,5 m über Dach geführt (bzw. gleichwertige Maßnahme) Endet an der Geschossdecke / im Bauteil
Baustoffklasse Nichtbrennbar (A) zwingend F 90-A oder F 90-B möglich, je nach Anforderung
Rechtsgrundlage MBO § 30, DIN 4102 MBO §§ 26–29, DIN 4102 / DIN EN 13501

Brandschutz

Rechtsrahmen des baulichen Brandschutzes

Der bauliche Brandschutz ist kein Ermessensthema, sondern bauordnungsrechtlich geregelt. Bauordnung und technische Normen geben Schutzziele, Bauteilanforderungen und Nachweise vor – wir setzen sie nachweissicher um.

MBO §§ 26–30

Musterbauordnung

Die §§ 26 bis 30 regeln das Brandverhalten von Baustoffen, tragende Wände, Trennwände, Brandwände und Decken. Sie definieren die Schutzziele, aus denen sich die geforderten Feuerwiderstandsklassen je Gebäudeklasse ergeben. Konkretisiert wird dies durch die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Diese Anforderungen setzen wir für Sie normsicher um.

DIN 4102

Brandverhalten der Bauteile

DIN 4102 klassifiziert das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen nach den Klassen F 30 bis F 120 für Wände und Decken sowie T 30 bis T 90 für Feuerschutzabschlüsse. Europäisch entsprechen diese den REI- und EI-Klassen der DIN EN 13501. Wir klassifizieren und dokumentieren Ihre Bauteile nach dieser Norm.

DIN EN 1634

Feuerwiderstandsprüfung Abschlüsse

DIN EN 1634 regelt die Feuerwiderstandsprüfung von Tür-, Tor- und Abschlusskonstruktionen. Brandschutztüren erhalten darüber ihren Verwendbarkeitsnachweis – Grundlage für den korrekten Einbau und die wiederkehrende Prüfung der Funktion. Einbau und wiederkehrende Prüfung übernehmen wir für Sie.

MVV TB / Landesrecht

Betreiberverantwortung

Bauliche Brandschutzeinrichtungen müssen über die gesamte Nutzungsdauer wirksam bleiben. Die Betreiberverantwortung verlangt, Bauteile instand zu halten und Veränderungen dokumentiert zu prüfen (das übernehmen wir für Sie im technischen Facility Management).

Einblicke

Baulicher Brandschutz in der Praxis

Ein Eindruck unserer Arbeit an feuerwiderstandsfähigen Bauteilen – von der Begehung über die Ausführung bis zur Dokumentation.

Montage und Prüfung von Brandschutztüren
Montage und Prüfung von Brandschutztüren
Brandschutztür im eingebauten Zustand
Brandschutztür im eingebauten Zustand
Detail der Brandschutztür-Mechanik
Detail der Brandschutztür-Mechanik
Brandschutztechnischer Bauteilanschluss
Brandschutztechnischer Bauteilanschluss
Unser Team an der Brandwand Baulicher Brandschutz
Unsere Brandschutz-Monteure

Brandwände und Abschottungen von eigenen Fachkräften montiert

Unsere geschulten Monteure setzen Brandwände, Brandschutztüren und Abschottungen selbst um. Wir arbeiten nach den geprüften F-Klassen und dokumentieren jede Schottung lückenlos. So bleibt der Brandschutz nachweisbar und prüfsicher.

  • Eigene Monteure für Brandwände, Türen und Abschottungen
  • Bauteile in geprüften F-Klassen F30 bis F90
  • Lückenlose Dokumentation jeder Schottung mit Schott-Pass
  • Montage streng nach Zulassung und Verwendbarkeitsnachweis (abP)
Schottdokumentation: Jede Brandabschottung erhält ein gekennzeichnetes Schottschild und einen prüffähigen Dokumentationsnachweis.
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Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

4,8 von 5 Sternen bei Google, aus 17 Bewertungen.

★★★★★
Die SFC Group ist ein verlässlicher Partner für ganzheitliche Gebäudebewirtschaftung. Mit vorausschauender Technik, reibungslosen Abläufen und hohem Qualitätsanspruch bietet das Team ein echtes Rundum-sorglos-Paket.
MMareikeGoogle-Bewertung
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Sehr professionelle und gute Zusammenarbeit. Absprachen waren unkompliziert. Gutes Personal, tolle Hilfsbereitschaft und absolute Professionalität.
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CCarsten WoidelkoGoogle-Bewertung
Geprüft & zertifiziert
DIN EN ISO 9001 und 14001 zertifiziert
ISO 9001 & 14001
Mitglied im GEFMA Deutscher Verband für Facility Management
GEFMA-Mitglied
Öffentlich bestellter Sachverständiger
Sachverständige
SHK-Innungsfachbetrieb
SHK-Innung
Mitglied bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe
bvbf-Mitglied
Eingetragener Elektro-Handwerksbetrieb
E-Handwerk

Lassen Sie uns sprechen

SFC Group GmbH · Sinsheim

Bauteile, die im Ernstfall halten

Sie planen einen Neubau, sanieren im Bestand oder müssen bestehende Bauteile nachweisen? Unsere Sachverständigen und befähigten Personen setzen den baulichen Brandschutz normsicher um.

Brandschutz

Fragen, die uns Bauherren zum baulichen Brandschutz stellen

Was ist baulicher Brandschutz?

Baulicher Brandschutz umfasst alle feuerwiderstandsfähigen Bauteile eines Gebäudes – Brandwände, Trennwände, Decken und Brandschutztüren. Sie gliedern das Gebäude in Brandabschnitte und sichern Flucht- und Rettungswege. Ziel ist, Feuer und Rauch über eine definierte Zeit am Bauteil zu halten, damit Personen flüchten können.

Was beinhaltet baulicher Brandschutz?

Er beinhaltet raumabschließende und tragende Bauteile nach Feuerwiderstandsklasse: feuerhemmende (F 30) und feuerbeständige (F 90) Wände und Decken, Brandwände (F 90-A) sowie Feuerschutzabschlüsse wie Brandschutztüren (T 30, T 90). Grundlage sind MBO §§ 26–30, DIN 4102 und DIN EN 13501. Das Abschotten von Durchdringungen zählt als eigene Leistung dazu.

Wann ist eine Brandwand erforderlich?

Eine Brandwand ist erforderlich, um Gebäude und Brandabschnitte gegen Brandübertragung abzuschließen – etwa zwischen aneinandergebauten Gebäuden oder zur Begrenzung großer Nutzungseinheiten. Wann genau, regeln MBO § 30 und die Landesbauordnung in Abhängigkeit von Gebäudeklasse, Abstand und Nutzung. Die Pflicht ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept.

Welche Anforderungen muss eine Brandwand erfüllen?

Eine Brandwand muss feuerbeständig und nichtbrennbar sein (F 90-A) und zusätzlich eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten, um bei einseitigem Einsturz standfest zu bleiben. Sie wird in der Regel mindestens 0,5 m über das Dach geführt. Grundlage sind MBO § 30 und DIN 4102.

Was ist der Unterschied zwischen einer F90-Wand und einer Brandwand?

Beide sind feuerbeständig (F 90), doch die Brandwand erfüllt höhere Anforderungen: Sie muss nichtbrennbar (F 90-A) sein, eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten und über das Dach geführt werden. Eine reine F 90-Wand sichert Raumabschluss und Tragfähigkeit im Gebäude, ohne diese Zusatzanforderungen der Brandwand.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutztür T30 und T90?

Die Zahl gibt die Feuerwiderstandsdauer in Minuten an: Eine T 30-Tür hält dem Feuer 30 Minuten stand, eine T 90-Tür 90 Minuten. T 30 (feuerhemmend) wird in feuerhemmenden Wänden eingesetzt, T 90 (feuerbeständig) in feuerbeständigen Wänden, etwa zu Heizräumen. Europäisch entsprechen sie EI₂ 30 und EI₂ 90 nach DIN EN 1634.

Wann ist eine Brandschutztür Pflicht?

Eine Brandschutztür ist Pflicht, wo eine feuerwiderstandsfähige Wand durchbrochen wird und der Raumabschluss erhalten bleiben muss – etwa zu Treppenräumen, Heizräumen oder Tiefgaragen. Die geforderte Klasse (T 30 oder T 90) ergibt sich aus der Wandklasse und dem Brandschutzkonzept nach MBO und Landesbauordnung.

Welche Feuerwiderstandsklasse hat eine Brandwand?

Eine Brandwand hat die Feuerwiderstandsklasse F 90-A: Sie ist feuerbeständig (90 Minuten Feuerwiderstand) und besteht aus nichtbrennbaren Baustoffen (Klasse A). Zusätzlich muss sie eine mechanische Stoßbeanspruchung aushalten. Europäisch entspricht dies einer REI-M-Einstufung nach DIN EN 13501.

Brandschutz beginnt im Rohbau
„Baulicher Brandschutz entscheidet sich an jeder Wand und jeder Tür. Deshalb errichten wir Brandabschnitte mit geprüften Bauteilen und dokumentieren jeden Nachweis lückenlos."
Alexandra DentzGeschäftsführerin · SFC Brandschutz GmbH

Baulicher Brandschutz-Anfrage

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Alexandra Dentz
Ihre AnsprechpartnerinAlexandra DentzGeschäftsführunginfo@sfc-group.de07261 40776-70Jetzt anfragen